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Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...

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Teil 2:<br />

Buchung <strong>von</strong> Vorhalteleistung<br />

§ 4 Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung <strong>von</strong> Letztverbrauchern<br />

Im Falle einer Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung <strong>von</strong> Letztverbrauchern<br />

erfolgt die Abwicklung der Belieferung <strong>von</strong> Entnahmestellen mit Gas nach der <strong>von</strong> der<br />

Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />

vom 20.August 2007 (Az. BK7-06-067) oder einer diese Festlegung ersetzen<strong>den</strong> oder<br />

ergänzen<strong>den</strong> Festlegung der Bundesnetzagentur.<br />

Für die übrigen Fälle gelten die nachfolgen<strong>den</strong> §§ 5 und 6.<br />

Die für die Bezeichnung der an- bzw. abgemeldeten Entnahmestellen genutzten Messstellenbezeichnungen<br />

dürfen nach ihrer Vergabe nicht mehr verändert wer<strong>den</strong>.<br />

§ 5 Verbindliche Anfrage<br />

1. Um einen Ein- oder Ausspeisevertrag abzuschließen, hat der Transportkunde eine<br />

verbindliche Anfrage auf Erwerb <strong>von</strong> Vorhalteleistung an Einspeisepunkten und / oder<br />

Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten innerhalb des Marktgebietes an <strong>den</strong> Ein- und /<br />

oder Ausspeisenetzbetreiber zu stellen.<br />

2. Der Transportkunde kann eine verbindliche Anfrage in Schriftform stellen.<br />

Der Netzbetreiber muss vom Transportkun<strong>den</strong> die Vorlage einer Ermächtigung des<br />

Bilanzkreisverantwortlichen verlangen, wonach der Transportkunde im Namen des<br />

Bilanzkreisverantwortlichen Ein-/Ausspeisepunkte in einen Bilanzkreis bzw. ein Sub-<br />

Bilanzkonto einbringen darf.<br />

3. Feste oder unterbrechbare Vorhalteleistung an Ein- oder Ausspeisepunkten kann für<br />

<strong>den</strong> Zeitraum <strong>von</strong> einem oder mehreren Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen verbindlich<br />

angefragt wer<strong>den</strong>. Der Transportkunde kann auch Vorhalteleistungen an<br />

Einspeisepunkten unabhängig <strong>von</strong> Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten zeitlich<br />

abweichend und in unterschiedlicher Höhe verbindlich anfragen. Die verbindliche Anfrage<br />

hat entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben des Netzbetreibers in kWh/h zu erfolgen.<br />

4. Für einzelne Ein- und / oder Ausspeisepunkte relevante Zuordnungsauflagen und<br />

Nutzungsbeschränkungen sind vom Netzbetreiber unter<br />

www.stadtwerke.treuchtlingen.de veröffentlicht. Soweit die Veröffentlichung im Internet<br />

einem örtlichen Verteilernetzbetreiber wegen des Umfangs nicht zumutbar ist,<br />

genügt die Veröffentlichung eines Hinweises, auf welche Weise der Transportkunde<br />

<strong>von</strong> einer Zuordnungsauflage oder Nutzungsbeschränkung Kenntnis erlangen kann.<br />

Anlage 3 NZB / Stand: 20.05.2010 Seite 4 <strong>von</strong> 34

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