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Photovoltaik in Gemeinden PDF 6,08 MB - Lebensministerium

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Genossenschaft<br />

Genossenschaft<br />

8 Genossenschaft<br />

E<strong>in</strong>e begrenzte Laufzeit ist nicht vorgesehen,<br />

e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destlaufzeit kann <strong>in</strong> den<br />

Statuten festgelegt werden.<br />

Der E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Genossenschaft ist<br />

unkompliziert und ohne Zeit- und Kostenaufwand<br />

möglich. Grundsätzlich bestimmt<br />

die Satzung, wer Mitglied <strong>in</strong> der Genossenschaft<br />

se<strong>in</strong> kann. E<strong>in</strong>zige gesetzliche<br />

Bed<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Mitgliedschaft ist die<br />

Geschäftsfähigkeit. Für die Aufnahme<br />

genügen e<strong>in</strong> Beschluss des Vorstandes<br />

(oder des Vorstandes und des Aufsichtsrates)<br />

und die Zeichnung der <strong>in</strong> der Satzung<br />

bestimmten Anzahl von Geschäftsanteilen.<br />

Danach wird das Mitglied <strong>in</strong> das Mitgliederregister<br />

e<strong>in</strong>getragen. E<strong>in</strong>e Meldung an<br />

das Firmenbuch ist nicht erforderlich.<br />

Der Austritt aus der Genossenschaft kann<br />

mit e<strong>in</strong>em formlosen Schreiben an die Genossenschaft<br />

erfolgen. Das ausscheidende<br />

Mitglied erhält se<strong>in</strong> Nom<strong>in</strong>ale (eventuell verr<strong>in</strong>gert<br />

um e<strong>in</strong>e anteilige Verlustbeteiligung).<br />

Die Höhe des Kapitale<strong>in</strong>satzes richtet<br />

sich nach den Bestimmungen, die <strong>in</strong> der<br />

Satzung niedergeschrieben s<strong>in</strong>d. Das<br />

Genossenschaftsrecht bestimmt ke<strong>in</strong>en<br />

M<strong>in</strong>destbetrag für den Nennbetrag e<strong>in</strong>es<br />

Geschäftsanteils.<br />

Die Mitglieder der Genossenschaft haben<br />

Anspruch auf die Leistungen der Genossenschaft<br />

und s<strong>in</strong>d gew<strong>in</strong>n- und vermögensbeteiligt.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />

kann die Leistung e<strong>in</strong>e kostengünstige<br />

und sichere Versorgung mit selbst produziertem<br />

Strom se<strong>in</strong>.<br />

Mitgliedschaft,<br />

Laufzeit<br />

Rechtsform<br />

Verwaltungsaufwand<br />

Beschreibung<br />

Gesellschaftsrechtlich betrachtet ist die<br />

Genossenschaft e<strong>in</strong>e juristische Person,<br />

die selbst Träger von Rechten und Pflichten<br />

ist und daher bei Vertragsabschlüssen<br />

Vertragspartner. Zweck e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />

laut §1 Genossenschaftsgesetz<br />

(GenG) ist die wirtschaftliche Förderung<br />

der Mitglieder. Dieser Auftrag ist erfüllt,<br />

wenn Leistungen erwirtschaftet und diese<br />

an die Mitglieder weitergegeben werden.<br />

Gew<strong>in</strong>ne zu erzielen ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />

nicht ausgeschlossen. Gew<strong>in</strong>nmaximierung,<br />

wie bei Kapitalgesellschaften,<br />

steht jedoch nicht im Vordergrund.<br />

Die Organe der Genossenschaft s<strong>in</strong>d die<br />

Generalversammlung, der Vorstand und,<br />

bei größeren Genossenschaften, e<strong>in</strong> Aufsichtsrat.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat bestehen<br />

aus Genossenschaftsmitgliedern.<br />

Der Verwaltungsaufwand e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />

ist relativ ger<strong>in</strong>g. Es s<strong>in</strong>d<br />

regelmäßige Sitzungen samt Protokollen<br />

erforderlich.<br />

Die Kosten bei der Genossenschaftsgründung<br />

umfassen die gerichtlichen<br />

E<strong>in</strong>gaben-, E<strong>in</strong>tragungs- und Veröffentlichungskosten<br />

