Klimaschutzkonzept NRW - klimastrategie.de
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Energieeinsparverordnung<br />
Energieeinspargesetz<br />
von 1972<br />
2.1 Energieeinsparverordnung 11<br />
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist als Nachfolgeregelung <strong>de</strong>r<br />
Wärmeschutz- und <strong>de</strong>r Heizungsanlagenverordnung ein wichtiges<br />
Instrument zur Emissionsmin<strong>de</strong>rung im Gebäu<strong>de</strong>bereich. Künftige<br />
Neubauten wer<strong>de</strong>n im Durchschnitt 30 % weniger Heizenergie<br />
verbrauchen, als nach <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Damit wird das "Niedrigenergiehaus" mit einem Heizenergiebedarf<br />
von höchstens 7 l Heizöl pro m² Wohnfläche und Jahr zum Standard<br />
im Neubaubereich.<br />
Mit <strong>de</strong>r EnEV wird unter Einbeziehung europäisch harmonisierter<br />
Normen die Berechnung <strong>de</strong>s Wärme- und Energiebedarfs auf eine<br />
neue Grundlage gestellt. Bislang wur<strong>de</strong> alleine <strong>de</strong>r Heizwärmebedarf<br />
bilanziert, ohne zu berücksichtigen wie diese Wärme erzeugt wird.<br />
In Zukunft wird <strong>de</strong>r Primärenergiebedarf Maßstab sein, wie viel CO 2-<br />
relevante Energie tatsächlich für die Beheizung von Gebäu<strong>de</strong>n und<br />
die Warmwasserbereitung in Wohngebäu<strong>de</strong>n aufgebracht wer<strong>de</strong>n<br />
muss, wodurch auch die aktive Nutzung regenerativer Energien<br />
begünstigt wird. Die EnEV öffnet damit neue Energiesparpotenziale<br />
bei größtmöglicher Entwurfsfreiheit für <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n Architekten.<br />
Es wird erwartet, dass die Verordnung nach Befassung durch die EU-<br />
Kommission im Frühjahr 2002 in Kraft treten kann.<br />
Die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV bietet das Energieeinspargesetz<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m Jahre 1972. Danach müssen alle<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen wirtschaftlich vertretbar und mit zumutbarem techni-<br />
11 Der Bun<strong>de</strong>srat hat in seiner Sitzung am 13.07.2001 beschlossen, <strong>de</strong>r Verordnung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung mit verschie<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rungen zuzustimmen. Diese Än<strong>de</strong>rungen sind<br />
im Text berücksichtigt (Bun<strong>de</strong>srats-Drucksache 194/01)<br />
schen Aufwand erfüllbar sein. Dies ist bei <strong>de</strong>r Formulierung öffentlichrechtlicher<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand zu beachten.<br />
Gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r EnEV für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand nur<br />
energetische Verbesserungen, die zusammen mit ohnehin geplanten<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n können. Dies ist<br />
<strong>de</strong>r Fall, wenn Bauteile- wie zum Beispiel Fenster o<strong>de</strong>r Außenputzerneuert<br />
o<strong>de</strong>r ersetzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenn ein Gebäu<strong>de</strong> erweitert wird.<br />
Diese so genannten Kopplungsanfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />
wer<strong>de</strong>n ergänzt durch eine Austauschpflicht für vor <strong>de</strong>m 01.10.1978<br />
errichtete Standardheizkessel. Hiervon sind bun<strong>de</strong>sweit min<strong>de</strong>stens<br />
drei Millionen Heizungen betroffen, die nicht mehr wirtschaftlich<br />
arbeiten können und <strong>de</strong>ren Heizkessel bis zum 31.12.2006 bzw.<br />
31.12.2008 ausgetauscht wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weitere Effekte liegen in <strong>de</strong>r Verpflichtung, bis zum 31.12.2006 die<br />
oberste Geschoss<strong>de</strong>cke unter nicht genutzten Dachräumen zu dämmen<br />
und in weiteren leicht verschärften Standards bei <strong>de</strong>r Sanierung von<br />
Altbauten.<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Haupteffekte abgeschätzt:<br />
· Dabei zeigt sich, dass die höheren Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EnEV, die<br />
hier gegenüber <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung von 1995 im Neubau<br />
mit durchschnittlich etwa einem Viertel bzw. im Mittel 35 kWh/m 2<br />
jährlich abgeschätzt wur<strong>de</strong>n, bun<strong>de</strong>sweit bei rund 1, 35 Mio. t CO 2<br />
liegen. Für Nordrhein-Westfalen beträgt die entsprechen<strong>de</strong> CO 2 -<br />
Min<strong>de</strong>rung auf Grund <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r Neubaufläche von knapp<br />
15 % und einem überdurchschnittlichen Erdgasanteil bei etwa<br />
220.000 t bis zum Jahr 2005.<br />
· Die Austauschpflicht für vor <strong>de</strong>m 01.10.1978 errichtete Standardheizkessel<br />
wird bun<strong>de</strong>sweit <strong>de</strong>n größten Teil <strong>de</strong>r drei Millionen vor<br />
En<strong>de</strong> 1978 errichteten Heizungen betreffen (Schornsteinfeger<br />
Austausch von Heizkesseln<br />
Haupteffekte<br />
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