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5. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Paunzhausen vom 19.05 ...

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Niederschrift<br />

über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> Nr. 05 <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>Paunzhausen</strong> am<br />

19. Mai 2011<br />

Anwesend waren:<br />

Vorsitzender:<br />

1. Bürgermeister Johann Daniel<br />

Gemeinderäte:<br />

Aschauer, Benesch, Boos, Butz, Federl, Geyer, Grimm,<br />

Holzer, Huber, Popp, Steiner<br />

Entschuldigt:<br />

Offenberger<br />

Nicht entschuldigt: -----<br />

Außerdem anwesend: -----<br />

Schriftführer:<br />

Vachal<br />

Im Anschluss an die öffentliche <strong>Sitzung</strong> fand eine nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong> statt.<br />

Für den anschließenden, nichtöffentlichen Teil wurde eine gesonderte Niederschrift<br />

angefertigt.


<strong>Sitzung</strong> Nr. 05 am 19.0<strong>5.</strong>2011 - öffentlich 2<br />

1. Bürgermeister Daniel eröffnet die <strong>Sitzung</strong> mit der Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und somit der<br />

daraus folgenden Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes:<br />

Beschluss-Nr. 33:<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Antrages <strong>des</strong> 1. Bürgermeisters Daniel wird folgender weiterer Punkt in<br />

die Tagesordnung unter Nr. 3 aufgenommen:<br />

Bauangelegenheiten;<br />

Umbau- und Anbau am bestehenden Wohnhaus (2 WE)<br />

Bauherr: Pfab Christine, Schucklbergstraße 3, 85307 <strong>Paunzhausen</strong><br />

Bauort: Schucklbergstraße 3, 85307 <strong>Paunzhausen</strong>; Fl.Nr. 101/1; Gemarkung <strong>Paunzhausen</strong><br />

Die weitere Nummerierung der Tagesordnungspunkte verschiebt sich entsprechend.<br />

Abstimmungsergebnis: 12: 0<br />

1. Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 21.04.2011<br />

Beschluss-Nr. 34:<br />

Auf Anregung von Gemeinderatsmitglied Huber ist unter TOP 4 Nr. 5 zu ergänzen,<br />

dass nur die Urnenkammern mit Naturstein verblendet werden (nicht die ganze Urnenmauer)<br />

.Gegen die Niederschrift der öffentlichen <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 21.04.2011 werden<br />

im Übrigen keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

2. Bauangelegenheiten;<br />

Antrag auf Neubau eines Ausstellungsraumes auf der Flur-Nr. 691, Gemarkung<br />

<strong>Paunzhausen</strong> durch Markus und Lorenz Aschauer, Pfaffenhofener Str.<br />

31, 85307 <strong>Paunzhausen</strong><br />

Beschluss-Nr. 35:<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.<br />

Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen und befindet sich innerhalb<br />

der vorhandenen Bebauung. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurtei-<br />

2


<strong>Sitzung</strong> Nr. 05 am 19.0<strong>5.</strong>2011 - öffentlich 3<br />

len. Der Ausstellungsraum hat ein Flächenmaß von 10,0 m x 16,50 m. Die Dachneigung<br />

beträgt 10 Grad.<br />

Die neu geschaffene Gewerbefläche wird als Ausstellungsraum genutzt. Die nutzbare<br />

Gewerbefläche im Obergeschoss darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Das<br />

Dachgeschoss darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.<br />

Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Aschauer von der Beratung und Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 11 : 0<br />

3. Bauangelegenheiten;<br />

Umbau- und Anbau am bestehenden Wohnhaus (2 WE)<br />

Bauherr: Pfab Christine, Schucklbergstraße 3, 85307 <strong>Paunzhausen</strong><br />

Bauort: Schucklbergstraße 3, 85307 <strong>Paunzhausen</strong>, Fl.Nr. 101/1, Gemarkung<br />

<strong>Paunzhausen</strong><br />

Beschluss-Nr. 36:<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.<br />

Das Gebiet ist als Mischgebiet (MD) ausgewiesen und befindet sich<br />

innerhalb der vorhandenen Bebauung. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu<br />

beurteilen.<br />

Das bestehende Gebäude wird im Erdgeschoss um ein Kinderzimmer sowie einem<br />

Wohnraum (23,85 m²) erweitert.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es sind<br />

insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

4. Dorfladengebäude;<br />

Erneuerung <strong>des</strong> Daches – Beschlussfassung<br />

Beschluss-Nr. 37:<br />

Durch die Dorfladen e.G. soll auf dem Dach <strong>des</strong> Dorfladen-Gebäu<strong>des</strong> eine Fotovoltaikanlage<br />

(15 KW) vorbehaltlich <strong>des</strong> Ergebnisses der statischen Prüfung errichtet<br />

werden.<br />

Durch die Gemeinde ist vor Montage der Anlage eine Dachschalung und eine neue<br />

