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Kalender - Diako

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Stiftungen<br />

Die Gräfin von Guiot du<br />

Ponteil’sche Stiftung in Augsburg<br />

Die Stiftung geht zurück auf unsere Gönnerin<br />

Gräfin Stephanie von Guiot du Ponteil, geb. von<br />

Froelich. Sie besteht seit 10. Januar 1893, hat also<br />

Kriege, Weltwirtschaftskrisen und Währungsreformen<br />

überdauert. Sie dient der „Unterstützung bedürftiger<br />

Menschen … und verfolgt ausschließlich<br />

und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige<br />

Zwecke“. Bis heute kann die Oberin durch kleinere<br />

Geldbeträge Menschen in schwierigen Situationen<br />

helfen.<br />

Stiftungsvorstand: Rektor Heinrich Götz,<br />

Oberin Christiane Ludwig<br />

Stiftungsverwalter: Rainer Lojewski<br />

Die Schwesternstiftung<br />

Die Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg errichtete<br />

am 11. Mai 2007 entsprechend eines Beschlusses<br />

des Verwaltungsrates die „Schwesternstiftung<br />

der Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg“.<br />

Durch die Urkunde der Regierung von Schwaben<br />

vom 30. August 2007 wurde die Schwesternstiftung<br />

als rechtsfähige öffentliche Stiftung des<br />

bürgerlichen Rechts anerkannt. Die Stiftung verfolgt<br />

ausschließlich und unmittelbar gemein-<br />

nützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im<br />

Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“<br />

der Abgabenordnung.<br />

Zweck der Stiftung ist es, den Lebensunterhalt der<br />

dem Mutterhaus der Evangelischen <strong>Diako</strong>nissenanstalt<br />

Augsburg angehörenden <strong>Diako</strong>nissen auf<br />

Lebenszeit zu sichern. Die Dauer der Stiftung ist<br />

begrenzt. Sie soll für einen Zeitraum von grundsätzlich<br />

30 Jahren bestehen.<br />

Die Grundlage und der Umfang des Versorgungsanspruchs<br />

der <strong>Diako</strong>nissen ergeben sich aus der<br />

Satzung der Evangelischen <strong>Diako</strong>nissenanstalt in<br />

der Fassung vom 1.06.2007 und der Versorgungsordnung<br />

für die <strong>Diako</strong>nissen der Evangelischen<br />

<strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg in der Fassung vom<br />

15.11.2006. Das Stiftungsvermögen deckt neben<br />

den laufenden Einnahmen der <strong>Diako</strong>nissen wie<br />

z. B. Renten die Kosten des Lebensunterhaltes<br />

der <strong>Diako</strong>nissen. Eine angemessene Unterkunft<br />

auf dem Gelände der Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt,<br />

Frölichstr. 17, 86150 Augsburg und den dafür<br />

notwendigen Unterhalt stellt die Evangelische<br />

<strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg den <strong>Diako</strong>nissen<br />

zur Verfügung. Die Höhe des Stiftungsvermögens<br />

wurde von einer unabhängigen Prüfungs- und<br />

Beratungsgesellschaft in einem komplizierten<br />

Verfahren festgestellt und von der Evangelischen<br />

<strong>Diako</strong>nissenanstalt an die Stiftung abgeführt.<br />

Diese Stiftung wird vom Stiftungsvorstand verwaltet.<br />

Der Stiftungsvorstand besteht satzungsgemäß<br />

aus dem Rektor (Stiftungsvorstand), der Oberin<br />

(stv. Stiftungsvorstand) und dem Verwaltungsleiter<br />

(Stiftungsverwalter). Der Stiftungsverwalter<br />

hat der Regierung von Schwaben jährlich einen<br />

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung<br />

vorzulegen.<br />

Dem Stiftungsvermögen dürfen Zuwendungen<br />

von Dritten zugeführt werden.<br />

Rainer Lojewski, Stiftungsverwalter<br />

Klaus und Ursula Bergmann<br />

Stiftung<br />

Die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung<br />

sind sehr vielfältig und daher auch sehr individuell:<br />

Für den einen ist es die Dankbarkeit für ein erfolgreiches<br />

und glückliches Leben. Für den anderen ist<br />

es das innere Bedürfnis, soziale Nöte oder Leiden<br />

zu lindern.<br />

Nach statistischen Erhebungen sind folgende<br />

Gründe die Hauptanlässe für die<br />

Errichtung einer Stiftung:<br />

· persönlicher Nachlass soll geordnet werden<br />

· es sind keine Erben vorhanden<br />

· ein plötzlicher Vermögenszuwachs ist<br />

eingetreten<br />

· es liegt ein persönlicher Schicksalsschlag vor<br />

· die eigene Firma soll vor dem Ruhestand<br />

aufgegeben werden<br />

· sinnvolle Nachfolgeregelung bei Firmen-<br />

bzw. Familien-Stiftungen

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