15.05.2014 Aufrufe

12. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Paunzhausen vom 10.12 ...

12. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Paunzhausen vom 10.12 ...

12. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Paunzhausen vom 10.12 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Niederschrift<br />

über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> Nr. 12 <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>Paunzhausen</strong> am<br />

10. Dezember 2009<br />

Anwesend waren:<br />

Vorsitzender:<br />

1. Bürgermeister Johann Daniel<br />

Gemeinderäte:<br />

Aschauer, Benesch, Boos, Butz, Federl, Geyer, Holzer,<br />

Huber, Offenberger, Popp, Steiner<br />

Entschuldigt:<br />

Hiller (berufl. verhindert)<br />

Nicht entschuldigt: -----<br />

Außerdem anwesend: -----<br />

Schriftführer:<br />

Vachal<br />

Im Anschluss an die öffentliche <strong>Sitzung</strong> fand eine nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong> statt.<br />

Für den anschließenden, nichtöffentlichen Teil wurde eine gesonderte Niederschrift<br />

angefertigt.


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 2<br />

1. Bürgermeister Daniel eröffnet die <strong>Sitzung</strong> mit der Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und somit der<br />

daraus folgenden Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

1. Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 05.11.2009<br />

Beschluss-Nr. 80:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 05.11.2009 werden keine Einwendungen<br />

vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

2. Neuanschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz in der Sportplatzstraße<br />

- Auftragsvergabe<br />

Die 4 Jugendbeauftragten erläutern den Vorschlag zur Neugestaltung <strong>des</strong> Spielplatzes<br />

in der Sportplatzstraße. Vorgesehen ist die Errichtung einer Spielkombination mit<br />

zwei Türmen, einer Hängebrücke, Rutsche, Kletternetz, Vogelnestschaukel und<br />

Sandaufzug. Die Ausführung erfolgt in Holzart Lärche natur. Lt. Kostenangebot der<br />

Fa. Berchtold & Kneidl GmbH, Aiterbach, betragen die Kosten kpl. mit Aufstellen<br />

9.888,90 €. Eine Verringerung der Kosten ist möglich, wenn evtl. die Fundamente<br />

durch den Bauhof erstellt werden. Die Jugendbeauftragten empfehlen, den Auftrag<br />

an die Fa. Berchtold & Kneidl zu vergeben.<br />

Beschluss-Nr. 81:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Neuanschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz<br />

in der Sportplatzstraße wie von den vier Jugendbeauftragten vorgeschlagen.<br />

Der Auftrag wird an die Fa. Berchtold & Kneidl GmbH, Atterstr. 17, Aiterbach; 85391<br />

Allerhausen, zum Preis von 9.888,90 € brutto lt. Angebot <strong>vom</strong> 28.09.2009 vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

3. Innenausbau/Modernisierung <strong>des</strong> Jugendtreffs im Rathaus – Besprechung<br />

und Auftragsvergabe<br />

Gemeinderatsmitglied Steiner stellte den Vorschlag der Jugendbeauftragten zum<br />

Innenausbau bzw. zur Modernisierung <strong>des</strong> Jugendtreffs im Rathaus vor. Ziel war es,<br />

durch Aufteilung <strong>des</strong> Raumes drei Zonen zu erreichen. Das vorhandene Mobiliar soll<br />

weitgehend übernommen werden. Der Billardtisch und die Internetecke werden ge-<br />

2


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 3<br />

spendet. Für die Umgestaltung und Ausstattung werden Kosten von 7.500,00 € geschätzt.<br />

Herr Boos ergänzte, dass der Vorschlag zur Neugestaltung auch das Ergebnis der<br />

Besichtigung von Jugendtreffs in anderen Gemeinden ist.<br />

Beschluss-Nr. 82:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Innenausbau bzw. der Modernisierung <strong>des</strong> Jugendtreffs<br />

im Rathaus wie von den Jugendbeauftragten vorgeschlagen zu und genehmigt<br />

die veranschlagten Kosten von max. 7.500,00 €.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

4. Bun<strong>des</strong>autobahn A 9 Nürnberg – München;<br />

Seitenstreifenfreigabe <strong>des</strong> Abschnitts AD Holledau bis Allershausen;<br />

Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren<br />

Mit der <strong>Sitzung</strong>seinladung gingen den Gemeinderatsmitgliedern eine Beschlussvorlage<br />

sowie ein Auszug aus den Planunterlagen, insbesondere zum Lärmschutz zu.<br />

Als Tischvorlage wurde ein zweiter Beschlussvorschlag verteilt.<br />

Die Autobahndirektion Südbayern plant, die Seitenstreifen der BAB A 9 <strong>vom</strong> AD Holledau<br />

bis Allershausen in beiden Fahrtrichtungen in Spitzenzeiten für den Verkehr<br />

freizugeben. Die Seitenstreifen werden nur zeitlich begrenzt zu Verkehrsspitzenzeiten<br />

freigegeben. Eine dauernde Freigabe zu Nachtzeiten, zwischen 22:00 und 06:00<br />

Uhr, ist verkehrlich nicht notwendig und erfolgt nicht.<br />

Die Maßnahme soll in zwei Abschnitten durchgeführt werden. Der erste Abschnitt<br />

von Allershausen bis zum AK Neufahrn ist bereits genehmigt und wird derzeit gebaut.<br />

Die planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch ein Plangenehmigungsverfahren<br />

nach § 17 b Fernstraßengesetz.<br />

Durch Ummarkierung, Reduzierung von Fahrstreifen und Randstreifenbreiten sowie<br />

durch die Nutzung <strong>des</strong> Seitenstreifens als Fahrstreifen kann im Planungsbereich ein<br />

4. Fahrstreifen zur Verfügung gestellt werden. An der durchgehenden Strecke erfolgt<br />

keine Fahrbahnverbreiterung. Als bauliche Maßnahmen sind lediglich vorgesehen,<br />

im Bereich der Ein- und Ausfahrten (Anschlussstellen, Parkplätze, Rastanlagen) die<br />

jeweiligen Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren nach außen auszubauen.<br />

Während der Aktivierung <strong>des</strong> 4. Fahrstreifens entfällt der Seitenstreifen als Haltemöglichkeit<br />

bei einer Panne. Es ist <strong>des</strong>halb zusätzlich erforderlich, in regelmäßigen<br />

Abständen Nothaltebuchten vorzusehen.<br />

Der aus Sicht der Lärmvorsorge nach der 16. Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzverordnung<br />

erhebliche Eingriff besteht im Wesentlichen aus dem Umbau der Ein- und Ausfahrten<br />

im Planungsbereich, um eine durchgängige Befahrbarkeit der Seitenstreifen zu ermöglichen.<br />

Als Folge der Seitenstreifenfreigabe verschiebt sich die Lage der Schall-<br />

3


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 4<br />

quelle auf der A 9 von den Mitten der Laststreifen (den äußeren Fahrstreifen) auf die<br />

Mitten der Seitenstreifen. Gegenstand der Untersuchung war die Prüfung, ob durch<br />

diese Verschiebung Maßnahmen zur Lärmvorsorge auf der Grundlage der 16.<br />

BImSchV erforderlich werden. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass weder<br />

tags noch nachts eine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV in Verbindung<br />

mit einer Überschreitung der geltenden Grenzwerte gegeben ist. Wo<br />

Pegelerhöhungen errechnet werden, sind keine Grenzwertüberschreitungen gegeben.<br />

Umgekehrt werden in Teilbereichen Grenzwertüberschreitungen errechnet, es<br />

tritt jedoch keine Zunahme der Belastung ein. Die Lärmsituation ändert sich im gesamten<br />

Untersuchungsgebiet nur minimal, zumeist im Bereich von gerundet -0,1 bis<br />

+0,1 dB(A). Lediglich in Geisenhausen, Gemeinde Schweitenkirchen, und in Schernbuch,<br />

Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong>, ergeben sich als Folge der Baumaßnahmen höhere<br />

Pegelreduktionen von -0,3 bis -0,5 dB(A). da sich die Abschirmung durch vorhandene<br />

Lärmschutzanlagen geringfügig verbessert. Auch außerhalb <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs<br />

der erheblichen baulichen Eingriffe, auf der freien Strecke, ergibt sich an keinem<br />

