Photovoltaik in Gemeinden PDF 6,08 MB - Lebensministerium
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Genossenschaft<br />
Genossenschaft<br />
8 Genossenschaft<br />
E<strong>in</strong>e begrenzte Laufzeit ist nicht vorgesehen,<br />
e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destlaufzeit kann <strong>in</strong> den<br />
Statuten festgelegt werden.<br />
Der E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Genossenschaft ist<br />
unkompliziert und ohne Zeit- und Kostenaufwand<br />
möglich. Grundsätzlich bestimmt<br />
die Satzung, wer Mitglied <strong>in</strong> der Genossenschaft<br />
se<strong>in</strong> kann. E<strong>in</strong>zige gesetzliche<br />
Bed<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Mitgliedschaft ist die<br />
Geschäftsfähigkeit. Für die Aufnahme<br />
genügen e<strong>in</strong> Beschluss des Vorstandes<br />
(oder des Vorstandes und des Aufsichtsrates)<br />
und die Zeichnung der <strong>in</strong> der Satzung<br />
bestimmten Anzahl von Geschäftsanteilen.<br />
Danach wird das Mitglied <strong>in</strong> das Mitgliederregister<br />
e<strong>in</strong>getragen. E<strong>in</strong>e Meldung an<br />
das Firmenbuch ist nicht erforderlich.<br />
Der Austritt aus der Genossenschaft kann<br />
mit e<strong>in</strong>em formlosen Schreiben an die Genossenschaft<br />
erfolgen. Das ausscheidende<br />
Mitglied erhält se<strong>in</strong> Nom<strong>in</strong>ale (eventuell verr<strong>in</strong>gert<br />
um e<strong>in</strong>e anteilige Verlustbeteiligung).<br />
Die Höhe des Kapitale<strong>in</strong>satzes richtet<br />
sich nach den Bestimmungen, die <strong>in</strong> der<br />
Satzung niedergeschrieben s<strong>in</strong>d. Das<br />
Genossenschaftsrecht bestimmt ke<strong>in</strong>en<br />
M<strong>in</strong>destbetrag für den Nennbetrag e<strong>in</strong>es<br />
Geschäftsanteils.<br />
Die Mitglieder der Genossenschaft haben<br />
Anspruch auf die Leistungen der Genossenschaft<br />
und s<strong>in</strong>d gew<strong>in</strong>n- und vermögensbeteiligt.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />
kann die Leistung e<strong>in</strong>e kostengünstige<br />
und sichere Versorgung mit selbst produziertem<br />
Strom se<strong>in</strong>.<br />
Mitgliedschaft,<br />
Laufzeit<br />
Rechtsform<br />
Verwaltungsaufwand<br />
Beschreibung<br />
Gesellschaftsrechtlich betrachtet ist die<br />
Genossenschaft e<strong>in</strong>e juristische Person,<br />
die selbst Träger von Rechten und Pflichten<br />
ist und daher bei Vertragsabschlüssen<br />
Vertragspartner. Zweck e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />
laut §1 Genossenschaftsgesetz<br />
(GenG) ist die wirtschaftliche Förderung<br />
der Mitglieder. Dieser Auftrag ist erfüllt,<br />
wenn Leistungen erwirtschaftet und diese<br />
an die Mitglieder weitergegeben werden.<br />
Gew<strong>in</strong>ne zu erzielen ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />
nicht ausgeschlossen. Gew<strong>in</strong>nmaximierung,<br />
wie bei Kapitalgesellschaften,<br />
steht jedoch nicht im Vordergrund.<br />
Die Organe der Genossenschaft s<strong>in</strong>d die<br />
Generalversammlung, der Vorstand und,<br />
bei größeren Genossenschaften, e<strong>in</strong> Aufsichtsrat.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat bestehen<br />
aus Genossenschaftsmitgliedern.<br />
Der Verwaltungsaufwand e<strong>in</strong>er Genossenschaft<br />
ist relativ ger<strong>in</strong>g. Es s<strong>in</strong>d<br />
regelmäßige Sitzungen samt Protokollen<br />
erforderlich.<br />
Die Kosten bei der Genossenschaftsgründung<br />
umfassen die gerichtlichen<br />
E<strong>in</strong>gaben-, E<strong>in</strong>tragungs- und Veröffentlichungskosten<br />
sowie die Kosten der<br />
Unterschriftenbeglaubigung der gewählten<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
Details zu den Schritten bei der Genossenschaftsgründung<br />
