Kalender - Diako
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Stiftungen<br />
Die Gräfin von Guiot du<br />
Ponteil’sche Stiftung in Augsburg<br />
Die Stiftung geht zurück auf unsere Gönnerin<br />
Gräfin Stephanie von Guiot du Ponteil, geb. von<br />
Froelich. Sie besteht seit 10. Januar 1893, hat also<br />
Kriege, Weltwirtschaftskrisen und Währungsreformen<br />
überdauert. Sie dient der „Unterstützung bedürftiger<br />
Menschen … und verfolgt ausschließlich<br />
und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige<br />
Zwecke“. Bis heute kann die Oberin durch kleinere<br />
Geldbeträge Menschen in schwierigen Situationen<br />
helfen.<br />
Stiftungsvorstand: Rektor Heinrich Götz,<br />
Oberin Christiane Ludwig<br />
Stiftungsverwalter: Rainer Lojewski<br />
Die Schwesternstiftung<br />
Die Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg errichtete<br />
am 11. Mai 2007 entsprechend eines Beschlusses<br />
des Verwaltungsrates die „Schwesternstiftung<br />
der Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg“.<br />
Durch die Urkunde der Regierung von Schwaben<br />
vom 30. August 2007 wurde die Schwesternstiftung<br />
als rechtsfähige öffentliche Stiftung des<br />
bürgerlichen Rechts anerkannt. Die Stiftung verfolgt<br />
ausschließlich und unmittelbar gemein-<br />
nützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im<br />
Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“<br />
der Abgabenordnung.<br />
Zweck der Stiftung ist es, den Lebensunterhalt der<br />
dem Mutterhaus der Evangelischen <strong>Diako</strong>nissenanstalt<br />
Augsburg angehörenden <strong>Diako</strong>nissen auf<br />
Lebenszeit zu sichern. Die Dauer der Stiftung ist<br />
begrenzt. Sie soll für einen Zeitraum von grundsätzlich<br />
30 Jahren bestehen.<br />
Die Grundlage und der Umfang des Versorgungsanspruchs<br />
der <strong>Diako</strong>nissen ergeben sich aus der<br />
Satzung der Evangelischen <strong>Diako</strong>nissenanstalt in<br />
der Fassung vom 1.06.2007 und der Versorgungsordnung<br />
für die <strong>Diako</strong>nissen der Evangelischen<br />
<strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg in der Fassung vom<br />
15.11.2006. Das Stiftungsvermögen deckt neben<br />
den laufenden Einnahmen der <strong>Diako</strong>nissen wie<br />
z. B. Renten die Kosten des Lebensunterhaltes<br />
der <strong>Diako</strong>nissen. Eine angemessene Unterkunft<br />
auf dem Gelände der Evang. <strong>Diako</strong>nissenanstalt,<br />
Frölichstr. 17, 86150 Augsburg und den dafür<br />
notwendigen Unterhalt stellt die Evangelische<br />
<strong>Diako</strong>nissenanstalt Augsburg den <strong>Diako</strong>nissen<br />
zur Verfügung. Die Höhe des Stiftungsvermögens<br />
wurde von einer unabhängigen Prüfungs- und<br />
Beratungsgesellschaft in einem komplizierten<br />
Verfahren festgestellt und von der Evangelischen<br />
<strong>Diako</strong>nissenanstalt an die Stiftung abgeführt.<br />
Diese Stiftung wird vom Stiftungsvorstand verwaltet.<br />
Der Stiftungsvorstand besteht satzungsgemäß<br />
aus dem Rektor (Stiftungsvorstand), der Oberin<br />
(stv. Stiftungsvorstand) und dem Verwaltungsleiter<br />
(Stiftungsverwalter). Der Stiftungsverwalter<br />
hat der Regierung von Schwaben jährlich einen<br />
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung<br />
vorzulegen.<br />
Dem Stiftungsvermögen dürfen Zuwendungen<br />
von Dritten zugeführt werden.<br />
Rainer Lojewski, Stiftungsverwalter<br />
Klaus und Ursula Bergmann<br />
Stiftung<br />
Die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung<br />
sind sehr vielfältig und daher auch sehr individuell:<br />
Für den einen ist es die Dankbarkeit für ein erfolgreiches<br />
und glückliches Leben. Für den anderen ist<br />
es das innere Bedürfnis, soziale Nöte oder Leiden<br />
zu lindern.<br />
Nach statistischen Erhebungen sind folgende<br />
Gründe die Hauptanlässe für die<br />
Errichtung einer Stiftung:<br />
· persönlicher Nachlass soll geordnet werden<br />
· es sind keine Erben vorhanden<br />
· ein plötzlicher Vermögenszuwachs ist<br />
eingetreten<br />
· es liegt ein persönlicher Schicksalsschlag vor<br />
· die eigene Firma soll vor dem Ruhestand<br />
aufgegeben werden<br />
· sinnvolle Nachfolgeregelung bei Firmen-<br />
bzw. Familien-Stiftungen