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Oestheim Gottesdienste und Termine im Gottesdienste ... - Diebach

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Amts- <strong>und</strong> Mitteilungsblatt<br />

Gemeinde <strong>Diebach</strong><br />

Insinger Straße 1, 91583 <strong>Diebach</strong><br />

Bürgermeister � 09868 / 12 12 oder 57 17 � gemeinde@diebach.de Datum: 01.06.20012<br />

Johann Schott Fax 09868 / 9 38 39<br />

� www.diebach.de<br />

Sprechzeiten: Dienstag von 19:00 bis 21:00 Uhr Nummer: 06/2012<br />

Entsorgungstermine <strong>im</strong> Juni:<br />

Mülltonnen werden am Dienstag, den, 12.06. <strong>und</strong> 26.06.2012 entleert.<br />

Bio-Mülltonnen am 04.06. <strong>und</strong> 18.06.2012<br />

Gelbe Säcke kommen am Mittwoch, 06.06.2012 zur Abholung<br />

Grüne Papiertonnen werden am Freitag, den 08.06.12 entsorgt.<br />

Wertstoffhof geöffnet an jeden Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr.<br />

Restmüllsäcke <strong>und</strong> gelbe Säcke erhalten Sie <strong>im</strong> Rathaus.<br />

Die gemeindliche Bauschuttdeponie ist wieder jeden Samstag von 11-12.00 Uhr geöffnet.<br />

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nur mit Absprache mit Deponiewart<br />

Gerhard Belzner, Tel. 1686, möglich.<br />

Grasschnitt kann am Komposthof Raab, Ulrichshausen abgegeben werden.<br />

INFO: Aus dem Gemeinderat wird berichtet:<br />

Nach der Verabschiedung des Haushaltes sind die großen Baumaßnahmen ausgeschrieben <strong>und</strong> die<br />

Aufträge vom Gemeinderat erteilt worden.<br />

Die Lohrer Straße wird von der Firma Thannhäuser u. Ulbricht aus Fremdingen erneuert.<br />

Der 1. Bauabschnitt betrifft den Teil von der Staatsstraße den Berg hoch bis zum Ortsschild<br />

einschließlich des Stichweges am Anwesen Busch. Baubeginn soll <strong>im</strong> Juni sein.<br />

Im 2. Bauabschnitt Ende Juli wird die Fahrbahn mit einer Deck/Tragschicht bis an die<br />

Gemarkungsgrenze am Lohrer Wald erneuert. Die Gemeinde Insingen wurde informiert <strong>und</strong> gebeten<br />

sich für ihr Teilstück anzuschließen.<br />

Mit zeitweiligen Sperrungen ist zu rechnen.<br />

Fremdwasser-Sanierung Die Sanierung der Kanäle zur Eindämmung des eindringenden<br />

Fremdwassers in Unteroesthe<strong>im</strong> wird von der Firma Rossaro Kanaltechnik aus Aalen durchgeführt.<br />

Weil diese Spezialfirmen ausgelastet sind kann sich der Beginn der Arbeiten bis September hinziehen.<br />

Alle diese Arbeiten werden grabenlos; d.h. <strong>im</strong> Roboterverfahren durchgeführt.<br />

Sprechtag der deutschen Rentenversicherung:<br />

Am Dienstag, den 26.06.12 findet in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr <strong>und</strong> von 13.00-15.30 Uhr in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst der nächste Sprechtag zu Rentenfragen statt.<br />

Terminvereinbarung ist notwendig, Tel. 09868/9862-14.<br />

Außensprechtage des Zentrum Bayern Familie <strong>und</strong> Soziales:<br />

Der nächste Außensprechtag findet am Dienstag, den 12.06.2012 von 09.00 – 14.00 Uhr <strong>im</strong><br />

Landratsamt statt.<br />

Der nächste orthopädische Sprechtag findet ebenfalls <strong>im</strong> Landratsamt am Donnerstag, den 14.06.2012<br />

von 08.30-11.00 Uhr statt. Um Kenntnisnahme wird gebeten.<br />

Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere:<br />

In einigen Wochen beginnen die Sommerferien. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer<br />

Personalausweise, Reisepässe <strong>und</strong> Kinderausweise bzw. denken Sie an die rechtzeitige Beantragung<br />

mit aktuellem Passbild bei der Verwaltungsgemeinschaft etwa vier bis fünf Wochen vor Reiseantritt.


