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3. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Paunzhausen vom 24.03 ...

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Niederschrift<br />

über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> Nr. 03 <strong>des</strong><br />

<strong>Gemeinderates</strong> <strong>Paunzhausen</strong> am<br />

24. März 2011<br />

Anwesend waren:<br />

Vorsitzender:<br />

1. Bürgermeister Johann Daniel<br />

Gemeinderäte:<br />

Aschauer, Benesch, Boos, Butz, Federl, Geyer, Grimm,<br />

Holzer, Huber, Offenberger, Popp, Steiner<br />

Entschuldigt: -----<br />

Nicht entschuldigt: -----<br />

Außerdem anwesend: -----<br />

Schriftführer:<br />

Vachal<br />

Im Anschluss an die öffentliche <strong>Sitzung</strong> fand eine nichtöffentliche <strong>Sitzung</strong> statt.<br />

Für den anschließenden, nichtöffentlichen Teil wurde eine gesonderte Niederschrift<br />

angefertigt.


<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 2<br />

1. Bürgermeister Daniel eröffnet die <strong>Sitzung</strong> mit der Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung, der Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und somit der<br />

daraus folgenden Beschlussfähigkeit <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong>.<br />

Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes<br />

Beschluss-Nr. 14:<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Antrages <strong>des</strong> 1. Bürgermeisters wird folgender weiterer Punkt unter Nr.<br />

8 in die Tagesordnung aufgenommen:<br />

„Bedarfsanerkennung der neu zu schaffenden Krippenplätze im Kindergarten "Villa<br />

Sonnenschein"<br />

Der bisherige Punkt " Informationen , Verschiedenes" wird Nr. 9.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

1. Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung<br />

<strong>vom</strong> 0<strong>3.</strong>0<strong>3.</strong>2011<br />

Beschluss-Nr. 15:<br />

Gegen die Niederschrift der öffentlichen <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 0<strong>3.</strong>0<strong>3.</strong>2011 werden keine Einwendungen<br />

vorgebracht. Die Niederschrift wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

2. Fortschreibung Regionalplan München; Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen;<br />

2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen<br />

Der Regionale Planungsverband München führt zum Fortschreibungsentwurf <strong>des</strong><br />

Regionalplankapitels "B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung<br />

von Bodenschätzen" ein weiteres Anhörungsverfahren durch. Die Gemeinde<br />

erhält Gelegenheit, bis 15.04.2011 dazu Stellung zu nehmen.<br />

Belange der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> werden von der Fortschreibung nicht betroffen.<br />

2


<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 3<br />

Beschluss-Nr. 16:<br />

Durch die Fortschreibung <strong>des</strong> Kapitels B IV Wirtschaft und Dienstleistungen <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

München werden Belange der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> nicht berührt.<br />

Es werden keine Bedenken und Anregungen erhoben.<br />

Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Boos von der Beratung und Beschlussfassung<br />

ausgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

<strong>3.</strong> 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes Allershausen;<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbepark A9“;<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Mitteilung<br />

über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB<br />

Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan zu ändern und<br />

für das Gebiet "Gewerbepark A 9" (zwischen Autobahn und Kreisstraße FS 6) einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen. Im Rahmen <strong>des</strong> Aufstellungsverfahrens erhält die Gemeinde<br />

Gelegenheit, zu den Planungen Stellung zu nehmen.<br />

Belange der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> werden nicht berührt.<br />

Beschluss-Nr. 17:<br />

Von der geplanten 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen<br />

und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Gewerbepark A<br />

9" werden Belange der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> nicht berührt. Es werden daher keine<br />

Bedenken oder Anregungen vorgebracht.<br />

Auf eine weitere Beteiligung am Änderungsverfahren kann verzichtet werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

4. Fußgängerbedarfsampel <strong>Paunzhausen</strong> im Bereich der Falkenstraße;<br />

Zustimmung zu einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong><br />

und dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

Das Staatliche Bauamt Freising hat der Errichtung der Fußgängerbedarfsampel im<br />

Bereich der Falkenstraße unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine Vereinbarung<br />

bezüglich der Kostentragung geschlossen wird.<br />

Im Juli letzten Jahres hat das Staatliche Bauamt bereits einen Entwurf dieser Vereinbarung<br />

vorgelegt. In § 7 Abs. 2 war u.a. auch die Zahlung von Unterhaltsmehrkosten<br />

