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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 14<br />

• die zu transferieren<strong>de</strong> Summe nicht 20% <strong>de</strong>s Budgetanteils <strong>de</strong>s<br />

begünstigten Partners übersteigt.<br />

Darüber hinaus kann je<strong>de</strong>r Vertragspartner für seinen Budgetanteil<br />

Verschiebungen zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Kostenarten (mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Patentierungskosten) ohne Einverständniserklärung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Partner vornehmen. Zu beachten ist jedoch, dass <strong>de</strong>r Koordinator<br />

die Europäische Kommission informieren muß und auch in diesem Fall<br />

die Schwelle von 20 % nicht überschritten wer<strong>de</strong>n darf.<br />

Um Betrugsfällen und entsprechen<strong>de</strong>n Vorwürfen vorzugreifen, hat die<br />

Europäische Kommission im 5. Rahmenprogramm eine Reihe von Instrumenten<br />

eingeführt – in manchen Fällen bürokratischer Machart<br />

wie z.B. die umfangreiche Erhebung z. T. vertraulicher Finanzdaten<br />

zwecks Prüfung <strong>de</strong>r Bonität von industriellen Partnern im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Vertragsvorbereitungen. Neben <strong>de</strong>r klassischen Rechnungsprüfung, die<br />

bis zu fünf Jahren nach <strong>de</strong>r letzten Zahlung erfolgen kann (bislang bis<br />

zu zwei Jahren), kann die Europäische Kommission während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Vertragslaufzeit eine technische Kontrolle (technical audit)<br />

einleiten. Das heißt, es wird verifiziert, ob das Projekt auch im angegebenen<br />

Umfang durchgeführt wird. Darüber hinaus kann die Kommission<br />

im Zuge einer sogenannten technologischen Kontrolle (technological<br />

audit) prüfen, ob die Vertragspartner ihre im TIP dargelegten Nutzungs-<br />

und Verwertungsabsichten auch implementieren. Eine solche<br />

Prüfung darf bis zu einem Jahr nach <strong>de</strong>m im TIP von <strong>de</strong>n Partnern avisierten<br />

Terminen erfolgen (Annex II, Part D, Art. 26-28). Da es <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission an ausreichen<strong>de</strong>m Stammpersonal für die<br />

verschie<strong>de</strong>nen Prüfungen mangelt, wird sie dafür verstärkt externe<br />

Wirtschaftsprüfer einsetzen.<br />

Audits<br />

IV.<br />

Nutzung, Verbreitung und Verwertung <strong>de</strong>r<br />

Ergebnisse<br />

Mit <strong>de</strong>m 5. Forschungsrahmenprogramm möchte die Europäische<br />

Kommission bekanntermaßen einen stärkeren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher<br />

Probleme sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

EU leisten. Daher legt sie künftig ein noch größeres Gewicht auf die<br />

Nutzung und Verbreitung <strong>de</strong>r Ergebnisse, was sich z.B. auch in <strong>de</strong>r<br />

Aufwertung <strong>de</strong>s Technologie-Implementierungsplanes nie<strong>de</strong>rschlägt.<br />

In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> auch das Verständnis <strong>de</strong>s Begriffs<br />

Nutzung (use) erweitert. Nutzung wird im 5. Rahmenprogramm so-<br />

Nutzung

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