-2-<br />

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 11. Juni um 20.00 Uhr <strong>im</strong> Rathaus statt.<br />

Tagesordnung: 1. Örtl. Prüfung der Jahresrechnung 2011; 2. Einmessung von PV-Leitungen <strong>im</strong> öffentl.<br />

Gr<strong>und</strong> durch ein Ing.Büro. <strong>und</strong> Sondernutzungsgebühren. 3. Sonstiges, Wünsche <strong>und</strong> Anträge<br />

Abschlußbesprechung für das Ferienprogramm 2012<br />

Wir wollen unseren Kids auch heuer wieder in den großen Ferien attraktive Angebote zur Abwechslung<br />

in den Ferien anbieten.<br />

Dazu findet am Dienstag, 12. Juni um 20.00 Uhr die abschließende Besprechung der<br />

Veranstalter <strong>im</strong> Rathaus statt. Es sollen die <strong>Termine</strong> <strong>und</strong> Themen festgelegt werden damit ein<br />

Ablaufprogramm angefertigt werden kann.<br />

Zu dieser Besprechung sind alle Vereine <strong>und</strong> die kirchlichen Vertreter sowie die Jugendbeauftragten<br />

herzlich eingeladen. Ich bitte um ihre best<strong>im</strong>mte Teilnahme. -Schott, Bgm.-<br />

Die ersten Kirschen an der Faulenberger Straße werden <strong>im</strong> Juni reif. Wer zu gegebener Zeit einen<br />

Baum ableeren will, wendet sich an den Bürgermeister. Die Kirschen sind dort nicht erfroren!<br />

Der Frauenstammtisch findet am 04.06.12 um 19.30 Uhr bei der Gudrun statt. Am 11.06.12 treffen<br />

wir uns um 14.00 Uhr zum Kaffeetrinken bei der Heidi. gez.: Ilse Weinmann<br />

Fahrt nach Lichtenfels: Der Obst- <strong>und</strong> Gartenbauverein <strong>Diebach</strong> plant einen Ausflug am 21. Juli<br />

nach Oberfranken. Nähere Auskunft bei W. Horn, Tel.09868/928896. Bitte Termin vormerken.<br />

Einladung zum Wandertag: Der Männergesangverein „Harmonie <strong>Diebach</strong>“ lädt am Fronleichnam,<br />

07. Juni zu seinem gemütlichen Wandertag „R<strong>und</strong> um <strong>Diebach</strong>“ ein. Start ist um 09.30 Uhr am<br />

Gasthaus „Zur Post“. Eine Rast mit Vesper zur Mittagszeit ist eingeplant<br />

Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft.<br />

Reinigung <strong>und</strong> Reinhaltung der öffentlichen Straßen <strong>und</strong> Wege:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Gemeindeverordnung über die Reinigung <strong>und</strong> Reinhaltung<br />

der öffentlichen Straßen, Wege <strong>und</strong> Plätze, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Anlieger Ihrer<br />

Reinigungspflicht nachzukommen haben. Insbesondere haben Sie dabei die Gehwege <strong>und</strong><br />

Straßenränder wöchentlich zu kehren.<br />

Weiter wird gebeten, dass alle Gr<strong>und</strong>besitzer die E<strong>im</strong>er der Straßeneinlaufschächte entleeren, damit<br />

bei starken Regenfällen ein reibungsloser Abfluss gewährleistet ist.<br />

Artenschutzwoche: Vom 09. bis 17. Juni findet die 8. Ansbach Artenschutzwoche mit vielen<br />

Führungen statt. Genaueres können sie dem Flyer entnehmen, der in der Gemeindekanzlei aufliegt.<br />

Die Veteranenfre<strong>und</strong>e Wettringen führen folgende Veranstaltungen durch <strong>und</strong> bitten um ihren<br />

Besuch:<br />

Am 23. Juni Factoryparty mit der Band „Generation X“ <strong>im</strong> Industriegebiet Wettringen ab 20.00 Uhr<br />

12. Oldt<strong>im</strong>ertreffen am Bierkeller am Sonntag, 6. August; Beginn 10.00 Uhr -<strong>Termine</strong> vormerken-<br />

Günstig zu verkaufen: Ein Abendkleid Größe 46/48 mit Träger <strong>und</strong> Bolero; Tel. 09086/521<br />

