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Kurier Nov.2011-Internet.indd - Bürgerverein, Nürnberg, Langwasser

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Stadt(ver)führungen – Großstadtgewässer <strong>Langwasser</strong>graben<br />

Die vielfältigen Führungen während der Stadt(ver)führungen, die<br />

heuer unter dem Motto „Oasen“ stattfanden, waren trotz des wechselhaften<br />

Wetters gut besucht. Hier der Erfahrungsbericht von <strong>Langwasser</strong>-Botschafter<br />

Bernhard Reichl über seine Tour entlang des <strong>Langwasser</strong>grabens,<br />

der dem Stadtteil seinen Namen gab:<br />

Zehn 10-jährige Kinder, ein Elternpaar und drei Erwachsene waren bei<br />

der ersten Tour am Samstag, 1. Juli, eine Herausforderung für die Erkundung<br />

per Fahrrad. Relativ diszipliniert vom Start weg ging es durch<br />

den Bannwald an der Liegnitzer Straße zum Oberen Brandgraben, der<br />

von der Bertolt-Brecht-Schule teilweise renaturiert wurde. Weiter ging<br />

es über die Moorenbrunn-Wiese nach Altenfurt zum ersten Kontakt<br />

mit dem <strong>Langwasser</strong>graben am Spielplatz Schornbaumstraße. Der Kapellenweiher<br />

und die frisch renovierte Altenfurter Rundkapelle waren<br />

das nächste Ziel. Nach Überquerung der Oelser Straße führte der<br />

Weg hinter dem Hotel in den Bannwald zum kleinen Steg, der leider<br />

zerstört wurde. Der Regenwasser-Rückhaltedamm an der Gleiwitzer<br />

Straße, die Renaturierung an der Hirschberger Straße und der Einlauf<br />

unter das <strong>Langwasser</strong>bad-Gelände wurden eifrig inspiziert. Vom<br />

Auslauf am Alfred-Graf-Weg, vorbei am Glühwürmchen-Steg, ging es<br />

zum <strong>Langwasser</strong>see, dort endete die Tour. Die wissbegierigen Kinder<br />

zeigten großes Interesse an den kleinen Details am Weg entlang.<br />

Regelungen der Stadt Nürnberg zur Räumpflicht der Anlieger<br />

Der Winter bringt oft Eis und Schnee und somit Glätte und Gefahren<br />

mit sich. Der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) räumt die<br />

Straßen nach unterschiedlicher Priorität. Für die Schnee- und Eisbeseitigung<br />

auf den Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich. Generell<br />

ist der Eigentümer für die Begehbarkeit der Gehwege vor seinem<br />

Grundstück zuständig. Der Eigentümer kann diese Pflicht aber auf<br />

seine Mieter übertragen.<br />

Bei Gemeinschaftseigentum und Eigentumswohnungen gilt: Alle Eigentümer<br />

sind gemeinsam verpflichtet, die Wintersicherung durchzuführen.<br />

Es besteht Räumpflicht in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr, in<br />

dem Umfang, dass zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können.<br />

Auf öffentlichen Gehwegen darf kein Streusalz verwendet werden. Aus<br />

ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und -wegen, außer bei<br />

besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen,<br />

auf Salz verzichtet werden. Verwendet werden dürfen nur Streumittel,<br />

die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind z.B.<br />

Sand, Splitt oder Granulat. Bitte, beschaffen Sie sich rechtzeitig vor<br />

Winterbeginn geeignetes Streugut.<br />

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