06.05.2014 Aufrufe

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Abfälle <strong>und</strong> Altlasten (<strong>TG</strong> 09)<br />

Mangelhaftes Abfall-Entsorgungskonzept <strong>und</strong> fehlende eingriffsmindernde<br />

Begleitmaßnahmen<br />

Das <strong>TG</strong> 02 – Abschnitt 5.<strong>1.</strong>4 auf S.26 führt an:<br />

"Für die Errichtung der Donaubrücke, der Ast. Donau Süd <strong>und</strong> insbesondere des Tunnels<br />

Freinberg ist ein Massentransport per Schiff vorgesehen, der ausschließlich im Tag-<br />

/Abendzeitraum stattfinden soll. Zu- <strong>und</strong> abfahrende Schubverbände (SV) von<br />

durchschnittlich 2 SV/16h können eine Hebung des längenbezogenen Schallleistungspegels<br />

Lw´,A von 0,7 dB/m <strong>und</strong> zu Spitzenzeiten mit 6 SV/16h von 1,9 dB/m verursachen."<br />

Das Teilgutachten Nr. 09 – Abfälle <strong>und</strong> Altlasten führt auf S.10 u.a. an:<br />

"Von der Projektwerberin wurde für die Massenabfälle (Bodenaushub, Tunnelausbruch) eine<br />

Massenbilanz vorgelegt, die rd. 1,6 Mio. m³ an Aushub- bzw. Ausbruchsmaterial ausweist.<br />

Im Projektgebiet können davon rd. 0,509 Mio. m³ wiederverwertet werden, 0,187 Mio. m³<br />

höherwertiges Material kann außerhalb des Projektgebiets verwertet werden. Es ist dies<br />

vor allem gebrochenes Tunnelmaterial, Beton- <strong>und</strong> Deckenabbruch. Rd. 0,664 Mio. m³<br />

abgebautes Material wären zu deponieren.<br />

… Bei Auflockerungsfaktoren zwischen 1,35 bis 1,65, im Mittel 1,45 je nach<br />

Material kann demnach angenommen werden, dass tatsächlich aufgelockerten Zustand<br />

fallen somit rd. 2,54 Mio.m³ in aufgelockertem Zustand an. Rd. 0,944 Mio. m³ wären<br />

demnach auf Deponien zu verbringen.<br />

Eine Zusammenstellung der im Großraum Linz zur Verfügung stehenden Deponien zeigt,<br />

dass in Bezug auf Baurestmessen <strong>und</strong> Bodenaushub genügend Deponieraumvolumen zur<br />

Entsorgung des anfallenden Aushub- <strong>und</strong> Abbruchmaterials zur Verfügung steht."<br />

Nach Kenntnisstand der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> werden zwar mögliche Deponiestandorte<br />

für Bodenaushub <strong>und</strong> Baurestmassen angeführt, welche sich jedoch in einem Umkreis von<br />

bis zu 100 km (Lochen, wenn via A1 bis zu 130 km) befinden. Die Angaben über verfügbare<br />

Deponie-Volumina (Mettmach, Molln, Ternberg, Taiskirchen, Lochen) sind völlig unrealistisch<br />

<strong>und</strong> nicht umsetzbar.<br />

Da aber im Rahmen des UVP-Verfahrens auch die Umwelt-Auswirkungen der<br />

Baumaßnahmen <strong>und</strong> deren mögliche Beschränkung oder Kompensation<br />

Verhandlungsgegenstand ist, sind realistische Deponie-Standorte <strong>und</strong> ein realistische<br />

Abschätzungen der Auswirkungen des Abtransport anfallende Abfälle vor Bescheiderlassung<br />

vorzulegen.<br />

Maßnahmen-Auflage 5.2.1-2 verlegt den Nachweis <strong>und</strong> somit die Beweisführung in die<br />

Umsetzungsphase, Festlegungen über Örtlichkeiten, Transportaufkommen <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen werden aber nicht<br />

erwähnt. Die <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> fordert daher die Vorlage eines Entsorgungskonzepts<br />

für die anfallen Abfälle <strong>und</strong> verbindliche Maßnahmen zur Milderung der Umweltauswirkungen<br />

bei deren Entsorgung.<br />

Maßnahmen-Auflage 5.2.1-10 verlagert UVP-rechtlich relevante Abfallfragen aus dem UVP-<br />

Verfahren hinaus <strong>und</strong> entledigt sich mit Hilfe befugter Entsorger so der Fragestellungen des<br />

Umfangs <strong>und</strong> der Minderung von Umweltauswirkungen zu Lasten der jeweils betroffenen.<br />

Dies ist UVP-rechtlich unzulässig.<br />

Maßnahmen-Auflage 5.2.1-6 ist für eine Bescheidauflage nicht ausreichend bestimmt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!