Gebäude eine wesentliche Änderung. Aus akustischer Sicht liegen alle Änderungen<br />

der Lärmsituation unterhalb der Wahrnehmungsschwelle <strong>des</strong> menschlichen<br />

Gehörs.<br />

Maßnahmen zum Schallschutz im Rahmen der Lärmvorsorge werden nicht erforderlich,<br />

da die Voraussetzungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

hierfür nicht gegeben sind.<br />

Mehrmals, zuletzt mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.03.2009 hat die Gemeinde Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> Lärmschutzes für die betroffenen Ortsteile von <strong>Paunzhausen</strong> gefordert, die jedoch<br />

bisher immer abgelehnt wurden. Im Zuge der Plangenehmigung sollte dieser<br />

Forderung auf jeden Fall erneut Nachdruck verliehen werden.<br />

Herr Offenberger, stellte zunächst fest, dass die Autobahndirektion keinerlei Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> Lärmschutzes im Zuge der Standstreifenfreigabe für notwendig erachtet<br />

und der Ist-Zustand nicht geändert wird. Und das vor dem Hintergrund, dass die<br />

Zunahme <strong>des</strong> Verkehrs um weitere 19 % und 20 % durch Lkw in der Nacht prognostiziert<br />

wird. Aus diesem Grund kommt nur die im Beschlussvorschlag 2 formulierte<br />

Ablehnung in Betracht.<br />

Der Ausbau wird so geringfügig eingestuft, dass die Anforderung an Lärmvorsorge,<br />

nämlich das Vorliegen einer "wesentlichen Änderung", nicht erfüllt wird. Diese Einstufung<br />

ist schlichtweg falsch. Nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an<br />

Bun<strong>des</strong>fernstraßen besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorge, wenn Bau oder wesentliche<br />

Änderung erfolgen. Dies ist im Fall der Standstreifenfreigabe im Gemeindebereich<br />

gegeben. Entlang der Parkplatzanlagen wird die BAB jeweils durch eine Fahrspur<br />

erweitert. Das stellt zugleich einen wesentlichen baulichen Eingriff dar.<br />

Außerdem sind die Berechnungen im Erläuterungsbericht zum Lärmschutz nicht<br />

glaubwürdig und fehlerhaft und sind daher dringend zu ergänzen.<br />

• Der Prognosezeitraum ist mit 2020 angenommen. Nach den einschlägigen Vorgaben<br />

liegt der Prognosezeitraum bei 10-20 Jahren (Mittel = 15 Jahre), müsste<br />

also auf jeden Fall bis 2025 gehen.<br />

4


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 5<br />

• Nach den Berechnungen <strong>des</strong> Gutachtens nimmt die Lärmbelastung im Bereich<br />

der Parkplätze m bis zu 0,5 dB(A) ab. Dies ist nicht glaubwürdig. Die angenommene<br />

Verbesserung durch Näherrücken der Schallquelle an den Wall trifft nicht<br />

zu, weil zwischen Wall und der Zu-/Abfahrt zum Parkplatz kein Platz für eine weitere<br />

Fahrspur ist. In der Nacht werden weiterhin nur drei Spuren genutzt, so dass<br />

der Lkw-Verkehr weiter <strong>vom</strong> Wall abrückt.<br />

• Das Internet-Berechnungsprogramm zeigt höhere Werte als die Berechnung in<br />

den Planunterlagen<br />

• In der EU-Verordnung 2002/49EG <strong>vom</strong> 18.07.2002 wird eine Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm vorgeschrieben. Diese VO wurde durch das<br />

BImSchG <strong>vom</strong> 24.06.05 in nationales Recht umgesetzt. Die in § 47 BImSchG geforderten<br />

Lärmbelastungskarten für Hauptverkehrsstraßen wurden durch das<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt (LfU) erstellt. Nach dieser Berechnung, die auch für die A<br />

9 vorliegt, wird in der Nacht der Lärmvorsorgewert von 54 dB(A) in Johanneck,<br />

Hohenbuch und Schernbuch überschritten. Diese Werte liegen deutlich höher als<br />

die Werte im Erläuterungsbericht zum Schallschutz.<br />

Aus alledem gibt es für die Gemeinde nur eine Folgerung: Der Ausbau bzw. die<br />

