KW 1-2 - Gemeinde Nonnweiler
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Unseren Antrag möchte ich wie folgt begründen: Die Hochwaldstraße<br />
ist Teil der Landstraße 147 und gehört zu den meist befahrensten Straßen<br />
innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong> und birgt ein sehr hohes Gefahrenpotenzial.<br />
Sie teilt den Ort Otzenhausen grob in Nord und Süd. In<br />
den vergangenen Jahren war die Thematik „Sichere Überquerung der<br />
Hochwaldstraße im Bereich des Einkaufszentrums/Friedhofs“ immer<br />
wieder Bestandteil der in den Sitzungen des Ortsrates unter dem Tagesordnungspunkt<br />
„Verschiedenes“ geführten Diskussionen. Ein sichtliches<br />
Vorankommen in der Sache war für die Mitglieder der CDU-Fraktion<br />
jedoch nicht erkennbar. Die Überquerung der Hochwaldstraße ist<br />
für die Bürgerinnen und Bürger aus dem nördlichen Teil von Otzenhausen<br />
zur Erreichung des Einkaufszentrums unabdingbar. Es handelt<br />
sich um eine besonders wichtige Gehwegverbindung mit ausgeprägtem<br />
Querungsbedarf. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und<br />
Menschen mit Behinderung ist das Überqueren der Hochwaldstraße<br />
aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit erheblicher Gefahr für<br />
Leib und Leben verbunden. Wird der geplante Nationalpark Wirklichkeit,<br />
wird der Verkehr zunehmen.<br />
Seitens der SPD-Fraktion wurde noch bis vor kurzem eine Fußgängerquerungshilfe<br />
in Form einer auf der Straßenmitte im Bereich vor dem<br />
Friedhof anzubringenden Verkehrsinsel als maximal umsetzbare Lösung<br />
angesehen.<br />
Eine solche Maßnahme hielten wir nicht für ausreichend. Sie bietet dem<br />
Fußgänger unserer Meinung nach zu wenig Schutz. Ausschließlich an<br />
einem Zebrastreifen ist der Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr<br />
bevorrechtigt. Fahrzeuge haben hier den Fußgängern sowie Fahrern<br />
von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Fußgängerüberweg<br />
benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.<br />
Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren,<br />
wenn nötig müssen sie warten. Deshalb plädierten die Mitglieder<br />
der CDU-Fraktion immer wieder dafür, parteiübergreifend die Umsetzung<br />
eines Fußgängerüberweges in Form eines Zebrastreifens zu<br />
fordern. Unser Vorhaben wurde von Mitgliedern der SPD-Fraktion als<br />
nicht realisierbar abgeschmettert und zeitweise belächelt. Den uns mit<br />
der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />
ist zu entnehmen, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vor Stellung unseres Antrages mit<br />
Datum vom 20. 11. 13 letztmalig im November 2005, also noch unter<br />
CDU Bürgermeister Hans-Uwe Schneider, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
beantragt worden ist.<br />
Nach einer am 31. 1. 06 erfolgten Ortsbesichtigung durch die Straßenverkehrsbehörde<br />
war in dem zwischen der Straßenverkehrsbehörde<br />
und der Verwaltung geführten Schriftverkehr nach Aktenlage stets nur<br />
noch von einer Fußgängerquerungshilfe die Rede. Noch mit Schreiben<br />
vom 5. 3. 13 bat der amtierende Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth die<br />
Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel erneut um Anlegung der Fußgängerquerungshilfe.<br />
Daraufhin fand am 13. 11. 13, also gut acht Monate<br />
später, eine gemeinsame Ortsbesichtigung statt, an der Frau<br />
Schramm von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel,<br />
Herr Atz vom Landesbetrieb für Straßenbau, Herr Lesch von der<br />
Straßenmeisterei Theeltal, Herr Riemenschneider von der Polizeiinspektion<br />
Nohfelden-Türkismühle, Herr Scherer, Sachbearbeiter der<br />
Verwaltung, und der stellvertretende Ortsvorsteher von Otzenhausen,<br />
Herr Feis, teilnahmen.<br />
Bei diesem Ortstermin teilte Frau Schramm den übrigen Teilnehmern<br />
mit, dass die Voraussetzungen für die Anlage eines normalen Fußgängerüberweges<br />
nicht mehr so streng seien, wie früher. Nach den neuen<br />
(!) Richtlinien könne stärker berücksichtigt werden, wie viele Kinder und<br />
ältere bzw. behinderte Personen die Straße überqueren. Deshalb soll<br />
die <strong>Gemeinde</strong> eine neue Zählung durchführen, bei der nach Personengruppen<br />
unterschieden werden müsse. Der Überweg könne dann<br />
vor dem Haus Hochwaldstr. 24 (Wiesen) oder 22 (ehemals Horst Kleist)<br />
angelegt werden.<br />
Die Fußgänger- und Fahrzeugzählung wurde am 23. 11. 13 durch Herrn<br />
Feis und seine Ehefrau durchgeführt. Dafür auch von uns ein herzliches<br />
Dankeschön! Das Ergebnis der Zählung ist sicherlich ein Argument für<br />
die Realisierung eines Zebrastreifens in besagtem Bereich. Die CDU<br />
Otzenhausen befasst sich seit Mitte des Jahres im Rahmen der Ausarbeitung<br />
