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Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...

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• Bei der Ermittlung der bilanzrelevanten Mengen im analytischen Standardlastprofilverfahren<br />

erfolgt ein Zeitversatz um 48 Stun<strong>den</strong>: Bilanzrelevant am Tag D ist<br />

die Ausspeisemenge des Vorvortages D-2) des Lastprofils, das sich aus Zugrundelegung<br />

der Ist-Temperatur des Vorvortages (D-2) ergibt.<br />

§ 17 Sonstige Bilanzierungsregelungen<br />

1. Der Mini-MüT stellt eine Unterfallgruppe des MüT dar. § 25 Ziffer 4 lit. a) gilt entsprechend<br />

für <strong>den</strong> Mini-MüT.<br />

2. Bei einem Nominierungsersatzverfahren gilt § 25 Ziffer 4 lit. a) Satz 2.<br />

Teil 6:<br />

Lastflusszusagen; Einbindung <strong>von</strong> Speichern<br />

§ 18 Lastflusszusagen<br />

1. Der Netzbetreiber kann mit dem Transportkun<strong>den</strong> im Rahmen einer gesonderten<br />

Vereinbarung Einspeisezusagen vereinbaren.<br />

2. Die Vereinbarung über eine Einspeisezusage muss mindestens folgende Komponenten<br />

enthalten:<br />

• Laufzeit;<br />

• maximale Einspeiseleistung oder zeitlich bezogene unterschiedliche Leistungen;<br />

und<br />

• Mindestzeitraum zwischen Ankündigung der Abforderung der Einspeisezusage<br />

durch <strong>den</strong> Netzbetreiber und der Einspeisung.<br />

Des Weiteren kann die Vereinbarung über die Einspeisezusage Regelungen über die<br />

Voraussetzungen der Abforderung der Einspeisezusage enthalten.<br />

3. Der Netzbetreiber kann mit Transportkun<strong>den</strong> auch sonstige Lastflusszusagen an Einund<br />

Ausspeisepunkten vereinbaren.<br />

§ 19 Einbindung <strong>von</strong> Speichern<br />

1. Für die Einspeicherung in <strong>den</strong> Speicher hat der Transportkunde mit dem Netzbetreiber,<br />

in dessen Netz der Speicher physisch eingebun<strong>den</strong> ist, einen Ausspeisevertrag<br />

auf fester oder unterbrechbarer Basis zu schließen.<br />

Anlage 3 NZB / Stand: 20.05.2010 Seite 14 <strong>von</strong> 34

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