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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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5 Pflegekinderdienst<br />

Darstellung der Leistungen und Ziele<br />

Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen<br />

können, brauchen Hilfe zur Erziehung. Bei allen stationären Hilfsangeboten für Kinder<br />

geht die familiäre Lebensform vor, sofern nicht besondere Störungen einen anderen<br />

Rahmen wie z. B. in der Heimerziehung einfordern. Diese familiäre Lebensform wird im<br />

Kontext der Jugendhilfe als „Vollzeitpflege“ beschrieben, deren Ziele je nach dem unterschiedlichen<br />

erzieherischen Bedarf im Rahmen <strong>des</strong> Hilfeplanverfahrens ausgerichtet werden.<br />

Die rechtliche Grundlage beschreibt der § 33 im SGB VIII.<br />

Das wesentliche Ziel <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes ist es, Kindern in Krisensituationen einen<br />

beschützenden familiären Entwicklungsrahmen anzubieten, der an Stelle der Herkunftseltern<br />

notwendige entwicklungspsychologische Bedarfe wie Schutz und Geborgenheit,<br />

aber auch Bindung, Beziehung und Erziehung sicher stellt.<br />

Das Spektrum der Leistungen vollzieht sich von der Ergänzungsfamilie bis hin zur Ersatzfamilie.<br />

Das Leistungsprofil <strong>des</strong> Pflegekinderdienstes spiegelt die unterschiedlichen<br />

Bedarfe von Kindern wieder:<br />

• Vorübergehender Schutz in einer Krisensituation<br />

• Beschützende Familienform zur Klärung einer weiteren Perspektive<br />

• Vorübergehende beschützende und erziehende Lebensform während der<br />

Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern<br />

• Dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie mit dem Ziel der späteren<br />

Verselbstständigung, wenn eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht mehr<br />

zu erwarten ist.<br />

Neben dem <strong>Kreis</strong>jugendamt <strong>Paderborn</strong> bietet auch der Sozialdienst kath. Frauen als freier<br />

Träger die Beratung und Begleitung von Pflegeverhältnissen an. Die finanzielle Zuständigkeit<br />

sowie die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanung verbleiben jedoch in jedem Fall<br />

beim örtlich zuständigen Jugendamt.<br />

Der Sozialdienst kath. Frauen betreut im Auftrag <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> ausschließlich<br />

langfristig angelegte Pflegeverhältnisse.<br />

Die Entscheidung, durch welchen Dienst die Begleitung eines Pflegeverhältnisses erfolgt,<br />

obliegt im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechtes den Pflegeeltern.

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