Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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1 Betreuung<br />
von Kindern<br />
23<br />
• Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Einrichtungen durch entsprechende<br />
Fortbildungsangebote<br />
• Zusammenarbeit mit anderen Lernorten, an denen Bildung, Erziehung und Betreuung<br />
von Kindern stattfindet auf örtlicher und regionaler Ebene zur Abstimmung und<br />
Koordinierung von gemeinsamen Inhalten, Zielen und gemeinschaftlicher Gestaltung<br />
von Bildungsprozessen<br />
Förderung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />
Unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und Trägerautonomie haben die Spitzenverbände<br />
der freien Wohlfahrtspflege und die Kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung zu den<br />
Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder geschlossen (Bildungsvereinbarung<br />
NRW). Tageseinrichtungen führen die Bildungsarbeit nach einem träger- oder einrichtungsspezifischen<br />
Bildungskonzept auf der Grundlage dieser Bildungsvereinbarung durch.<br />
Im Kinderbildungsgesetz sind die Rahmenbedingungen und Bildungsbereiche von Kindern in<br />
Kindertageseinrichtungen verankert worden, insbesondere die integrative Erziehung, die Gesundheitsförderung,<br />
die Zusammenarbeit mit Eltern, die Zusammenarbeit mit Grundschulen,<br />
Familienzentren, die Förderung der Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit anderen<br />
Institutionen und Fachstellen, die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie Fortbildung<br />
und Evaluierung.<br />
Insbesondere gehört zur Erfüllung <strong>des</strong> Bildungs- und Erziehungsauftrages die kontinuierliche<br />
Förderung der Sprachentwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>. Die Kindertageseinrichtungen haben Sorge dafür<br />
zu tragen, dass ein Kind, welches nicht in altersgemäß üblichem Umfang über deutsche Sprachkenntnisse<br />
verfügt, zusätzliche Sprachförderung erhält.<br />
Die Bildungskonzepte werden so gestaltet, dass die individuelle Bildungsförderung die unterschiedlichen<br />
Lebenslagen der Kinder und Eltern berücksichtigt. Die träger- oder einrichtungsspezifischen<br />
Konzepte werden an die gesetzliche Grundlage angepasst und weiterentwickelt. Sie<br />
sind Teil der Betriebsgenehmigungen.<br />
Aufgaben der Fachberatung<br />
Die Fachberatung nimmt im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> eine übergreifende Beratung, Steuerung<br />
und Koordinierungsverantwortung für 94 Kindertageseinrichtungen, einschließlich 19 Familienzentren,<br />
wahr. Eingeschlossen sind die Träger, die pädagogischen MitarbeiterInnen<br />
und die ElternvertreterInnen.<br />
Ziel ist es, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, die Qualität in den Einrichtungen<br />
zu sichern, die Evaluation und Weiterentwicklung der Qualität zu begleiten und zu<br />
garantieren. Hier werden sowohl Träger als auch Einrichtungen einbezogen. Die Fachberatung<br />
ist somit eine organisationsbezogene Dienstleistung, die qualitätsentwickelnd und<br />
-sichernd im System der Kindertageseinrichtungen wirkt.