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Klimaschutzkonzept NRW - klimastrategie.de

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Energieeinsparverordnung<br />

Energieeinspargesetz<br />

von 1972<br />

2.1 Energieeinsparverordnung 11<br />

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist als Nachfolgeregelung <strong>de</strong>r<br />

Wärmeschutz- und <strong>de</strong>r Heizungsanlagenverordnung ein wichtiges<br />

Instrument zur Emissionsmin<strong>de</strong>rung im Gebäu<strong>de</strong>bereich. Künftige<br />

Neubauten wer<strong>de</strong>n im Durchschnitt 30 % weniger Heizenergie<br />

verbrauchen, als nach <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Damit wird das "Niedrigenergiehaus" mit einem Heizenergiebedarf<br />

von höchstens 7 l Heizöl pro m² Wohnfläche und Jahr zum Standard<br />

im Neubaubereich.<br />

Mit <strong>de</strong>r EnEV wird unter Einbeziehung europäisch harmonisierter<br />

Normen die Berechnung <strong>de</strong>s Wärme- und Energiebedarfs auf eine<br />

neue Grundlage gestellt. Bislang wur<strong>de</strong> alleine <strong>de</strong>r Heizwärmebedarf<br />

bilanziert, ohne zu berücksichtigen wie diese Wärme erzeugt wird.<br />

In Zukunft wird <strong>de</strong>r Primärenergiebedarf Maßstab sein, wie viel CO 2-<br />

relevante Energie tatsächlich für die Beheizung von Gebäu<strong>de</strong>n und<br />

die Warmwasserbereitung in Wohngebäu<strong>de</strong>n aufgebracht wer<strong>de</strong>n<br />

muss, wodurch auch die aktive Nutzung regenerativer Energien<br />

begünstigt wird. Die EnEV öffnet damit neue Energiesparpotenziale<br />

bei größtmöglicher Entwurfsfreiheit für <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n Architekten.<br />

Es wird erwartet, dass die Verordnung nach Befassung durch die EU-<br />

Kommission im Frühjahr 2002 in Kraft treten kann.<br />

Die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV bietet das Energieeinspargesetz<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m Jahre 1972. Danach müssen alle<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen wirtschaftlich vertretbar und mit zumutbarem techni-<br />

11 Der Bun<strong>de</strong>srat hat in seiner Sitzung am 13.07.2001 beschlossen, <strong>de</strong>r Verordnung <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung mit verschie<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rungen zuzustimmen. Diese Än<strong>de</strong>rungen sind<br />

im Text berücksichtigt (Bun<strong>de</strong>srats-Drucksache 194/01)<br />

schen Aufwand erfüllbar sein. Dies ist bei <strong>de</strong>r Formulierung öffentlichrechtlicher<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand zu beachten.<br />

Gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb in <strong>de</strong>r EnEV für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand nur<br />

energetische Verbesserungen, die zusammen mit ohnehin geplanten<br />

Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen durchgeführt wer<strong>de</strong>n können. Dies ist<br />

<strong>de</strong>r Fall, wenn Bauteile- wie zum Beispiel Fenster o<strong>de</strong>r Außenputzerneuert<br />

o<strong>de</strong>r ersetzt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenn ein Gebäu<strong>de</strong> erweitert wird.<br />

Diese so genannten Kopplungsanfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>bestand<br />

wer<strong>de</strong>n ergänzt durch eine Austauschpflicht für vor <strong>de</strong>m 01.10.1978<br />

errichtete Standardheizkessel. Hiervon sind bun<strong>de</strong>sweit min<strong>de</strong>stens<br />

drei Millionen Heizungen betroffen, die nicht mehr wirtschaftlich<br />

arbeiten können und <strong>de</strong>ren Heizkessel bis zum 31.12.2006 bzw.<br />

31.12.2008 ausgetauscht wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Weitere Effekte liegen in <strong>de</strong>r Verpflichtung, bis zum 31.12.2006 die<br />

oberste Geschoss<strong>de</strong>cke unter nicht genutzten Dachräumen zu dämmen<br />

und in weiteren leicht verschärften Standards bei <strong>de</strong>r Sanierung von<br />

Altbauten.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die bei<strong>de</strong>n Haupteffekte abgeschätzt:<br />

· Dabei zeigt sich, dass die höheren Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EnEV, die<br />

hier gegenüber <strong>de</strong>r Wärmeschutzverordnung von 1995 im Neubau<br />

mit durchschnittlich etwa einem Viertel bzw. im Mittel 35 kWh/m 2<br />

jährlich abgeschätzt wur<strong>de</strong>n, bun<strong>de</strong>sweit bei rund 1, 35 Mio. t CO 2<br />

liegen. Für Nordrhein-Westfalen beträgt die entsprechen<strong>de</strong> CO 2 -<br />

Min<strong>de</strong>rung auf Grund <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r Neubaufläche von knapp<br />

15 % und einem überdurchschnittlichen Erdgasanteil bei etwa<br />

220.000 t bis zum Jahr 2005.<br />

· Die Austauschpflicht für vor <strong>de</strong>m 01.10.1978 errichtete Standardheizkessel<br />

wird bun<strong>de</strong>sweit <strong>de</strong>n größten Teil <strong>de</strong>r drei Millionen vor<br />

En<strong>de</strong> 1978 errichteten Heizungen betreffen (Schornsteinfeger<br />

Austausch von Heizkesseln<br />

Haupteffekte<br />

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