Photovoltaik in Gemeinden PDF 6,08 MB - Lebensministerium
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Kommanditgesellschaft (KG)<br />
Kommanditgesellschaft (KG)<br />
6 Kommanditgesellschaft (KG)<br />
Rechtsform<br />
Verwaltungsaufwand<br />
Laufzeit<br />
Stückelung<br />
Verz<strong>in</strong>sung /<br />
Ertrag<br />
Form der<br />
Ausschütttung<br />
Beschreibung<br />
E<strong>in</strong>e KG ist e<strong>in</strong>e Personengesellschaft<br />
die für jeden erlaubten Zweck gegründet<br />
werden kann. Sie ist rechtsfähig, ke<strong>in</strong>e<br />
juristische Person und wird <strong>in</strong>s Firmenbuch<br />
e<strong>in</strong>getragen. E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destkapital<br />
ist nicht notwendig. Die Geschäftsführung<br />
sowie Vertretungsbefugnis<br />
nach außen obliegt im Regelfall den<br />
Komplementär(en).<br />
Standardverträge s<strong>in</strong>d nur beschränkt<br />
möglich, weil die Möglichkeiten der <strong>in</strong>dividuellen<br />
Regelungen sehr groß s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e<br />
Änderung e<strong>in</strong>zelner Personen führt zu<br />
e<strong>in</strong>er Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
und e<strong>in</strong>er neuerlichen Firmenbuche<strong>in</strong>tragung.<br />
Um diesem möglichen Zusatzaufwand<br />
zu entgehen, kann man e<strong>in</strong>e<br />
Treuhandkonstruktion wählen, bei der<br />
nur e<strong>in</strong> Treuhänder als Kommanditist<br />
im Firmenbuch aufsche<strong>in</strong>t. Die GesellschafterInnen<br />
müssen, sofern es sich um<br />
natürliche Personen handelt, e<strong>in</strong>e EKSt-<br />
Erklärung machen.<br />
Im Regelfall wird man e<strong>in</strong>e vertragliche<br />
M<strong>in</strong>destlaufzeit vere<strong>in</strong>baren, welche<br />
jedoch bei triftigen Gründen unterschritten<br />
werden kann. Die KG kann festgelegt<br />
werden oder unbeschränkt laufen.<br />
Die Höhe der Pflichte<strong>in</strong>lage ist frei wählbar<br />
und richtet sich mitunter auch nach<br />
der Größe der Anlage. Die E<strong>in</strong>lage geht<br />
<strong>in</strong> das Gesellschaftsvermögen über.<br />
E<strong>in</strong>e fixe Verz<strong>in</strong>sung ist nicht möglich.<br />
Zuerst erhalten die Komplementäre<br />
e<strong>in</strong> angemessenes Haftungsentgelt.<br />
Anschließend wird der restliche Gew<strong>in</strong>n<br />
unter den Kommanditisten ihrer Beteiligung<br />
entsprechend aufgeteilt.<br />
Die Gew<strong>in</strong>nbeteiligung <strong>in</strong>kludiert e<strong>in</strong>e<br />
Vermögens-, Gew<strong>in</strong>n- aber auch Verlustbeteiligung.<br />
Somit be<strong>in</strong>haltet der ausgeschüttete<br />
Gew<strong>in</strong>n sowohl e<strong>in</strong>e Verz<strong>in</strong>sung<br />
des e<strong>in</strong>gesetzten Kapitals als auch e<strong>in</strong>e<br />
anteilige Kapitalrefundierung. Bei der<br />
Beendigung der KG wird mitunter noch<br />
e<strong>in</strong> beim Verkauf erzielter Restwert der<br />
Anlage unter den GesellschafterInnen<br />
aufgeteilt.<br />
6.1 Kurzbeschreibung<br />
E<strong>in</strong>e KG ist <strong>in</strong>sbesondere bei komplexeren Projekten<br />
gut anwendbar und auch bei großen Investitionsbeträgen<br />
gut geeignet. Es können sich sowohl<br />
natürliche als auch juristische Personen sowie andere<br />
Gesellschaften an der KG beteiligen. Wie auch<br />
andere Personengesellschaften ist die KG für e<strong>in</strong>e<br />
beschränkte Anzahl von GesellschafterInnen gut<br />
geeignet. Der Vertrag ist formfrei und kann genau<br />
