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KW 1-2 - Gemeinde Nonnweiler

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Unseren Antrag möchte ich wie folgt begründen: Die Hochwaldstraße<br />

ist Teil der Landstraße 147 und gehört zu den meist befahrensten Straßen<br />

innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong> und birgt ein sehr hohes Gefahrenpotenzial.<br />

Sie teilt den Ort Otzenhausen grob in Nord und Süd. In<br />

den vergangenen Jahren war die Thematik „Sichere Überquerung der<br />

Hochwaldstraße im Bereich des Einkaufszentrums/Friedhofs“ immer<br />

wieder Bestandteil der in den Sitzungen des Ortsrates unter dem Tagesordnungspunkt<br />

„Verschiedenes“ geführten Diskussionen. Ein sichtliches<br />

Vorankommen in der Sache war für die Mitglieder der CDU-Fraktion<br />

jedoch nicht erkennbar. Die Überquerung der Hochwaldstraße ist<br />

für die Bürgerinnen und Bürger aus dem nördlichen Teil von Otzenhausen<br />

zur Erreichung des Einkaufszentrums unabdingbar. Es handelt<br />

sich um eine besonders wichtige Gehwegverbindung mit ausgeprägtem<br />

Querungsbedarf. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und<br />

Menschen mit Behinderung ist das Überqueren der Hochwaldstraße<br />

aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit erheblicher Gefahr für<br />

Leib und Leben verbunden. Wird der geplante Nationalpark Wirklichkeit,<br />

wird der Verkehr zunehmen.<br />

Seitens der SPD-Fraktion wurde noch bis vor kurzem eine Fußgängerquerungshilfe<br />

in Form einer auf der Straßenmitte im Bereich vor dem<br />

Friedhof anzubringenden Verkehrsinsel als maximal umsetzbare Lösung<br />

angesehen.<br />

Eine solche Maßnahme hielten wir nicht für ausreichend. Sie bietet dem<br />

Fußgänger unserer Meinung nach zu wenig Schutz. Ausschließlich an<br />

einem Zebrastreifen ist der Fußgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr<br />

bevorrechtigt. Fahrzeuge haben hier den Fußgängern sowie Fahrern<br />

von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Fußgängerüberweg<br />

benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.<br />

Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren,<br />

wenn nötig müssen sie warten. Deshalb plädierten die Mitglieder<br />

der CDU-Fraktion immer wieder dafür, parteiübergreifend die Umsetzung<br />

eines Fußgängerüberweges in Form eines Zebrastreifens zu<br />

fordern. Unser Vorhaben wurde von Mitgliedern der SPD-Fraktion als<br />

nicht realisierbar abgeschmettert und zeitweise belächelt. Den uns mit<br />

der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Unterlagen<br />

ist zu entnehmen, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweges<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vor Stellung unseres Antrages mit<br />

Datum vom 20. 11. 13 letztmalig im November 2005, also noch unter<br />

CDU Bürgermeister Hans-Uwe Schneider, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

beantragt worden ist.<br />

Nach einer am 31. 1. 06 erfolgten Ortsbesichtigung durch die Straßenverkehrsbehörde<br />

war in dem zwischen der Straßenverkehrsbehörde<br />

und der Verwaltung geführten Schriftverkehr nach Aktenlage stets nur<br />

noch von einer Fußgängerquerungshilfe die Rede. Noch mit Schreiben<br />

vom 5. 3. 13 bat der amtierende Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth die<br />

Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel erneut um Anlegung der Fußgängerquerungshilfe.<br />

Daraufhin fand am 13. 11. 13, also gut acht Monate<br />

später, eine gemeinsame Ortsbesichtigung statt, an der Frau<br />

Schramm von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel,<br />

Herr Atz vom Landesbetrieb für Straßenbau, Herr Lesch von der<br />

Straßenmeisterei Theeltal, Herr Riemenschneider von der Polizeiinspektion<br />

Nohfelden-Türkismühle, Herr Scherer, Sachbearbeiter der<br />

Verwaltung, und der stellvertretende Ortsvorsteher von Otzenhausen,<br />

Herr Feis, teilnahmen.<br />

Bei diesem Ortstermin teilte Frau Schramm den übrigen Teilnehmern<br />

mit, dass die Voraussetzungen für die Anlage eines normalen Fußgängerüberweges<br />

nicht mehr so streng seien, wie früher. Nach den neuen<br />

(!) Richtlinien könne stärker berücksichtigt werden, wie viele Kinder und<br />

ältere bzw. behinderte Personen die Straße überqueren. Deshalb soll<br />

die <strong>Gemeinde</strong> eine neue Zählung durchführen, bei der nach Personengruppen<br />

unterschieden werden müsse. Der Überweg könne dann<br />

vor dem Haus Hochwaldstr. 24 (Wiesen) oder 22 (ehemals Horst Kleist)<br />

angelegt werden.<br />

Die Fußgänger- und Fahrzeugzählung wurde am 23. 11. 13 durch Herrn<br />

Feis und seine Ehefrau durchgeführt. Dafür auch von uns ein herzliches<br />

Dankeschön! Das Ergebnis der Zählung ist sicherlich ein Argument für<br />

die Realisierung eines Zebrastreifens in besagtem Bereich. Die CDU<br />

Otzenhausen befasst sich seit Mitte des Jahres im Rahmen der Ausarbeitung<br />

eines Verkehrssicherungskonzeptes für den Ort Otzenhausen<br />

u. a. auch sehr intensiv mit der Fußgängerüberweg-Thematik.<br />

Nach den „neuen“ Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen<br />

(R-FGÜ 2001), die übrigens aus dem Jahr 2001 (!)<br />

stammen und von der die Verwaltung bis vor wenigen Tagen offensichtlich<br />

keinerlei Kenntnis gehabt zu haben schien, ist die Anordnung<br />

eines Zebrastreifens auch außerhalb des möglichen bzw. empfohlenen<br />

Einsatzbereichs – ganz unabhängig vom Fußgänger-Querverkehr und<br />

der Kraftfahrzeugverkehrsstärke – im Rahmen eines begründeten Ausnahmefalls<br />

