Die nächste Ausgabe des „Kleinseenlotsen“ - Amt Mecklenburger ...
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Kleinseenlotse – 6 – Nr. 12/2013<br />
Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />
1. § 1 wird wie folgt geändert:<br />
(1) Der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
beträgt 14,91 Euro/qm.<br />
(2) Der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />
beträgt 7,99 Euro/qm.<br />
2. § 2 Absatz 1 Buchstabe b) wird wie folgt geändert:<br />
b) als Zusatzgebühr 3,22 EUR/cbm Schmutzwasser,<br />
3. § 2 Absatz 2 Buchstabe a) und b) wird wie folgt geändert:<br />
a) für eine Niederschlagsfläche bis zu 100 qm jährlich<br />
33,60 EUR.<br />
b) für jede angefangene weitere 25 qm jährlich 6,16 EUR.<br />
4. § 3 wird wie folgt geändert:<br />
<strong>Die</strong> erhöhte Zusatzgebühr für Schmutzwasser, das überdurchschnittlich<br />
verschmutzt ist, errechnet sich gemäß § 14<br />
(4) der Abwasserabgabensatzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Strelitz auf der Grundlage der Zusatzgebühr gemäß<br />
§ 2 dieser Satzung wie folgt:<br />
festgestellter BSB 5<br />
erhöhte Zusatzgebühr = 3,22 €/cbm * (0,59 *<br />
400<br />
+ 0,41)<br />
Artikel 2: Neufassung der Satzung<br />
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung<br />
<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz in der vom Inkrafttreten<br />
dieser Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“,<br />
„Müritz-Anzeiger“, „Kiek Rin“ und „Kleinseenlotse“ öffentlich bekannt<br />
zu machen.<br />
Artikel 3: Inkrafttreten<br />
<strong>Die</strong>se Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
Neustrelitz, 26.11.2013<br />
Bednorz<br />
Verbandsvorsteher<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-<br />
Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />
<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Neustrelitz, 26.11.2013<br />
Bednorz<br />
Verbandsvorsteher<br />
1. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über<br />
die Erhebung von Gebühren für die<br />
Beseitigung von Abwasser aus<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen (GS GEA)<br />
Präambel<br />
Auf Grund der §§ 5, 15, 150 ff. der Kommunalverfassung für<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011, der<br />
§§ 1, 2, 6, 7 und 9 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern<br />
in der Fassung <strong>des</strong> Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 13.07.2011, <strong>des</strong> § 27 der Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Strelitz über die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungssatzung<br />
- ABS -) und der §§ 1, 11, 12 und 13(2) der<br />
Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über die Erhebung<br />
von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung<br />
(Abwasserabgabensatzung - AAS -) wird nach Beschlussfassung<br />
der Verbandsversammlung vom 13.11.2013 und nach Anzeige<br />
beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere<br />
Rechtsaufsichtsbehörde, die Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Strelitz über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung<br />
von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
(GS GEA) wie folgt geändert:<br />
Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />
1. § 1 Absatz 1 Buchstabe b) wird wie folgt geändert:<br />
aa) aus abflusslosen<br />
Gruben<br />
3,69 EUR/cbm Fäkalabwasser,<br />
ab) aus Kleinkläranlagen 35,31 EUR/cbm Fäkalschlamm.<br />
Artikel 2: Neufassung der Satzung<br />
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung<br />
<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz in der vom Inkrafttreten<br />
dieser Satzung an geltenden Fassung im „Strelitzer Echo“,<br />
„Müritz-Anzeiger“, „Kiek Rin“ und „Kleinseenlotse“ öffentlich bekannt<br />
zu machen.<br />
Artikel 3: Inkrafttreten<br />
<strong>Die</strong>se Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
Neustrelitz, 26.11.2013<br />
Bednorz<br />
Verbandsvorsteher<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend<br />
§ 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg-<br />
Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.<br />
<strong>Die</strong>se Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Neustrelitz, 26.11.2013<br />
Bednorz<br />
Verbandsvorsteher<br />
7. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
<strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz über<br />
die Erhebung von Beiträgen und Gebühren<br />
für die öffentliche Wasserversorgung<br />
(Wasserabgabensatzung - WAgS -)<br />
Präambel<br />
Auf Grund der §§ 5, 15, 150 ff. der Kommunalverfassung für<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011, der §§<br />
1, 2, 6, 7 und 9 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-<br />
Vorpommern in der Fassung <strong>des</strong> Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
13.07.2011, <strong>des</strong> § 2 der Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Strelitz sowie <strong>des</strong> § 28 der Wasseranschlusssatzung <strong>des</strong><br />
Wasserzweckverban<strong>des</strong> Strelitz wird nach Beschlussfassung<br />
der Verbandsversammlung vom 13.11.2013 und nach Anzeige<br />
beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere<br />
Rechtsaufsichtsbehörde, die Satzung <strong>des</strong> Wasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Strelitz über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren<br />
für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung -<br />
WAgS - ) wie folgt geändert:<br />
Artikel 1: Änderung der Satzung:<br />
1. hinter § 6 wird eingefügt:<br />
§ 6a Ablöse<br />
Der Beitrag kann durch Vereinbarung vor der Entstehung<br />
der Beitragspflicht im Ganzen abgelöst werden. <strong>Die</strong> Höhe<br />
<strong>des</strong> Ablösebetrages ist nach Maßgabe der in Anlage 1<br />
Ziffern 1 und 2 bestimmten Beitragsmaßstäbe und festgelegten<br />
Beitragssätze zu ermitteln.<br />
2. § 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />
(1) <strong>Die</strong> Benutzungsgebühr wird als Grund- und Zusatzgebühr<br />
erhoben. <strong>Die</strong> Grundgebühr wird nach Anzahl der auf<br />
dem Grundstück vorhandenen Berechnungseinheiten bemessen.<br />
<strong>Die</strong> Zusatzgebühr wird nach der Menge <strong>des</strong> entnommenen<br />
Wassers bemessen. Berechnungseinheit für<br />
die Zusatzgebühr ist Kubikmeter Wasser.<br />
3. § 15 wird wie folgt geändert:<br />
in Abs. 1 wird hinter Satz 4 eingefügt: „Besteht ein Nutzungsrecht<br />
an dem Grundstück, so geht die Gebührenpflicht<br />
auf den sonstigen Nutzungsberechtigten <strong>des</strong> Grundstücks<br />
über.“.