Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...
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• Bei der Ermittlung der bilanzrelevanten Mengen im analytischen Standardlastprofilverfahren<br />
erfolgt ein Zeitversatz um 48 Stun<strong>den</strong>: Bilanzrelevant am Tag D ist<br />
die Ausspeisemenge des Vorvortages D-2) des Lastprofils, das sich aus Zugrundelegung<br />
der Ist-Temperatur des Vorvortages (D-2) ergibt.<br />
§ 17 Sonstige Bilanzierungsregelungen<br />
1. Der Mini-MüT stellt eine Unterfallgruppe des MüT dar. § 25 Ziffer 4 lit. a) gilt entsprechend<br />
für <strong>den</strong> Mini-MüT.<br />
2. Bei einem Nominierungsersatzverfahren gilt § 25 Ziffer 4 lit. a) Satz 2.<br />
Teil 6:<br />
Lastflusszusagen; Einbindung <strong>von</strong> Speichern<br />
§ 18 Lastflusszusagen<br />
1. Der Netzbetreiber kann mit dem Transportkun<strong>den</strong> im Rahmen einer gesonderten<br />
Vereinbarung Einspeisezusagen vereinbaren.<br />
2. Die Vereinbarung über eine Einspeisezusage muss mindestens folgende Komponenten<br />
enthalten:<br />
• Laufzeit;<br />
• maximale Einspeiseleistung oder zeitlich bezogene unterschiedliche Leistungen;<br />
und<br />
• Mindestzeitraum zwischen Ankündigung der Abforderung der Einspeisezusage<br />
durch <strong>den</strong> Netzbetreiber und der Einspeisung.<br />
Des Weiteren kann die Vereinbarung über die Einspeisezusage Regelungen über die<br />
Voraussetzungen der Abforderung der Einspeisezusage enthalten.<br />
3. Der Netzbetreiber kann mit Transportkun<strong>den</strong> auch sonstige Lastflusszusagen an Einund<br />
Ausspeisepunkten vereinbaren.<br />
§ 19 Einbindung <strong>von</strong> Speichern<br />
1. Für die Einspeicherung in <strong>den</strong> Speicher hat der Transportkunde mit dem Netzbetreiber,<br />
in dessen Netz der Speicher physisch eingebun<strong>den</strong> ist, einen Ausspeisevertrag<br />
auf fester oder unterbrechbarer Basis zu schließen.<br />
Anlage 3 NZB / Stand: 20.05.2010 Seite 14 <strong>von</strong> 34