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Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...

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Anlage 4.1 zum Lieferantenrahmenvertrag<br />

Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)<br />

Firma<br />

Straße<br />

PLZ Ort<br />

beauftragt <strong>den</strong> Netzbetreiber<br />

Stadtwerke Treuchtlingen<br />

Dürerstraße 26<br />

91757 Treuchtlingen<br />

- im Nachfolgen<strong>den</strong> Auftraggeber genannt -<br />

- im Nachfolgen<strong>den</strong> Auftragnehmer genannt -<br />

nach Maßgabe des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen<strong>den</strong> Lieferantenrahmenvertrages,<br />

die Anschlussnutzung an der Entnahmestelle<br />

DE70020291757_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _<br />

des <strong>Kunde</strong>n<br />

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _<br />

- im Nachfolgen<strong>den</strong> <strong>Kunde</strong> genannt -<br />

nach folgen<strong>den</strong> Konditionen unverzüglich zu unterbrechen (Sperrung):<br />

1. Der Auftraggeber versichert, dass er nach dem mit dem <strong>Kunde</strong>n abgeschlossenen<br />

Gasliefervertrag zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist. Er versichert insbesondere,<br />

dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem <strong>Kunde</strong>n<br />

keine Einwendungen und Einre<strong>den</strong> zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung<br />

der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der Auftraggeber versichert dem<br />

Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.<br />

2. Der Auftraggeber stellt <strong>den</strong> Auftragnehmer <strong>von</strong> sämtlichen Scha<strong>den</strong>sersatzansprüchen<br />

frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.<br />

3. Ist eine Sperrung aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün<strong>den</strong> nicht möglich, wird der<br />

Netzbetreiber <strong>den</strong> Lieferanten hierüber unverzüglich informieren und mit ihm evt. weitere<br />

Schritte abstimmen. Als solcher Grund gilt insbesondere eine gerichtliche Verfügung,<br />

welche die Sperrung untersagt.<br />

Anlage 4.1/Stand 10.06.2010 Seite 1 <strong>von</strong> 2

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