1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft
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In der Bauphase ist für den gesamten Bereich Westbrücke-Waldeggstraße bis Bahnhof Linz<br />
von einer erheblichen zusätzlichen Schallimmission für den Beurteilungszeitraum Tag<br />
auszugehen. An zahlreichen Immissionspunkten wird damit der Grenzwert des Übergangs<br />
zu ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Auswirkungen bei langdauernder Einwirkung von 65 dB tags<br />
überschritten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Pegelanhebung von mehr als 3 dB durch ständige oder<br />
andauernde Arbeiten ist an 75 Immissionspunkten (von 99) eine humanmedizinische<br />
Beurteilung der Auswirkungen von den Schallimmissionen durch die Bautätigkeiten<br />
notwendig.<br />
Auf Basis des § 1 UVP-G 2000 sind nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die<br />
mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten. Neben<br />
unmittelbaren sind auch mittelbare Lärmquellen somit zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Wesentlich dabei ist nicht nur schädliche, sondern auch die belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens, ohne Unterscheidung zwischen Hauptzweck <strong>und</strong><br />
Nebenmaßnahmen des Vorhabens (vgl. § 2 UVP-G 2000).<br />
Schutz-, Ersatz- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen müssen geeignet sein, die durch das Vorhaben<br />
verursachten Belastungen auszugleichen <strong>und</strong> sind schutzgutbezogen zu prüfen (§ 17 UVP-<br />
G).<br />
§ 24h UVP-G 2000 bzw. § 17 Abs. 3 sieht bei Straßenbauvorhaben sieht die<br />
Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wenn im Einzelfall durch Verwirklichung des<br />
Vorhabens ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn bestehender <strong>Verkehr</strong>sanlagen<br />
dauerhaft entlastet als Nachbarn des Vorhabens belastet werden. Unabdingbar ist jedoch,<br />
dass die Belästigung der Nachbarn so gering wie möglich gehalten wird <strong>und</strong> erzielbarer<br />
Zweck <strong>und</strong> wirtschaftlich vertretbarer Aufwand einander entsprechen.<br />
Immissionssituation Schienenverkehr<br />
Das Problemfeld Lärm im Bereich Waldeggestraße (Zunahme der Lärmbelastung durch<br />
einen erhöhten Bahnlärm auf Gr<strong>und</strong> des Abrisses der südseitigen Häuserzeile) ist nach wie<br />
vor unbefriedigend gelöst. Die nun im A 26-Projekt vorgesehenen Maßnahmen sind<br />
unzureichend. Das Problem wird zwischen Straße, Schiene <strong>und</strong> Baurecht hin <strong>und</strong> her<br />
geschoben <strong>und</strong> war bereits im UVP-Verfahren zum Ausbau der Westseite des Bahnhofs Linz<br />
Thema.<br />
Im <strong>TG</strong> 02 wird im Abschnitt 5.2.9 (S. 34) dazu ausgeführt:<br />
"Die Auswirkungen durch den vorhabensbedingten Abbruch von Gebäuden im Bereich der<br />
Waldeggstraße im Zuge der Bauphase 1 sind im EP anhand plausibler, nachvollziehbarer<br />
Ergebnisse von Punkt-, Raster- <strong>und</strong> Gebäudeberechnungen für ausgewählte, im<br />
Untersuchungsraum gelegene Objekte dargestellt. Durch den Abbruch entfallen<br />
„Schallschirme“ <strong>und</strong> bahnbedingte Immissionen von Westbahnstrecke <strong>und</strong> Hauptbahnhof<br />
wirken auf Teile des unmittelbaren Untersuchungsgebiets. Mittels Differenzlärmkarte werden<br />
im EP die Pegelhebungen dargestellt, welche durch diesen Abbruch zu erwarten sind. Es<br />
kommt zu bahnbedingten Immissionszunahmen bis 13 dB. Den Betroffenen werden daher<br />
bereits vor dem Abbruch der Gebäude objektseitige Maßnahmen angeboten. Erst in<br />
Betriebsphase 2 nimmt in diesen Bereichen die Immissionsbelastung aufgr<strong>und</strong> der<br />
Unterflurtrasse ab (Minderung des Straßenverkehrslärms). In Betriebsphase 3 verbleibt eine<br />
Hebung der Gesamtsituation „Bahn <strong>und</strong> Straße", die zur Nachtzeit höchstens 2 dB betragen<br />
wird."