an die <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse angepasst werden.<br />
Bei der KG gibt es e<strong>in</strong>e Zweiteilung der GesellschafterInnen<br />
<strong>in</strong> Komplementär und Kommanditisten.<br />
Der Komplementär ist im Regelfall die Geme<strong>in</strong>de,<br />
welche auch die Geschäfte führt und persönlich<br />
haftet. Die Kommanditisten s<strong>in</strong>d die beteiligten<br />
BürgerInnen, welche nur beschränkt mit Ihrer<br />
E<strong>in</strong>lage haften. Das ist e<strong>in</strong> großer Vorteil für die<br />
Kommanditisten, da sie unternehmerisch agieren<br />
können, ohne mit ihrem Privatvermögen zu haften.<br />
FOTO: BMLFUW / UBA/Gröger<br />
Haftung<br />
Risiko<br />
Mitbestimmung<br />
H<strong>in</strong>weis<br />
Versteuerung<br />
Zusammenarbeit<br />
EVU<br />
Bei der Haftung hat die KG e<strong>in</strong>e Sonderstellung,<br />
da diese geteilt ist. Die Komplementäre<br />
haften persönlich und unbeschränkt;<br />
die Kommanditisten jedoch<br />
nur beschränkt mit ihrer E<strong>in</strong>lage bzw.<br />
Haftsumme, die vone<strong>in</strong>ander abweichen<br />
können. Die Haftsumme ist <strong>in</strong>s Firmenbuch<br />
e<strong>in</strong>zutragen. Mit dem E<strong>in</strong>zahlen<br />
se<strong>in</strong>er Pflichte<strong>in</strong>lage, haftet der Kommanditist<br />
nicht mehr im Außenverhältnis.<br />
Das Risiko – vor allem des Ertrages –<br />
ist bei <strong>Photovoltaik</strong>anlagen sehr überschaubar.<br />
Um dieses trotzdem noch zu<br />
m<strong>in</strong>imieren, empfiehlt sich jedenfalls<br />
das Abschließen e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />
Versicherung.<br />
Je nach vertraglicher Ausgestaltung ist<br />
es möglich die Rechte der Kommanditisten<br />
auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum e<strong>in</strong>zuschränken<br />
oder aber auch jenen der Komplementäre<br />
anzunähern. Es gibt bereits gesetzliche<br />
E<strong>in</strong>schränkungen für die Kommanditisten<br />
(z.B. ke<strong>in</strong>e Vertretungsbefugnis<br />
oder Gesellschaftsführung) und es ist<br />
meist auch s<strong>in</strong>nvoll die Mitbestimmungsmöglichkeit<br />
weitestgehend zu reduzieren.<br />
Als Personengesellschaft ist die KG<br />
selbst ke<strong>in</strong> Steuersubjekt und somit<br />
weder EKSt- oder KÖSt-pflichtig. Weil<br />
es sich somit um ke<strong>in</strong>e endbesteuerten<br />
Gew<strong>in</strong>ne handelt, müssen natürliche<br />
Personen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuererklärung<br />
machen. Wenn die Summe des<br />
Gew<strong>in</strong>nes aus selbständiger Tätigkeit<br />
unter 730 Euro pro Jahr liegt, fällt ke<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>kommensteuer an. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
gibt es e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schleifregelung bis<br />
1.460 Euro und erst danach volle Steuerpflicht<br />
zum Grenzsteuersatz:<br />
Man könnte mit e<strong>in</strong>em Stromlieferanten<br />
vere<strong>in</strong>baren, dass die GesellschafterInnen<br />
der KG, die dort KundIn<br />
s<strong>in</strong>d oder werden, e<strong>in</strong>e (zusätzliche)<br />
Stromgutschrift bekommen bzw. e<strong>in</strong>en<br />
speziellen, ermäßigten Tarif. Um auch<br />
e<strong>in</strong>e möglichst hohe ökologische Wirkung<br />
zu erzielen, sollte e<strong>in</strong>e etwaige Vere<strong>in</strong>barung<br />
mit e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong>en Ökostromanbieter<br />
gemacht werden (Umweltzeichen<br />
„grüner Strom“).<br />
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