Verloren/Gef<strong>und</strong>en: Am oberen Honig acker wurde ein Nokia-Handy gef<strong>und</strong>en. Abzuholen bei Fa.<br />

Stefani, Tel. 959495.<br />

Eheschließung: Am 19. Mai wurden <strong>im</strong> Rathaus Schillingsfürst vom Bürgermeister Schott<br />

standesamtlich getraut:<br />

Herr Michael Kranz aus Rothenburg mit Frau Tanja Gesell aus Bellershausen<br />

Dem Ehepaar wünschen wir alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Gottes Segen für die gemeinsame Zukunft


-3-<br />

Leitungsverlegungen in öffentlichem Gr<strong>und</strong><br />

Aus gegebenem Anlass weißen wir darauf hin, dass bei Leitungsverlegungen (z.B. Anschlussleitungen<br />

für Photovoltaikanlagen, usw.) in öffentlichem Gr<strong>und</strong> (Straßen <strong>und</strong> Wege) rechtzeitig vor<br />

Maßnahmenbeginn eine Sondervereinbarung nach dem Bay. Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz zu beantragen<br />

ist. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 09868/9862-30).<br />

Das AELV bietet <strong>im</strong> Herbst wieder ein „Bildungsprogramm Forst“ in der<br />

Landwirtschaftsschule in Ansbach (10 Abende jeweils Mittwoch von 19 - 22.00 Uhr)an. Näheres <strong>und</strong><br />

Anmeldung unter der Tel. 0981/8808 0.<br />

Der Arbeitskreis „Agenda Frauen“ lädt zu der Veranstaltung „Ist Alters-Armut weiblich?“ am<br />

Donnerstag, den 21. Juni 2012 um 19.00 Uhr in das Landratsamt Ansbach, Crailshe<strong>im</strong>str. 1, ein. Frau<br />

Keck, Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstelle Deutsche Rentenversicherung, wird zu den Themen informieren:<br />

• Wann kann ich zukünftig in Altersrente gehen? Gibt es noch spezielle Regelungen für Frauen?<br />

• Wie bin ich versorgt, wenn mein Ehegatte <strong>und</strong> Hauptversorger der Familie stirbt?<br />

• Welche Änderungen gibt es bei Hinterbliebenenrenten?<br />

• Was habe ich bei Scheidung zu erwarten?<br />

• Welche Zeiten sind wichtig für die Rente? Wie zählen Elternzeit, Teilzeitarbeit, Minijobs <strong>und</strong><br />

Pflege von Angehörigen? Was kann ich zusätzlich für meine Altersversorgung tun<br />

Anmeldetage für Dienstleistungs - <strong>und</strong> Pflegeberufe am Mittwoch, 20.06.12 <strong>und</strong> Donnerstag<br />

27.07.12 jeweils ab 15.00 Uhr be<strong>im</strong> Staatl. Berufl. Schulzentrum Ansbach, Brauhausstraße 9b<br />

Tel. 0981/4884620; Mitbringen: Zeugnisse, Lebenslauf <strong>und</strong> 2 Lichtbilder<br />

Ausbildung zum Techniker für Umweltschutztechnik <strong>und</strong> regenerative Energieen in<br />

Triesdorf Info <strong>und</strong> Anmeldung Tel. 0981/4884620<br />

Katholische Kuratie Bellershausen<br />

Sonntag, 03.06.2012, 17:15: Aussetzung zur Ewigen Anbetung; 17:30: Gebet für geistliche Berufe<br />

8:15: stille Anbetung; 19:00 Uhr: Abschluss mit eucharistischem Segen<br />

Dienstag, 05.06.2012, 18:30 Uhr: Abendmesse<br />

Donnerstag (Fronleichnam), 07.06.2012, 7:30, Schillingsfürst, Pfarrkirche: Festliches Amt mit feierlicher<br />

Prozession zu den vier Altären. 11:00 Uhr, Pfarrhaus Garten: Feier der Ehrenamtlichen<br />

Sonnabend, 09.06.2012, 18:00: Vorabendamt<br />

Dienstag, 12.06.2012, 14:30, Pfarrhaus: Seniorennachmittag.<br />

Dienstag, 19.06.2012, 18:30: Wort-Gottes-Feier<br />

Sonnabend, 23.06.2012, 18:00: Vorabendamt<br />

Freitag, 29.06.2012, 19:30, Schillingsfürst, Pfarrhaus Saal: Sitzung des Pfarrgemeinderates<br />