Dacheindeckung (ohne Wärmedämmung) aufzubringen. Zudem ist der Kamin zu versetzen<br />

und teilweise ist die Dachrinne zu erneuern. Die Arbeiten werden weitgehend<br />

in Eigenregie ausgeführt. Die Kosten werden auf ca. 1<strong>5.</strong>000,00 € geschätzt.<br />

3


<strong>Sitzung</strong> Nr. 05 am 19.0<strong>5.</strong>2011 - öffentlich 4<br />

Analog der Anlage auf der Schule ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen und ggf.<br />

ein symbolischer Mietpreis festzusetzen.<br />

Aufgrund Art. 49 GO war 2. Bürgermeister Holzer von der Beratung und Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 11 : 0<br />

<strong>5.</strong> Errichtung einer Urnenwand für den gemeindlichen Friedhof;<br />

Auswahl der Elemente und ggf. Beschlussfassung<br />

1. Bürgermeister Daniel erläuterte zunächst den Planungsvorschlag. Lt. Gemeinderatsmitglied<br />

Huber ist die in der letzten <strong>Sitzung</strong> beschlossene Ausführung der Urnenmauer<br />

in L-Form problematisch, weil ein Fenster am Leichenhaus zugebaut würde<br />

und die Abdeckung der Urnenmauer unmittelbar an das Leichenhaus anschließen<br />

würde. Durchfeuchtungsschäden sind nicht auszuschließen. Es wurde daher vorgeschlagen,<br />

auf die L-Form zu verzichten und nur eine gerade Urnenmaueranlage mit<br />

27 Urnennischen (3 Elemente mit 3x3 Nischen) zu errichten. Weiter wurde noch über<br />

die Ausführung der Urnenanlage und die Farbe der Verschlussdeckel beraten.<br />

Beschluss-Nr. 38:<br />

Abweichend von Beschluss-Nr. 27 <strong>vom</strong> 21.04.2011 beschließt der Gemeinderat die<br />

Ausführung der Urnenwand nicht in L-Form sondern nur als eine Zeile mit 27 Urnennischen.<br />

Diese besteht aus drei Elementen zu je 3 x 3 Urnenkammern. Zur Ausführung<br />

kommen Betonfertigteile mit Sockel und abschließbare Verschlussdeckel in Naturstein<br />

(G 684, Platte Nr. 9 wie gezeigt.)<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

6. Radwegebau <strong>Paunzhausen</strong> – Schernbuch und <strong>Paunzhausen</strong> – Letten;<br />

Auswahl der Ruhebänke<br />

Beschluss-Nr. 39:<br />

An den Radwegen nach Schernbuch und Letten werden Ruhebänke aufgestellt. Auf<br />

Vorschlag von Frau Federl sollen diese nach Möglichkeit von einer Behinderteneinrichtung<br />

wie dem Franziskuswerk Schönbrunn gefertigt werden. Die Ausführung soll<br />

ähnlich dem Modell "Marina" der vorgelegten Prospektauszüge erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

4


<strong>Sitzung</strong> Nr. 05 am 19.0<strong>5.</strong>2011 - öffentlich 5<br />

7. Antrag Hermann Messerklinger auf Errichtung eines Zaunes zur Gefahrenabsicherung<br />

Hermann Messerklinger, Johannecker Str. 2, <strong>Paunzhausen</strong>, beantragt mit Schreiben<br />

<strong>vom</strong> 14.04.2011 die Errichtung eines erhöhten Stein- bzw. Betonzaunes zur Gefahrenabsicherung<br />

und Lärmminderung. Auslöser für die Maßnahme zur Gefahrenabsicherung<br />

ist ein "parken<strong>des</strong> Auto" im Gartenhaus <strong>des</strong> Antragstellers.<br />

Zu diesem TOP fand vor der <strong>Sitzung</strong> eine Ortsbesichtigung statt.<br />

Im Verlauf der <strong>Sitzung</strong> stellte sich heraus, dass im Bebauungsplan nur Zäune mit<br />

einer Höhe von max. 1,00 m zulässig sind. Zudem ist im Grundstück <strong>des</strong> Antragstellers<br />

ein Sichtdreieck eingetragen. Inwieweit hier von der Einhaltung Ausnahmen<br />

möglich sind, ist zunächst mit dem Landratsamt Freising abzuklären. Der Antrag wird<br />

daher zunächst zurückgestellt.<br />

Beschluss-Nr. 40:<br />

Der Antrag von Hermann Messerklinger, Johannecker Str. 2, <strong>Paunzhausen</strong> <strong>vom</strong><br />

14.04.2011 zur Errichtung eines erhöhten Stein- bzw. Betonzaunes zur Gefahrenabsicherung<br />

und Lärmminderung wird zunächst zurückgestellt. Mit dem Landratsamt ist<br />

abzuklären, inwieweit Ausnahmen von der Einhaltung <strong>des</strong> Sichtdreiecks möglich<br />

sind.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

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