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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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64<br />

3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />

Darstellung der Leistungen und<br />

Ziele / Zahlen, Daten, Fakten<br />

In Ausübung <strong>des</strong> im Grundgesetz Art. 6 und<br />

in § 1 <strong>des</strong> achten Sozialgesetzbuches verankerten<br />

staatlichen Schutzauftrages über<br />

die kin<strong>des</strong>wohlgebundene Elternverantwortung<br />

kommt dem Kin<strong>des</strong>schutz in der Jugendhilfe<br />

eine zentrale Bedeutung zu.<br />

Im Jugendamt sieht sich der Allgemeine Soziale<br />

Dienst im Kern als Kin<strong>des</strong>schutzdienst.<br />

Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet,<br />

gefährdenden Entwicklungen für das Kin<strong>des</strong>wohl<br />

vorzubeugen (Prävention) oder<br />

aber in der akuten Gefährdungssituation<br />

die Gefahr abzuwenden (Intervention). Dabei<br />

wird das nach § 8a SGB VIII vorgeschriebene<br />

Verfahren zugrunde gelegt und auch<br />

mit anderen Leistungserbringern <strong>des</strong> SGB<br />

VIII vereinbart.<br />

Unter Beachtung <strong>des</strong> gesetzlich festgeschriebenen<br />

Schutzes der Familie haben<br />

Familien unterstützende Hilfen immer Vorrang<br />

vor Familien ersetzenden Hilfen, solange<br />

das Kin<strong>des</strong>wohl dadurch sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Wollen die Eltern bei der Gefahrenabwehr<br />

nicht mitwirken oder sind sie dazu nicht in<br />

der Lage, muss das Familiengericht angerufen<br />

werden und ggf. ein Eingriff in das<br />

Elternrecht erfolgen.<br />

Am 1. Januar 2012 ist das neue Bun<strong>des</strong>kinderschutzgesetz<br />

in Kraft getreten. Ziel<br />

<strong>des</strong> Gesetzes ist es, den Kinderschutz zu<br />

verbessern. Es bringt Prävention und Intervention<br />

im Kinderschutz gleichermaßen<br />

voran und stärkt die Akteure, die sich für<br />

das Wohlergehen von Kindern engagieren<br />

- angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt<br />

oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt<br />

oder Familiengericht.<br />

3.1 Prävention<br />

3.1.1 Frühe Hilfen<br />

Frühe Hilfen haben den Charakter der<br />

• frühen Unterstützung von werdenden<br />

Eltern<br />

• frühen erzieherischen Förderung von<br />

Kindern im frühen Kin<strong>des</strong>alter (0-3 J.)<br />

• frühen und niederschwelligen Unterstützungsformen<br />

vor den Erziehungshilfen<br />

• frühen Wahrnehmung von Anzeichen<br />

einer Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung.<br />

Frühe Hilfen sind also Angebote für Eltern<br />

und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft<br />

und in den ersten Lebensjahren mit einem<br />

Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0-<br />

bis 3Jährigen. Frühe Hilfen sind präventive<br />

Maßnahmen und keine erzieherischen Hilfen<br />

(keine Antragstellung, kein Hilfeplanverfahren).<br />

Neben alltagspraktischer Unterstützung<br />

wollen Frühe Hilfen insbesondere<br />

einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs-<br />

und Erziehungskompetenz von Eltern<br />

leisten.<br />

• Das Elterntraining von A-Z ist ein Angebot<br />

an Eltern, ihre Kenntnisse im Bereich<br />

der Kindererziehung, Ernährung und<br />

praktischen Hauswirtschaft zu erweitern.<br />

Der Elternkurs läuft seit 2005 und wurde<br />

im Jahr 2010 erstmalig ganzjährig in<br />

der Kath. Bildungsstätte für Erwachsenen-<br />

und Familienbildung <strong>Paderborn</strong> angeboten.<br />

Den Eltern wird die Möglichkeit<br />

gegeben, so lange am Elterntraining teilzunehmen,<br />

wie sie diese Unterstützung<br />

benötigen. Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.<br />

Im Jahr 2011 und 2012 nahmen<br />

jeweils 15 Eltern an diesem bis zu 60<br />

Stunden dauernden Elterntraining teil.

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