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Kindergartenordnung für den Gemeindekindergarten - Paunzhausen

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Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong><br />

Landkreis Freising<br />

<strong>Kindergartenordnung</strong> für <strong>den</strong> <strong>Gemeindekindergarten</strong><br />

1. Aufnahmebedingungen<br />

Grundsätzlich erhält jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten<br />

3. Lebensjahr, in begründeten Fällen vor dem vollendeten 3. Lebensjahr, soweit das Kind<br />

kindergartenreif ist, bis zum Beginn der Schulpflicht einen Kindergartenplatz.<br />

Sind nicht genügend Kindergartenplätze verfügbar, behält sich der Träger vor, zusammen mit<br />

der Kindergartenleitung die Entscheidung zu treffen.<br />

2. Öffnungszeiten<br />

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007 ist in Bezug auf die Belegungszeiten das neue<br />

Bayerische Kinderbildungs — und Betreuungsgesetz —BayKiBiG anzuwen<strong>den</strong>. Es gibt keine<br />

zeitlich starr fixierten Gruppen mehr. Ausschlaggebend ist die von <strong>den</strong> Eltern gewählte<br />

Betreuungszeit (Buchungszeit).<br />

Dazu einige Punkte, die zu beachten sind:<br />

• Mindestbelegungszeit pro Tag 4 Stun<strong>den</strong><br />

• Belegt bzw. gebucht wer<strong>den</strong> können Zeiten von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr; ab 7.30 Uhr,<br />

8.00 Uhr, 8.30 Uhr stündlich, wobei die Mindestbuchungszeit von 4 Stun<strong>den</strong> täglich<br />

einzuhalten ist.<br />

• Es gilt die Kernzeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, während dieser die Kinder anwesend<br />

sein müssen, um <strong>den</strong> Bildungsplan umsetzen zu können.<br />

• Für die Buchungswünsche der Eltern gilt allerdings, dass sich diese am Bedarf und an<br />

der Anzahl der Buchungen für bestimmte Zeiten orientieren und keine<br />

Einzelfallregelungen getroffen wer<strong>den</strong> können. Voraussetzung für die Buchung ist,<br />

dass jeweils eine entsprechende Anzahl an Kindern für die gleiche Buchungszeit<br />

angemeldet wird.<br />

• Die einmal gewählte Buchungszeit gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr.<br />

Aus triftigen beruflichen, persönlichen oder pädagogischen Grün<strong>den</strong> ist in<br />

Ausnahmefällen eine einmalige Änderung während des laufen<strong>den</strong> Jahres möglich.<br />

• Möglich ist es auch, an verschie<strong>den</strong>en Tagen unterschiedliche Buchungszeiten zu<br />

belegen; jedoch sollte hier vor allem <strong>den</strong> pädagogischen Erfordernissen Augenmerk<br />

geschenkt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Abholzeiten sind pünktlich einzuhalten.


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3. Ferienordnung/Schließungszeiten /Abholzeiten:<br />

Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.<br />

Der Kindergarten ist in der Regel 4 Wochen in <strong>den</strong> Sommerferien sowie zwischen<br />

Weihnachten und Hl. Dreikönig geschlossen.<br />

Die übrigen Schließungszeiten wer<strong>den</strong> zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.<br />

Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass (z. B. Fortbildung) für 2 — 5 Tage<br />

zusätzlich zu schließen.<br />

Abholzeiten:<br />

Um flexiblere Öffnungszeiten bieten zu können, können Kinder ab 13.30 Uhr innerhalb der<br />

Buchungszeit jederzeit abgeholt wer<strong>den</strong>. Eine frühere Abholung vor 13.30 Uhr ist wegen der<br />

Essenszeit nicht möglich. Die Gebühren für nicht in Anspruch genommene Zeit wer<strong>den</strong> nicht<br />

erstattet.<br />

Für die Kurse der Aktionsnachmittage gelten diese Ausnahmen nicht, dort sind die Zeiten<br />

genau einzuhalten.<br />

4. Elternbeiträge<br />

4.1 Grundsätzliches<br />

Die Elterngebühren wer<strong>den</strong> in 11 Monatsbeiträgen erhoben. Der August ist beitragsfrei.<br />

Für <strong>den</strong> Besuch des Kindes sind im voraus — jeweils zum 1. eines Monats<br />

— für <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Monat sind folgende Gebühren zu entrichten, die in der<br />

Gemeinderatssitzung am 16.02.2006 als Gebührenregelung beschlossen wor<strong>den</strong> ist:<br />

