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1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft

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5. Erholung, Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild (<strong>TG</strong> 06)<br />

Auswirkungen auf das Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbild sind im Bereich aller oberirdischen<br />

Anlagenteile sowohl in der Bau-, als auch in der Betriebsphase gegeben, wobei durchwegs<br />

von einer hohen bis sehr hohen Eingriffserheblichkeit auszugehen ist.<br />

Die Abgrenzung des Wirkraums für Auswirkungen auf das Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

erfolgte bezogen auf Einzelstandorte in beschreibender Form ohne Flächenbemessungen.<br />

Die Veränderung des Erscheinungsbildes Landschaft / Stadt (visuelle Störungen) werden im<br />

Abschnitt 4.<strong>1.</strong>3 mit Hilfe relevanter Sichtbeziehungen erörtert. Die sich daraus ergebende<br />

Gesamtbewertung für die visuellen Störungen im <strong>TG</strong> 06 S. 42 <strong>und</strong> die akustischen<br />

Störungen im <strong>TG</strong> 06 S. 43 ist mit "vertretbar" eher sehr dürr <strong>und</strong> entspricht nicht ganz der<br />

sich abzeichnenden Realität. Denn durch die neue Donauquerung <strong>und</strong> die sich beiderseits<br />

ergebenden Tunnelbereiche sind umfangreiche Sicherungs- <strong>und</strong> Begleitmaßnahmen<br />

erforderlich, die den Gr<strong>und</strong>charakter der Linzer Pforte ändern <strong>und</strong> den Naturbereich am<br />

Stadtrand in einen Bereich einer städtischen Hauptverkehrsachse "uminterpretieren". Es<br />

kommt also zu einer gr<strong>und</strong>legenden Änderung des Landschaftscharakters <strong>und</strong> des<br />

Erholungswertes der Landschaft. Dies wird im <strong>TG</strong> 06 nicht nachvollziehbar abgebildet <strong>und</strong> in<br />

der Folge unterbewertet. Die Abbildungen 50, 51, 52, 53 <strong>und</strong> 54 verharmlosen auf grobe<br />

Weise den Eingriff durch eine gedachte ideale Begrünung. Wie vergleichbare<br />

Tunnelpotalbereiche zeigen, ist von umfangreichen Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> damit einer<br />

völligen technischen Überformung der Brückenkopfbereiche auszugehen.<br />

Realistische Darstellung der Tunnelportalbereiche <strong>und</strong> Rahmenfestlegungen<br />

Die Gestaltung der Tunnelportale ist aus Sicht der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> nicht<br />

ausreichend <strong>und</strong> nicht realistisch dargestellt, denn es ist aus Sicht der <strong>Oö</strong>.<br />

<strong>Umweltanwaltschaft</strong> von flächigen Sicherungen im Brückenband <strong>und</strong> "Pflegemaßnahmen" im<br />

beiderseits an das Querungsband anschließenden Waldbereiche auszugehen.<br />

Die <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> fordert daher eine Projektsergänzung dahingehend, sodass<br />

eine Rahmenfestlegung im UVP-Verfahren für Eingriffe <strong>und</strong> Gestaltung/Rekultivierung der<br />

Tunnelportalbereiche <strong>und</strong> die Trasse der Brücken-Tragseile für das nachgeschaltete<br />

Naturschutzverfahren erfolgen können.<br />

Eingriff in den Landschaftscharakter – ergänzende Maßnahmen<br />

Neben den Aspekten des Naturhaushalts ist insbesondere im Bereich der beiden<br />

Brückenbauwerke eine Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />

Landschaftsbild von wesentlicher Bedeutung.<br />

Zur Wahrung der Objektivität wurden bereits mehrfach Bemühungen angestellt, eine<br />

möglichst einheitliche <strong>und</strong> nachvollziehbare, formalisierte Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong><br />

Ausgleichsregelung festzulegen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Bewertung (fast)<br />

ausschließlich verbal-argumentativ <strong>und</strong> sehr verkürzt, wodurch die Erheblichkeit des Eingriffs<br />

im Bereich der Donauquerung jedenfalls als stark unterschätzt einzustufen ist.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des beanspruchten Landschaftsraums sind diese<br />

Auswirkungen ohne Zweifel auch als negativ im Sinne von nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

zu beurteilen, <strong>und</strong> die Feststellung einer Umweltverträglichkeit kann ausschließlich über den<br />

Lösungsweg der Vornahme umfangreicher Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.

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