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1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

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Da dies nicht der Fall ist, wäre – sofern vorhanden – der tatsächliche Gr<strong>und</strong> für die<br />

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke anzuführen.<br />

Transparente Lärmschutzwände<br />

Zur Verhinderung von Vogelschlag sollen Durchsichten u.ä. insbesondere im Bereich von<br />

Grünstrukturen vermieden werden. Dort, wo transparente Lärmschutzwände oder<br />

Lärmschutzwände mit transparenten Elementen vorgesehen sind, sind diese vogelsicher<br />

auszuführen. Auf die Fachbroschüre „Vogelfre<strong>und</strong>liches Bauen mit Glas <strong>und</strong> Licht“<br />

(Download auf www.vogelglas.info) <strong>und</strong> die gleichlautende Auflagenforderung Im Abschnitt<br />

<strong>TG</strong> 05 – Natur- <strong>und</strong> Artenschutz wird verwiesen.<br />

Mangelhafte Lärmschutzmaßnahmen während der Bauphase<br />

Im <strong>TG</strong> 02 – Abschnitt 6 S. 35-46 <strong>und</strong> 46-47 werden Lärmschutzmaßnahmen nur während<br />

der Bauphase für den Innenraumschutz festgelegt. Der Außenraumschutz fehlt – was auch<br />

angesichts der doch längeren Bauzeiten zu hinterfragen ist. Aus Sicht der <strong>Oö</strong>.<br />

<strong>Umweltanwaltschaft</strong> sind zumindest für den Wochenendzeitraum entsprechende<br />

Festlegungen für den Außenraumschutz zu treffen. Dies gilt auch für die Anhebung des<br />

Schallpegels im öffentlichen Straßennetz durch den Bauverkehr um bis zu 3 dB. Bei dieser<br />

Verdoppelung des empf<strong>und</strong>enen Lärms sind Einschränkungen für die Nacht- <strong>und</strong><br />

Wochenendzeiten zwingend erforderlich.<br />

3. Luftschadstoffe <strong>und</strong> Klima (<strong>TG</strong> 03)<br />

Nach Abs. 1 Z 1 UVP-G 2000 ist es Aufgabe der UVP, die unmittelbaren <strong>und</strong> die mittelbaren<br />

Auswirkungen des Vorhabens festzustellen, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten, die das<br />

Vorhaben auf die Umwelt haben kann. § 1 Abs. 1 Z 2 UVP-G 2000 legt fest, dass<br />

Maßnahmen zu prüfen sind, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert werden.<br />

Die UVP ist dazu da, eine gesamthafte Prüfung eines Vorhabens hinsichtlich seiner<br />

Umweltauswirkungen <strong>und</strong> Möglichkeiten der Verringerung seiner negativen<br />

Umweltauswirkungen zu bewerkstelligen.<br />

Somit sind nicht nur die unmittelbaren Be- <strong>und</strong> Entlastungen an der geplanten Trasse <strong>und</strong> an<br />

der bestehenden Römerbergtunnel-Strecke zu prüfen, sondern auch die Auswirkungen im<br />

innerstädtischen Zubringer- bzw. Verteilernetz.<br />

Auch hier sind Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert werden.

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