Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten - Paunzhausen
Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten - Paunzhausen
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Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong><br />
Landkreis Freising<br />
<strong>Kindergartenordnung</strong> für <strong>den</strong> <strong>Gemeindekindergarten</strong><br />
1. Aufnahmebedingungen<br />
Grundsätzlich erhält jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten<br />
3. Lebensjahr, in begründeten Fällen vor dem vollendeten 3. Lebensjahr, soweit das Kind<br />
kindergartenreif ist, bis zum Beginn der Schulpflicht einen Kindergartenplatz.<br />
Sind nicht genügend Kindergartenplätze verfügbar, behält sich der Träger vor, zusammen mit<br />
der Kindergartenleitung die Entscheidung zu treffen.<br />
2. Öffnungszeiten<br />
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007 ist in Bezug auf die Belegungszeiten das neue<br />
Bayerische Kinderbildungs — und Betreuungsgesetz —BayKiBiG anzuwen<strong>den</strong>. Es gibt keine<br />
zeitlich starr fixierten Gruppen mehr. Ausschlaggebend ist die von <strong>den</strong> Eltern gewählte<br />
Betreuungszeit (Buchungszeit).<br />
Dazu einige Punkte, die zu beachten sind:<br />
• Mindestbelegungszeit pro Tag 4 Stun<strong>den</strong><br />
• Belegt bzw. gebucht wer<strong>den</strong> können Zeiten von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr; ab 7.30 Uhr,<br />
8.00 Uhr, 8.30 Uhr stündlich, wobei die Mindestbuchungszeit von 4 Stun<strong>den</strong> täglich<br />
einzuhalten ist.<br />
• Es gilt die Kernzeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, während dieser die Kinder anwesend<br />
sein müssen, um <strong>den</strong> Bildungsplan umsetzen zu können.<br />
• Für die Buchungswünsche der Eltern gilt allerdings, dass sich diese am Bedarf und an<br />
der Anzahl der Buchungen für bestimmte Zeiten orientieren und keine<br />
Einzelfallregelungen getroffen wer<strong>den</strong> können. Voraussetzung für die Buchung ist,<br />
dass jeweils eine entsprechende Anzahl an Kindern für die gleiche Buchungszeit<br />
angemeldet wird.<br />
• Die einmal gewählte Buchungszeit gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr.<br />
Aus triftigen beruflichen, persönlichen oder pädagogischen Grün<strong>den</strong> ist in<br />
Ausnahmefällen eine einmalige Änderung während des laufen<strong>den</strong> Jahres möglich.<br />
• Möglich ist es auch, an verschie<strong>den</strong>en Tagen unterschiedliche Buchungszeiten zu<br />
belegen; jedoch sollte hier vor allem <strong>den</strong> pädagogischen Erfordernissen Augenmerk<br />
geschenkt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Abholzeiten sind pünktlich einzuhalten.
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3. Ferienordnung/Schließungszeiten /Abholzeiten:<br />
Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.<br />
Der Kindergarten ist in der Regel 4 Wochen in <strong>den</strong> Sommerferien sowie zwischen<br />
Weihnachten und Hl. Dreikönig geschlossen.<br />
Die übrigen Schließungszeiten wer<strong>den</strong> zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.<br />
Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass (z. B. Fortbildung) für 2 — 5 Tage<br />
zusätzlich zu schließen.<br />
Abholzeiten:<br />
Um flexiblere Öffnungszeiten bieten zu können, können Kinder ab 13.30 Uhr innerhalb der<br />
Buchungszeit jederzeit abgeholt wer<strong>den</strong>. Eine frühere Abholung vor 13.30 Uhr ist wegen der<br />
Essenszeit nicht möglich. Die Gebühren für nicht in Anspruch genommene Zeit wer<strong>den</strong> nicht<br />
erstattet.<br />
Für die Kurse der Aktionsnachmittage gelten diese Ausnahmen nicht, dort sind die Zeiten<br />
genau einzuhalten.<br />
4. Elternbeiträge<br />
4.1 Grundsätzliches<br />
Die Elterngebühren wer<strong>den</strong> in 11 Monatsbeiträgen erhoben. Der August ist beitragsfrei.<br />
Für <strong>den</strong> Besuch des Kindes sind im voraus — jeweils zum 1. eines Monats<br />
— für <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Monat sind folgende Gebühren zu entrichten, die in der<br />
Gemeinderatssitzung am 16.02.2006 als Gebührenregelung beschlossen wor<strong>den</strong> ist:<br />
Die tägliche Betreuung<br />
bis 4 Stun<strong>den</strong><br />
über 4 bis 5 Stun<strong>den</strong><br />
über 5 bis 6 Stun<strong>den</strong><br />
über 6 bis 7 Stun<strong>den</strong><br />
über 7 bis 8 Stun<strong>den</strong><br />
über 8 bis 9 Stun<strong>den</strong><br />
68,00 €<br />
75,00 €<br />
83,00 €<br />
90,00 €<br />
97,00 €<br />
105,00 €<br />
Der Elternbeitrag muss durchgehend bezahlt wer<strong>den</strong> (auch bei Krankheit des Kindes oder<br />
Urlaubsaufenthalt), da die laufen<strong>den</strong> Betriebskosten ganzjährig von der Gemeinde getragen<br />
wer<strong>den</strong> müssen.<br />
4.2 Beitragsermäßigung<br />
Wenn von einer Familie mehrere Kinder <strong>den</strong> Kindergarten besuchen, wer<strong>den</strong> für das zweite<br />
Kind 2/3 und für jedes weitere Kind die Hälfte der festgelegten Beträge erhoben. Weitere<br />
Ermäßigungen können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag gewährt wer<strong>den</strong>.