Die tägliche Betreuung<br />

bis 4 Stun<strong>den</strong><br />

über 4 bis 5 Stun<strong>den</strong><br />

über 5 bis 6 Stun<strong>den</strong><br />

über 6 bis 7 Stun<strong>den</strong><br />

über 7 bis 8 Stun<strong>den</strong><br />

über 8 bis 9 Stun<strong>den</strong><br />

68,00 €<br />

75,00 €<br />

83,00 €<br />

90,00 €<br />

97,00 €<br />

105,00 €<br />

Der Elternbeitrag muss durchgehend bezahlt wer<strong>den</strong> (auch bei Krankheit des Kindes oder<br />

Urlaubsaufenthalt), da die laufen<strong>den</strong> Betriebskosten ganzjährig von der Gemeinde getragen<br />

wer<strong>den</strong> müssen.<br />

4.2 Beitragsermäßigung<br />

Wenn von einer Familie mehrere Kinder <strong>den</strong> Kindergarten besuchen, wer<strong>den</strong> für das zweite<br />

Kind 2/3 und für jedes weitere Kind die Hälfte der festgelegten Beträge erhoben. Weitere<br />

Ermäßigungen können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag gewährt wer<strong>den</strong>.


3<br />

5. Essensgeld und Spielgeld<br />

Mittagessen ist für Kinder, die bis 14.00 Uhr oder länger gebucht haben, möglich. Die Kosten<br />

betragen pro Tag 2,80 €. Kann ein Kind wegen Krankheit, Therapie, Urlaub usw. an der<br />

Mahlzeit nicht teilnehmen, muss bis spätestens 8.30 Uhr an diesem Tag eine Stornierung<br />

erfolgen.<br />

Das Spielgeld von monatlich 4,00 € dient dem Verbrauch von Beschäftigungs-material, sowie<br />

der Mitfinanzierung von Unternehmungen, Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken etc.<br />

6. Getränkegeld<br />

Das Getränkegeld von monatlich 2,50 € bei einer Buchungszeit bis zu 6 Stun<strong>den</strong> und 3,00 €<br />

bei einer Buchungszeit mehr als 6 Stun<strong>den</strong>, wird für <strong>den</strong> Einkauf von Tee, Säften, Milch und<br />

Mineralwasser verwendet.<br />

7. Zahlungsweise<br />

Die Kindergartengebühren (Elternbeiträge, Essensgeld und Spielgeld) wer<strong>den</strong> per<br />

Einzugsermächtigung vom Konto der Erziehungsberechtigten abgebucht. Das Getränkegeld<br />

(Jahresbeitrag bei Kindern mit Buchungszeit bis 13.00 Uhr 27,50 € und bei einer<br />

Buchungszeit bis 14.00 Uhr und länger 33,00 €) ist zu Beginn des Kindergartenjahres beim<br />

Kindergartenpersonal zu zahlen.<br />

8. Kostenentwicklung<br />

Jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres kann eine Angleichung der Gebühren an die<br />

allgemeine Kostenentwicklung erfolgen.<br />

9. Mitarbeit der Erziehungsberechtigten, Sprechstun<strong>den</strong><br />

Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten hängt entschei<strong>den</strong>d von<br />

der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Eltern und sonstigen<br />

Erziehungsberechtigten sollen daher das regelmäßige Gespräch mit dem Kindergartenpersonal<br />

suchen und nach Möglichkeit die angebotenen Elternabende besuchen. Mit <strong>den</strong><br />

Gruppenerzieherinnen können auch Elternsprechstun<strong>den</strong> vereinbart wer<strong>den</strong>.<br />

10. Mitteilungspflicht<br />

Erkrankungen eines Kindes sind dem Kindergartenpersonal sofort mitzuteilen.<br />

10.1 Erkrankungen des Kindes<br />

Bei Infektionskrankheiten, die unter das Bundesseuchengesetz fallen (wie z.B. Windpocken,<br />

ansteckende Bindehautentzündung, Röteln, Scharlach, Kopfläuse, Masern, Mumps,


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Keuchhusten etc. § 45 Abs. 1 u. § 3) ist die Art der Erkrankung der Leitung des Kindergarten<br />

sofortzu nennen.<br />

10.2 Erkrankung innerhalb der Familie<br />

Krankheiten innerhalb der Familie, die nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtig sind<br />

(TBC, Ruhr, Salmonellen, Meningitis, Cholera) müssen der Kindergartenleitung<br />

unverzüglich angezeigt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei 10.1 und 10.2 darf das Kind erst mit einer ärztlichen Bescheinigung <strong>den</strong> Kindergarten<br />

wieder besuchen.<br />

- Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber u. ä. sind die Kinder<br />

ebenfalls zu Hause zu behalten.<br />

- Der Träger ist berechtigt, Kinder mit anstecken<strong>den</strong> Erkrankungen zeitweilig vom Besuch<br />

der Einrichtung auszuschließen, wenn die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.<br />

Medikamente dürfen vom Kindergartenpersonal nur im äußersten Notfall gemäß ärztlicher<br />

