Das Fernsehen – die mediale ... - BMELV-Forschung
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Fischereiforschung<br />
Tab. 1: Zertifizierte Fischereien (Stand: Juli 2004)<br />
Muschelfischerei (Cerastoderma edule) in Burry Inlet (Süd Wales)<br />
Alaska Lachsfischerei: 5 Arten in US-Gewässern vor Alaska: Sockeye (Oncorhynchus<br />
nerka); Chum (Oncorhynchus keta); Chinook (Oncorhynchus tshawytscha); Coho<br />
(Oncorhynchus kisutch); Pink (Oncorhynchus gorbuscha)<br />
Hummer (Panulirus interruptus) aus der Baja California, Mexico<br />
Kaisergranat (Nephrops norvegicus) Korbfischerei in Loch Torridon (Nordwest Schottland)<br />
Hoki, Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae) aus Neuseeland<br />
Seehecht (Merluccius paradoxus und M. capensis) aus Südafrika<br />
Schwarzer Seehecht (Dissostichus eleginoides) aus Angelfischerei um Süd Georgien<br />
Makrele (Scomber scombrus) Handangelfischerei an der Westküste Englands<br />
Hering (Clupea harengus) aus der Themsemündung (Treibnetzfischerei)<br />
Hummer (Panulirus cygnus) aus West Australien<br />
4. <strong>Das</strong> Management-System muss unter<br />
Berücksichtigung der ökologischen<br />
Nachhaltigkeit <strong>die</strong> Rechte und Gewohnheitsrechte<br />
und <strong>die</strong> langfristigen<br />
Interessen der fischereiabhängigen Bevölkerung<br />
beachten.<br />
5. <strong>Das</strong> Management-System muss Mechanismen<br />
zur Lösung von Streitigkeiten<br />
beinhalten, <strong>die</strong> innerhalb des Systems<br />
auftreten.<br />
6. <strong>Das</strong> Management-System muss ökonomische<br />
und soziale Anreize vorsehen,<br />
<strong>die</strong> eine nachhaltige Fischerei fördern,<br />
und keine Subventionen vergeben, <strong>die</strong><br />
einer nachhaltigen Fischerei entgegenstehen.<br />
7. <strong>Das</strong> Management-System muss auf<br />
der Basis des besten verfügbaren Wissens<br />
zeitgerecht und anpassungsfähig<br />
reagieren und besonders bei unsicherer<br />
Kenntnislage auf der Basis des Vorsorgeprinzips<br />
handeln.<br />
8. <strong>Das</strong> Management-System muss einen<br />
<strong>Forschung</strong>splan beinhalten, der sowohl<br />
den Informationsbedarf des Managements<br />
deckt als auch zeitnah <strong>die</strong> <strong>Forschung</strong>sergebnisse<br />
der interessierten<br />
Öffentlichkeit zugänglich macht.<br />
9. <strong>Das</strong> Management-System muss sicherstellen,<br />
dass Bestandsanalysen und<br />
Untersuchungen über <strong>die</strong> Auswirkungen<br />
der Fischerei durchgeführt wurden<br />
und regelmäßig durchgeführt werden.<br />
10.<strong>Das</strong> Management-System muss Maßnahmen<br />
und Strategien spezifizieren,<br />
<strong>die</strong> nachweislich den Nutzungsgrad<br />
der Ressource dokumentieren. Dazu<br />
gehört unter anderem <strong>die</strong> Festlegung<br />
von Fangmengen, <strong>die</strong> Bestimmung<br />
angemessener Fischereimethoden,<br />
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Maßnahmen zur Erholung und Wiederaufbau<br />
erschöpfter Fischpopulationen,<br />
Mechanismen zur Beschränkung oder<br />
Schließung der Fischerei bei Erreichen<br />
der festgelegten Fanggrenzen sowie<br />
<strong>die</strong> Einrichtung von fischereifreien<br />
Zonen, wo <strong>die</strong>s zweckmäßig ist.<br />
11. <strong>Das</strong> Management-System muss angemessene<br />
Verfahren für <strong>die</strong> effektive<br />
Durchsetzung, Überwachung,<br />
Kontrolle und Vollstreckung enthalten,<br />
<strong>die</strong> sicherstellen, dass <strong>die</strong> festgesetzten<br />
Fangmengen nicht überschritten<br />
werden und Maßnahmen<br />
ergriffen werden, wenn <strong>die</strong>s doch<br />
geschieht.<br />
B. Operationelle Kriterien:<br />
12. Fischereiaktivitäten sollen mit Fanggeräten<br />
und -methoden durchgeführt<br />
werden, <strong>die</strong> den Beifang von Nicht-<br />
Zielarten (bzw. untermaßigen Anteilen<br />
der Zielart) vermeiden und <strong>die</strong> Sterblichkeit<br />
<strong>die</strong>ser Fanganteile <strong>–</strong> soweit sie<br />
unvermeidlich sind <strong>–</strong> sowie <strong>die</strong> Rückwürfe<br />
von totem oder geschädigten<br />
Beifang minimieren.<br />
13. Die angewandten Methoden sollen vor<br />
allem in kritischen Gebieten wie Laichund<br />
Aufwuchsgebieten möglichst geringe<br />
negative Auswirkungen auf den<br />
Lebensraum ausüben.<br />
14. Es sollen keine destruktiven Methoden<br />
wie Giftfischerei oder Fischerei mit Explosivstoffen<br />
anwendet werden.<br />
15. Umweltbeeinträchtigungen durch Verlust<br />
von Netzgeschirr, Ölverschmutzung,<br />
Verderben des Fanges an Bord<br />
etc. sollen vermieden werden.<br />
16. Fischereiaktivitäten sollen in Übereinstimmung<br />
mit dem Fischereimanagementsytem<br />
erfolgen und alle legalen<br />
und administrativen Anforderungen<br />
erfüllen.<br />
17. Die Fischerei soll mit den Verwaltungsbehörden<br />
bei der Erfassung von Fangdaten,<br />
Beifangdaten und anderen relevanten<br />
Informationen kooperieren.<br />
Bei der Durchsicht <strong>die</strong>ser Prinzipien<br />
und Kriterien wird deutlich, dass hier sehr<br />
Fischerei darf nicht zu einer Erschöpfung der Bestände führen.