Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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5 Pflegekinderdienst<br />
Darstellung der Leistungen und Ziele<br />
Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen<br />
können, brauchen Hilfe zur Erziehung. Bei allen stationären Hilfsangeboten für Kinder<br />
geht die familiäre Lebensform vor, sofern nicht besondere Störungen einen anderen<br />
Rahmen wie z. B. in der Heimerziehung einfordern. Diese familiäre Lebensform wird im<br />
Kontext der Jugendhilfe als „Vollzeitpflege“ beschrieben, deren Ziele je nach dem unterschiedlichen<br />
erzieherischen Bedarf im Rahmen <strong>des</strong> Hilfeplanverfahrens ausgerichtet werden.<br />
Die rechtliche Grundlage beschreibt der § 33 im SGB VIII.<br />
Das wesentliche Ziel <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist es, Kindern in Krisensituationen einen<br />
beschützenden familiären Entwicklungsrahmen anzubieten, der an Stelle der Herkunftseltern<br />
notwendige entwicklungspsychologische Bedarfe wie Schutz und Geborgenheit,<br />
aber auch Bindung, Beziehung und Erziehung sicher stellt.<br />
Das Spektrum der Leistungen vollzieht sich von der Ergänzungsfamilie bis hin zur Ersatzfamilie.<br />
Das Leistungsprofil <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes spiegelt die unterschiedlichen<br />
Bedarfe von Kindern wieder:<br />
• Vorübergehender Schutz in einer Krisensituation<br />
• Beschützende Familienform zur Klärung einer weiteren Perspektive<br />
• Vorübergehende beschützende und erziehende Lebensform während der<br />
Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern<br />
• Dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie mit dem Ziel der späteren<br />
Verselbstständigung, wenn eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht mehr<br />
zu erwarten ist.<br />
Neben dem <strong>Kreis</strong>jugendamt <strong>Paderborn</strong> bietet auch der Sozialdienst kath. Frauen als freier<br />
Träger die Beratung und Begleitung von Pflegeverhältnissen an. Die finanzielle Zuständigkeit<br />
sowie die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanung verbleiben jedoch in jedem Fall<br />
beim örtlich zuständigen Jugendamt.<br />
Der Sozialdienst kath. Frauen betreut im Auftrag <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> ausschließlich<br />
langfristig angelegte Pflegeverhältnisse.<br />
Die Entscheidung, durch welchen Dienst die Begleitung eines Pflegeverhältnisses erfolgt,<br />
obliegt im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechtes den Pflegeeltern.