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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 9<br />
Sämtliche Zahlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission laufen über <strong>de</strong>n<br />
Koordinator, es sei <strong>de</strong>nn, es wur<strong>de</strong> etwas an<strong>de</strong>res vereinbart (Annex II,<br />
Part A, Art. 2, Nr. 1d). Er ist verpflichtet, die Gel<strong>de</strong>r, die für die an<strong>de</strong>ren<br />
Vertragspartner bestimmt sind, innerhalb von 30 Tagen weiterzuleiten<br />
und die Kommission hierüber entsprechend zu informieren. Neben<br />
<strong>de</strong>r Meldung von möglichen Budgetverschiebungen z.B. zwischen<br />
<strong>de</strong>n Partnern muß er die Kostennachweise <strong>de</strong>r Partner bün<strong>de</strong>ln und<br />
prüfen. Dabei ist er z.B. gemäß Annex II, Part A, Art. 2, Nr. 1c, 2.<br />
Spiegelstrich gehalten, die in <strong>de</strong>n Kostennachweisen <strong>de</strong>r Partner aufgeführten<br />
Kosten mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Berichten entsprechend beschriebenen<br />
Arbeitsleistungen hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit zu vergleichen.<br />
finanzielles<br />
Management<br />
III.3<br />
Konsortialvertrag<br />
Über <strong>de</strong>n Mustervertrag hinausgehen<strong>de</strong> Regelungen zum Projektmanagement<br />
müssen ggf. in einem Konsortialvertrag (consortium agreement)<br />
vereinbart wer<strong>de</strong>n. Er wird üblicherweise insbeson<strong>de</strong>re in größeren<br />
Verbün<strong>de</strong>n mit starker Industriebeteiligung zusätzlich zum Kommissionsvertrag<br />
nur zwischen <strong>de</strong>n Vertragsnehmern <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Kommission ohne Beteiligung <strong>de</strong>r Kommission selbst geschlossen, um<br />
möglichen Mißverständnissen o<strong>de</strong>r Streitigkeiten vorzubeugen. Partner<br />
<strong>de</strong>s Konsortialvertrages sind i.d.R. nur die Hauptvertragspartner. Wenn<br />
von <strong>de</strong>n am Verbund Beteiligten gewünscht, können aber auch die Nebenvertragspartner<br />
in <strong>de</strong>n Konsortialvertrag aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
im Konsortialvertrag enthaltenen Regelungen dürfen we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mustervertrag<br />
noch <strong>de</strong>n Wettbewerbsregeln <strong>de</strong>r EU wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Es gibt seit langem ein zwischen europäischen Industrieunternehmen<br />
abgesprochenes Vertragsmo<strong>de</strong>ll, das bisher in einem Großteil <strong>de</strong>r Konsortien<br />
verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist. Erstmalig wur<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>s 5.<br />
Rahmenprogramms Verhandlungen zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Interessengruppen<br />
EU finanzierter FuE-Vorhaben, insbeson<strong>de</strong>re Industrie<br />
und Forschungseinrichtungen, geführt, um ein <strong>de</strong>n Interessen aller<br />
Partner eines Verbun<strong>de</strong>s gerecht wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Muster zu erarbeiten. Die<br />
Universitätsseite wird hierbei durch die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Arbeitsgruppe<br />
UNITE repräsentiert (6) . Die diesbezügliche Mustervereinbarung<br />
für einen Konsortialvertrag ist auf <strong>de</strong>r <strong>KoWi</strong>-Homepage veröffentlicht.<br />
__________________________________<br />
(6) s. Internet-Adresse: http://listserv.surfnet.nl/archives/unite_messages.html