Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />
Darstellung der Leistungen und<br />
Ziele / Zahlen, Daten, Fakten<br />
In Ausübung <strong>des</strong> im Grundgesetz Art. 6 und<br />
in § 1 <strong>des</strong> achten Sozialgesetzbuches verankerten<br />
staatlichen Schutzauftrages über<br />
die kin<strong>des</strong>wohlgebundene Elternverantwortung<br />
kommt dem Kin<strong>des</strong>schutz in der Jugendhilfe<br />
eine zentrale Bedeutung zu.<br />
Im Jugendamt sieht sich der Allgemeine Soziale<br />
Dienst im Kern als Kin<strong>des</strong>schutzdienst.<br />
Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet,<br />
gefährdenden Entwicklungen für das Kin<strong>des</strong>wohl<br />
vorzubeugen (Prävention) oder<br />
aber in der akuten Gefährdungssituation<br />
die Gefahr abzuwenden (Intervention). Dabei<br />
wird das nach § 8a SGB VIII vorgeschriebene<br />
Verfahren zugrunde gelegt und auch<br />
mit anderen Leistungserbringern <strong>des</strong> SGB<br />
VIII vereinbart.<br />
Unter Beachtung <strong>des</strong> gesetzlich festgeschriebenen<br />
Schutzes der Familie haben<br />
Familien unterstützende Hilfen immer Vorrang<br />
vor Familien ersetzenden Hilfen, solange<br />
das Kin<strong>des</strong>wohl dadurch sichergestellt<br />
werden kann.<br />
Wollen die Eltern bei der Gefahrenabwehr<br />
nicht mitwirken oder sind sie dazu nicht in<br />
der Lage, muss das Familiengericht angerufen<br />
werden und ggf. ein Eingriff in das<br />
Elternrecht erfolgen.<br />
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bun<strong>des</strong>kinderschutzgesetz<br />
in Kraft getreten. Ziel<br />
<strong>des</strong> Gesetzes ist es, den Kinderschutz zu<br />
verbessern. Es bringt Prävention und Intervention<br />
im Kinderschutz gleichermaßen<br />
voran und stärkt die Akteure, die sich für<br />
das Wohlergehen von Kindern engagieren<br />
- angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt<br />
oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt<br />
oder Familiengericht.<br />
3.1 Prävention<br />
3.1.1 Frühe Hilfen<br />
Frühe Hilfen haben den Charakter der<br />
• frühen Unterstützung von werdenden<br />
Eltern<br />
• frühen erzieherischen Förderung von<br />
Kindern im frühen Kin<strong>des</strong>alter (0-3 J.)<br />
• frühen und niederschwelligen Unterstützungsformen<br />
vor den Erziehungshilfen<br />
• frühen Wahrnehmung von Anzeichen<br />
einer Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung.<br />
Frühe Hilfen sind also Angebote für Eltern<br />
und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft<br />
und in den ersten Lebensjahren mit einem<br />
Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0-<br />
bis 3Jährigen. Frühe Hilfen sind präventive<br />
Maßnahmen und keine erzieherischen Hilfen<br />
(keine Antragstellung, kein Hilfeplanverfahren).<br />
Neben alltagspraktischer Unterstützung<br />
wollen Frühe Hilfen insbesondere<br />
einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs-<br />
und Erziehungskompetenz von Eltern<br />
leisten.<br />
• Das Elterntraining von A-Z ist ein Angebot<br />
an Eltern, ihre Kenntnisse im Bereich<br />
der Kindererziehung, Ernährung und<br />
praktischen Hauswirtschaft zu erweitern.<br />
Der Elternkurs läuft seit 2005 und wurde<br />
im Jahr 2010 erstmalig ganzjährig in<br />
der Kath. Bildungsstätte für Erwachsenen-<br />
und Familienbildung <strong>Paderborn</strong> angeboten.<br />
Den Eltern wird die Möglichkeit<br />
gegeben, so lange am Elterntraining teilzunehmen,<br />
wie sie diese Unterstützung<br />
benötigen. Die Kinderbetreuung ist sichergestellt.<br />
Im Jahr 2011 und 2012 nahmen<br />
jeweils 15 Eltern an diesem bis zu 60<br />
Stunden dauernden Elterntraining teil.