(Unterhalt und Erneuerung) geregelt. Danach sollte die Gemeinde einmalig einen<br />

Betrag von 31.700,00 € bezahlen. In diesem Falle wären auf die Gemeinde keine<br />

3


<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 4<br />

weiteren Kosten für den laufenden Unterhalt oder die zu einem späteren Zeitpunkt<br />

erforderliche Erneuerung entstanden.<br />

Die Unterhaltsmehrkosten wurden durch die Gemeinde allerdings nicht akzeptiert,<br />

weil das SBA vor Aufstellung der Ampel keinerlei Hinweis auf die Ablösung gegeben<br />

hat. Auch Frau Hesse <strong>vom</strong> Bayerischen Gemeindetag sah vor diesem Hintergrund<br />

keinerlei Verpflichtung der Gemeinde, eine Vereinbarung in dieser Form zu unterschreiben.<br />

Dies wurde dem SBA auch mitgeteilt. Das Staatliche Bauamt hat nunmehr<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.02.2011 einen neuen Vertragsentwurf vorgelegt, in dem die<br />

Unterhaltsmehrkosten nicht mehr aufgenommen sind. Die Gemeinde übernimmt die<br />

Bau- und Unterhaltslast der Fußgängerampel und vergütet der Straßenbauverwaltung<br />

die dieser bis zur Rechtswirksamkeit der Vereinbarung entstandenen Unterhaltskosten<br />

in Höhe von 2.528,05 €. Außerdem hat die Gemeinde einen Wartungsvertrag<br />

für die Ampel abzuschließen.<br />

Beschluss-Nr. 18:<br />

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, Staatliches<br />

Bauamt Freising – Straßenbauverwaltung – zur Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel<br />

in <strong>Paunzhausen</strong> an der Staatsstraße 2084 im Bereich Falkenstaße bei Abschnitt<br />

400, Station 1,200 zu.<br />

Für den Unterhalt der Ampelanlage ist ein Wartungsvertrag mit einer einschlägigen<br />

Fachfirma abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

5. Errichtung eines BOS Sendemastens in <strong>Paunzhausen</strong>, Fl.Nr. 957/2 Gemarkung<br />

<strong>Paunzhausen</strong> und Fl.Nr. 1187 Gemarkung Johanneck;<br />

Beteiligung der Gemeinde im Rahmen <strong>des</strong> Art. 73 BayBO für den Neubau<br />

eines Funkmastens mit Container;<br />

Einholung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Feld- und Waldwege<br />

(Fl.Nr. 947 und 906 Gemarkung <strong>Paunzhausen</strong>)<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Aufbaus und <strong>des</strong> Betriebs <strong>des</strong> Polizei-Bündelfunks ist ein Standort<br />

im Gemeindebereich <strong>Paunzhausen</strong> auf den Grundstücken Fl.Nr. 957/2 Gemarkung<br />

<strong>Paunzhausen</strong> und Fl.Nr. 1187 Gemarkung Johanneck vorgesehen. Es soll ein 40 m<br />

hoher Schleuderbetonmast errichtet werden, auf dem mittels eines Aufsatzrohres die<br />

Antenne montiert wird. Die Oberkante der Antenne liegt bei 43,98 m. Um die Sendemastanlage<br />

soll ein 2 m hoher Stabgitterzaun errichtet werden. Der aus sicherheitsrelevanten<br />

Aspekten erforderlich ist. Die Versorgungsstation mit der Systemtechnik<br />

wird mit einem Baumschutz- und Eisschlagschutzdach versehen, der relevante<br />

Bruttorauminhalt beträgt 32,03 m³.<br />

Das Staatliche Bauamt Freising beantragt die Behandlung <strong>des</strong> Antennenstandorts<br />

gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBO. Das Vorhaben bedarf keiner Baugenehmigung, sondern<br />

der Zustimmung der Regierung (Zustimmungsverfahren). Im Zuge dieses Verfahrens<br />

kann/hat die Gemeinde eine Stellungnahme abgeben/abzugeben.<br />

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<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 5<br />

Außerdem wird die Sondernutzungserlaubnis gemäß Art. 18 und 22 BayStrWG für<br />

die Wege Fl.Nr. 947 und 906 Gemarkung <strong>Paunzhausen</strong> für die Anlieferung beantragt.<br />

