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Landtag Brandenburg Drucksache 3/4181<br />

3. Wahlperiode<br />

<strong>Antwort</strong><br />

der Landesregierung<br />

auf die Kleine Anfrage 1546<br />

des Abgeordneten Sigmar-Peter Schuldt<br />

Fraktion der DVU<br />

Drucksache 3/4028<br />

David gegen Goliath<br />

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1546 vom 15.03.2002:<br />

Die Bewohner des Ortsteils Kützkow sind empört. Um die Stadt Pritzerbe zu erreichen,<br />

ist die Benutzung einer Fähre erforderlich. Anderenfalls muss ein Umweg<br />

von zweimal 40 Kilometern in Kauf genommen werden. 1969 soll die Stadt Pritzerbe<br />

beschlossen haben, den Bewohnern von Kützkow die Nutzung der Fähre unentgeltlich<br />

zu gestatten. 1991 soll der Stadtrat beschlossen haben, dass die Fährbenutzer<br />

30 DM Gebühren im Monat zu zahlen haben. Neuerdings wurde beschlossen, dass<br />

die Monatskarte 35 kosten soll.<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Gebühren für die<br />

Fährbenutzung mehr als verdoppelt wurden?<br />

2. Welche Dienstaufsichtsichtsmaßnahmen können im Rahmen welcher gesetzlichen<br />

Bestimmungen durchgesetzt werden, um die Gebühren wieder auf das<br />

alte Maß abzusenken?<br />

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Kützkower dringend auf die Fähre<br />

angewiesen sind, um z.B. Einkäufe und Bankgeschäfte zu tätigen oder den<br />

Arzt, die Behörden oder die Kirche zu besuchen?<br />

4. Sind nach Auffassung der Landesregierung Umwege von zweimal 40 Kilometern<br />

für die Bewohner von Kützkow vertretbar?<br />

5. Ist das Land Brandenburg bereit, einen Teil der Fährkosten zu übernehmen?<br />

Wenn nein, welche andere öffentliche Institution ist zuständig?<br />

Datum des Eingangs: 17.04.2002 / Ausgegeben: 22.04.2002


6. Verfügt die Landesregierung über eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht<br />

bezüglich der in der Vorbemerkung genannten Fähre?<br />

7. Wie hoch müssten mögliche Zuschüsse für die in der Vorbemerkung genannten<br />

Fälle kalkuliert werden?<br />

8. Ist es zutreffend, dass die Fähre vor 1991 kostenlos genutzt werden konnte?<br />

Wenn ja, was waren die Gründe?<br />

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen<br />

und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:<br />

zu Frage 1:<br />

Die Höhe der Fährgebühren wird vom zuständigen Träger der Fähre, hier die Stadt<br />

Havelsee (mit den Stadtteilen Pritzerbe und Kützkow), bestimmt.<br />

Da dieser Bereich zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht zählt, enthält sich die<br />

Landesregierung einer Bewertung.<br />

zu Frage 2:<br />

Eine Dienstaufsichtsmaßnahme kommt hier nicht in Betracht, da kein Fehlverhalten<br />

eines Bediensteten vorliegt. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist bei der Fachaufsicht<br />

nicht gegeben, da das Betreiben der Fähre eine Selbstverwaltungsaufgabe der<br />

Gemeinde ist. Hier wäre nur der Klageweg für den Betroffenen gegeben.<br />

zu Frage 3:<br />

Ja, das ist der Landesregierung bekannt.<br />

zu Frage 4:<br />

Derartige Umwege sind nicht wünschenswert.<br />

zu den Fragen 5 bis 7:<br />

Die Stadt Havelsee betreibt die Fähre als öffentliche Einrichtung im Sinne des Kommunalabgabenrechts.<br />

Hierfür hat der Betreiber die nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu ermitteln und durch die Erhebung von Gebühren<br />

zu decken. Soweit für den Betrieb Fördermittel vom Landkreis und indirekt vom<br />

Land (§ 11 Abs. 1 ÖPVNG) zur Verfügung gestellt werden (in 2002 voraussichtlich<br />

ca. 11.600 ), wirken sich diese Zuschüsse gebührenmindernd aus. Nach der für das<br />

Jahr 2002 erstellten Kalkulation und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />

zur Gebührensatzung vom 13.12.2001 beträgt die Gebühr für eine Monatskarte<br />

für Einzelpersonen 15 , für ein Fahrrad einschl. Fahrer 18 und für einen Pkw mit<br />

Fahrer 35 .


Mit diesen Gebühren werden die in der Kalkulation ermittelten Kosten nicht gedeckt;<br />

der Fehlbetrag ist aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Havelsee auszugleichen.<br />

zu Frage 8:<br />

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Pritzerbe Nr. 60/79/69 vom<br />

20.08.1969 wurde den Einwohnern des Stadtteils Kützkow ein Recht zur unentgeltlichen<br />

Benutzung der Fähre eingeräumt; die Gründe hierfür sind der Landesregierung<br />

nicht bekannt. Dieses Recht galt bis zur ersten rechtswirksamen Gebührensatzung für<br />

die Benutzung der Fähre.

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