Wir gratulieren den folgenden Jubilaren zum Geburtstag <strong>im</strong> Juni:<br />

Am 10.06. Fr. Marianne Leyh, <strong>Diebach</strong> zum 84. am 15.06. Hr. Gerd Ruff, <strong>Diebach</strong> zum 73.<br />

am 11.06. Hr . Manfred Röcher, <strong>Diebach</strong> z. 83. am 19.06. Hr. Manfred Radke, Oberoesth. z. 74.<br />

am 13.06. Fr. Frieda Rohn, <strong>Diebach</strong> zum 81. am 20.06. Fr. Hedwig Kammleiter, Unteroe. z. 71.<br />

am 30.06. Fr. Christine Ehnes, Oberoesth. z. 77.<br />

-Die Gemeinde übermittelt herzliche Glückwünsche an alle Jubilare-<br />

gez.: Schott, 1. Bürgermeister


Festsezung <strong>und</strong> Entrichtung der Gr<strong>und</strong>steuer für das Kalenderjahr 2012<br />

-4-<br />

Der Gemeinderat <strong>Diebach</strong> hat in seiner Sitzung am 05.03.2012 den Hebesatz der Gr<strong>und</strong>steuer A<br />

weiterhin auf 400 % <strong>und</strong> den Hebesatz der Gr<strong>und</strong>steuer B weiterhin auf 400 % für das Kalenderjahr<br />

2012 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 ist damit keine Änderung eingetreten, so daß auf<br />

die Erteilung von Gr<strong>und</strong>steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird.<br />

Für alle diejenigen Gr<strong>und</strong>stücke, deren Bemessungsgr<strong>und</strong>lage (Gr<strong>und</strong>steuermeßbeträge) sich seit der<br />

letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß<br />

§ 27 Abs. 3 des Gr<strong>und</strong>steuergesetzes vom 07.08.1973 (B<strong>und</strong>esgesetzblatt I S.965) die Gr<strong>und</strong>steuer<br />

für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe festgesetzt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>steuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Gr<strong>und</strong>stücksabgabebescheiden<br />

festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., <strong>und</strong> 15.11.2012 fällig. Sollten die<br />

Gr<strong>und</strong>steuerhebesätze geändert werden oder sich die Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

(Gr<strong>und</strong>steuermeßbeträge) ändern, dann werden Änderungsbescheide erteilt.<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die<br />

Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher<br />

Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann:<br />

A) Bei einem Adressaten:<br />

innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar<br />

Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />

B) Bei mehreren Adressaten:<br />

jeder Adressat innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen<br />

(siehe 1.) oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheids zust<strong>im</strong>men, unmittelbar Klage erheben<br />

(siehe 2.).<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst,<br />

Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden<br />

Gr<strong>und</strong> in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen<br />

Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des<br />

Urk<strong>und</strong>sbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf<br />

von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen<br />

besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den<br />

Beklagten (Gemeinde <strong>Diebach</strong>) <strong>und</strong> den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen <strong>und</strong> soll einen<br />

best<strong>im</strong>mten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen <strong>und</strong> Beweismittel sollen<br />

angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage<br />

<strong>und</strong> allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Promenade 24-28, 91522 Ansbach,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift des Urk<strong>und</strong>sbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde <strong>Diebach</strong>) <strong>und</strong> den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen <strong>und</strong> soll einen best<strong>im</strong>mten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen <strong>und</strong> Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift<br />

oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage <strong>und</strong> allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen<br />

Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom<br />

22.06.2007 (GVBl Nr.13 vom 29.06.2007) wurde <strong>im</strong> Bereich des Kommunalabgabenrechts ein<br />

fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen<br />

Widerspruchseinlegung <strong>und</strong> unmittelbarer Klageerhebung.<br />

Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischer<br />

Signatur <strong>im</strong> Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Die Klageerhebung in elektronischer Form<br />

(z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

Kraft B<strong>und</strong>esrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

