Kurier Nov.2011-Internet.indd - Bürgerverein, Nürnberg, Langwasser
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Stadt(ver)führungen – Großstadtgewässer <strong>Langwasser</strong>graben<br />
Die vielfältigen Führungen während der Stadt(ver)führungen, die<br />
heuer unter dem Motto „Oasen“ stattfanden, waren trotz des wechselhaften<br />
Wetters gut besucht. Hier der Erfahrungsbericht von <strong>Langwasser</strong>-Botschafter<br />
Bernhard Reichl über seine Tour entlang des <strong>Langwasser</strong>grabens,<br />
der dem Stadtteil seinen Namen gab:<br />
Zehn 10-jährige Kinder, ein Elternpaar und drei Erwachsene waren bei<br />
der ersten Tour am Samstag, 1. Juli, eine Herausforderung für die Erkundung<br />
per Fahrrad. Relativ diszipliniert vom Start weg ging es durch<br />
den Bannwald an der Liegnitzer Straße zum Oberen Brandgraben, der<br />
von der Bertolt-Brecht-Schule teilweise renaturiert wurde. Weiter ging<br />
es über die Moorenbrunn-Wiese nach Altenfurt zum ersten Kontakt<br />
mit dem <strong>Langwasser</strong>graben am Spielplatz Schornbaumstraße. Der Kapellenweiher<br />
und die frisch renovierte Altenfurter Rundkapelle waren<br />
das nächste Ziel. Nach Überquerung der Oelser Straße führte der<br />
Weg hinter dem Hotel in den Bannwald zum kleinen Steg, der leider<br />
zerstört wurde. Der Regenwasser-Rückhaltedamm an der Gleiwitzer<br />
Straße, die Renaturierung an der Hirschberger Straße und der Einlauf<br />
unter das <strong>Langwasser</strong>bad-Gelände wurden eifrig inspiziert. Vom<br />
Auslauf am Alfred-Graf-Weg, vorbei am Glühwürmchen-Steg, ging es<br />
zum <strong>Langwasser</strong>see, dort endete die Tour. Die wissbegierigen Kinder<br />
zeigten großes Interesse an den kleinen Details am Weg entlang.<br />
Regelungen der Stadt Nürnberg zur Räumpflicht der Anlieger<br />
Der Winter bringt oft Eis und Schnee und somit Glätte und Gefahren<br />
mit sich. Der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) räumt die<br />
Straßen nach unterschiedlicher Priorität. Für die Schnee- und Eisbeseitigung<br />
auf den Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich. Generell<br />
ist der Eigentümer für die Begehbarkeit der Gehwege vor seinem<br />
Grundstück zuständig. Der Eigentümer kann diese Pflicht aber auf<br />
seine Mieter übertragen.<br />
Bei Gemeinschaftseigentum und Eigentumswohnungen gilt: Alle Eigentümer<br />
sind gemeinsam verpflichtet, die Wintersicherung durchzuführen.<br />
Es besteht Räumpflicht in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr, in<br />
dem Umfang, dass zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können.<br />
Auf öffentlichen Gehwegen darf kein Streusalz verwendet werden. Aus<br />
ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und -wegen, außer bei<br />
besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen,<br />
auf Salz verzichtet werden. Verwendet werden dürfen nur Streumittel,<br />
die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind z.B.<br />
Sand, Splitt oder Granulat. Bitte, beschaffen Sie sich rechtzeitig vor<br />
Winterbeginn geeignetes Streugut.<br />
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