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5. Essensgeld und Spielgeld<br />
Mittagessen ist für Kinder, die bis 14.00 Uhr oder länger gebucht haben, möglich. Die Kosten<br />
betragen pro Tag 2,80 €. Kann ein Kind wegen Krankheit, Therapie, Urlaub usw. an der<br />
Mahlzeit nicht teilnehmen, muss bis spätestens 8.30 Uhr an diesem Tag eine Stornierung<br />
erfolgen.<br />
Das Spielgeld von monatlich 4,00 € dient dem Verbrauch von Beschäftigungs-material, sowie<br />
der Mitfinanzierung von Unternehmungen, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken etc.<br />
6. Getränkegeld<br />
Das Getränkegeld von monatlich 2,50 € bei einer Buchungszeit bis zu 6 Stun<strong>den</strong> und 3,00 €<br />
bei einer Buchungszeit mehr als 6 Stun<strong>den</strong>, wird für <strong>den</strong> Einkauf von Tee, Säften, Milch und<br />
Mineralwasser verwendet.<br />
7. Zahlungsweise<br />
Die Kindergartengebühren (Elternbeiträge, Essensgeld und Spielgeld) wer<strong>den</strong> per<br />
Einzugsermächtigung vom Konto der Erziehungsberechtigten abgebucht. Das Getränkegeld<br />
(Jahresbeitrag bei Kindern mit Buchungszeit bis 13.00 Uhr 27,50 € und bei einer<br />
Buchungszeit bis 14.00 Uhr und länger 33,00 €) ist zu Beginn des Kindergartenjahres beim<br />
Kindergartenpersonal zu zahlen.<br />
8. Kostenentwicklung<br />
Jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres kann eine Angleichung der Gebühren an die<br />
allgemeine Kostenentwicklung erfolgen.<br />
9. Mitarbeit der Erziehungsberechtigten, Sprechstun<strong>den</strong><br />
Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten hängt entschei<strong>den</strong>d von<br />
der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Eltern und sonstigen<br />
Erziehungsberechtigten sollen daher das regelmäßige Gespräch mit dem Kindergartenpersonal<br />
suchen und nach Möglichkeit die angebotenen Elternabende besuchen. Mit <strong>den</strong><br />
Gruppenerzieherinnen können auch Elternsprechstun<strong>den</strong> vereinbart wer<strong>den</strong>.<br />
10. Mitteilungspflicht<br />
Erkrankungen eines Kindes sind dem Kindergartenpersonal sofort mitzuteilen.<br />
10.1 Erkrankungen des Kindes<br />
Bei Infektionskrankheiten, die unter das Bundesseuchengesetz fallen (wie z.B. Windpocken,<br />
ansteckende Bindehautentzündung, Röteln, Scharlach, Kopfläuse, Masern, Mumps,
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Keuchhusten etc. § 45 Abs. 1 u. § 3) ist die Art der Erkrankung der Leitung des Kindergarten<br />
sofortzu nennen.<br />
10.2 Erkrankung innerhalb der Familie<br />
Krankheiten innerhalb der Familie, die nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtig sind<br />
(TBC, Ruhr, Salmonellen, Meningitis, Cholera) müssen der Kindergartenleitung<br />
unverzüglich angezeigt wer<strong>den</strong>.<br />
Bei 10.1 und 10.2 darf das Kind erst mit einer ärztlichen Bescheinigung <strong>den</strong> Kindergarten<br />
wieder besuchen.<br />
- Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber u. ä. sind die Kinder<br />
ebenfalls zu Hause zu behalten.<br />
- Der Träger ist berechtigt, Kinder mit anstecken<strong>den</strong> Erkrankungen zeitweilig vom Besuch<br />
der Einrichtung auszuschließen, wenn die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.<br />
Medikamente dürfen vom Kindergartenpersonal nur im äußersten Notfall gemäß ärztlicher<br />
Verordnung verabreicht wer<strong>den</strong>, wenn eine schriftliche Berechtigungserklärung der<br />
Sorgeberechtigten vorliegt. Eine eigenmächtige Medikation ist ausgeschlossen.<br />
Bei chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes usw. dürfen Medikamente nur nach<br />
schriftlicher ärztlicher Anweisung verabreicht wer<strong>den</strong>.<br />
10.3 Besonderheiten<br />
Alle nicht sichtbaren Besonderheiten des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen.<br />
Darunter versteht man Allergien, Unverträglichkeiten, organische Schwächen etc.<br />