<strong>Diebach</strong>, den 26.04.2012, (Schott), 1.Bürgermeister


-5-<br />

www.vgsch.de<br />

(Stand 05/2012)<br />

Vermittlung: 09868/ 98 62-0<br />

Einwohnermeldeamt,<br />

Passamt<br />

Sozialamt,<br />

Rentenangelegenheiten,<br />

Veranstaltungen<br />

Geschäftsstellenleiter<br />

Sekretariat,<br />

Verb<strong>und</strong>pässe, Wertmarken<br />

Bauverwaltung, EDV<br />

Standesamt<br />

Beitragsrecht,<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgung,<br />

Straßenverkehrsrecht<br />

Finanzverwaltung,<br />

Liegenschaften,<br />

Kommunale Versicherungen<br />

Kämmerei<br />

gemeindl. Personal<br />

Kasse<br />

Frau Bohmann<br />

Frau Haspel<br />

Frau Drache<br />

Herr Heinlein<br />

Frau Kandert<br />

Herr Demmer<br />

Frau Eberlein<br />

-0<br />

-12<br />

-14<br />

-11<br />

-15<br />

-16<br />

-18<br />

Mail-Adressen:<br />

bohmann@vgsch.de<br />

haspel@vgsch.de<br />

drache@vgsch.de<br />

heinlein@vgsch.de<br />

kandert@vgsch.de<br />

demmer@vgsch.de<br />

eberlein@vgsch.de<br />

Frau Kerber -17 kerber@vgsch.de<br />

Herr Fetzer<br />

Frau Seyler<br />

Herr Nehfischer<br />

Herr Gahm<br />

Herr F. Beck<br />

Frau Wachtler<br />

Herr Hörber<br />

Frau Ruck<br />

Frau Scharf<br />

Steuern <strong>und</strong> Gebühren Frau Hermann<br />

Frau Holzner<br />

-30<br />

-20<br />

-21<br />

-22<br />

-28<br />

-25<br />

-26<br />

-26<br />

-24<br />

-23<br />

-29<br />

fetzer@vgsch.de<br />

seyler@vgsch.de<br />

nehfischer@vgsch.de<br />

gahm@vgsch.de<br />

beck@vgsch.de<br />

wachtler@vgsch.de<br />

hoerber@vgsch.de<br />

ruck@vgsch.de<br />

scharf@vgsch.de<br />

hermann@vgsch.de<br />

holzner@vgsch.de<br />

Fax: 09868 / 98 62 -33 <strong>und</strong> 98 62 -34<br />

Öffnungszeiten: MO bis FR von 08.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> DI von 14.00 bis 18.00 Uhr


Geräte- <strong>und</strong><br />

Maschinenlärmschutzverordnung<br />

Hiermit wird auf die Best<strong>im</strong>mungen der Verordnung – 32.<br />

BlmSchV – hingewiesen.<br />

Im Einzelnen:<br />

– Rasenmäher:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden. Es<br />

spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs-<br />

oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte<br />

lärmarme<br />

Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen<br />

dürfen auch nicht länger betrieben werden.<br />

– Heckenscheren:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Tragbare Motorkettensägen:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Beton- <strong>und</strong> Mörtelmischer:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Rasentr<strong>im</strong>mer/Rasenkantenschneider:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Vertikutierer:<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Schredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler):<br />

Dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht<br />

zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Freischneider:<br />

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht zwischen 20.00<br />

Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne<br />

EGUmweltzeichen<br />

dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feier tagen<br />

<strong>und</strong> an den Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Grastr<strong>im</strong>mer/Graskantenschneider:<br />

Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentr<strong>im</strong>mern/<br />

Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Gras -<br />

tr<strong>im</strong>mer/Graskantenschneider werden mit<br />

Verbrennungsmotor<br />

betrieben!<br />

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht zwischen 20.00<br />

Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne<br />

EGUmweltzeichen<br />

dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feier tagen<br />

<strong>und</strong> an den Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

– Laubbläser:<br />

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht zwischen 20.00<br />

Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne<br />

EGUmweltzeichen<br />

dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feier tagen<br />

<strong>und</strong> an den Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

-6-<br />

– Laubsammler:<br />

Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen <strong>und</strong> werktags nicht zwischen 20.00<br />

Uhr <strong>und</strong> 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne<br />

EGUmweltzeichen<br />

dürfen nicht an Sonn- <strong>und</strong> Feier tagen<br />

<strong>und</strong> an den Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.<br />

