Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...
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Teil 2:<br />
Buchung <strong>von</strong> Vorhalteleistung<br />
§ 4 Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung <strong>von</strong> Letztverbrauchern<br />
Im Falle einer Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung <strong>von</strong> Letztverbrauchern<br />
erfolgt die Abwicklung der Belieferung <strong>von</strong> Entnahmestellen mit Gas nach der <strong>von</strong> der<br />
Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />
vom 20.August 2007 (Az. BK7-06-067) oder einer diese Festlegung ersetzen<strong>den</strong> oder<br />
ergänzen<strong>den</strong> Festlegung der Bundesnetzagentur.<br />
Für die übrigen Fälle gelten die nachfolgen<strong>den</strong> §§ 5 und 6.<br />
Die für die Bezeichnung der an- bzw. abgemeldeten Entnahmestellen genutzten Messstellenbezeichnungen<br />
dürfen nach ihrer Vergabe nicht mehr verändert wer<strong>den</strong>.<br />
§ 5 Verbindliche Anfrage<br />
1. Um einen Ein- oder Ausspeisevertrag abzuschließen, hat der Transportkunde eine<br />
verbindliche Anfrage auf Erwerb <strong>von</strong> Vorhalteleistung an Einspeisepunkten und / oder<br />
Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten innerhalb des Marktgebietes an <strong>den</strong> Ein- und /<br />
oder Ausspeisenetzbetreiber zu stellen.<br />
2. Der Transportkunde kann eine verbindliche Anfrage in Schriftform stellen.<br />
Der Netzbetreiber muss vom Transportkun<strong>den</strong> die Vorlage einer Ermächtigung des<br />
Bilanzkreisverantwortlichen verlangen, wonach der Transportkunde im Namen des<br />
Bilanzkreisverantwortlichen Ein-/Ausspeisepunkte in einen Bilanzkreis bzw. ein Sub-<br />
Bilanzkonto einbringen darf.<br />
3. Feste oder unterbrechbare Vorhalteleistung an Ein- oder Ausspeisepunkten kann für<br />
<strong>den</strong> Zeitraum <strong>von</strong> einem oder mehreren Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen verbindlich<br />
angefragt wer<strong>den</strong>. Der Transportkunde kann auch Vorhalteleistungen an<br />
Einspeisepunkten unabhängig <strong>von</strong> Vorhalteleistung an Ausspeisepunkten zeitlich<br />
abweichend und in unterschiedlicher Höhe verbindlich anfragen. Die verbindliche Anfrage<br />
hat entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben des Netzbetreibers in kWh/h zu erfolgen.<br />
4. Für einzelne Ein- und / oder Ausspeisepunkte relevante Zuordnungsauflagen und<br />
Nutzungsbeschränkungen sind vom Netzbetreiber unter<br />
www.stadtwerke.treuchtlingen.de veröffentlicht. Soweit die Veröffentlichung im Internet<br />
einem örtlichen Verteilernetzbetreiber wegen des Umfangs nicht zumutbar ist,<br />
genügt die Veröffentlichung eines Hinweises, auf welche Weise der Transportkunde<br />
<strong>von</strong> einer Zuordnungsauflage oder Nutzungsbeschränkung Kenntnis erlangen kann.<br />
Anlage 3 NZB / Stand: 20.05.2010 Seite 4 <strong>von</strong> 34