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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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5 Pflegekinderdienst<br />

Ein Urteil <strong>des</strong> BVerwG vom 09.12.10 – 5 C 17.09 hatte weitreichende Auswirkungen auf<br />

die Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII sowie die Kostenerstattung nach § 89 a SGB VIII<br />

für ambulante und stationäre Jugendhilfeleistungen.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Urteils mussten sowohl die Zuständigkeit als auch mögliche<br />

Kostenerstattungsansprüche rückwirkend ab Beginn der Hilfe in allen laufenden<br />

Fällen überprüft werden. Dies führte in einzelnen Bereichen zu erheblichen<br />

Kostensteigerungen.<br />

Entwicklungen und Ausblick<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> wachsen überdurchschnittlich viele Kinder, die vorübergehend oder<br />

dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern verbleiben können, in Pflegefamilien auf.<br />

Der familiäre Rahmen dieser Jugendhilfeleistung bietet durch den Aufbau tragfähiger<br />

Bindungen und Beziehungen insbesondere jüngeren Kindern die Möglichkeit, Entwicklungsdefizite<br />

aufzuarbeiten, heilsame und korrigierende Erfahrungen zu machen und so<br />

zu eigenständigen und selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranzureifen.<br />

Damit Pflegefamilien belasteten Kindern diesen förderlichen Rahmen bieten und sie angemessen<br />

begleiten und unterstützen können, wurden die Standards zur Vorbereitung<br />

und Schulung der Bewerber deutlich intensiviert. Die Teilnahme an einem umfangreichen<br />

Vorbereitungsseminar ist neben den individuellen Gesprächen für alle Bewerber verpflichtend.<br />

Durch fortwährende Akquise konnten auch im vergangenen Jahr erneut ausreichend geeignete<br />

Pflegefamilien gewonnen werden.<br />

Hierdurch wurde gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen, für die die Unterbringung<br />

in einer Pflegefamilie als die geeignete Hilfe erschien, auch tatsächlich in eine<br />

Familie vermittelt werden konnten.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist auch weiterhin die professionelle<br />

und vertrauensvolle Unterstützung bestehender Pflegeverhältnisse; dieses gilt<br />

insbesondere für die Begleitung von Verwandtschaftspflegeverhältnissen, welche in den<br />

letzten Jahren im Spektrum der erzieherischen Hilfen auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> deutlich<br />

zugenommen haben.<br />

Die Richtlinien <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> für die Gewährung von Zuschüssen gem. § 39 Abs.<br />

3 SGB VIII sind mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten. Sie sind einsehbar unter<br />

www.kreis-paderborn.de.

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