1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft
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6. Abfälle <strong>und</strong> Altlasten (<strong>TG</strong> 09)<br />
Mangelhaftes Abfall-Entsorgungskonzept <strong>und</strong> fehlende eingriffsmindernde<br />
Begleitmaßnahmen<br />
Das <strong>TG</strong> 02 – Abschnitt 5.<strong>1.</strong>4 auf S.26 führt an:<br />
"Für die Errichtung der Donaubrücke, der Ast. Donau Süd <strong>und</strong> insbesondere des Tunnels<br />
Freinberg ist ein Massentransport per Schiff vorgesehen, der ausschließlich im Tag-<br />
/Abendzeitraum stattfinden soll. Zu- <strong>und</strong> abfahrende Schubverbände (SV) von<br />
durchschnittlich 2 SV/16h können eine Hebung des längenbezogenen Schallleistungspegels<br />
Lw´,A von 0,7 dB/m <strong>und</strong> zu Spitzenzeiten mit 6 SV/16h von 1,9 dB/m verursachen."<br />
Das Teilgutachten Nr. 09 – Abfälle <strong>und</strong> Altlasten führt auf S.10 u.a. an:<br />
"Von der Projektwerberin wurde für die Massenabfälle (Bodenaushub, Tunnelausbruch) eine<br />
Massenbilanz vorgelegt, die rd. 1,6 Mio. m³ an Aushub- bzw. Ausbruchsmaterial ausweist.<br />
Im Projektgebiet können davon rd. 0,509 Mio. m³ wiederverwertet werden, 0,187 Mio. m³<br />
höherwertiges Material kann außerhalb des Projektgebiets verwertet werden. Es ist dies<br />
vor allem gebrochenes Tunnelmaterial, Beton- <strong>und</strong> Deckenabbruch. Rd. 0,664 Mio. m³<br />
abgebautes Material wären zu deponieren.<br />
… Bei Auflockerungsfaktoren zwischen 1,35 bis 1,65, im Mittel 1,45 je nach<br />
Material kann demnach angenommen werden, dass tatsächlich aufgelockerten Zustand<br />
fallen somit rd. 2,54 Mio.m³ in aufgelockertem Zustand an. Rd. 0,944 Mio. m³ wären<br />
demnach auf Deponien zu verbringen.<br />
Eine Zusammenstellung der im Großraum Linz zur Verfügung stehenden Deponien zeigt,<br />
dass in Bezug auf Baurestmessen <strong>und</strong> Bodenaushub genügend Deponieraumvolumen zur<br />
Entsorgung des anfallenden Aushub- <strong>und</strong> Abbruchmaterials zur Verfügung steht."<br />
Nach Kenntnisstand der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> werden zwar mögliche Deponiestandorte<br />
für Bodenaushub <strong>und</strong> Baurestmassen angeführt, welche sich jedoch in einem Umkreis von<br />
bis zu 100 km (Lochen, wenn via A1 bis zu 130 km) befinden. Die Angaben über verfügbare<br />
Deponie-Volumina (Mettmach, Molln, Ternberg, Taiskirchen, Lochen) sind völlig unrealistisch<br />
<strong>und</strong> nicht umsetzbar.<br />
Da aber im Rahmen des UVP-Verfahrens auch die Umwelt-Auswirkungen der<br />
Baumaßnahmen <strong>und</strong> deren mögliche Beschränkung oder Kompensation<br />
Verhandlungsgegenstand ist, sind realistische Deponie-Standorte <strong>und</strong> ein realistische<br />
Abschätzungen der Auswirkungen des Abtransport anfallende Abfälle vor Bescheiderlassung<br />
vorzulegen.<br />
Maßnahmen-Auflage 5.2.1-2 verlegt den Nachweis <strong>und</strong> somit die Beweisführung in die<br />
Umsetzungsphase, Festlegungen über Örtlichkeiten, Transportaufkommen <strong>und</strong> damit<br />
verb<strong>und</strong>ene Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen werden aber nicht<br />
erwähnt. Die <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> fordert daher die Vorlage eines Entsorgungskonzepts<br />
für die anfallen Abfälle <strong>und</strong> verbindliche Maßnahmen zur Milderung der Umweltauswirkungen<br />
bei deren Entsorgung.<br />
Maßnahmen-Auflage 5.2.1-10 verlagert UVP-rechtlich relevante Abfallfragen aus dem UVP-<br />
Verfahren hinaus <strong>und</strong> entledigt sich mit Hilfe befugter Entsorger so der Fragestellungen des<br />
Umfangs <strong>und</strong> der Minderung von Umweltauswirkungen zu Lasten der jeweils betroffenen.<br />
Dies ist UVP-rechtlich unzulässig.<br />
Maßnahmen-Auflage 5.2.1-6 ist für eine Bescheidauflage nicht ausreichend bestimmt.