möglich. Hierzu zählen beispielsweise wichtige Fußwegeverbindungen,<br />

Schulwege und Überquerungsstellen für Fußgänger im<br />

Umfeld von Senioreneinrichtungen.<br />

Der direkte und einzige Weg zum Nahversorgungsbereich unseres Ortes<br />

muss als wichtige Fußwegeverbindung gesehen werden. Darauf<br />

pochen wir!<br />

Wie auch immer – die CDU begrüßt es selbstverständlich, dass der<br />

Bürgermeister die Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel aufgrund der<br />

„neuen“ Kenntnislage mit Schreiben vom 28. 11. 13 aufgefordert hat, die<br />

Anlegung eines Fußgängerüberweges beim Haus Hochwaldstr. 24<br />

(Wiesen) anzuordnen. Besser spät, als nie. Auch die in Betracht gezogene<br />

Örtlichkeit halten wir für die richtige Stelle.<br />

Endlich sind wir auf dem richtigen Weg. Es gilt jetzt, seitens der Verwaltung<br />

hartnäckig am Ball zu bleiben und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.<br />

Auch wir werden der Sache in einem persönlichen Gespräch<br />

mit Landrat Udo Recktenwald gleich zu Beginn des neuen Jahres noch<br />

einmal entsprechend Nachdruck verleihen. Sollten sich kurzfristig seitens<br />

der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in St. Wendel keine<br />

wirklichen Schritte in Richtung einer schnellen Umsetzung des Fußgängerüberweges<br />

erkennen lassen, behalten wir uns die Durchführung<br />

einer Unterschriftensammelaktion vor, über die dann auch die Presse<br />

berichten wird. Gerne laden wir die Mitglieder der SPD dazu ein, sich<br />

an dieser Maßnahme zu beteiligen. Weiteren Bedarf zur baldigen Umsetzung<br />

von Fußgängerüberwegen sehen wir im Bereich der beiden<br />

Bushaltestellen (Schulwegsicherung) am Ortsausgang von Otzenhausen<br />

in Richtung Türkismühle und im Bereich der gegenüber dem ehemaligen<br />

Café Ober geplanten Pflegeeinrichtung.<br />

Wegen der neuen Sachstandslage erübrigt sich eine Abstimmung über<br />

unseren Antrag.<br />

Otzenhausen, 19. 12. 2013<br />

Martin Schneider,<br />

Vorsitzender der CDU-Fraktion im Ortsrat von Otzenhausen<br />

Das Ortsratsmitglied Elisabeth Gramlich erklärt, dass die Nicht-Erstellung<br />

eines Zebrastreifens keine parteibezogene Entscheidung sei,<br />

sondern abhängig ist von den gegenwärtigen Vorbedingungen. Der<br />

Fußgängerüberweg am Einkaufszentrum Otzenhausen ist schon lange<br />

überfällig und wurde von Bürgermeister Barth auf den Weg gebracht,<br />

allerdings könnte das Vorhandensein zu vieler Fußgängerüberwege<br />

die Verkehrsteilnehmer (im besonderen Kinder) in eine trügerische<br />

Sicherheit wiegen und daher eher das Unfallrisiko erhöhen.<br />

4) Informationen, Verschiedenes, Anfragen<br />

Die Ortsvorsteherin teilt mit:<br />

– Am Ortseingang von Otzenhausen, von Sötern kommend, wird die<br />

Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert werden. Zusätzlich wird ein Verkehrszeichen<br />

„Gefahrenstelle“ aufgestellt. Beide Verkehrszeichen werden<br />

etwa 150m vor dem Ortsschild Otzenhausen aufgestellt.<br />

– Weiterhin informiert die Ortsvorsteherin über verschiedene Ortsangelegenheiten.<br />

Petra Mörsdorf, Ortsvorsteherin<br />

Jagdgenossenschaft Otzenhausen<br />

Am 23. Jan. 2014 findet für den Jagdbezirk Otzenhausen um 18 Uhr im<br />

Restaurant Meyershof, Bahnhofstr. 2, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Otzenhausen statt, zu der ich hiermit einlade.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Jagdvorstehers<br />

2. Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses<br />

3. Aufstellung des Haushaltsplanes für 2012 bis 2014<br />

4. Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben 2011 bis 2013<br />

5. Entlastung des Jagdvorstehers<br />

6. Verwendung des Jagdertrages<br />

7. Bericht der Jagdpächter<br />

8. Verschiedenes<br />

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk Otzenhausen gehörenden Grundflächen.<br />

Das Grundstücksverzeichnis liegt ab sofort bis zum 23. 1. 2014, 12 Uhr,<br />

im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nonnweiler</strong>, Zimmer 13, zur Einsicht offen.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen,<br />

ob er im Jagdkataster eingetragen ist. Gegebenenfalls kann er auf

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