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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 10<br />

Üblicherweise sind im Konsortialvertrag folgen<strong>de</strong> Klauseln enthalten:<br />

• die immer wichtiger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Regelungen zur Verwertung und<br />

Verbreitung <strong>de</strong>r Ergebnisse sowie weitergehen<strong>de</strong> Regeln zu <strong>de</strong>n<br />

Zugangsrechten<br />

• Verweis auf <strong>de</strong>n Kommissionsvertrag und Definitionen<br />

• Beschreibung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Koordinators<br />

• Festlegung von Entscheidungsprozessen, u.U. Einsetzung eines<br />

Lenkungsausschusses (project steering committee)<br />

• Schritte bei Verzug <strong>de</strong>r Arbeitsleistung eines Partners<br />

• Vertraulichkeit, Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Haftung und Schlichtungsfragen<br />

• Kostenerstattung<br />

• Ausführungen zur Mittelverteilung durch <strong>de</strong>n Koordinator<br />

• Verpflichtungen <strong>de</strong>r Vertragspartner untereinan<strong>de</strong>r<br />

• Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />

III.4<br />

Kostenmo<strong>de</strong>lle und erstattungsfähige Kosten<br />

Für Forschungsprojekte und Demonstrationsvorhaben gilt das Kostenteilungsprinzip,<br />

d.h. die Europäische Kommission för<strong>de</strong>rt max. 50%<br />

<strong>de</strong>r Projektkosten. Dabei sind zwei unterschiedliche Abrechnungsmo<strong>de</strong>lle<br />

zu unterschei<strong>de</strong>n. Als Grundregel für die Abrechnung bleibt das<br />

Vollkostenmo<strong>de</strong>ll (full cost) in unverän<strong>de</strong>rter Form im 5. Rahmenprogramm<br />

erhalten. Es erlaubt die Abrechnung sämtlicher direkter und<br />

indirekter Kosten eines Projektes und führt zu einer 50%igen Erstattung<br />

durch die Europäische Kommission. Als Abweichung von dieser<br />

Grundregel erlaubt das Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll (additional costs) Projektpartnern,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Universitäten, die über keine kaufmännische<br />

Buchführung verfügen, bis zu 100% <strong>de</strong>r durch das Projekt zusätzlich<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu beantragen. Zusätzlich zu diesen bei<strong>de</strong>n<br />

Grundkostenmo<strong>de</strong>llen wird als Neuerung im 5. Rahmenprogramm eine<br />

Unterart <strong>de</strong>s Vollkostenmo<strong>de</strong>lls, <strong>de</strong>r Vollkostenpauschalsatz (full cost<br />

flat overhead rate) eingeführt. Er ist dazu gedacht, vor allem <strong>de</strong>n Partnern,<br />

die bislang das Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll nutzen, einen "sanften"<br />

Übergang zum Vollkostenmo<strong>de</strong>ll zu ermöglichen. Es ist jedoch nach<br />

<strong>de</strong>rzeitiger Einschätzung für <strong>de</strong>n Großteil <strong>de</strong>r noch nicht nach kaufmännischen<br />

Buchführungsprinzipien wirtschaften<strong>de</strong>n Universitäten nur<br />

Vollkostenmo<strong>de</strong>ll<br />

Zusatzkostenmo<strong>de</strong>ll<br />

Vollkostenpauschalsatz

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