Standstreifenfreigabe ist wegen <strong>des</strong> fehlenden Lärmschutzes abzulehnen und die<br />

Zustimmung der Gemeinde zu verweigern.<br />

Beschluss-Nr. 83:<br />

Gegen die Planung zur Seitensteifenfreigabe der BAB A 9 im Abschnitt AD Holledau<br />

bis Allershausen werden seitens der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> grundsätzlich Einwände<br />

in Bezug auf den unzureichenden Lärmschutz erhoben.<br />

Nach Ansicht der Gemeinde ist auch eine Verstärkung <strong>des</strong> Fahrbahnunterbaus notwendig.<br />

Zusätzlich wird mit der Verlegung <strong>des</strong> Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifens<br />

<strong>des</strong> Parkplatzes (Höhe Schernbuch) neben der bisher vorhandenen Spur<br />

eine zusätzliche Fahrspur errichtet. Dies stellt aus Sicht der Gemeinde einen Vollausbau<br />

dar. Die Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> kann somit einem entsprechenden Ausbau<br />

der BAB A 9 nur unter der Voraussetzung eines ausreichenden Lärmschutzes (Verbesserung<br />

der Lärmschutzeinrichtungen für die Ortsteile der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong>)<br />

zustimmen. Da dieser nicht gegeben ist, stellt der Ausbau eine unzumutbare<br />

Belastung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> dar (höhere<br />

Verkehrs- und Lärmbelastung).<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Parkplatzes "Paunzhauser Feld" ist vorgesehen, das anfallende O-<br />

berflächenwasser über die Böschungen zu versickern. Die Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong><br />

hat gerade für den Ortsteil Schernbuch mit erheblichem finanziellen Aufwand Regenrückhaltebecken<br />

errichtet um die Ortschaft vor Hochwasser zu schützen. Dem läuft<br />

die die Maßnahme der Autobahndirektion zuwider. Nachdem im Bereich der Parkplätze<br />

beidseitig eine zusätzliche Spur errichtet werden soll, ist auch mit erhöhtem<br />

Anfall von Oberflächenwasser zu rechnen. Dieses ist schadlos zu beseitigen und es<br />

wird daher die Errichtung entsprechender Rückhalteeinrichtungen gefordert. Der<br />

Versickerung in der beabsichtigten Form wird nicht zugestimmt.<br />

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Ortsteil Schernbuch nicht wie auf Seite<br />

5


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 6<br />

7 der Unterlage 11.1 (Erläuterungsbericht zum Schallschutz) unter 2.3 ausgeführt im<br />

Außenbereich liegt. Dies ist eine falsche Annahme.<br />

Aus den vorgenannten Gründen wird die geplante Ausbaumaßnahme abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

Abschließend wurde ein Arbeitskreis gebildet, der die weiteren Gespräche mit der<br />

Autobahndirektion führen und das weitere Vorgehen auch Zusammen mit der Nachbargemeinde<br />

Schweitenkirchen abstimmen soll, gebildet. Dem AK gehören an: 1.<br />

Bürgermeister Daniel und die Gemeinderatsmitglieder Offenberger, Popp und Boos.<br />

5. Vollzug <strong>des</strong> Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes;<br />

Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG<br />

für die Kindertagespflege<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Beschlusses <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses wird im Landkreis Freising<br />

seit 01.01.2007 das BayKiBiG in Bezug auf die Kindertagespflege umgesetzt. Gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 BayKiBiG sind die Gemeinden verpflichtet, einen bestimmten Bedarf<br />

an Plätzen für die Kindertagespflege anzuerkennen. Bisher hat die Gemeinde im<br />

Einzelfall eine Bedarfsanerkennung über Plätze in Kindertagespflege ausgesprochen.<br />

Um nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung im Gemeinderat herbeiführen zu<br />

müssen wird vorgeschlagen, für die Kindertagespflege nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG<br />

zwei Betreuungsplätze anzuerkennen.<br />

Beschluss-Nr. 84:<br />

Die Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> kennt nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG insgesamt den Bedarf<br />

von drei Plätzen für die Kindertagespflege an.<br />

Der 1. Bürgermeister bzw. die Verwaltung werden ermächtigt, künftige Bedarfsanerkennungen<br />

für Kindertagespflege im Verwaltungswege vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

