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KW 1-2 - Gemeinde Nonnweiler

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Wichtige<br />

Telefon-<br />

Nummern<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />

Telefon . . . . (06873) 660-0<br />

Telefax . . . . (06873) 64171<br />

www.nonnweiler.de<br />

Bauhof:<br />

Telefon (06873) 668244<br />

Bürgermeister:<br />

Dr. Franz Josef Barth<br />

Telefon (06873) 66027<br />

1. Beigeordneter:<br />

Kurt Rech<br />

Telefon (06875) 14 78<br />

Beigeordnete:<br />

Anne Paulus-Feis<br />

Telefon (06873) 992188<br />

Ortsvorsteher:<br />

Bierfeld<br />

Hermann Maurer<br />

Telefon (06873) 1518<br />

Braunshausen<br />

Günter Straub<br />

Telefon (06873) 15 05<br />

Kastel<br />

Dr. Magnus Jung<br />

Telefon (06873) 9 9191<br />

<strong>Nonnweiler</strong><br />

Thomas Leidinger<br />

Telefon (06873) 99 20 05<br />

Otzenhausen<br />

Petra Mörsdorf<br />

Telefon (06873) 9019 20<br />

Primstal<br />

Kurt Rech<br />

Telefon (06875) 1478<br />

Schwarzenbach<br />

Manfred Bock<br />

Telefon (06873) 99 2158<br />

oder (0171) 5282237<br />

Sitzerath<br />

Alfred Schmitt<br />

Telefon (06873) 1399<br />

Polizeiinspektion<br />

Türkismühle<br />

(bei Tag und Nacht)<br />

Telefon (06852) 9090<br />

Polizeiwache <strong>Nonnweiler</strong><br />

Telefon (06873) 91900<br />

Polizei-Notruf . . . . . . . 110<br />

Feuerwehr-Notruf . . . . 112<br />

Wegweiser<br />

Rathaus<br />

Telefon (06873) 660-<br />

Durchwahl-Nr.<br />

Durchwahl-Nr.<br />

Erdgeschoss:<br />

Abfallberatung . . . . . . . . . . 20<br />

Bürgerbüro . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Einwohnermeldeamt . . . . 12<br />

Fotokopien . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Führerscheine . . . . . . . . . . 39<br />

<strong>Gemeinde</strong>kasse . . . . . . . . . 17<br />

Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13<br />

Kur- und Verkehrsamt . . . 19<br />

Liegenschaften . . . . . . . . . . 16<br />

Ordnungsamt . . . . . . . . . . . 13<br />

Lohnsteuerstelle . . . . . . . . 12<br />

Passamt . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Renten (vormittags) . . . . . . 28<br />

Umweltamt . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Sprechstunde<br />

Rentenberatung:<br />

Willibald Herz, mittwochs<br />

8.30 – 12.00 Uhr im Rathaus<br />

Zimmer 12<br />

nach Terminvereinbarung:<br />

Telefon (0 68 73) 6 60-28<br />

Obergeschoss:<br />

Abgaben . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Bürgermeister . . . . . . . . . . . 27<br />

Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24<br />

Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29<br />

Öffnungszeiten Rathaus:<br />

vormittags:<br />

mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr<br />

nachmittags:<br />

mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr<br />

do<br />

14.00 – 18.00 Uhr<br />

freitags geschlossen<br />

Öffnungszeiten Standesamt:<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Wegweiser<br />

Mehrgenerationenhaus:<br />

MGH <strong>Nonnweiler</strong><br />

(06873) 660-73<br />

Email: mehrgenerationenhaus<br />

@nonnweiler.de<br />

<strong>Nonnweiler</strong> Sozialruf<br />

(06873) 660-73<br />

Wir gratulieren<br />

Es vollenden am<br />

13. 1. 14 Herr Werner Serwe, Primstal, Matzenberg 17,<br />

sein 84. Lebensjahr<br />

14. 1. 14 Herr Ernst Mörsdorf, Otzenhausen, Europahausstr. 9,<br />

sein 87. Lebensjahr<br />

14. 1. 14 Herr Anton Klein, Schwarzenbach,<br />

Braunshausener Str. 9 a, sein 84. Lebensjahr<br />

15. 1. 14 Herr August Paulus, Sitzerath, Auf der Tränk 10,<br />

sein 81. Lebensjahr<br />

16. 1. 14 Frau Luzia Wölfl, Primstal, Auf der Hohlbach 4,<br />

ihr 87. Lebensjahr<br />

16. 1. 14 Frau Hildegard Meyer, Otzenhausen, Bahnhofstr. 62,<br />

ihr 82. Lebensjahr<br />

17. 1. 14 Frau Katharina Weiland, Schwarzenbach,<br />

Hunnenringstr. 17, ihr 83. Lebensjahr<br />

17. 1. 14 Herr Johann Becker, Primstal, Hohlstr. 5,<br />

sein 81. Lebensjahr<br />

18. 1. 14 Frau Johanna Schneider, Kastel, In der Meß 32,<br />

ihr 86. Lebensjahr<br />

19. 1. 14 Frau Regina Junk, <strong>Nonnweiler</strong>, Auf dem Kreuzfeld 5,<br />

ihr 90. Lebensjahr<br />

Herzlichen Glückwunsch! Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister<br />

Aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus<br />

Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die folgende verkehrspolizeiliche<br />

Anordnung erlassen: Die Johannisstraße in Primstal<br />

wird im Bereich von den Häusern Nr. 1 und 2 bis 11 und 14 als verkehrsberuhigter<br />

Bereich ausgewiesen.<br />

Die vorgenannte Verkehrsregelung wird entsprechend der Straßenverkehrsordnung<br />

und den Verwaltungsvorschriften durch den Bauhof der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong> beschildert. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung<br />

der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen<br />

werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung<br />

in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.<br />

<strong>Nonnweiler</strong>, 18. 12. 13<br />

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth<br />

Verkehrspolizeiliche Anordnung<br />

Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus<br />

Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die folgende verkehrspolizeiliche<br />

Anordnung erlassen. Von der Einfahrt zu den Häusern<br />

»In der Meß 29 bis 33« bis zum Grundstück »In der Meß 27« wird<br />

ein absolutes Haltverbot angeordnet.<br />

Die vorgenannte Verkehrsregelung wird entsprechend der Straßenverkehrsordnung<br />

und den Verwaltungsvorschriften durch den Bauhof der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong> beschildert. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung<br />

der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen<br />

werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßenverkehrsordnung<br />

in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.<br />

<strong>Nonnweiler</strong>, 18. 12. 13<br />

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth<br />

Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr<br />

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