Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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5 Pflegekinderdienst<br />
Ein Urteil <strong>des</strong> BVerwG vom 09.12.10 – 5 C 17.09 hatte weitreichende Auswirkungen auf<br />
die Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII sowie die Kostenerstattung nach § 89 a SGB VIII<br />
für ambulante und stationäre Jugendhilfeleistungen.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Urteils mussten sowohl die Zuständigkeit als auch mögliche<br />
Kostenerstattungsansprüche rückwirkend ab Beginn der Hilfe in allen laufenden<br />
Fällen überprüft werden. Dies führte in einzelnen Bereichen zu erheblichen<br />
Kostensteigerungen.<br />
Entwicklungen und Ausblick<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> wachsen überdurchschnittlich viele Kinder, die vorübergehend oder<br />
dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern verbleiben können, in Pflegefamilien auf.<br />
Der familiäre Rahmen dieser Jugendhilfeleistung bietet durch den Aufbau tragfähiger<br />
Bindungen und Beziehungen insbesondere jüngeren Kindern die Möglichkeit, Entwicklungsdefizite<br />
aufzuarbeiten, heilsame und korrigierende Erfahrungen zu machen und so<br />
zu eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranzureifen.<br />
Damit Pflegefamilien belasteten Kindern diesen förderlichen Rahmen bieten und sie angemessen<br />
begleiten und unterstützen können, wurden die Standards zur Vorbereitung<br />
und Schulung der Bewerber deutlich intensiviert. Die Teilnahme an einem umfangreichen<br />
Vorbereitungsseminar ist neben den individuellen Gesprächen für alle Bewerber verpflichtend.<br />
Durch fortwährende Akquise konnten auch im vergangenen Jahr erneut ausreichend geeignete<br />
Pflegefamilien gewonnen werden.<br />
Hierdurch wurde gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen, für die die Unterbringung<br />
in einer Pflegefamilie als die geeignete Hilfe erschien, auch tatsächlich in eine<br />
Familie vermittelt werden konnten.<br />
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist auch weiterhin die professionelle<br />
und vertrauensvolle Unterstützung bestehender Pflegeverhältnisse; dieses gilt<br />
insbesondere für die Begleitung von Verwandtschaftspflegeverhältnissen, welche in den<br />
letzten Jahren im Spektrum der erzieherischen Hilfen auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> deutlich<br />
zugenommen haben.<br />
Die Richtlinien <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> für die Gewährung von Zuschüssen gem. § 39 Abs.<br />
3 SGB VIII sind mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten. Sie sind einsehbar unter<br />
www.kreis-paderborn.de.