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Landtag Brandenburg Drucksache 5/3793

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> <strong>Drucksache</strong> 5/<strong>3793</strong><br />

5. Wahlperiode<br />

Antwort<br />

der Landesregierung<br />

auf die Kleine Anfrage 1473<br />

des Abgeordneten Rainer Genilke<br />

CDU-Fraktion<br />

<strong>Drucksache</strong> 5/3630<br />

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1473 vom 15.07.2011<br />

Abstufung maroder Landesstraßen<br />

Der für Infrastruktur zuständige Landesminister hat gegenüber Landkreisen und<br />

Gemeinden das Angebot unterbreitet, Landesstraßen in Kommunalstraßen<br />

herabzustufen und anschließend die erforderlichen Sanierungskosten mit 90% aus<br />

dem Landeshaushalt zu fördern.<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Auf der Grundlage welcher konzeptionellen Überlegungen bzw. welches<br />

Rahmenkonzeptes erfolgen diese Angebote?<br />

2. Welche konkreten Ergebnisse hat der Minister für Infrastruktur und<br />

Landwirtschaft in seinen Gesprächen mit den Landkreisen und Gemeinden in Bezug<br />

auf die Herabstufung bisher erzielt? Welche konkreten Fälle werden mit dem Ziel<br />

einer Herabstufung diskutiert?<br />

3. Aus welchen Mitteln soll die Förderung der Sanierungskosten erfolgen?<br />

4. Welche Größenordnung ist bei den Sanierungskosten zu erwarten?<br />

5. Welche Pläne zur Sanierung für in Frage stehende Landesstraßen (die für<br />

eine Herabstufung in Frage kommen) hatte das MIL in Bezug auf deren<br />

Sanierung innerhalb des Netzes der Landesstraßen? Wann und in welchem<br />

Umfang wäre jeweils mit einer Sanierung als Landesstraße zu rechnen?<br />

Datum des Eingangs: 11.08.2011 / Ausgegeben: 16.08.2011


Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />

die Kleine Anfrage wie folgt:<br />

Vorbemerkung:<br />

Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für die<br />

Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden<br />

des Landes <strong>Brandenburg</strong> - Teil kommunaler Straßenbau - können bei der Abstufung von<br />

Landesstraßen der Bau und Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung kommunaler<br />

Straßen und Brücken in der Baulast der Gemeinden, kreisfreien Städte, Landkreise oder<br />

kommunaler Zusammenschlüsse, die anstelle der Gemeinden oder Landkreisen Träger<br />

der Bauslast sind, gefördert werden.<br />

Frage 1:<br />

Auf der Grundlage welcher konzeptionellen Überlegungen bzw. welches Rahmenkonzeptes<br />

erfolgen diese Angebote?<br />

Zu Frage 1:<br />

Als Ausgangspunkt und Rahmenkonzept dient die seit Jahren bewährte Einordnung der<br />

Straßen nach ihrer funktionalen Bedeutung in die verschiedenen Netzkategorien<br />

„Leistungsnetz“, „Grundnetz“ und „Grünes Netz“. Das „Leistungsnetz“ enthält neben den<br />

Bundesautobahnen auch leistungsfähige Bundesstraßen. Zum „Grundnetz“ gehören die<br />

übrigen Bundesstraßen und leistungsfähige Landesstraßen und zum „Grünen Netz“ die<br />

übrigen Landesstraßen. Für Landesstraßen des „Grünen Netzes“ wurde auf der<br />

Grundlage des <strong>Brandenburg</strong>ischen Straßengesetzes (BbgStrG) und der Richtlinien für<br />

integrierte Netzgestaltung (RIN Ausgabe 2008) die aktuelle funktionale Bedeutung<br />

ermittelt. Bei einem geringen Teil des „Grünen Netzes“ ist eine sehr eingeschränkte<br />

Verbindungsfunktion gegeben. Insbesondere für diese Straßenabschnitte kann eine<br />

