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Gemeindeverwaltung Kodersdorf - Gemeinde Kodersdorf

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Sonderregelungen für Lager- und Traditionsfeuer<br />

Geregelt in:<br />

Ortssatzungen (Polizeiverordnungen) der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Regelungsinhalt:<br />

1. Lager- und Traditionsfeuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig<br />

2. Lagerfeuer dürfen nur so groß sein, dass es jederzeit gefahrlos möglich<br />

ist, sich am Feuer aufzuhalten und Lebensmittel (Knüppelkuchen,<br />

Bratwurst) darin zu garen.<br />

3. Traditionsfeuer sind das Walpurgisfeuer, das Osterfeuer und Johannesfeuer.<br />

Zuständige Behörde: Ordnungsämter der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Zusätzliche Regelungen (gelten für alle offenen Feuer):<br />

Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald entfernt<br />

sind offene Feuer verboten. Anderenfalls ist eine Genehmigung des<br />

Kreisforstamtes Görlitz, Sitz Weißwasser (Tel. 03581/663-3401) erforderlich.<br />

Offene Feuer sind bei Inkrafttreten der Waldbrandwarnstufe<br />

III in Waldnähe untersagt. Rückfragen zur aktuellen Waldbrandwarnstufe<br />

über Rettungsleistelle Weißwasser unter Tel. 0 3576/241125 und<br />

241103 oder über Rettungsleitstelle Löbau unter Tel. 0v35 85 /86 2404.<br />

Jandik-Kämpe, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />

Ehrung Frau Schütze<br />

Die Verwaltungsangestellte des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/<br />

Neiße, Frau Schütze, konnte am 1. September 2011 auf ihr 25-jähriges<br />

Arbeitsjubiläum zurückblicken. Verbandsvorsitzender Herr Hänsch sowie<br />

Frau Rzehak (Personalrat) überbrachten die herzlichsten Glückwünsche,<br />

verbunden mit großem Dank und Anerkennung für treue Mitarbeit.<br />

Hänsch, Verbandsvorsitzender<br />

Zeugnisüberreichung für Jana Gaertig<br />

Frau Jana Gaertig hat am 25. August 2011 nach dreijähriger Ausbildung<br />

beim Verwaltungsverband ihr Zeugnis vom Verbandsvorsitzenden Tors -<br />

ten Hänsch überreicht bekommen. »Wir sind sehr zufrieden mit dem<br />

Ergebnis und den Leistungen und werden Frau Gaertig zunächst im<br />

Sachgebiet Ordnungsverwaltung einsetzen.«<br />

Auch der Personalrat gratulierte der frisch gekürten Verwaltungsfachfrau<br />

recht herzlich und freut sich auf die gute Zusammenarbeit.<br />

Hänsch, Verbandsvorsitzender<br />

Die Abfallwirtschaft informiert:<br />

Wettbewerb um das schönste Bild<br />

des Abfallkalenders 2012<br />

Hallo liebe Kinder!<br />

Es ist schon Tradition, den Abfallkalender mit einem Bild, einer ausgefallenen<br />

Idee bzw. einer künstlerischen Arbeit von Euch zu gestalten.<br />

Nun ist es wieder soweit, wir rufen alle Kinder auf, ihre Arbeiten im Format<br />

bis max. A3 an uns einzusenden. Natürlich werden die schönsten<br />

Arbeiten prämiert und wir freuen uns wieder auf außergewöhnliche Einfälle.<br />

Bis zum 28. Oktober 2011 können alle Kinder, Schulklassen, Kindergärten<br />

unseres Landkreises die Arbeiten an die aufgeführte Kontaktadresse<br />

schicken.<br />

Wir bedanken uns jetzt schon für Eure rege Mitarbeit und hoffen auf viele<br />

Ideen sowie Einsendungen für den Wettbewerb „Schönstes Bild“ im<br />

Abfallkalender 2012 und wünschen Euch gutes Gelingen.<br />

Kontakt: Abfallwirtschaft – Eigenbetrieb des Landkreises Görlitz,<br />

Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, Tel. 03588/261702,<br />

E-Mail: info@aw-goerlitz.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

im Auftrag der Landesdirektion Dresden<br />

Genehmigungsverfahren für die Anlage und den Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes<br />

für die Städtische Klinikum Görlitz<br />

gGmbH gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

Die Städtische Klinikum Görlitz gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,<br />

hat bei der Landesdirektion Dresden als zuständige Landesluftfahrtbehörde<br />

die Genehmigung für die Anlage und den Betrieb<br />

eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes für die Durchführung des Luftrettungsdienstes<br />

mit Hubschraubern bei Tag und Nacht unter Sichtflugwetterbedingungen<br />

(VMC) gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

i.V.m. §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beantragt.<br />

Ein Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG wird für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz<br />

nicht bestimmt. Daher findet ein luftrechtliches<br />

Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach §§ 8 ff.<br />

LuftVG nicht statt.<br />

Grundlage für das luftrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 6<br />

LuftVG sind die vom Vorhabensträger eingereichten Unterlagen. Diese<br />

werden in der Zeit vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2011 beim Verwaltungsverband<br />

Weißer Schöps/Neiße, Straße der Einheit 79, Bauamt,<br />

Zimmer 5, 02923 <strong>Kodersdorf</strong> während der Dienststunden zu jedermanns<br />

Einsicht ausgelegt. Eine Einsichtnahme kann zu folgenden Dienststunden<br />

im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, erfolgen:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch 7.00– 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

7.00– 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag<br />

7.00– 12.00 Uhr<br />

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens zwei Wochen<br />

nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 2.12.2011, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Weißer Schöps /<br />

Neiße, Straße der Einheit 79, Bauamt, Zimmer 5, 02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />

oder bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />

Dresden erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten<br />

Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />

2. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen.<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf<br />

Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter,<br />

gleichlautender Texte eingereicht werden, ist auf jeder mit einer<br />

Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf<br />

und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren<br />

zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen<br />

oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden<br />

nicht erstattet.<br />

Nr. 10 · 10. Oktober 2011 · 16. Jahrgang 3

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