Verordnung verabreicht wer<strong>den</strong>, wenn eine schriftliche Berechtigungserklärung der<br />

Sorgeberechtigten vorliegt. Eine eigenmächtige Medikation ist ausgeschlossen.<br />

Bei chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes usw. dürfen Medikamente nur nach<br />

schriftlicher ärztlicher Anweisung verabreicht wer<strong>den</strong>.<br />

10.3 Besonderheiten<br />

Alle nicht sichtbaren Besonderheiten des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen.<br />

Darunter versteht man Allergien, Unverträglichkeiten, organische Schwächen etc.<br />

Auch Vorfälle mit möglichen Spätfolgen sind zu nennen (z.B. ein Sport- oder Autounfall<br />

ohne vermeintliche Verletzung).<br />

Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer (zu Hause und am Arbeitsplatz) sind dem<br />

Kindergarten mitzuteilen.<br />

Mitteilungspflicht besteht bei Änderung des Personensorgerecht.<br />

11. Kündigung des Kindergartenplatzes<br />

11.1 Kündigung durch <strong>den</strong> Träger<br />

Ein Kind kann vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, wenn<br />

es über zwei Wochen unentschuldigt fehlt,<br />

die Kindergartengebühr über 2 Monate, trotz Fälligkeit, nicht entrichtet wurde,<br />

- die entsprechende Förderung oder/und Integration des Kindes in der Gruppe, sowie<br />

die Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten nicht möglich erscheint.


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11.2 Kündigung durch die Erziehungsberechtigten<br />

Der Kindergartenplatz kann unter einer Einhaltungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende<br />

gekündigt wer<strong>den</strong>. Diese hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Kindergartenleitung zu<br />

richten.<br />

Bei Eintritt in die Schule endet der Besuch mit Ablauf des Kindergartenjahres am 31. Juli.<br />

Bei vorzeitigem Austritt eines schulpflichtigen Kindes ab dem 1. Juni ist die Kindergartengebühr<br />

bis zum Ablauf des Kindergartenjahres zu zahlen.<br />

12. Aufsicht und Haftung/Versicherungsschutz<br />

12.1 Aufsicht<br />

Der Kindergarten übernimmt Kraft des Aufnahmevertrages die Aufsichtspflicht des Kindes.<br />

Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der jeweiligen Buchungszeit, bzw. mit der<br />

Übergabe und Verabschiedung des Kindes bei der zuständigen Betreuerin.<br />

Ankunft und Abholen des Kindes ist dem zuständigen Betreuungspersonal bekannt zu geben.<br />

Personen die berechtigt sind, Ihr Kind vom Kindergarten abzuholen, wer<strong>den</strong> im Anmeldebogen<br />

genannt. In Ausnahmefällen ist der Kindergarten zu informieren.<br />

Tritt Ihr Kind <strong>den</strong> Nachhauseweg allein an, bedarf dies einer schriftlichen Einwilligungserklärung<br />

der/des Erziehungsberechtigten, die der Kindergartenleitung auszuhändigen ist und<br />

dem Einverständnis der Erzieherin, da diese haftbar ist.<br />

12.2 Haftung/Versicherungsschutz<br />

Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfall versichert. Der Versicherungsschutz<br />

besteht<br />

auf direktem Weg zum und vom Kindergarten,<br />

während des Aufenthalts im Kindergarten,<br />

bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Kindergartens.<br />

Die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung setzt eine Unfallmeldung voraus. In diesem<br />

Fall besteht sofortige Mitteilungspflicht an die Kindergartenleitung.<br />

Diese Versicherung ist beitragsfrei.<br />

Eine Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen einer gemeindlichen<br />

Haftpflichtversicherung.


6<br />

Für Besucher des Kindergartens besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gem. § 539<br />

der Reichsversicherungsordnung.<br />

Sonstiges<br />

1. Telefonzeit<br />

Wir bitten Sie, bei Mitteilungen folgende Telefonzeit zu beachten:<br />

7.30 Uhr bis 8.30 Uhr Telefon: 08444/1838<br />

Telefax: 08444/<br />

Email:<br />

2. Anschlagtafel und Elternbriefe<br />

Wichtige Mitteilungen und Termine sind unserer Anschlagtafel im Flur des Kindergartens<br />

oder <strong>den</strong> Elternbriefen zu entnehmen.<br />

3. Fortbildung<br />

Dem Bildungsauftrag des Kindergartens entspricht es, dass das pädagogische Personal auf<br />

Fortbildung angewiesen ist.<br />

Die Mitarbeiter unseres Kindergartens nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen<br />

teil.<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Kindergartenordnung</strong> tritt am 01.09.2008 in Kraft.<br />

Hans Daniel,<br />

1. Bürgermeister

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