f<strong>in</strong>den sich unter<br />
„Weiterführende Informationen“ am Ende<br />
dieses Dokuments.<br />
8.1 Kurzbeschreibung<br />
Die Genossenschaft ist e<strong>in</strong>e der ältesten wirtschaftlichen<br />
Organisationsformen. Die Gründung von<br />
Genossenschaften im Tätigkeitsfeld von Geme<strong>in</strong>den<br />
bietet nicht nur e<strong>in</strong>e Reihe rechtlicher Vorteile,<br />
sie kann auch dazu beitragen, die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
der Bevölkerung <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>derelevante Bereiche<br />
zu erhöhen. E<strong>in</strong>es der wesentlichsten Pr<strong>in</strong>zipien<br />
der Genossenschaften ist die geme<strong>in</strong>schaftliche<br />
Selbsthilfe. Anders als bei privaten Betreibern steht<br />
bei Genossenschaften nicht das E<strong>in</strong>zel<strong>in</strong>teresse im<br />
Vordergrund, sondern das Interesse an der Sache<br />
an sich. Die Gründung e<strong>in</strong>er Genossenschaft ist besonders<br />
für Geme<strong>in</strong>den attraktiv und kann auch von<br />
diesen <strong>in</strong>itiiert werden. Die Geme<strong>in</strong>de ist dann auch<br />
Gründungsmitglied und eventuell auch Betreiber<br />
der Anlage. Die Mitglieder der Genossenschaft<br />
haben volles Mitspracherecht. Der frühzeitige<br />
Kontakt mit dem österreichischen Genossenschaftsverband<br />
(www.oegv.<strong>in</strong>fo) ist auf jeden Fall<br />
ratsam und hilfreich.<br />
FOTO: Allmenda<br />
Weitere Vorteile im Überblick:<br />
• E<strong>in</strong>e Genossenschaft kann e<strong>in</strong>e der Formen<br />
der gelebten Bürgergesellschaft se<strong>in</strong>.<br />
• B<strong>in</strong>dung der BürgerInnen an die Geme<strong>in</strong>de<br />
wird erhöht; dies erhöht auch die Chance auf<br />
wirtschaftlichen Erfolg des Projektes<br />
• Genossenschaften s<strong>in</strong>d Organisationen der<br />
wirtschaftlichen Demokratie<br />
• Zweck der Genossenschaften ist die Förderung<br />
der Mitglieder, also der BürgerInnen, der<br />
örtlichen Unternehmen und nicht zuletzt der<br />
Geme<strong>in</strong>de<br />
• Die Genossenschaft vere<strong>in</strong>t die Vorteile e<strong>in</strong>er<br />
Kapitalgesellschaft mit jenen e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s<br />
• Leichter E<strong>in</strong>- und Ausstieg ist möglich, e<strong>in</strong>e<br />
hohe Mitgliederzahl ist unproblematisch.<br />
• Gew<strong>in</strong>nerzielung ist erlaubt, aber nicht<br />
oberste Priorität<br />
• Beratung und Betreuung durch den<br />
Genossenschaftsverband<br />
Stückelung<br />
Verz<strong>in</strong>sung /<br />
Ertrag<br />
Form der<br />
Ausschüttung<br />
Haftung<br />
Die Ausschüttung erfolgt <strong>in</strong> Form<br />
von Dividenden.<br />
Haftung der Mitglieder: Für Mitglieder<br />
gilt <strong>in</strong> der Regel die beschränkte Haftung,<br />
die – wenn die Satzung nicht e<strong>in</strong>e höhere<br />
vorsieht – e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache ist. Das bedeutet,<br />
wenn e<strong>in</strong> Mitglied e<strong>in</strong>en Geschäftsanteil<br />
von 100 Euro zeichnet, verliert es im<br />
schlimmsten Fall 200 Euro; die 100 Euro<br />
E<strong>in</strong>lage und zusätzlich den Betrag im<br />
Rahmen se<strong>in</strong>er Haftungsverpflichtung.<br />
Mitglieder können jedoch nur zur Haftung<br />
herangezogen werden, wenn im Falle e<strong>in</strong>es<br />
Konkurses oder der Liquidation nicht<br />
alle Verb<strong>in</strong>dlichkeiten abgedeckt werden<br />
können.<br />
Haftung des Vorstands: Bei der Haftung<br />
des Vorstands handelt es sich um e<strong>in</strong>e<br />
Verschuldens- und ke<strong>in</strong>e Erfolgshaftung.<br />
Träger des Unternehmensrisikos ist die<br />
Genossenschaft.<br />
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