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Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...

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Soweit Nominierungen erforderlich sind, nominiert der Bilanzkreisverantwortliche die zu<br />

transportierende Gasmenge unter Angabe des Transportzeitraums und unter Bezugnahme<br />

auf einen der o.a. Punkte bei dem entsprechen<strong>den</strong> Netzbetreiber. Dieser bestätigt<br />

nach Prüfung der <strong>Vertrag</strong>sparameter und ggf. nach Abgleich mit <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong><br />

Netzbetreibern die Nominierung. Der Netzbetreiber kann die Nominierung ablehnen,<br />

wenn <strong>Vertrag</strong>sparameter nicht eingehalten wer<strong>den</strong> oder die Nominierung unvollständig<br />

ist.<br />

Für die nachfolgen<strong>den</strong> Formen der Nominierung gelten die jeweiligen Bestimmungen<br />

des DVGW-Arbeitsblattes G 2000:<br />

• Längerfristige Nominierung,<br />

• Wöchentliche Nominierung,<br />

• Tägliche Nominierung und<br />

• Renominierung.<br />

Im Regelfall sind täglich Nominierungen erforderlich.<br />

§ 3. Sonstiges<br />

• I<strong>den</strong>tifikation des Bilanzkreises<br />

Der Bilanzkreisnetzbetreiber wird dem Bilanzkreisverantwortlichen bei Abschluss<br />

des Bilanzkreisvertrages einen Code zuweisen, der der eindeutigen I<strong>den</strong>tifikation<br />

des jeweiligen Bilanzkreises dient. Bei Nutzung <strong>von</strong> Subbilanzkonten ist ebenso zu<br />

verfahren. Dies gilt auch für die folgen<strong>den</strong> Abschnitte, es sei <strong>den</strong>n, es wird explizit<br />

etwas anderes geregelt.<br />

• Umstellung Sommer-/Winterzeit.<br />

In Bezug auf <strong>den</strong> Wechsel <strong>von</strong> MEZ zu MESZ (gewöhnlich Ende März eines je<strong>den</strong><br />

Kalenderjahres) ist Netzbetreiber Stadtwerke Treuchtlingen berechtigt, gesonderte<br />

Bestimmungen für die Nominierungen an dem Gaswirtschaftstag anzuwen<strong>den</strong>, an<br />

dem der Wechsel <strong>von</strong> MEZ zu MESZ stattfindet. Derzeit müssen vom Bilanzkreisverantwortlichen<br />

für je<strong>den</strong><br />

Ein- und Ausspeisepunkt dreiundzwanzig (23) aufeinander folgende Stun<strong>den</strong>werte<br />

nominiert wer<strong>den</strong>.<br />

Anlage 3.2 / NZB 2 / Stand: 10.06.2010 Seite 3 <strong>von</strong> 4

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