Das EG-Umweltzeichen ist nach derzeitigem Stand noch<br />

nicht für Freischneider,<br />

Grastr<strong>im</strong>mer/Graskantenschneider,<br />

Laubbläser <strong>und</strong> Laubsammler vergeben. Gleiches gilt<br />

übrigens<br />

auch für den „Blauen Engel“. Insoweit greift die<br />

Ausnahmeregelung<br />

in § 7 Abs. 1 Nr. 2 derzeit nicht.<br />

Mähen von Grünwegen,<br />

Wegrändern <strong>und</strong> Gräben<br />

Wir dürfen an die Landwirte in unserer Gemeinde die<br />

herzliche<br />

Bitte richten, die Grünwege <strong>und</strong> Wegränder sowie<br />

vorhandene Gräben mit abzumähen bzw. zu mulchen.<br />

Unser Bauhof wird zwar die Bankette entlang der<br />

Gemeindeverbindungsstraßen <strong>und</strong><br />

einigen wichtigen Feldwegen abmulchen, aber alle<br />

Straßen <strong>und</strong> Wege können nicht gleichzeitig bearbeitet<br />

werden.<br />

Deshalb sind wir denjenigen Landwirten <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümern<br />

dankbar, die die an ihre Gr<strong>und</strong>stücke angrenzenden<br />

Grünwege, Wegränder <strong>und</strong> Gräben abmähen oder<br />

mulchen. Durch den geringen Aufwand jedes Einzelnen ist<br />

es dann wieder möglich, dass das Wasser wieder<br />

ablaufen<br />

kann <strong>und</strong> Sichtbehinderungen an Straßenrändern<br />

vermieden<br />

werden. Falls das Herausnehmen von Straßenleitpfosten<br />

erforderlich ist, wird darum gebeten, diese anschließend<br />

wieder ordnungsgemäß in die vorhandenen Bodenhülsen<br />

einzubringen.<br />

Abschließend möchten wir uns schon bei all denjenigen<br />

Landwirten bedanken, die dies bereits in vorzüglicher<br />

Manier getan haben.<br />

Zurückschneiden von Hecken,<br />

Büschen <strong>und</strong> Bäumen<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer werden aufgefordert, ihre<br />

Hecken,<br />

Büsche, Bäume <strong>und</strong> Sträucher zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. so<br />

zurück zu schneiden, dass sie keine Verkehrshindernisse<br />

<strong>im</strong> Bereich von Straßeneinmündungen darstellen.<br />

Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Gehwege durch<br />

hineinragende Äste <strong>und</strong> Zweige nicht unpassierbar<br />

werden.<br />

Außerdem sind Straßenlaternen frei zu halten, um nachts<br />

eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten.<br />

Die Marktverwaltung bittet Sie, dies zu beachten, um<br />

Einzelanordnungen<br />

zu vermeiden.


-7-<br />

Achtung:<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, das während der trockenen <strong>und</strong> heißen Jahreszeit be<strong>im</strong> Grillen <strong>und</strong><br />

sonstigen offenen Feuerstellen höchste Vorsicht geboten ist.<br />

Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den traditionellen Sonnenwendfeuern <strong>und</strong><br />

Johannisfeuern um öffentliche Veranstaltungen nach Art. 19 LStVG handelt. Diese sind wie alle<br />

Veranstaltungen mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Schillingsfürst anzumelden.<br />

Wir erinnern auch nochmals daran, dass Firmenveranstaltungen jeglicher Art, bei denen die<br />

Öffentlichkeit zugelassen ist, sowie Tag der offenen Tür <strong>im</strong>mer als Veranstaltung anzumelden sind.<br />

Bitte unbedingt daran denken, dass Fußballübertragungen <strong>im</strong> Freien <strong>und</strong> in irgendwelchen Hallen <strong>und</strong><br />

Vereinen unbedingt als „Public Viewing-Veranstaltung“ angemeldet werden müssen. Dies ist bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>und</strong> bei der Gema zu tun. Die Anträge sollten mindestens zwei Wochen vor<br />

der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft eingehen.<br />

Gaststätten, in denen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden, haben dies ebenfalls bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft anzuzeigen.<br />

Für Sportveranstaltungen, auf denen Alkohol <strong>und</strong> Essen für die Zuschauer ausgegeben wird, ist eine<br />

Anzeige <strong>und</strong> ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes zu beantragen.<br />

Dies gilt für alle Sporthe<strong>im</strong>e <strong>und</strong> Veranstalter, die nicht <strong>im</strong> Besitz einer dauernden Gaststättenerlaubnis<br />

sind.<br />

Wir möchten zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass zur Zeit wieder verstärkt Schreiben der<br />

Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) an Vereine, Feuerwehren, Schulen sowie Rathäuser <strong>und</strong><br />

ähnliche Einrichtungen oder Gewerbebetriebe <strong>im</strong> Umlauf sind. Auf Bitte der Regierung von<br />

Mittelfranken, möchten wir davor warnen, diese Eintragungsanträge zu unterschreiben, da dann<br />

erhebliche Folgekosten auf Sie zukommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom<br />

14.02.2012 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, wonach die Angebotsformulare der GWE<br />

GmbH für Eintragungen in ein Internet-Branchenverzeichnis irreführend <strong>und</strong> damit<br />

wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.<br />

Amt für öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

Nachbarschaftshilfe „Hand in Hand e.V.“<br />

Wir möchten das Angebot unserer ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe erweitern.<br />

Und zwar möchten wir in näherer Zukunft einen „Leihoma- Leihopaservice“ anbieten.<br />

Konkret heißt dass, dass wir rüstige Senioren/ -innen (oder auch jüngere Personen) vermitteln<br />

möchten, mit Familien die eine Person suchen bei denen der Opa / die Oma nicht (mehr) da ist, um<br />

diese Familien zu unterstützen, z. B. be<strong>im</strong> Babysitten, Spielen oder bei Unternehmungen mit den<br />

Kindern.<br />

Um dieses überhaupt anbieten zu können, suchen wir Menschen die Zeit <strong>und</strong> Lust haben <strong>und</strong> es sich<br />

vorstellen können, sich auf dieser Weise in einer Familie zu engagieren.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann stehen wir Ihnen für nähere Informationen gerne zur<br />

Verfügung:<br />

Monika Kernstock Kurt Schubert<br />

Hohe Straße 18 Stilzendorf 1<br />

91583 Schillingsfürst 91583 Schillingsfürst<br />

Tel.-Nr. 09868/5287 (abends) Tel.-Nr. 09868/933407


Sonntag, 3. Juni - Trinitatis<br />

Evang. Lutherische Kirchengemeinde<br />

<strong>Diebach</strong> - Faulenberg - <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

<strong>Gottesdienste</strong> <strong>Gottesdienste</strong> <strong>Gottesdienste</strong> <strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>im</strong> <strong>im</strong> Juni<br />

Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst in <strong>Diebach</strong> (Pfr. Henrich)<br />

10:15 Uhr Gottesdienst in <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> (Pfr. Henrich)<br />

11:30 Uhr Taufe von Lena & Linda Stuckert in <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Montag 20:00 Uhr Kirchenchorprobe in <strong>Diebach</strong><br />

Mittwoch 14:00 Uhr Seniorennachmittag in <strong>Diebach</strong><br />

Sonntag, 10. Juni - 1. Sonntag nach Trinitatis<br />

Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst Faulenberg (Hr. Scheiner)<br />

10:15 Uhr Gottesdienst <strong>Diebach</strong> (Hr. Scheiner)<br />

Montag 9:30 Uhr Krabbelgruppe in <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> <strong>und</strong> in <strong>Diebach</strong><br />

20:00 Uhr Kirchenchorprobe in <strong>Diebach</strong><br />

Sonntag, 17. Juni - 2. Sonntag nach Trinitatis<br />

Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> (Pfr. Henrich)<br />

10:15 Uhr Gottesdienst Faulenberg (Pfr. Henrich)<br />

Montag 20:00 Uhr Kirchenchorprobe in <strong>Diebach</strong><br />

Dienstag 20:00 Uhr Bibelgesprächskreis <strong>im</strong> Gemeindehaus <strong>Diebach</strong><br />

Sonntag, 24. Juni - 3. Sonntag nach Trinitatis<br />

Sonntag 10:15 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst <strong>Diebach</strong> & Kirchenchor <strong>Diebach</strong><br />

(Pfr. Henrich)<br />

Montag 9:30 Uhr Krabbelgruppe in <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> <strong>und</strong> in <strong>Diebach</strong><br />

20:00 Uhr Kirchenchorprobe in <strong>Diebach</strong><br />

Sonntag, 1. Juli - 4. Sonntag nach Trinitatis<br />

Sonntag 9:00 Uhr Gottesdienst Faulenberg (Pfr. Henrich)<br />

10:15 Uhr Gottesdienst <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> (Pfr. Henrich) mit Kindergottesdienst


