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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 5<br />

Bei erfolgreichem Abschluß <strong>de</strong>r Verhandlungen (4) und Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten im programmbegleiten<strong>de</strong>n Ausschuß<br />

unterzeichnet die Europäische Kommission mit je<strong>de</strong>m einzelnen Partner<br />

eines Projektes einen rechtlich selbständigen, jedoch i<strong>de</strong>ntischen<br />

Vertrag. Alle Verträge wer<strong>de</strong>n in einer Sprache ausgefertigt. Auf<br />

Nachfrage übersen<strong>de</strong>t die Kommission einen Vertrag in <strong>de</strong>r speziellen<br />

Sprache <strong>de</strong>s Partners, dieser enthält jedoch dann nicht das Arbeitsprogramm<br />

(Annex I).<br />

Im 5. Rahmenprogramm wer<strong>de</strong>n die Partner i.d.R. angehalten, von <strong>de</strong>r<br />

Möglichkeit Gebrauch zu machen, <strong>de</strong>r koordinieren<strong>de</strong>n Institution ein<br />

Mandat zur Vertragsunterzeichnung zu erteilen, so dass nur noch eine<br />

beidseitig unterschriebene Ausfertigung <strong>de</strong>s Vertrages zwischen Koordinator<br />

und Europäischer Kommission erfor<strong>de</strong>rlich ist und die Verfahrensabläufe<br />

beschleunigt und ein früherer Projektstart ermöglicht wird.<br />

Die Mandatierung ist jedoch umstritten und kann nicht zwangsweise<br />

eingefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Sowohl Forschungseinrichtungen als auch Industrievertreter<br />

haben Vorbehalte dagegen, da eine Mandatierung aus<br />

ihrer Sicht eine völlige Klarheit über <strong>de</strong>n technischen Inhalt und das<br />

entsprechen<strong>de</strong> Budget voraussetzt.<br />

BITTE BEACHTEN: Wissenschaftler sollten sich unbedingt vor Unterschrift<br />

bei ihrer Institution erkundigen, ob die Mandatserteilung zulässig<br />

ist. Es gibt lan<strong>de</strong>srechtliche Vorschriften, nach <strong>de</strong>nen eine Erteilung<br />

an Dritte, also Einrichtungen o<strong>de</strong>r auch Personen, die nicht<br />

Beamte o<strong>de</strong>r Angestellte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>legieren<strong>de</strong>n Partei sind, ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Delegation <strong>de</strong>r<br />

Unterschrift<br />

III.<br />

Projektmanagement<br />

Für die administrative Abwicklung <strong>de</strong>s Projektes enthält Annex II mit<br />

<strong>de</strong>n Allgemeinen Bedingungen die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Informationen und<br />

Bestimmungen. Im einzelnen besteht Annex II aus folgen<strong>de</strong>n Teilen:<br />

_____________________________<br />

(4)<br />

Zur Vorbereitung <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses müssen die Projektgruppen sogenannte<br />

Contract Preparation Forms ausfüllen, die ebenfalls auf <strong>de</strong>r <strong>KoWi</strong>-<br />

Homepage http://www.kowi.<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m Stichwort Infos zum 5. RP neben<br />

an<strong>de</strong>ren Dokumenten und Hinweisen zu <strong>de</strong>n Vertragsverhandlungen aufgelegt<br />

sind.

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