05.04.2014 Aufrufe

Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ - Amt Mecklenburger ...

Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ - Amt Mecklenburger ...

Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ - Amt Mecklenburger ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kleinseenlotse – 6 – Nr. 12/2013<br />

Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />

1. § 1 wird wie folgt geändert:<br />

(1) Der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

beträgt 14,91 Euro/qm.<br />

(2) Der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />

beträgt 7,99 Euro/qm.<br />

2. § 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird wie folgt geändert:<br />

b) als Zusatzgebühr 3,22 EUR/cbm Schmutzwasser,<br />

3. § 2 Absatz 2 Buchstabe a) und b) wird wie folgt geändert:<br />

a) für eine Niederschlagsfläche bis zu 100 qm jährlich<br />

33,60 EUR.<br />

b) für jede angefangene weitere 25 qm jährlich 6,16 EUR.<br />

4. § 3 wird wie folgt geändert:<br />

<strong>Die</strong> erhöhte Zusatzgebühr für Schmutzwasser, das überdurchschnittlich<br />

verschmutzt ist, errechnet sich gemäß § 14<br />

(4) der Abwasserabgabensatzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Strelitz auf der Grundlage der Zusatzgebühr gemäß<br />

§ 2 dieser Satzung wie folgt:<br />

festgestellter BSB 5<br />

erhöhte Zusatzgebühr = 3,22 €/cbm * (0,59 *<br />

400<br />

+ 0,41)<br />

Artikel 2: Neufassung der Satzung<br />

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung<br />

<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz in der vom Inkrafttreten<br />

dieser Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“,<br />

„Müritz-Anzeiger“, „Kiek Rin“ und „Kleinseenlotse“ öffentlich bekannt<br />

zu machen.<br />

Artikel 3: Inkrafttreten<br />

<strong>Die</strong>se Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Neustrelitz, 26.11.2013<br />

Bednorz<br />

Verbandsvorsteher<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-<br />

Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />

<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Neustrelitz, 26.11.2013<br />

Bednorz<br />

Verbandsvorsteher<br />

1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über<br />

die Erhebung von Gebühren für die<br />

Beseitigung von Abwasser aus<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen (GS GEA)<br />

Präambel<br />

Auf Grund der §§ 5, 15, 150 ff. der Kommunalverfassung für<br />

das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011, der<br />

§§ 1, 2, 6, 7 und 9 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 13.07.2011, <strong>des</strong> § 27 der Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Strelitz über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung<br />

- ABS -) und der §§ 1, 11, 12 und 13(2) der<br />

Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über die Erhebung<br />

von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung<br />

(Abwasserabgabensatzung - AAS -) wird nach Beschlussfassung<br />

der Verbandsversammlung vom 13.11.2013 und nach Anzeige<br />

beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere<br />

Rechtsaufsichtsbehörde, die Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Strelitz über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung<br />

von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

(GS GEA) wie folgt geändert:<br />

Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />

1. § 1 Absatz 1 Buchstabe b) wird wie folgt geändert:<br />

aa) aus abflusslosen<br />

Gruben<br />

3,69 EUR/cbm Fäkalabwasser,<br />

ab) aus Kleinkläranlagen 35,31 EUR/cbm Fäkalschlamm.<br />

Artikel 2: Neufassung der Satzung<br />

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung<br />

<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz in der vom Inkrafttreten<br />

dieser Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“,<br />

„Müritz-Anzeiger“, „Kiek Rin“ und „Kleinseenlotse“ öffentlich bekannt<br />

zu machen.<br />

Artikel 3: Inkrafttreten<br />

<strong>Die</strong>se Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Neustrelitz, 26.11.2013<br />

Bednorz<br />

Verbandsvorsteher<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />

§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-<br />

Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />

<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Neustrelitz, 26.11.2013<br />

Bednorz<br />

Verbandsvorsteher<br />

7. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über<br />

die Erhebung von Beiträgen und Gebühren<br />

für die öffentliche Wasserversorgung<br />

(Wasserabgabensatzung - WAgS -)<br />

Präambel<br />

Auf Grund der §§ 5, 15, 150 ff. der Kommunalverfassung für<br />

das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011, der §§<br />

1, 2, 6, 7 und 9 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-<br />

Vorpommern in der Fassung <strong>des</strong> Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

13.07.2011, <strong>des</strong> § 2 der Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Strelitz sowie <strong>des</strong> § 28 der Wasseranschlusssatzung <strong>des</strong><br />

Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz wird nach Beschlussfassung<br />

der Verbandsversammlung vom 13.11.2013 und nach Anzeige<br />

beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere<br />

Rechtsaufsichtsbehörde, die Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Strelitz über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren<br />

für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung -<br />

WAgS - ) wie folgt geändert:<br />

Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />

1. hinter § 6 wird eingefügt:<br />

§ 6a Ablöse<br />

Der Beitrag kann durch Vereinbarung vor der Entstehung<br />

der Beitragspflicht im Ganzen abgelöst werden. <strong>Die</strong> Höhe<br />

<strong>des</strong> Ablösebetrages ist nach Maßgabe der in Anlage 1<br />

Ziffern 1 und 2 bestimmten Beitragsmaßstäbe und festgelegten<br />

Beitragssätze zu ermitteln.<br />

2. § 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

(1) <strong>Die</strong> Benutzungsgebühr wird als Grund- und Zusatzgebühr<br />

erhoben. <strong>Die</strong> Grundgebühr wird nach Anzahl der auf<br />

dem Grundstück vorhandenen Berechnungseinheiten bemessen.<br />

<strong>Die</strong> Zusatzgebühr wird nach der Menge <strong>des</strong> entnommenen<br />

Wassers bemessen. Berechnungseinheit für<br />

die Zusatzgebühr ist Kubikmeter Wasser.<br />

3. § 15 wird wie folgt geändert:<br />

in Abs. 1 wird hinter Satz 4 eingefügt: „Besteht ein Nutzungsrecht<br />

an dem Grundstück, so geht die Gebührenpflicht<br />

auf den sonstigen Nutzungsberechtigten <strong>des</strong> Grundstücks<br />

über.“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!