Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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2 Jugendarbeit<br />
und Jugendschutz<br />
47<br />
2.3 Kinder- und<br />
Jugendschutz<br />
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe<br />
der Jugendhilfe, die aufgrund der sich rasch<br />
verändernden Lebensbedingungen ständig<br />
neue Herausforderungen erfährt. Die Aufgabe<br />
besteht vor allem darin, Kinder und Jugendliche<br />
vor gefährdenden Einflüssen zu schützen<br />
und ihre soziale Integration in die Gesellschaft<br />
zu unterstützen. Hier werden Themen wie<br />
Gewalt, Alkohol und Nikotin, Drogen, Medien<br />
etc. aufgegriffen und in unterschiedlichen<br />
Formen mit den Kindern, Jugendlichen und<br />
deren Bezugspersonen bearbeitet.<br />
Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe, an der gleichermaßen<br />
Jugendhilfe, Eltern, Schule, Erzieherinnen<br />
und Erzieher, Jugendleiterinnen<br />
und Jugendleiter verantwortlich und eng<br />
zusammenarbeiten.<br />
Kinder- und Jugendschutz umfasst die<br />
Schwerpunkte:<br />
1. Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz<br />
(geregelt im Jugendschutzgesetz - JuSchG)<br />
2. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz<br />
(geregelt im § 14 <strong>des</strong> Sozialgesetzbuches<br />
– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe<br />
sowie § 14 <strong>des</strong> Kinder- und Jugendförderungsgesetz<br />
- 3. AG-KJHG – KJFöG und<br />
im 2. Kinder- und Jugendförderplan <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> 2009 – 2014)<br />
2.3.1 Gesetzlicher Kinderund<br />
Jugendschutz<br />
Darstellung der Leistungen<br />
und Ziele<br />
Eltern tragen bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder<br />
die Verantwortung für sie. Sie müssen<br />
nicht alles erlauben, was das Jugendschutzgesetz<br />
gestattet. Die rechtlichen Grundlagen<br />
<strong>des</strong> Kinder- und Jugendschutzes sind in<br />
den letzten Jahren als Reaktion auf zunehmende<br />
Gefährdungstatbestände kontinuierlich<br />
erweitert worden.<br />
Mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz<br />
sollen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche,<br />
die ihnen in der Öffentlichkeit<br />
drohen, entgegengewirkt werden. Gleichzeitig<br />
werden für Eltern und andere Erziehende<br />
sowie Gewerbetreibende Hinweise<br />
gegeben, wie Gefährdungen ausgeschlossen<br />
bzw. verringert werden (Seminare, Broschüren,<br />
Pressearbeit, etc.).<br />
Zahlen, Daten, Fakten<br />
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz<br />
wurde im Jahr 2012 im Zuständigkeitsbereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtes wie folgt umgesetzt:<br />
Jugendschutzkontrollen fanden u.a. statt<br />
beim Karnevalsumzug in Salzkotten-Scharmede,<br />
anlässlich <strong>des</strong> 1. Maifeiertages in<br />
Delbrück-Westenholz im Bereich <strong>des</strong> „Freien<br />
Stuhls“, bei Abiparties in den Kommunen<br />
Büren und Delbrück, bei verschiedensten<br />
Jugenddisco-Veranstaltungen sowie im Rahmen<br />
<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>schützenfestes in Fürstenberg.<br />
Ordnungspartnerschaften, die der Vorbereitung<br />
und Gefahrenabwehr im Sinne <strong>des</strong><br />
Jugendschutzes dienen, fanden anlässlich<br />
von Großveranstaltungen z.B. in Salzkotten,<br />
Büren, Hövelhof und Delbrück statt.<br />
Beratungsgespräche und Kontrollen fanden<br />
in Alkoholverkaufsstellen, wie Tankstellen,<br />
Kiosken und Supermärkten in Kooperation<br />
mit den Ordnungsbehörden statt.<br />
Beratungs- und Informationsgespräche finden<br />
grundsätzlich vor der Erteilung von Ge-