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Meinhard Gusche<br />

Die Basisinformationssysteme ALB und ALK im Liegenschaftskataster<br />

in Mecklenburg-Vorpommern - ein Überblick<br />

und der weitere Weg nach ALKIS ®<br />

1. Einführung<br />

Im Liegenschaftskataster werden landesweit<br />

die Liegenschaften (Flurstücke und<br />

Gebäude) mit folgender grundlegender<br />

Zweckbestimmung nachgewiesen, dargestellt<br />

und beschrieben:<br />

- Es ist das amtliche Verzeichnis der<br />

Grundstücke für den Eigentumsnachweis<br />

im Grundbuch:<br />

Das Liegenschaftskataster bildet den<br />

einzigen aktuellen, vollständigen und flächendeckenden<br />

Grundstücksnachweis in<br />

der Form von Flurstücken. Es dient damit<br />

der Sicherung des Eigentums und anderer<br />

Rechte an Grundstücken und Gebäuden,<br />

dem Grundstücksverkehr und der<br />

Ordnung der Bodenflächen des Landesgebietes.<br />

Neben dem Grundbuch bildet<br />

das Liegenschaftskataster die zweite<br />

Säule der Eigentumssicherung an<br />

Grund und Boden.<br />

- Es hat Basisfunktion für andere Bereiche:<br />

Das Liegenschaftskataster soll den Anforderungen<br />

des Rechtsverkehrs, der<br />

Verwaltung und der Wirtschaft gerecht<br />

werden und insbesondere die Bedürfnisse<br />

der Landesplanung, der Bauleitplanung,<br />

der Bodenordnung, der Ermittlung<br />

von Grundstückswerten sowie des Umwelt-<br />

und des Naturschutzes angemessen<br />

berücksichtigen.<br />

Das Liegenschaftskataster besteht aus dem<br />

Katasterzahlenwerk, dem Katasterbuchwerk<br />

(dem beschreibenden textlichen Teil)<br />

und dem Katasterkartenwerk (dem darstellenden<br />

graphischen Teil). Werden die Bestandteile<br />

des Liegenschaftskatasters in digitaler<br />

Form geführt, haben diese die<br />

Funktion raumbezogener Basisinformationssysteme.<br />

Die in ihnen geführten Daten<br />

werden im Unterschied zu den landschaftsbeschreibenden<br />

Geobasisdaten des Amtlichen<br />

Topographisch-Kartographischen Informationssystems<br />

(ATKIS ® ) als amtliche<br />

liegenschaftsbeschreibende Geobasisdaten<br />

bezeichnet. Die derzeit aktuellen Verfahrenslösungen<br />

zur digitalen Datenführung<br />

des Liegenschaftskatasters sind die Basisinformationssysteme<br />

Automatisiertes Liegenschaftsbuch<br />

(ALB) und Automatisierte<br />

Liegenschaftskarte (ALK).<br />

Geobasisdaten haben für die Verwaltung,<br />

Wirtschaft und private Interessenten eine<br />

große Bedeutung. Die moderne Verwaltung<br />

wird heutzutage zunehmend vom eGovernment<br />

geprägt. Damit wird künftig einerseits<br />

die Zusammenarbeit der Behörden maßgeblich<br />

auf elektronischem Wege durchgeführt,<br />

andererseits werden Bürgern Verwaltungsleistungen<br />

zunehmend online angeboten.<br />

Ausgehend von der zu erwartenden Bedeutung<br />

der Geobasisdaten wurde bereits 1991<br />

entschieden und 1992 im Gesetz über die<br />

Landesvermessung und das Liegenschaftskataster<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

- Vermessungs- und Katastergesetz<br />

(VermKatG) - vom 21. Juli 1992 (GVOBl.<br />

M-V S. 390) festgelegt, die Basisinformationssysteme<br />

ALB und ALK aufzubauen.<br />

Das ALB ist in Mecklenburg-Vorpommern<br />

seit Ende 1994 flächendeckend eingeführt.<br />

In diesem System werden alle Flurstücke<br />

(ca. 1,8 Millionen) als Teil des Nachweises<br />

des Grundstückseigentums geführt. Die<br />

Einrichtung der ALK befindet sich derzeit<br />

landesweit im Aufbau. Zuständig für die<br />

Führung, Auskunft aus den Nachweisen<br />

und Datenbereitstellung des Liegenschaftskatasters<br />

sind die jeweiligen kommunalen<br />

Vermessungs- und Katasterbehörden. Das<br />

Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern<br />

unterstützt als obere Landesbehörde<br />

die Vermessungs- und Katasterbehörden<br />

im Rahmen der ihm durch Erlass<br />

des Innenministeriums - Weiterführung der<br />

fachlichen Zusammenarbeit zwischen den<br />

Kataster- und Vermessungsämtern und<br />

dem Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern<br />

nach der Kommunalisierung<br />

der staatlichen Katasterbehörden -<br />

vom 04. Juli 1995 (AmtsBl. M-V Nr. 31,<br />

S. 690) zugewiesenen Aufgaben. In diesem<br />

Rahmen nimmt es u. a. die Aufgaben der<br />

Technischen Stelle für die Programmsysteme<br />

ALB und ALK im Land wahr.<br />

Neben einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung<br />

des automatisierten Liegen-<br />

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