Gemeindeverwaltung Kodersdorf - Gemeinde Kodersdorf
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Sonderregelungen für Lager- und Traditionsfeuer<br />
Geregelt in:<br />
Ortssatzungen (Polizeiverordnungen) der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Regelungsinhalt:<br />
1. Lager- und Traditionsfeuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig<br />
2. Lagerfeuer dürfen nur so groß sein, dass es jederzeit gefahrlos möglich<br />
ist, sich am Feuer aufzuhalten und Lebensmittel (Knüppelkuchen,<br />
Bratwurst) darin zu garen.<br />
3. Traditionsfeuer sind das Walpurgisfeuer, das Osterfeuer und Johannesfeuer.<br />
Zuständige Behörde: Ordnungsämter der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Zusätzliche Regelungen (gelten für alle offenen Feuer):<br />
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald entfernt<br />
sind offene Feuer verboten. Anderenfalls ist eine Genehmigung des<br />
Kreisforstamtes Görlitz, Sitz Weißwasser (Tel. 03581/663-3401) erforderlich.<br />
Offene Feuer sind bei Inkrafttreten der Waldbrandwarnstufe<br />
III in Waldnähe untersagt. Rückfragen zur aktuellen Waldbrandwarnstufe<br />
über Rettungsleistelle Weißwasser unter Tel. 0 3576/241125 und<br />
241103 oder über Rettungsleitstelle Löbau unter Tel. 0v35 85 /86 2404.<br />
Jandik-Kämpe, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />
Ehrung Frau Schütze<br />
Die Verwaltungsangestellte des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/<br />
Neiße, Frau Schütze, konnte am 1. September 2011 auf ihr 25-jähriges<br />
Arbeitsjubiläum zurückblicken. Verbandsvorsitzender Herr Hänsch sowie<br />
Frau Rzehak (Personalrat) überbrachten die herzlichsten Glückwünsche,<br />
verbunden mit großem Dank und Anerkennung für treue Mitarbeit.<br />
Hänsch, Verbandsvorsitzender<br />
Zeugnisüberreichung für Jana Gaertig<br />
Frau Jana Gaertig hat am 25. August 2011 nach dreijähriger Ausbildung<br />
beim Verwaltungsverband ihr Zeugnis vom Verbandsvorsitzenden Tors -<br />
ten Hänsch überreicht bekommen. »Wir sind sehr zufrieden mit dem<br />
Ergebnis und den Leistungen und werden Frau Gaertig zunächst im<br />
Sachgebiet Ordnungsverwaltung einsetzen.«<br />
Auch der Personalrat gratulierte der frisch gekürten Verwaltungsfachfrau<br />
recht herzlich und freut sich auf die gute Zusammenarbeit.<br />
Hänsch, Verbandsvorsitzender<br />
Die Abfallwirtschaft informiert:<br />
Wettbewerb um das schönste Bild<br />
des Abfallkalenders 2012<br />
Hallo liebe Kinder!<br />
Es ist schon Tradition, den Abfallkalender mit einem Bild, einer ausgefallenen<br />
Idee bzw. einer künstlerischen Arbeit von Euch zu gestalten.<br />
Nun ist es wieder soweit, wir rufen alle Kinder auf, ihre Arbeiten im Format<br />
bis max. A3 an uns einzusenden. Natürlich werden die schönsten<br />
Arbeiten prämiert und wir freuen uns wieder auf außergewöhnliche Einfälle.<br />
Bis zum 28. Oktober 2011 können alle Kinder, Schulklassen, Kindergärten<br />
unseres Landkreises die Arbeiten an die aufgeführte Kontaktadresse<br />
schicken.<br />
Wir bedanken uns jetzt schon für Eure rege Mitarbeit und hoffen auf viele<br />
Ideen sowie Einsendungen für den Wettbewerb „Schönstes Bild“ im<br />
Abfallkalender 2012 und wünschen Euch gutes Gelingen.<br />
Kontakt: Abfallwirtschaft – Eigenbetrieb des Landkreises Görlitz,<br />
Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, Tel. 03588/261702,<br />
E-Mail: info@aw-goerlitz.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
im Auftrag der Landesdirektion Dresden<br />
Genehmigungsverfahren für die Anlage und den Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes<br />
für die Städtische Klinikum Görlitz<br />
gGmbH gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
Die Städtische Klinikum Görlitz gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,<br />
hat bei der Landesdirektion Dresden als zuständige Landesluftfahrtbehörde<br />
die Genehmigung für die Anlage und den Betrieb<br />
eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes für die Durchführung des Luftrettungsdienstes<br />
mit Hubschraubern bei Tag und Nacht unter Sichtflugwetterbedingungen<br />
(VMC) gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
i.V.m. §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beantragt.<br />
Ein Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG wird für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz<br />
nicht bestimmt. Daher findet ein luftrechtliches<br />
Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach §§ 8 ff.<br />
LuftVG nicht statt.<br />
Grundlage für das luftrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 6<br />
LuftVG sind die vom Vorhabensträger eingereichten Unterlagen. Diese<br />
werden in der Zeit vom 18.10. bis einschließlich 18.11.2011 beim Verwaltungsverband<br />
Weißer Schöps/Neiße, Straße der Einheit 79, Bauamt,<br />
Zimmer 5, 02923 <strong>Kodersdorf</strong> während der Dienststunden zu jedermanns<br />
Einsicht ausgelegt. Eine Einsichtnahme kann zu folgenden Dienststunden<br />
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, erfolgen:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch 7.00– 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
7.00– 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag<br />
7.00– 12.00 Uhr<br />
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens zwei Wochen<br />
nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 2.12.2011, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Weißer Schöps /<br />
Neiße, Straße der Einheit 79, Bauamt, Zimmer 5, 02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />
oder bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />
Dresden erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten<br />
Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />
2. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen.<br />
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf<br />
Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter,<br />
gleichlautender Texte eingereicht werden, ist auf jeder mit einer<br />
Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf<br />
und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren<br />
zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen<br />
oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden<br />
nicht erstattet.<br />
Nr. 10 · 10. Oktober 2011 · 16. Jahrgang 3