1. Verkehr und Verkehrssicherheit (TG 01) - Oö. Umweltanwaltschaft
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5. Erholung, Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild (<strong>TG</strong> 06)<br />
Auswirkungen auf das Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbild sind im Bereich aller oberirdischen<br />
Anlagenteile sowohl in der Bau-, als auch in der Betriebsphase gegeben, wobei durchwegs<br />
von einer hohen bis sehr hohen Eingriffserheblichkeit auszugehen ist.<br />
Die Abgrenzung des Wirkraums für Auswirkungen auf das Stadt- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
erfolgte bezogen auf Einzelstandorte in beschreibender Form ohne Flächenbemessungen.<br />
Die Veränderung des Erscheinungsbildes Landschaft / Stadt (visuelle Störungen) werden im<br />
Abschnitt 4.<strong>1.</strong>3 mit Hilfe relevanter Sichtbeziehungen erörtert. Die sich daraus ergebende<br />
Gesamtbewertung für die visuellen Störungen im <strong>TG</strong> 06 S. 42 <strong>und</strong> die akustischen<br />
Störungen im <strong>TG</strong> 06 S. 43 ist mit "vertretbar" eher sehr dürr <strong>und</strong> entspricht nicht ganz der<br />
sich abzeichnenden Realität. Denn durch die neue Donauquerung <strong>und</strong> die sich beiderseits<br />
ergebenden Tunnelbereiche sind umfangreiche Sicherungs- <strong>und</strong> Begleitmaßnahmen<br />
erforderlich, die den Gr<strong>und</strong>charakter der Linzer Pforte ändern <strong>und</strong> den Naturbereich am<br />
Stadtrand in einen Bereich einer städtischen Hauptverkehrsachse "uminterpretieren". Es<br />
kommt also zu einer gr<strong>und</strong>legenden Änderung des Landschaftscharakters <strong>und</strong> des<br />
Erholungswertes der Landschaft. Dies wird im <strong>TG</strong> 06 nicht nachvollziehbar abgebildet <strong>und</strong> in<br />
der Folge unterbewertet. Die Abbildungen 50, 51, 52, 53 <strong>und</strong> 54 verharmlosen auf grobe<br />
Weise den Eingriff durch eine gedachte ideale Begrünung. Wie vergleichbare<br />
Tunnelpotalbereiche zeigen, ist von umfangreichen Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> damit einer<br />
völligen technischen Überformung der Brückenkopfbereiche auszugehen.<br />
Realistische Darstellung der Tunnelportalbereiche <strong>und</strong> Rahmenfestlegungen<br />
Die Gestaltung der Tunnelportale ist aus Sicht der <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> nicht<br />
ausreichend <strong>und</strong> nicht realistisch dargestellt, denn es ist aus Sicht der <strong>Oö</strong>.<br />
<strong>Umweltanwaltschaft</strong> von flächigen Sicherungen im Brückenband <strong>und</strong> "Pflegemaßnahmen" im<br />
beiderseits an das Querungsband anschließenden Waldbereiche auszugehen.<br />
Die <strong>Oö</strong>. <strong>Umweltanwaltschaft</strong> fordert daher eine Projektsergänzung dahingehend, sodass<br />
eine Rahmenfestlegung im UVP-Verfahren für Eingriffe <strong>und</strong> Gestaltung/Rekultivierung der<br />
Tunnelportalbereiche <strong>und</strong> die Trasse der Brücken-Tragseile für das nachgeschaltete<br />
Naturschutzverfahren erfolgen können.<br />
Eingriff in den Landschaftscharakter – ergänzende Maßnahmen<br />
Neben den Aspekten des Naturhaushalts ist insbesondere im Bereich der beiden<br />
Brückenbauwerke eine Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das<br />
Landschaftsbild von wesentlicher Bedeutung.<br />
Zur Wahrung der Objektivität wurden bereits mehrfach Bemühungen angestellt, eine<br />
möglichst einheitliche <strong>und</strong> nachvollziehbare, formalisierte Eingriffsbeurteilung <strong>und</strong><br />
Ausgleichsregelung festzulegen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Bewertung (fast)<br />
ausschließlich verbal-argumentativ <strong>und</strong> sehr verkürzt, wodurch die Erheblichkeit des Eingriffs<br />
im Bereich der Donauquerung jedenfalls als stark unterschätzt einzustufen ist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des beanspruchten Landschaftsraums sind diese<br />
Auswirkungen ohne Zweifel auch als negativ im Sinne von nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
zu beurteilen, <strong>und</strong> die Feststellung einer Umweltverträglichkeit kann ausschließlich über den<br />
Lösungsweg der Vornahme umfangreicher Ersatzmaßnahmen vorgenommen werden.