06.05.2014 Aufrufe

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In der Bauphase ist für den gesamten Bereich Westbrücke-Waldeggstraße bis Bahnhof Linz<br />

von einer erheblichen zusätzlichen Schallimmission für den Beurteilungszeitraum Tag<br />

auszugehen. An zahlreichen Immissionspunkten wird damit der Grenzwert des Übergangs<br />

zu ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Auswirkungen bei langdauernder Einwirkung von 65 dB tags<br />

überschritten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer zu erwartenden Pegelanhebung von mehr als 3 dB durch ständige oder<br />

andauernde Arbeiten ist an 75 Immissionspunkten (von 99) eine humanmedizinische<br />

Beurteilung der Auswirkungen von den Schallimmissionen durch die Bautätigkeiten<br />

notwendig.<br />

Auf Basis des § 1 UVP-G 2000 sind nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die<br />

mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten. Neben<br />

unmittelbaren sind auch mittelbare Lärmquellen somit zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten.<br />

Wesentlich dabei ist nicht nur schädliche, sondern auch die belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens, ohne Unterscheidung zwischen Hauptzweck <strong>und</strong><br />

Nebenmaßnahmen des Vorhabens (vgl. § 2 UVP-G 2000).<br />

Schutz-, Ersatz- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen müssen geeignet sein, die durch das Vorhaben<br />

verursachten Belastungen auszugleichen <strong>und</strong> sind schutzgutbezogen zu prüfen (§ 17 UVP-<br />

G).<br />

§ 24h UVP-G 2000 bzw. § 17 Abs. 3 sieht bei Straßenbauvorhaben sieht die<br />

Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wenn im Einzelfall durch Verwirklichung des<br />

Vorhabens ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn bestehender <strong>Verkehr</strong>sanlagen<br />

dauerhaft entlastet als Nachbarn des Vorhabens belastet werden. Unabdingbar ist jedoch,<br />

dass die Belästigung der Nachbarn so gering wie möglich gehalten wird <strong>und</strong> erzielbarer<br />

Zweck <strong>und</strong> wirtschaftlich vertretbarer Aufwand einander entsprechen.<br />

Immissionssituation Schienenverkehr<br />

Das Problemfeld Lärm im Bereich Waldeggestraße (Zunahme der Lärmbelastung durch<br />

einen erhöhten Bahnlärm auf Gr<strong>und</strong> des Abrisses der südseitigen Häuserzeile) ist nach wie<br />

vor unbefriedigend gelöst. Die nun im A 26-Projekt vorgesehenen Maßnahmen sind<br />

unzureichend. Das Problem wird zwischen Straße, Schiene <strong>und</strong> Baurecht hin <strong>und</strong> her<br />

geschoben <strong>und</strong> war bereits im UVP-Verfahren zum Ausbau der Westseite des Bahnhofs Linz<br />

Thema.<br />

Im <strong>TG</strong> 02 wird im Abschnitt 5.2.9 (S. 34) dazu ausgeführt:<br />

"Die Auswirkungen durch den vorhabensbedingten Abbruch von Gebäuden im Bereich der<br />

Waldeggstraße im Zuge der Bauphase 1 sind im EP anhand plausibler, nachvollziehbarer<br />

Ergebnisse von Punkt-, Raster- <strong>und</strong> Gebäudeberechnungen für ausgewählte, im<br />

Untersuchungsraum gelegene Objekte dargestellt. Durch den Abbruch entfallen<br />

„Schallschirme“ <strong>und</strong> bahnbedingte Immissionen von Westbahnstrecke <strong>und</strong> Hauptbahnhof<br />

wirken auf Teile des unmittelbaren Untersuchungsgebiets. Mittels Differenzlärmkarte werden<br />

im EP die Pegelhebungen dargestellt, welche durch diesen Abbruch zu erwarten sind. Es<br />

kommt zu bahnbedingten Immissionszunahmen bis 13 dB. Den Betroffenen werden daher<br />

bereits vor dem Abbruch der Gebäude objektseitige Maßnahmen angeboten. Erst in<br />

Betriebsphase 2 nimmt in diesen Bereichen die Immissionsbelastung aufgr<strong>und</strong> der<br />

Unterflurtrasse ab (Minderung des Straßenverkehrslärms). In Betriebsphase 3 verbleibt eine<br />

Hebung der Gesamtsituation „Bahn <strong>und</strong> Straße", die zur Nachtzeit höchstens 2 dB betragen<br />

wird."

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!