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4. Dezember 2012 - Gemeinde Kilchberg

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GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM <strong>4.</strong> DEZEMBER <strong>2012</strong> 189<br />

Finanzvorsteher D. Lehner hält in seinem Referat zum Budget 2013 unter anderem Folgendes<br />

fest:<br />

"Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Liebe <strong>Kilchberg</strong>erinnen und <strong>Kilchberg</strong>er<br />

Als Finanzvorsteher freue ich mich, Ihnen den Voranschlag 2013 in kurzen Zügen präsentieren<br />

zu dürfen. Die zwei wichtigsten Botschaften dieses Voranschlags gleich zu Beginn:<br />

Als Erstes darf ich festhalten, dass unser Budget auf unverändertem Steuerfuss von 76%<br />

basiert. Als zweite wichtige Botschaft halte ich zudem fest, dass die Legislaturziele zum<br />

Finanzhaushalt von <strong>Kilchberg</strong> – nämlich, dass sämtliche anstehenden Investitionen aus eigenen<br />

Mitteln ohne Nettoverschuldung umzusetzen sind – vollständig eingehalten wurden.<br />

Unsere 5-jahres Finanzplanung zeigt einen durchschnittlichen Selbstfinanzierungsgrad von<br />

49%. Das Nettovermögen wird dadurch schrittweise zur Finanzierung der geplanten Investitionen<br />

um Fr. 27.4 Mio. abgebaut, bleibt aber weiter positiv. Der Abbau wird schwächer zum<br />

Ende der Planungsperiode 2015/16, so dass eine weiche Landung zur Stabilität absehbar ist.<br />

<strong>Kilchberg</strong> ist für die Zukunft gerüstet und steht finanziell gesund und sauber strukturiert da.<br />

Unabdingbar für die Zielerreichung ist eine saubere Planung und Kontrolle des Gesamthaushaltes.<br />

Die Ausrichtung, sprich Ergebnis der Voranschläge ist objektiv und ausgewogen<br />

geplant. Nicht vorhersehbare Schwankungen bei den Steuereinnahmen können markante<br />

Veränderungen ergeben.<br />

Finanzausgleich: Gemessen an den Netto-Steuereinahmen sind die Jahre 2008 und 2013 zu<br />

vergleichen, so sind die ausserordentlichen Einnahmen 2008 bis 2010 berücksichtigt. Sie<br />

sehen eine massive Abschöpfungszunahme von rund 9 Millionen durch die Reform zum<br />

Finanzausgleich. Wir bezahlen also einen sehr hohen "Solidaritätsbeitrag" an alle Bezügergemeinden.<br />

Einige Aufwendungen können wir jedoch immer noch aktiv beeinflussen.<br />

Der Referent erläutert das restliche Budget anhand von verschiedenen Schaubildern und<br />

streicht dabei folgende Punkte heraus:<br />

Behörden und Verwaltung -102'000: Bis zu den Verwaltungsliegenschaften Minderausgaben<br />

in fast allen Bereichen.<br />

Rechtsschutz und Sicherheit +114'00: Die Rechtspflege schliesst um Fr. 108'000 ungünstiger<br />

ab, dies bedingt durch Mehrausgaben aufgrund kantonaler Gesetzgebung für den Betrieb der<br />

Kinder-/Erwachsenenschutzbehörde. Der Beitrag an das zentrale Betreibungsamt in Thalwil<br />

musste um Fr. 27'000 erhöht werden.<br />

Bildung +516'000: Die grösste Zunahme von Fr. 410'000 weist die Sekundarstufe aus.<br />

Entsprechend der Schülerzahlen ergeben sich höhere Kosten an das Langzeitgymnasium und<br />

bei den Besoldungen. Bei der Primarschule (+Fr. 119'000) sind zunehmende Lektionen und<br />

Aufstufungen gemäss den Vorgaben des Volksschulamtes für die Erhöhung massgebend.<br />

Turnusgemässe Unterhaltsarbeiten, bauliche Anpassungen ergeben bei den Schulliegenschaften<br />

Mehraufwendungen im Umfang von Fr. 70'000. Der Handlungsspielraum ist stark<br />

eingeschränkt. Insbesondere die kantonale Reglementierung ergibt einen Zuwachs der<br />

Ausgaben.<br />

Kultur und Freizeit +2'762'000: Diese Zunahme ist rein kalkulatorischer Natur. Durch die höheren<br />

zusätzlichen Abschreibungen beim Hallenbad ergeben sich Mehraufwendungen im<br />

Umfang von Fr. 3.2 Millionen und beim Seebad sind gegenüber dem Voranschlag <strong>2012</strong><br />

indessen keine zusätzlichen Abschreibungen eingestellt. Dadurch resultieren hier Minderaufwendungen<br />

von rund Fr. 448'000. Die Kostendeckungsgrade der Bäder (ohne Kapitalkosten)<br />

liegen im Plan.<br />

Gesundheit +523'000: Diese Zunahme ergibt sich aus den gewonnenen Erkenntnissen bei der<br />

neuen Spital-/Pflegefinanzierung. Die aktuellen Hochrechnungen ergaben bei einigen<br />

Funktionen einen Anpassungsbedarf. Die Auswirkungen der Fallpauschalen und somit ein<br />

früherer Übergang in die Akut-/Übergangspflege zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>n sind nach wie vor<br />

nicht abschätzbar.

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