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<strong>KoWi</strong> – Thema 12/1999 Seite 3<br />
Der vorliegen<strong>de</strong> Leitfa<strong>de</strong>n bezieht sich ausschließlich auf <strong>de</strong>n neuen<br />
Mustervertrag für Forschungsprojekte (1) und weist auf Verän<strong>de</strong>rungen<br />
gegenüber <strong>de</strong>n im 4. Rahmenprogramm gültigen Regeln hin. Er beschränkt<br />
sich zu<strong>de</strong>m auf diejenigen Vertragsbestimmungen, die aus<br />
Sicht <strong>de</strong>r Verfasserinnen für die Forschungspartner eines von <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Kommission geför<strong>de</strong>rten FuE-Vorhabens beson<strong>de</strong>rs zu beachten<br />
sind, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ist<br />
keine von <strong>de</strong>r Europäischen Kommission autorisierte Erläuterung.<br />
Mustervertrag<br />
für<br />
FuE-Projekte<br />
II.<br />
Rechtsgrundlagen und Vertragsstruktur<br />
Den rechtlichen Hintergrund für die Musterverträge im 5. Rahmenprogramm<br />
bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beschluß <strong>de</strong>s Rates und <strong>de</strong>s Europäischen Parlamentes<br />
zum 5. Rahmenprogramm, insbeson<strong>de</strong>re Annex IV, sowie <strong>de</strong>r Ratsbeschluß<br />
zu <strong>de</strong>n Beteiligungs- und Verwertungsregeln zum 5. Rahmenprogramm.<br />
Bei<strong>de</strong> Dokumente (2) datieren vom 22.12.1998. Die Beteiligungsregeln<br />
zum 5. Rahmenprogramm wie<strong>de</strong>rum – genauer gesagt Art.<br />
4, 8, 11 sowie 14 bis 20 <strong>de</strong>r Beteiligungsregeln - wer<strong>de</strong>n durch sogenannte<br />
Durchführungsbestimmungen (3) ausformuliert, die von <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Kommission En<strong>de</strong> 1998 entwickelt und Anfang 1999 von<br />
<strong>de</strong>n Mitgliedstaaten verabschie<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Die Ausführungen <strong>de</strong>r<br />
Beteiligungsregeln und <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen sind Grundlage<br />
für die Ausgestaltung <strong>de</strong>r neuen Musterverträge. Die Kenntnis<br />
dieser übergeordneten Dokumente ist für das Verständnis und die Auslegung<br />
<strong>de</strong>r neuen Vertragsbestimmungen daher äußerst hilfreich.<br />
________________________<br />
(1) Die englische und <strong>de</strong>utsche Versionen <strong>de</strong>s Mustervertrages für FuE-Projekte<br />
sind im Internet abrufbar unter http://www.kowi.<strong>de</strong> - Stichwort Infos zum 5.<br />
RP o<strong>de</strong>r unter http://www.cordis.lu/fp5/mod-cont.htm<br />
(2) Bei<strong>de</strong> Texte wur<strong>de</strong>n im Amtsblatt <strong>de</strong>r EG Nr. L 26 vom 01.02.1999 veröffentlicht,<br />
<strong>de</strong>r Beschluß zum 5. Rahmenprogramm auf <strong>de</strong>n Seiten 1-32 und die<br />
Beteiligungsregeln auf <strong>de</strong>n Seiten 46-55.<br />
(3) Der Text <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen wur<strong>de</strong> im Amtsblatt Nr. L 122/9-<br />
23 vom 12.05.1999 veröffentlicht und ist zu<strong>de</strong>m im Internet unter<br />
http://www.kowi.<strong>de</strong> - Stichwort Infos zum 5. RP zu fin<strong>de</strong>n.