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Landtag Brandenburg Drucksache 3/4181<br />
3. Wahlperiode<br />
<strong>Antwort</strong><br />
der Landesregierung<br />
auf die Kleine Anfrage 1546<br />
des Abgeordneten Sigmar-Peter Schuldt<br />
Fraktion der DVU<br />
Drucksache 3/4028<br />
David gegen Goliath<br />
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1546 vom 15.03.2002:<br />
Die Bewohner des Ortsteils Kützkow sind empört. Um die Stadt Pritzerbe zu erreichen,<br />
ist die Benutzung einer Fähre erforderlich. Anderenfalls muss ein Umweg<br />
von zweimal 40 Kilometern in Kauf genommen werden. 1969 soll die Stadt Pritzerbe<br />
beschlossen haben, den Bewohnern von Kützkow die Nutzung der Fähre unentgeltlich<br />
zu gestatten. 1991 soll der Stadtrat beschlossen haben, dass die Fährbenutzer<br />
30 DM Gebühren im Monat zu zahlen haben. Neuerdings wurde beschlossen, dass<br />
die Monatskarte 35 kosten soll.<br />
Ich frage die Landesregierung:<br />
1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Gebühren für die<br />
Fährbenutzung mehr als verdoppelt wurden?<br />
2. Welche Dienstaufsichtsichtsmaßnahmen können im Rahmen welcher gesetzlichen<br />
Bestimmungen durchgesetzt werden, um die Gebühren wieder auf das<br />
alte Maß abzusenken?<br />
3. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Kützkower dringend auf die Fähre<br />
angewiesen sind, um z.B. Einkäufe und Bankgeschäfte zu tätigen oder den<br />
Arzt, die Behörden oder die Kirche zu besuchen?<br />
4. Sind nach Auffassung der Landesregierung Umwege von zweimal 40 Kilometern<br />
für die Bewohner von Kützkow vertretbar?<br />
5. Ist das Land Brandenburg bereit, einen Teil der Fährkosten zu übernehmen?<br />
Wenn nein, welche andere öffentliche Institution ist zuständig?<br />
Datum des Eingangs: 17.04.2002 / Ausgegeben: 22.04.2002
6. Verfügt die Landesregierung über eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht<br />
bezüglich der in der Vorbemerkung genannten Fähre?<br />
7. Wie hoch müssten mögliche Zuschüsse für die in der Vorbemerkung genannten<br />
Fälle kalkuliert werden?<br />
8. Ist es zutreffend, dass die Fähre vor 1991 kostenlos genutzt werden konnte?<br />
Wenn ja, was waren die Gründe?<br />
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen<br />
und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:<br />
zu Frage 1:<br />
Die Höhe der Fährgebühren wird vom zuständigen Träger der Fähre, hier die Stadt<br />
Havelsee (mit den Stadtteilen Pritzerbe und Kützkow), bestimmt.<br />
Da dieser Bereich zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht zählt, enthält sich die<br />
Landesregierung einer Bewertung.<br />
zu Frage 2:<br />
Eine Dienstaufsichtsmaßnahme kommt hier nicht in Betracht, da kein Fehlverhalten<br />
eines Bediensteten vorliegt. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist bei der Fachaufsicht<br />
nicht gegeben, da das Betreiben der Fähre eine Selbstverwaltungsaufgabe der<br />
Gemeinde ist. Hier wäre nur der Klageweg für den Betroffenen gegeben.<br />
zu Frage 3:<br />
Ja, das ist der Landesregierung bekannt.<br />
zu Frage 4:<br />
Derartige Umwege sind nicht wünschenswert.<br />
zu den Fragen 5 bis 7:<br />
Die Stadt Havelsee betreibt die Fähre als öffentliche Einrichtung im Sinne des Kommunalabgabenrechts.<br />
Hierfür hat der Betreiber die nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu ermitteln und durch die Erhebung von Gebühren<br />
zu decken. Soweit für den Betrieb Fördermittel vom Landkreis und indirekt vom<br />
Land (§ 11 Abs. 1 ÖPVNG) zur Verfügung gestellt werden (in 2002 voraussichtlich<br />
ca. 11.600 ), wirken sich diese Zuschüsse gebührenmindernd aus. Nach der für das<br />
Jahr 2002 erstellten Kalkulation und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung<br />
zur Gebührensatzung vom 13.12.2001 beträgt die Gebühr für eine Monatskarte<br />
für Einzelpersonen 15 , für ein Fahrrad einschl. Fahrer 18 und für einen Pkw mit<br />
Fahrer 35 .
Mit diesen Gebühren werden die in der Kalkulation ermittelten Kosten nicht gedeckt;<br />
der Fehlbetrag ist aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Havelsee auszugleichen.<br />
zu Frage 8:<br />
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Pritzerbe Nr. 60/79/69 vom<br />
20.08.1969 wurde den Einwohnern des Stadtteils Kützkow ein Recht zur unentgeltlichen<br />
Benutzung der Fähre eingeräumt; die Gründe hierfür sind der Landesregierung<br />
nicht bekannt. Dieses Recht galt bis zur ersten rechtswirksamen Gebührensatzung für<br />
die Benutzung der Fähre.