Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim - Mühlheim an der Donau
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Seite 7 Donnerstag, 10. Oktober 2013<br />
Öfentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
Öfentliche auslegung des entwurfs des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungspl<strong>an</strong>s und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />
„erweiterung obere Mühle“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong> hat am<br />
01.10.2013 in öfentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungspl<strong>an</strong>s „Erweiterung Obere Mühle“ und den Entwurf<br />
<strong>der</strong> zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften<br />
gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öfentlich<br />
auszulegen.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet beindet sich westlich des bestehenden Betriebsgeländes<br />
des Sägewerks Maurer GmbH <strong>an</strong> <strong>der</strong> L 443 in Richtung Kolbingen,<br />
westlich des Wulfbachs. Die Größe des Geltungsbereichs<br />
beträgt insgesamt ca. 1,0 ha. Für den Pl<strong>an</strong>bereich sind <strong>der</strong> Lagepl<strong>an</strong><br />
und das Pl<strong>an</strong>konzept vom 01.10.2013 maßgebend. Der Geltungsbereich<br />
ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:<br />
Erholungsfunktionen), Tiere und Pl<strong>an</strong>zen (insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Auswirkungen auf den Lebensraum), Boden (insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Flächenversiegelungen), Wasser (insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Rückhalt und die Versickerung des <strong>an</strong>fallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers),<br />
Klima/Luft (insbeson<strong>der</strong>e die Auswirkungen<br />
auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), L<strong>an</strong>dschaft und<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung<br />
als Folge <strong>der</strong> Bebauung), Kultur und sonst. Sachgüter (wesentliche<br />
Auswirkungen) vom 24.09.2013 (Büro Dr. Grossm<strong>an</strong>n, Balingen)<br />
- Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet<br />
Nr. 7820-441 mit Informationen zu den Auswirkungen<br />
auf die geschützten Vogelarten und <strong>der</strong>en Lebensräume vom<br />
19.09.2013 (Büro Dr. Grossm<strong>an</strong>n, Balingen)<br />
- Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet<br />
Nr. 7919-341 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die<br />
geschützten Lebensraumtypen und <strong>der</strong> dort vorkommenden<br />
geschützten Arten vom 19.09.2013 (Büro Dr. Grossm<strong>an</strong>n, Balingen)<br />
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Informationen zu<br />
den Auswirkungen auf die gemeinschaftlich geschützten Arten<br />
des Anh<strong>an</strong>gs IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie und den Verbotstatbeständen<br />
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vom 19.09.2013<br />
(Büro Dr. Grossm<strong>an</strong>n, Balingen)<br />
- Schallgutachten des TÜV Süd vom 24.09.2013 mit Informationen<br />
zu den prognostizierten Schallemissionen und zu den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maßnahmen, um die <strong>an</strong>grenzende Bebauung auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> TA Lärm ausreichend zu schützen<br />
- Geruchsimmissionsprognose des TÜV Süd vom 04.09.2013 mit<br />
Informationen zu den prognostizierten Beeinträchtigungen<br />
durch Gerüche und Staubemissionen<br />
Folgende wesentliche umweltrelev<strong>an</strong>te Stellungnahmen sind zum<br />
Vorentwurf eingeg<strong>an</strong>gen und können ebenfalls während <strong>der</strong> Auslegungszeit<br />
eingesehen werden:<br />
- Regierungspräsidium Freiburg zu den Bel<strong>an</strong>gen Natur- und<br />
L<strong>an</strong>dschaftsschutz und dessen Beeinträchtigungen infolge <strong>der</strong><br />
Bebauung<br />
- L<strong>an</strong>dratsamt Tuttlingen zu den Bel<strong>an</strong>gen Natur-, Biotop-, und<br />
Artenschutz und Oberlächengewässer (wesentliche Beeinträchtigungen<br />
infolge <strong>der</strong> Bebauung) als auch und Immissionsschutz<br />
(insbeson<strong>der</strong>e mögliche Immissionen infolge <strong>der</strong><br />
Bebauung)<br />
- Gemeindeverwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Donau</strong>-Heuberg zu den Bel<strong>an</strong>gen<br />
des Immissionsschutzes (insbeson<strong>der</strong>e mögliche Immissionen<br />
infolge <strong>der</strong> Bebauung)<br />
Ziele und Zwecke <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ung<br />
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungspl<strong>an</strong> sollen die pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die betriebliche Weiterentwicklung<br />
des Sägewerks Maurer geschafen werden. Es ist gepl<strong>an</strong>t, verschiedene<br />
Betriebs- und Lagerlächen sowie eine Rundholzsortier<strong>an</strong>lage<br />
zu errichten. Mit <strong>der</strong> Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />
soll l<strong>an</strong>gfristig das Ziel, die gewerblichen St<strong>an</strong>dorte in<br />
<strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong> zu sichern, erreicht werden.<br />
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspl<strong>an</strong>s mit seinen<br />
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie <strong>der</strong> örtlichen<br />
Bauvorschriften wird mit seiner Begründung vom 18.10.2013 bis<br />
einschließlich 19.11.2013 (Auslegungsfrist) bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Mühlheim</strong> a.d. <strong>Donau</strong>, Hauptstraße 16, 78570 <strong>Mühlheim</strong>/<strong>Donau</strong><br />
im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Geschäftszeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
öfentlich ausgelegt.<br />
Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong> ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden<br />
umweltbezogenen Informationen:<br />
- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter Mensch (insbeson<strong>der</strong>e Wohn- und<br />
Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können – schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Darüber<br />
hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Mühlheim</strong> a. d. <strong>Donau</strong>, Hauptstraße 16, 78570 <strong>Mühlheim</strong>/<strong>Donau</strong>)<br />
o<strong>der</strong> per E-Mail (info@muehlheim-donau.de) eingereicht werden. Da<br />
das Ergebnis <strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Stellungnahmen mitgeteilt wird,<br />
ist die Angabe <strong>der</strong> Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />
abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> unberücksichtigt bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong>, 10. Oktober 2013<br />
Jörg Kaltenbach<br />
Bürgermeister