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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 10<br />
Üblicherweise sind im Konsortialvertrag folgen<strong>de</strong> Klauseln enthalten:<br />
• die immer wichtiger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Regelungen zur Verwertung und<br />
Verbreitung <strong>de</strong>r Ergebnisse sowie weitergehen<strong>de</strong> Regeln zu <strong>de</strong>n<br />
Zugangsrechten<br />
• Verweis auf <strong>de</strong>n Kommissionsvertrag und Definitionen<br />
• Beschreibung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Koordinators<br />
• Festlegung von Entscheidungsprozessen, u.U. Einsetzung eines<br />
Lenkungsausschusses (project steering committee)<br />
• Schritte bei Verzug <strong>de</strong>r Arbeitsleistung eines Partners<br />
• Vertraulichkeit, Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Haftung und Schlichtungsfragen<br />
• Kostenerstattung<br />
• Ausführungen zur Mittelverteilung durch <strong>de</strong>n Koordinator<br />
• Verpflichtungen <strong>de</strong>r Vertragspartner untereinan<strong>de</strong>r<br />
• Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />
III.4<br />
Kostenmo<strong>de</strong>lle und erstattungsfähige Kosten<br />
Für Forschungsprojekte und Demonstrationsvorhaben gilt das Kostenteilungsprinzip,<br />
d.h. die Europäische Kommission för<strong>de</strong>rt max. 50%<br />
<strong>de</strong>r Projektkosten. Dabei sind zwei unterschiedliche Abrechnungsmo<strong>de</strong>lle<br />
zu unterschei<strong>de</strong>n. Als Grundregel für die Abrechnung bleibt das<br />
Vollkostenmo<strong>de</strong>ll (full cost) in unverän<strong>de</strong>rter Form im 5. Rahmenprogramm<br />
erhalten. Es erlaubt die Abrechnung sämtlicher direkter und<br />
indirekter Kosten eines Projektes und führt zu einer 50%igen Erstattung<br />
durch die Europäische Kommission. Als Abweichung von dieser<br />
Grundregel erlaubt das Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll (additional costs) Projektpartnern,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Universitäten, die über keine kaufmännische<br />
Buchführung verfügen, bis zu 100% <strong>de</strong>r durch das Projekt zusätzlich<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu beantragen. Zusätzlich zu diesen bei<strong>de</strong>n<br />
Grundkostenmo<strong>de</strong>llen wird als Neuerung im 5. Rahmenprogramm eine<br />
Unterart <strong>de</strong>s Vollkostenmo<strong>de</strong>lls, <strong>de</strong>r Vollkostenpauschalsatz (full cost<br />
flat overhead rate) eingeführt. Er ist dazu gedacht, vor allem <strong>de</strong>n Partnern,<br />
die bislang das Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll nutzen, einen "sanften"<br />
Übergang zum Vollkostenmo<strong>de</strong>ll zu ermöglichen. Es ist jedoch nach<br />
<strong>de</strong>rzeitiger Einschätzung für <strong>de</strong>n Großteil <strong>de</strong>r noch nicht nach kaufmännischen<br />
Buchführungsprinzipien wirtschaften<strong>de</strong>n Universitäten nur<br />
Vollkostenmo<strong>de</strong>ll<br />
Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll<br />
Vollkostenpauschalsatz