Auch Vorfälle mit möglichen Spätfolgen sind zu nennen (z.B. ein Sport- oder Autounfall<br />
ohne vermeintliche Verletzung).<br />
Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer (zu Hause und am Arbeitsplatz) sind dem<br />
Kindergarten mitzuteilen.<br />
Mitteilungspflicht besteht bei Änderung des Personensorgerecht.<br />
11. Kündigung des Kindergartenplatzes<br />
11.1 Kündigung durch <strong>den</strong> Träger<br />
Ein Kind kann vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, wenn<br />
es über zwei Wochen unentschuldigt fehlt,<br />
die Kindergartengebühr über 2 Monate, trotz Fälligkeit, nicht entrichtet wurde,<br />
- die entsprechende Förderung oder/und Integration des Kindes in der Gruppe, sowie<br />
die Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten nicht möglich erscheint.
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11.2 Kündigung durch die Erziehungsberechtigten<br />
Der Kindergartenplatz kann unter einer Einhaltungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende<br />
gekündigt wer<strong>den</strong>. Diese hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Kindergartenleitung zu<br />
richten.<br />
Bei Eintritt in die Schule endet der Besuch mit Ablauf des Kindergartenjahres am 31. Juli.<br />
Bei vorzeitigem Austritt eines schulpflichtigen Kindes ab dem 1. Juni ist die Kindergartengebühr<br />
bis zum Ablauf des Kindergartenjahres zu zahlen.<br />
12. Aufsicht und Haftung/Versicherungsschutz<br />
12.1 Aufsicht<br />
Der Kindergarten übernimmt Kraft des Aufnahmevertrages die Aufsichtspflicht des Kindes.<br />
Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der jeweiligen Buchungszeit, bzw. mit der<br />
Übergabe und Verabschiedung des Kindes bei der zuständigen Betreuerin.<br />
Ankunft und Abholen des Kindes ist dem zuständigen Betreuungspersonal bekannt zu geben.<br />
Personen die berechtigt sind, Ihr Kind vom Kindergarten abzuholen, wer<strong>den</strong> im Anmeldebogen<br />
genannt. In Ausnahmefällen ist der Kindergarten zu informieren.<br />
Tritt Ihr Kind <strong>den</strong> Nachhauseweg allein an, bedarf dies einer schriftlichen Einwilligungserklärung<br />
der/des Erziehungsberechtigten, die der Kindergartenleitung auszuhändigen ist und<br />
dem Einverständnis der Erzieherin, da diese haftbar ist.<br />
12.2 Haftung/Versicherungsschutz<br />
Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfall versichert. Der Versicherungsschutz<br />
besteht<br />
auf direktem Weg zum und vom Kindergarten,<br />
während des Aufenthalts im Kindergarten,<br />
bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens.<br />
Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. In diesem<br />
Fall besteht sofortige Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung.<br />
Diese Versicherung ist beitragsfrei.<br />
Eine Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen einer gemeindlichen<br />
Haftpflichtversicherung.
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Für Besucher des Kindergartens besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gem. § 539<br />
der Reichsversicherungsordnung.<br />
Sonstiges<br />
1. Telefonzeit<br />
Wir bitten Sie, bei Mitteilungen folgende Telefonzeit zu beachten:<br />
7.30 Uhr bis 8.30 Uhr Telefon: 08444/1838<br />
Telefax: 08444/<br />
Email:<br />
2. Anschlagtafel und Elternbriefe<br />
Wichtige Mitteilungen und Termine sind unserer Anschlagtafel im Flur des Kindergartens<br />
oder <strong>den</strong> Elternbriefen zu entnehmen.<br />
3. Fortbildung<br />
Dem Bildungsauftrag des Kindergartens entspricht es, dass das pädagogische Personal auf<br />
Fortbildung angewiesen ist.<br />
Die Mitarbeiter unseres Kindergartens nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen<br />
teil.<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Kindergartenordnung</strong> tritt am 01.09.2008 in Kraft.<br />
Hans Daniel,<br />
1. Bürgermeister