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Netznutzungsvertrag Kunde / Vertrag über den Netzzugang von ...

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In Bezug auf <strong>den</strong> Wechsel <strong>von</strong> MESZ und MEZ (gewöhnlich Ende Oktober eines<br />

je<strong>den</strong> Kalenderjahres) ist Netzbetreiber XY berechtigt, gesonderte Bestimmungen<br />

für die Nominierungen an dem Gaswirtschaftstag anzuwen<strong>den</strong>, an dem der Wechsel<br />

<strong>von</strong> MESZ zu MEZ stattfindet. Derzeit müssen vom Bilanzkreisverantwortlichen<br />

für je<strong>den</strong> Ein- und Ausspeisepunkt fünfundzwanzig (25) aufeinander folgende<br />

Stun<strong>den</strong>werte nominiert wer<strong>den</strong>.<br />

Anlage:<br />

Technische Regel Arbeitsblatt G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität<br />

und Anschluss an Gasversorgungsnetze<br />

Anlage 3.2 / NZB 2 / Stand: 10.06.2010 Seite 4 <strong>von</strong> 4

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