1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft
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(Ve_26, Betriebsphase 1), durch den randlichen Flächenverlust eine Hangwaldes im Bereich<br />
Turmleiten durch die Tunnelportale (Ve_27, Betriebsphase 1) <strong>und</strong> durch den permanenten<br />
Flächenverlust primärer Felslebensräume <strong>und</strong> wärmeliebender Waldstandorte<br />
(Wärmeliebender Eichen-Mischwald bzw. Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald auf Fels) der<br />
Urfahrwänd durch Abspannseile, Tunnelportale, die ASt. Donau Nord <strong>und</strong> den Radweg<br />
Puchenau (Ve_43, Ve_44, Ve_45, Ve_47, Ve_50, Ve_51, Ve_57; Betriebsphase 1)." […]<br />
"Punktuell hohe Beeinträchtigungen verbleiben für Pflanzen <strong>und</strong> deren Lebensräume durch<br />
den Verlust einer Grünanlage im Bereich Bahnhof (Ve_16, 0,4 ha, keine<br />
Ausgleichsmaßnahme vorgesehen), den Flächenverlust eines Hangwaldes der Turmleiten<br />
durch Abspannbauwerke <strong>und</strong> Zufahrt (Ve_25, 0,08 ha), den Verlust von Felslebensräumen<br />
(Ve_45, 0,03 ha; Ve_43, 0,<strong>01</strong> ha) <strong>und</strong> durch den Verlust wärmeliebender Waldstandorte auf<br />
Fels (Ve_44, 0,05 ha). Die Konfliktbereiche sind qualitativ nur mäßig ausgleichbar. Für den<br />
Konflikt Ve_16 gibt es quantitativ ein Maßnahmendefizit in Bezug auf die Neuanlage bzw.<br />
Schaffung von städtischen Grün- <strong>und</strong> Parkanlagen mangels entsprechender Ressourcen im<br />
Stadtgebiet."<br />
Die verorteten Maßnahmen nach Tabelle 10 (S. 39) <strong>und</strong> die UVE-Maßnahmen zur<br />
Minderung der Beeinträchtigung durch Flächenverlust nach Tabelle 11 (S.40) sind aus Sicht<br />
der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> unzureichend. Für die Maßnahmen der Tabelle 11 liegen<br />
überdies keine Angaben vor, ob diese mit dem Städtischen Baumkataster zur Deckung<br />
gebracht werden können oder ob die Anforderungen <strong>und</strong> Festlegungen des Baumkatasters<br />
<strong>und</strong> seiner wiederkehrenden Begehungen <strong>und</strong> Maßnahmenfestlegungen nicht den Zielen der<br />
Tabelle 11 widersprechen.<br />
Aus Sicht der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> ist nicht nur den unmittelbare Trassenbereich,<br />
sondern von diesem auch wegführende Strukturen im Sinn eines innerstädtischen<br />
Biotopverb<strong>und</strong>s zu stärken.<br />
Auszugleichen ist gemäß RVS "Umweltuntersuchungen" ab einer mittleren Erheblichkeit. Bei<br />
dem im <strong>TG</strong> 05 angeführten erforderlichen Maßnahmen trägt die Maßnahme 5.5 diesem auch<br />
vom Gutachter deutlich angesprochen Defizit an Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
Rechnung, indem zusätzlich Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen im Ausmaß von zumindest<br />
5,8 ha (Defizit aus Betrieb) <strong>und</strong> 1,48 ha (Defizit aus Bauphase) verpflichtend gefordert<br />
werden. Die <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> unterstützt diese Festlegung – auch im Licht des<br />
anhängigen Vertragsverletzungsverfahren mit der EU-Kommission hinsichtlich mangelhafter<br />
Umsetzung der FFH-Richtlinie - <strong>und</strong> hält die ermittelte zusätzliche Ersatz- <strong>und</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen-Fläche für plausibel <strong>und</strong> Maßnahmen auch umsetzbar.<br />
Aus Sicht der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> eignen sich insbesondere folgende Achsen für<br />
zusätzliche Maßnahmen im Ausmaß von 7,28 ha (5,8 ha + 1,48 ha) vorzugsweise zu<br />
überlegen<br />
- längs der Donau hin zum Bereich Alturfahr – Steinmetzplatzl<br />
- zwischen Ziegeleistraße <strong>und</strong> Volksgarten (sowohl im Bereich Kärntnerstraße,<br />
als auch Südtirolerstraße)<br />
- parallel zur Westbahn (nördlich <strong>und</strong> südlich der Bahntrasse).<br />
- von der Windflach über Hagen zum Auberg<br />
An dieser Stelle wird angemerkt, dass eine Eingriffs-Ausgleichs-Ermittlung sowohl auf Ebene<br />
des Naturhaushalts, als auch auf der Ebene des Landschaftsbildes jeweils für sich allein<br />
vorzunehmen ist <strong>und</strong> demzufolge auch die Kompensationsmaßnahmen getrennt von<br />
einander festzulegen sind.<br />
Ergänzend zur erforderlichen Maßnahme 5.8 (<strong>TG</strong> 05, S. 119) sind Fledermaus-Nisthilfen<br />
seitlich an den Wangen des Brückenbauwerks zu überlegen.