1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft
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Da dies nicht der Fall ist, wäre – sofern vorhanden – der tatsächliche Gr<strong>und</strong> für die<br />
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke anzuführen.<br />
Transparente Lärmschutzwände<br />
Zur Verhinderung von Vogelschlag sollen Durchsichten u.ä. insbesondere im Bereich von<br />
Grünstrukturen vermieden werden. Dort, wo transparente Lärmschutzwände oder<br />
Lärmschutzwände mit transparenten Elementen vorgesehen sind, sind diese vogelsicher<br />
auszuführen. Auf die Fachbroschüre „Vogelfre<strong>und</strong>liches Bauen mit Glas <strong>und</strong> Licht“<br />
(Download auf www.vogelglas.info) <strong>und</strong> die gleichlautende Auflagenforderung Im Abschnitt<br />
<strong>TG</strong> 05 – Natur- <strong>und</strong> Artenschutz wird verwiesen.<br />
Mangelhafte Lärmschutzmaßnahmen während der Bauphase<br />
Im <strong>TG</strong> 02 – Abschnitt 6 S. 35-46 <strong>und</strong> 46-47 werden Lärmschutzmaßnahmen nur während<br />
der Bauphase für den Innenraumschutz festgelegt. Der Außenraumschutz fehlt – was auch<br />
angesichts der doch längeren Bauzeiten zu hinterfragen ist. Aus Sicht der <strong>Oö</strong>.<br />
<strong>Umweltanwaltschaft</strong> sind zumindest für den Wochenendzeitraum entsprechende<br />
Festlegungen für den Außenraumschutz zu treffen. Dies gilt auch für die Anhebung des<br />
Schallpegels im öffentlichen Straßennetz durch den Bauverkehr um bis zu 3 dB. Bei dieser<br />
Verdoppelung des empf<strong>und</strong>enen Lärms sind Einschränkungen für die Nacht- <strong>und</strong><br />
Wochenendzeiten zwingend erforderlich.<br />
3. Luftschadstoffe <strong>und</strong> Klima (<strong>TG</strong> 03)<br />
Nach Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 ist es Aufgabe der UVP, die unmittelbaren <strong>und</strong> die mittelbaren<br />
Auswirkungen des Vorhabens festzustellen, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten, die das<br />
Vorhaben auf die Umwelt haben kann. § 1 Abs. 1 Z 2 UVP-G 2000 legt fest, dass<br />
Maßnahmen zu prüfen sind, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert werden.<br />
Die UVP ist dazu da, eine gesamthafte Prüfung eines Vorhabens hinsichtlich seiner<br />
Umweltauswirkungen <strong>und</strong> Möglichkeiten der Verringerung seiner negativen<br />
Umweltauswirkungen zu bewerkstelligen.<br />
Somit sind nicht nur die unmittelbaren Be- <strong>und</strong> Entlastungen an der geplanten Trasse <strong>und</strong> an<br />
der bestehenden Römerbergtunnel-Strecke zu prüfen, sondern auch die Auswirkungen im<br />
innerstädtischen Zubringer- bzw. Verteilernetz.<br />
Auch hier sind Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert werden.