Vernehmlassung - Landesverwaltung Liechtenstein
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Vaduz, 19. Juni 2013<br />
LNR 2013-424 BNR 2013/1034<br />
1. AUSGANGSLAGE<br />
<strong>Liechtenstein</strong> bekennt sich zu den OECD-Standards betreffend Transparenz und<br />
Informationsaustausch in Steuersachen. Die Finanzplatz- und Steuerstrategie beschränkt<br />
sich nicht nur auf die Erfüllung dieser Standards, sondern will durch den<br />
Abschluss geeigneter bilateraler Abkommen aktiv die Vorteile nutzen, die sich in<br />
diesem Bereich ergeben können. So sind seit der <strong>Liechtenstein</strong>-Erklärung nicht<br />
nur Steueramtshilfeabkommen abgeschlossen worden, sondern auch mehrere<br />
Doppelbesteuerungsabkommen. Insgesamt hat die Regierung bislang über 35<br />
Steuerabkommen abschliessen können.<br />
Die Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten Vermögen ist in<br />
den Steuerverhandlungen neben einer möglichst umfassenden Vermeidung von<br />
Doppelbesteuerungen und der wirksamen Sicherstellung der Steuerkonformität<br />
für die Zukunft einer der zentralen Eckpunkte der liechtensteinischen Abkommenspolitik<br />
und war damit auch ein wichtiger Teil der Verhandlungen zum Abgeltungssteuerabkommen<br />
mit der Republik Österreich.<br />
Die betroffenen Verbände waren sowohl in die Erarbeitung der Verhandlungsposition<br />
als auch bei der Erarbeitung dieses Umsetzungsgesetzes eng eingebunden.<br />
Derzeit wird zudem gemeinsam mit den Verbänden an der Erarbeitung von<br />
Merkblättern gearbeitet. Diesen Merkblättern kommt bei der praktischen Umsetzung<br />
des Abkommens und des Umsetzungsgesetzes eine grosse Bedeutung<br />
zu.