eines Verkehrssicherungskonzeptes für den Ort Otzenhausen<br />
u. a. auch sehr intensiv mit der Fußgängerüberweg-Thematik.<br />
Nach den „neuen“ Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen<br />
(R-FGÜ 2001), die übrigens aus dem Jahr 2001 (!)<br />
stammen und von der die Verwaltung bis vor wenigen Tagen offensichtlich<br />
keinerlei Kenntnis gehabt zu haben schien, ist die Anordnung<br />
eines Zebrastreifens auch außerhalb des möglichen bzw. empfohlenen<br />
Einsatzbereichs – ganz unabhängig vom Fußgänger-Querverkehr und<br />
der Kraftfahrzeugverkehrsstärke – im Rahmen eines begründeten Ausnahmefalls<br />
möglich. Hierzu zählen beispielsweise wichtige Fußwegeverbindungen,<br />
Schulwege und Überquerungsstellen für Fußgänger im<br />
Umfeld von Senioreneinrichtungen.<br />
Der direkte und einzige Weg zum Nahversorgungsbereich unseres Ortes<br />
muss als wichtige Fußwegeverbindung gesehen werden. Darauf<br />
pochen wir!<br />
Wie auch immer – die CDU begrüßt es selbstverständlich, dass der<br />
Bürgermeister die Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel aufgrund der<br />
„neuen“ Kenntnislage mit Schreiben vom 28. 11. 13 aufgefordert hat, die<br />
Anlegung eines Fußgängerüberweges beim Haus Hochwaldstr. 24<br />
(Wiesen) anzuordnen. Besser spät, als nie. Auch die in Betracht gezogene<br />
Örtlichkeit halten wir für die richtige Stelle.<br />
Endlich sind wir auf dem richtigen Weg. Es gilt jetzt, seitens der Verwaltung<br />
hartnäckig am Ball zu bleiben und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.<br />
Auch wir werden der Sache in einem persönlichen Gespräch<br />
mit Landrat Udo Recktenwald gleich zu Beginn des neuen Jahres noch<br />
einmal entsprechend Nachdruck verleihen. Sollten sich kurzfristig seitens<br />
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel keine<br />
wirklichen Schritte in Richtung einer schnellen Umsetzung des Fußgängerüberweges<br />
erkennen lassen, behalten wir uns die Durchführung<br />
einer Unterschriftensammelaktion vor, über die dann auch die Presse<br />
berichten wird. Gerne laden wir die Mitglieder der SPD dazu ein, sich<br />
an dieser Maßnahme zu beteiligen. Weiteren Bedarf zur baldigen Umsetzung<br />
von Fußgängerüberwegen sehen wir im Bereich der beiden<br />
Bushaltestellen (Schulwegsicherung) am Ortsausgang von Otzenhausen<br />
in Richtung Türkismühle und im Bereich der gegenüber dem ehemaligen<br />
Café Ober geplanten Pflegeeinrichtung.<br />
Wegen der neuen Sachstandslage erübrigt sich eine Abstimmung über<br />
unseren Antrag.<br />
Otzenhausen, 19. 12. 2013<br />
Martin Schneider,<br />
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsrat von Otzenhausen<br />
Das Ortsratsmitglied Elisabeth Gramlich erklärt, dass die Nicht-Erstellung<br />
eines Zebrastreifens keine parteibezogene Entscheidung sei,<br />
sondern abhängig ist von den gegenwärtigen Vorbedingungen. Der<br />
Fußgängerüberweg am Einkaufszentrum Otzenhausen ist schon lange<br />
überfällig und wurde von Bürgermeister Barth auf den Weg gebracht,<br />
allerdings könnte das Vorhandensein zu vieler Fußgängerüberwege<br />
die Verkehrsteilnehmer (im besonderen Kinder) in eine trügerische<br />
Sicherheit wiegen und daher eher das Unfallrisiko erhöhen.<br />
4) Informationen, Verschiedenes, Anfragen<br />
Die Ortsvorsteherin teilt mit:<br />
– Am Ortseingang von Otzenhausen, von Sötern kommend, wird die<br />
Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert werden. Zusätzlich wird ein Verkehrszeichen<br />
„Gefahrenstelle“ aufgestellt. Beide Verkehrszeichen werden<br />
etwa 150m vor dem Ortsschild Otzenhausen aufgestellt.<br />
– Weiterhin informiert die Ortsvorsteherin über verschiedene Ortsangelegenheiten.<br />
Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin<br />
Jagdgenossenschaft Otzenhausen<br />
Am 23. Jan. 2014 findet für den Jagdbezirk Otzenhausen um 18 Uhr im<br />
Restaurant Meyershof, Bahnhofstr. 2, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Otzenhausen statt, zu der ich hiermit einlade.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Jagdvorstehers<br />
2. Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses<br />
3. Aufstellung des Haushaltsplanes für 2012 bis 2014<br />
4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben 2011 bis 2013<br />
5. Entlastung des Jagdvorstehers<br />
6. Verwendung des Jagdertrages<br />
7. Bericht der Jagdpächter<br />
8. Verschiedenes<br />
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk Otzenhausen gehörenden Grundflächen.<br />
Das Grundstücksverzeichnis liegt ab sofort bis zum 23. 1. 2014, 12 Uhr,<br />
im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong>, Zimmer 13, zur Einsicht offen.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen,<br />
ob er im Jagdkataster eingetragen ist. Gegebenenfalls kann er auf