Kindergottesdienst<br />

Kindergottesdienst für alle Kinder <strong>im</strong> Alter von ca. 3 Jahren bis einschl. 6. Klasse der<br />

Kirchengemeinden <strong>Diebach</strong>, Faulenberg <strong>und</strong> <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Liebe Kindergottesdienstkinder,<br />

am 3. Juni ist kein Kindergottesdienst. Wir feiern unseren nächsten Kigo am 01. Juli 2012 um<br />

10:15 Uhr <strong>im</strong> Gemeindehaus <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong>. Euer Kigo-Team<br />

Seniorennachmittag<br />

Der nächste Seniorennachmittag findet am 6. Juni 2012 um 14.00 Uhr <strong>im</strong> Gemeindehaus <strong>Diebach</strong><br />

statt. Das Thema ist: „Singen macht froh“. Herzliche Einladung.<br />

Pfarrbüro<br />

Das Pfarrbüro ist vom 29.05. - einschl. 08.06.2012 nicht besetzt. Herr Pfarrer Henrich ist telefonisch<br />

erreichbar.<br />

Vom 05.06. - einschl. 11.06.2012 hat Herr Pfarrer Henrich Urlaub. Vertretung in dieser Zeit<br />

übern<strong>im</strong>mt Frau Pfarrerin Franz aus Wörnitz Tel. 09868/1546.<br />

Namen <strong>und</strong> Adressen<br />

Pfarramt <strong>Diebach</strong>-<strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Kirchplatz 8, 91583 Oberoesthe<strong>im</strong> – Tel.: 09868/372, Fax: 7427<br />

E-Mail: pfarramt.diebach-oesthe<strong>im</strong>@gmx.de – www.e-kirche.de/pfarramt.diebach-oesthe<strong>im</strong><br />

Pfarramt: Pfarrer Jürgen Henrich Sekretärin: Martina Hofacker<br />

Das Pfarrbüro ist Mittwoch <strong>und</strong> Donnerstag von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr besetzt.<br />

Vertrauensleute Kirchenvorstand <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> Robert Bock (1848)<br />

<strong>Diebach</strong> Ilse Rohn (959060)<br />

Faulenberg Hans Markert (7155)<br />

Kindergarten Rabennest Leitung Manuela Hahn (7489)<br />

Gruppen <strong>und</strong> Kreise unserer Gemeinden<br />

Krabbelgruppe <strong>Diebach</strong><br />

(14-täglich) Montag, 9:30 Uhr – 11:00 Uhr Gemeindehaus <strong>Diebach</strong><br />

Kontakt: Claudia Müller Bellershausen (Tel. 9339932)<br />

Krabbelgruppe <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> (14-täglich) Montag, 9:30 Uhr – 11:00 Uhr Gemeindehaus <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Kontakt: Mirjam Ehnes, <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> (Tel. 959480)<br />

Kindergottesdienst <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Parallel zum Gottesdienst um 10:15 Uhr Gemeindehaus<br />

Kontakt: Ilse Buzek (934702) + Silke Krauß (959600)<br />

Teeniekreis <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Freitag, 18:30 Uhr Jugendkreisraum<br />

Kontakt: Jasmin Hainke (09861/3661)<br />

Jugendkreis <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> Freitag, 20:30 Uhr Jugendkreisraum<br />

Jugendtreff <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong> Freitag, <strong>im</strong> Haisla<br />

Posaunenchor <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

Montag, 20:00 Uhr Gemeindehaus<br />

Kontakt: Bernd Ehnes (959480)<br />

Posaunenchor Faulenberg<br />

Donnerstag, Gasthaus Pfeffer<br />

Kontakt: Peter Hofmann (884)<br />

Kirchenchor <strong>Diebach</strong> Kontakt: Hans Scheiner (1361), Helmut Model (5154)<br />

Singkreis <strong>Oesthe<strong>im</strong></strong><br />

(14-täglich) Freitag, 20:00 Uhr Gemeindehaus<br />

Kontakt: Traude Schurz (09861/7709)<br />

Bibelgesprächskreis der LKG<br />

jeden 3. Dienstag, 20:00 Uhr Gemeindehaus <strong>Diebach</strong><br />

Kontakt: Hildegard Busch-Röcher (1300)<br />

Seniorenkreis Kontakt: Hildegard Busch-Röcher + Marlies Rieß (93053)

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