sowie die Kosten der<br />

Unterschriftenbeglaubigung der gewählten<br />

Vorstandsmitglieder.<br />

Details zu den Schritten bei der Genossenschaftsgründung<br />

f<strong>in</strong>den sich unter<br />

„Weiterführende Informationen“ am Ende<br />

dieses Dokuments.<br />

8.1 Kurzbeschreibung<br />

Die Genossenschaft ist e<strong>in</strong>e der ältesten wirtschaftlichen<br />

Organisationsformen. Die Gründung von<br />

Genossenschaften im Tätigkeitsfeld von Geme<strong>in</strong>den<br />

bietet nicht nur e<strong>in</strong>e Reihe rechtlicher Vorteile,<br />

sie kann auch dazu beitragen, die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

der Bevölkerung <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>derelevante Bereiche<br />

zu erhöhen. E<strong>in</strong>es der wesentlichsten Pr<strong>in</strong>zipien<br />

der Genossenschaften ist die geme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Selbsthilfe. Anders als bei privaten Betreibern steht<br />

bei Genossenschaften nicht das E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>teresse im<br />

Vordergrund, sondern das Interesse an der Sache<br />

an sich. Die Gründung e<strong>in</strong>er Genossenschaft ist besonders<br />

für Geme<strong>in</strong>den attraktiv und kann auch von<br />

diesen <strong>in</strong>itiiert werden. Die Geme<strong>in</strong>de ist dann auch<br />

Gründungsmitglied und eventuell auch Betreiber<br />

der Anlage. Die Mitglieder der Genossenschaft<br />

haben volles Mitspracherecht. Der frühzeitige<br />

Kontakt mit dem österreichischen Genossenschaftsverband<br />

(www.oegv.<strong>in</strong>fo) ist auf jeden Fall<br />

ratsam und hilfreich.<br />

FOTO: Allmenda<br />

Weitere Vorteile im Überblick:<br />

• E<strong>in</strong>e Genossenschaft kann e<strong>in</strong>e der Formen<br />

der gelebten Bürgergesellschaft se<strong>in</strong>.<br />

• B<strong>in</strong>dung der BürgerInnen an die Geme<strong>in</strong>de<br />

wird erhöht; dies erhöht auch die Chance auf<br />

wirtschaftlichen Erfolg des Projektes<br />

• Genossenschaften s<strong>in</strong>d Organisationen der<br />

wirtschaftlichen Demokratie<br />

• Zweck der Genossenschaften ist die Förderung<br />

der Mitglieder, also der BürgerInnen, der<br />

örtlichen Unternehmen und nicht zuletzt der<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

• Die Genossenschaft vere<strong>in</strong>t die Vorteile e<strong>in</strong>er<br />

Kapitalgesellschaft mit jenen e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s<br />

• Leichter E<strong>in</strong>- und Ausstieg ist möglich, e<strong>in</strong>e<br />

hohe Mitgliederzahl ist unproblematisch.<br />

• Gew<strong>in</strong>nerzielung ist erlaubt, aber nicht<br />

oberste Priorität<br />

• Beratung und Betreuung durch den<br />

Genossenschaftsverband<br />

Stückelung<br />

Verz<strong>in</strong>sung /<br />

Ertrag<br />

Form der<br />

Ausschüttung<br />

Haftung<br />

Die Ausschüttung erfolgt <strong>in</strong> Form<br />

von Dividenden.<br />

Haftung der Mitglieder: Für Mitglieder<br />

gilt <strong>in</strong> der Regel die beschränkte Haftung,<br />

die – wenn die Satzung nicht e<strong>in</strong>e höhere<br />

vorsieht – e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache ist. Das bedeutet,<br />

wenn e<strong>in</strong> Mitglied e<strong>in</strong>en Geschäftsanteil<br />

von 100 Euro zeichnet, verliert es im<br />

schlimmsten Fall 200 Euro; die 100 Euro<br />

E<strong>in</strong>lage und zusätzlich den Betrag im<br />

Rahmen se<strong>in</strong>er Haftungsverpflichtung.<br />

Mitglieder können jedoch nur zur Haftung<br />

herangezogen werden, wenn im Falle e<strong>in</strong>es<br />

Konkurses oder der Liquidation nicht<br />

alle Verb<strong>in</strong>dlichkeiten abgedeckt werden<br />

können.<br />

Haftung des Vorstands: Bei der Haftung<br />

des Vorstands handelt es sich um e<strong>in</strong>e<br />

Verschuldens- und ke<strong>in</strong>e Erfolgshaftung.<br />

Träger des Unternehmensrisikos ist die<br />

Genossenschaft.<br />

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