6. Antrag der BL auf Dorferneuerung – Besprechung<br />

Die Bürgerliste hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 15.06.2009 einen Antrag zur Prüfung der Möglichkeiten<br />

der Dorferneuerung gestellt.<br />

In der heutigen <strong>Sitzung</strong> so 1. Bürgermeister Daniel soll das weitere Vorgehen besprochen<br />

werden.<br />

6


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 7<br />

Herr Offenberger ergänzte zum Antrag der BL, dass die Fragestellung für <strong>Paunzhausen</strong><br />

lautet, ob man die Dorferneuerung will oder nicht. Viele Sachen können innerorts<br />

gefördert werden. Es sollte ein Fachmann <strong>des</strong> Amtes für ländliche Entwicklung im<br />

Gemeinderat das Wesen und die Möglichkeiten in der Dorferneuerung aufzeigen und<br />

der Gemeinderat sollte sich Dörfer, in denen bereits Dorferneuerungsverfahren<br />

durchgeführt wurden, anschauen. Evtl. könnte Bürgermeister Vogler von den Erfahrungen<br />

in Sünzhausen berichten.<br />

Dorferneuerung ist nach Auskunft <strong>des</strong> Amtes für ländliche Entwicklung ein sehr komplexes<br />

Thema, so der 1. Bürgermeister. Ein Vertreter <strong>des</strong> Amtes sollte sich die Gemeinde<br />

mit ihren Ortsteilen anschauen und danach im Gemeinderat die Möglichkeiten<br />

der Dorferneuerung in <strong>Paunzhausen</strong> aufzeigen und allgemein zur Dorferneuerung<br />

informieren.<br />

Mit diesem Vorgehen zeigte sich der Gemeinderat einverstanden.<br />

- ohne Beschlussfassung -<br />

7. BOS – Digitalfunkmast in <strong>Paunzhausen</strong> - Sachstandsbericht<br />

Bürgermeister erläuterte den Sachstand zur beabsichtigten Errichtung eines BOS-<br />

Digitalfunkmastes in <strong>Paunzhausen</strong> und stellte eingangs fest, dass es äußerst schwierig<br />

ist, bei den zuständigen Stellen an konkrete Informationen heranzukommen.<br />

• Ende Oktober erhielt die Gemeinde eine Anfrage der Fa. Abel Mobilfunk bezüglich<br />

eines Grundstücks, das als möglicher Standort in Betracht kommt.<br />

• Am 4.11. hat er in einem Telefongespräch erfahren, dass ein Termin mit einem<br />

Grundeigentümer stattfindet (dieser war zu dieser Zeit bereits im Gange).<br />

• Am 5.11. erfolgte die Bekanntgabe im Gemeinderat und es wurde festgelegt, in<br />

der Presse und in der Gemeindezeitung die Bevölkerung auf dieses Vorhaben<br />

neutral hinzuweisen.<br />

• Projektgruppe DigiNet im Innenministerium hat Standortsuche an Fa. Telent vergeben<br />

und als deren Subunternehmer agiert die Fa. Abel Mobilfunk.<br />

• Landrat und Kreisbrandrat sowie Sachgebiet Katastrophenschutz wurde kontaktiert<br />

und um Unterstützung gebeten.<br />

• Am 7.<strong>12.</strong> war Termin mit zuständigem Sachbearbeiter <strong>des</strong> Innenministeriums bezüglich<br />

eines möglichen Alternativstandortes statt (nur 1. und 2. Bürgermeister) –<br />

Teilnahme Bürger strikt abgelehnt. Auch bei diesem Gespräch waren keine Auskünfte<br />

zum Suchkreis zu bekommen. In Erfahrung war lediglich zu bringen, dass<br />

der Bereich der A9 und B 13 abgedeckt werden muss. Ein Alternativstandort wurde<br />

besichtigt und wird auf freiwilliger Basis geprüft. Das Ergebnis soll bis nächste<br />

Woche vorliegen.<br />

Unter anderem auf Anregung aus dem Kreis der Zuhörer und der Initiatoren der Unterschriftenaktion<br />

soll an das Innenministerium ein Schreiben gerichtet werden in<br />

dem der vorgesehene Standort abgelehnt wird und die Gemeinde die Suche nach<br />