Abstufung in Frage kommen. Eine Umwidmung bedarf dabei immer einer<br />

einzelfallbezogenen Verhandlung mit dem kommenden Baulastträger (Kreis oder<br />

Gemeinde). Das Prinzip der einvernehmlichen Regelung steht dabei im Vordergrund.<br />

Deshalb berücksichtigt das MIL prioritär die von einigen Gemeinden und Kreisen<br />

unterbreiteten Nachfragen nach Umwidmungsmöglichkeiten einzelner<br />

Landesstraßenabschnitte.<br />

Frage 2:<br />

Welche konkreten Ergebnisse hat der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft in<br />

seinen Gesprächen mit den Landkreisen und Gemeinden in Bezug auf die Herabstufung<br />

bisher erzielt? Welche konkreten Fälle werden mit dem Ziel einer Herabstufung diskutiert?<br />

Zu Frage 2:<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen Gespräche mit Landkreisen und Gemeinden, die ihr<br />

Interesse bekundet haben, eine Landesstraße freiwillig zu übernehmen. Aus diesem<br />

Grund liegen der Landesregierung noch keine abschließenden Ergebnisse vor.<br />

Frage 3:<br />

Aus welchen Mitteln soll die Förderung der Sanierungskosten erfolgen?


Zu Frage 3:<br />

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gemäß der Richtlinie des<br />

Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Förderung von Investitionen zur<br />

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes <strong>Brandenburg</strong> - Teil<br />

kommunaler Straßenbau - und aus Landesmitteln gemäß § 11 Abs. 4 <strong>Brandenburg</strong>isches<br />

Straßengesetz (BbgStrG).<br />

Frage 4:<br />

Welche Größenordnung ist bei den Sanierungskosten zu erwarten?<br />

Zu Frage 4:<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine konkrete Größenordnung bezüglich der Kosten<br />

benannt werden, da diese sich von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich<br />

ausgestalten können.<br />

Frage 5:<br />

Welche Pläne zur Sanierung für in Frage stehende Landesstraßen (die für eine Herabstufung<br />

in Frage kommen) hatte das MIL in Bezug auf deren Sanierung innerhalb des Netzes<br />

der Landesstraßen? Wann und in welchem Umfang wäre jeweils mit einer Sanierung<br />

als Landesstraße zu rechnen?<br />

Zu Frage 5:<br />

Bei zur Abstufung vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich grundsätzlich um Straßen<br />

des Grünen Netzes. Die Landesstraßen des Grünen Netzes haben zur Erfüllung des<br />

regionalen Verbindungsbedarfs im Land <strong>Brandenburg</strong> nur eine nachrangige Bedeutung.<br />

Gemäß Anlage 5 zum Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft,<br />

Abteilung 4 – Nr. 1/2010 vom 19.02.2010 werden im Grünen Netz nur Maßnahmen zur<br />

Verkehrsicherungspflicht realisiert.<br />

Sollte eine Umstufung vorgesehen werden, hat das Land <strong>Brandenburg</strong> als bisheriger<br />

Baulastträger nach § 11(4) BbgStrG dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die<br />

Straße ordnungsgemäß unterhalten hat. Ist dies nicht der Fall, wird eine sogenannte<br />

Einstandspflicht ermittelt. Vor Baulastträgerwechsel erfolgt eine gemeinsame Begehung<br />

der abzustufenden Straße durch den bisherigen und den zukünftigen Baulastträger. In<br />

einem Protokoll werden die Festlegungen getroffen, ob und wann noch Arbeiten vom<br />

bisherigen Baulastträger durchzuführen sind oder ob der zukünftige Baulastträger die<br />

Arbeiten nach der Übernahme selbst durchführt und nach Vorlage der entsprechenden<br />

Belege Geld vom alten Baulastträger erhält. Dazu wird in der Regel eine<br />

Umstufungsvereinbarung abgeschlossen, die auch als haushaltsrechtliche Grundlage<br />

dient.

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