Alternativstandorten unterstützt.<br />

7


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 8<br />

Beschluss-Nr. 85:<br />

Die Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> lehnt den geplanten Standort zur Errichtung eines<br />

BOS-Mobilfunktmastens auf dem Grundstück Fl.Nr. 785 Gemarkung <strong>Paunzhausen</strong><br />

im Bereich Schucklberg aus Gründen der Beeinträchtigung <strong>des</strong> Orts- und Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

ab. Nach den einschlägigen Vorgaben sollen die Gemeinden in die<br />

Standortsuche aktiv eingebunden werden. Im Rahmen dieser Einbindung sichert die<br />

Gemeinde den mit der Standortsuche <strong>vom</strong> Innenministerium beauftragten Firmen<br />

Telent und Abel Mobilfunk jegliche Unterstützung zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

8. Informationen, Verschiedenes<br />

1. Bürgermeister Daniel gab bekannt:<br />

• Zuschussbescheid <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamtes für die Maßnahme "Hochwasserschutz<br />

Schernbuch" liegt vor. Die Zuwendung beträgt 140.134,52 €.<br />

• Termin für das Starkbierfest ist am Freitag, 19.02. und Samstag, 20.02.2010<br />

• Nach Mitteilung <strong>des</strong> Bayerischen Gemeindetages ist für 2010 mit einem Rückgang<br />

der Einkommensteuerbeteiligung um 20 % und beim Gewerbesteueraufkommen<br />

mit bis zu 25 % zu rechnen.<br />

• Für das Kindergartenpersonal wurden Bürostühle beschafft.<br />

• Auf Nachfrage erklärt Frau Federl, dass die Auftragsbestätigung für den Wegebau<br />

zur Kiesgrube noch nicht vorliegt.<br />

Gemeinderatsmitglied Huber bat um Verbesserung der Hausnummern- bzw. Straßenbeschilderung<br />

in Walterskirchen zu Hs.Nr. 32.<br />

Herr Boos erinnerte an die Erledigung der Verkehrsschau <strong>vom</strong> 30.09. Zusammen mit<br />

Herrn Butz wird er zur Behandlung im Gemeinderat ein Protokoll vorlegen.<br />

Weiter gab Herr Boos bekannt, dass bereits 143 Bürgerinnen und Bürger die Unterschriftenliste<br />

für die Verbesserung <strong>des</strong> Lärmschutzes unterschrieben haben.<br />

Herr Butz informierte, dass der FW-Abgeordnete Pointner im Landtag einen Antrag<br />

zur generellen Verbesserung <strong>des</strong> Lärmschutzes an Hauptverkehrsstraßen eingebracht<br />

hat.<br />

Abschließend nahm Geschäftsleiter Vachal zu den Ausführungen im Leserbrief der<br />

BL im Freisinger Tagblatt <strong>vom</strong> 21./22.11.09 bezüglich der Protokollführung Stellung.<br />

8


<strong>Sitzung</strong> Nr. 12 am 10.<strong>12.</strong>2009 - öffentlich 9<br />

Den Vorwurf, Protokolle werden "entschärft" und geben nur einen Teil <strong>des</strong> Geschehens<br />

wieder, wies Herr Vachal entschieden zurück. Die Niederschriften werden als<br />

Ergebnisprotokoll geführt und nicht als Wortprotokoll. Wenn dies gewünscht werde,<br />

muss ein Tonband mitlaufen bzw. jemand anders die <strong>Sitzung</strong> protokollieren. Herr<br />

Vachal stellte fest, dass er stets um eine objektive und neutrale Erstellung der Niederschrift<br />

bemüht ist und sich in 30 Jahren, in denen er als Schriftführer bei Gemeinderatssitzungen<br />

tätig ist, derartiges nicht habe vorhalten lassen müssen. Festgehalten<br />

werden in der Regel Wortmeldungen, die letztlich zur Entscheidungsfindung ausschlaggebend<br />

waren und natürlich Anträge. Im Übrigen ist den Niederschriften ja<br />

stets <strong>vom</strong> Gemeinderat zugestimmt worden.<br />

D a n i e l<br />

Vachal<br />

1. Bürgermeister Schriftführer<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!