Fl.Nr. 947 ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Baulast obliegt<br />

den Anliegern. Fl.Nr. 906 ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.<br />

Die Anlieferung <strong>des</strong> Schleuderbetonmastens erfolgt mit zwei LKWs: Gewicht ca. 40 t,<br />

Länge ca. 22 m, Breite ca. 2,50 m. Weiterhin wird der öffentlich gewidmete Weg mit<br />

einem Autokran befahren (Fahrgewicht ca. 55 t, Achslast ca. 12 t, Spurbreite ca. 3<br />

m).<br />

Bereits mit Beschluss-Nr. 85 <strong>vom</strong> 10.12.2009 hat der Gemeinderat den ursprünglich<br />

vorgesehenen Standort zur Errichtung eines BOS-Funkmastens auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 785 Gemarkung <strong>Paunzhausen</strong> im Bereich Schucklberg abgelehnt. Als Alternativstandort<br />

wurden die nunmehr vorgesehenen Grundstücke vorgeschlagen.<br />

Aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder wurde Kritik daran geübt, dass zu dem<br />

Antrag wichtige Angaben fehlen, insbesondere zur Leistung <strong>des</strong> Sendemastens,<br />

Grenzwerte, Strahlung etc. Vor einer abschließenden Behandlung sollte dazu noch<br />

Erkundigen eingeholt werden.<br />

Beschluss-Nr. 19:<br />

Die abschließende Stellungnahme zur Errichtung eines BOS Sendemastens wird<br />

zunächst zurückgestellt und es sind folgende Fragen zu klären:<br />

Welche Leistung hat der Funkmast?<br />

Sind Erweiterungen der Anlage geplant bzw. möglich, wenn ja, bis zu welcher<br />

Leistung?<br />

Wo liegt der Grenzwert der Strahlung?<br />

Welche Abstände sind zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten? – Wo wird<br />

gemessen?<br />

Es ist eine Karte zur Strahlungsausdehnung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 1<br />

6. Kinderbetreuungseinrichtungen;<br />

a) Festlegung der Gebühren für die neue Kinderkrippe<br />

b) Anpassung der Kindergartengebühren<br />

a) Festlegung der Gebühren für die neue Kinderkrippe<br />

Nachdem bereits die Anmeldung für die Kinderkrippe, die im September ihren Betrieb<br />

aufnehmen wird laufen, sind auch die Gebühren festzulegen, damit die Eltern<br />

rechtzeitig informiert sind.<br />

Eine Gebührenübersicht der umliegenden Gemeinden ist beigefügt. Zu beachten ist<br />

bei der Gebührenhöhe, dass einige Gemeinden die Gebühren nur für 11 Monate und<br />

andere Gemeinden für 12 Monate erheben. Entscheidend ist somit die Jahresgebühr.<br />

Basierend darauf wurde ein Vorschlag (Gebührenerhebung für 11 Monate)<br />

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<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 6<br />

ausgearbeitet und dabei berücksichtigt, dass die Gebührenhöhe weitgehend unter<br />

den Vergleichsgemeinden liegt.<br />

Von Markus Aschauer wurde vorgeschlagen, das Spiel- und Getränkegeld gleich in<br />

die Gebühr einzurechnen und dieses nicht mehr gesondert zu erheben. Dies fand<br />

auch die allgemeine Zustimmung der übrigen Gemeinderatsmitglieder<br />

Beschluss-Nr. 20:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Krippengebühren zum 01.09.2011 wie folgt festzulegen<br />

monatlicher<br />

tägliche Betreuungszeit<br />

Elternbeitrag<br />

ab 01.09.2011<br />

€<br />

bis 4 Stunden 132,00<br />

über 4 bis 5 Stunden 164,00<br />

über 5 bis 6 Stunden 196,00<br />

über 6 bis 7 Stunden 228,00<br />

über 7 bis 8 Stunden 260,00<br />

über 8 bis 9 Stunden 292,00<br />

Mittagsessen 2,80<br />

In den Gebühren ist auch das Spiel- und Getränkegeld enthalten.<br />

Die Gebühr wird wie für den Kindergartenbesuch nur für 11 Monate erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

b) Anpassung der Kindergartengebühren<br />

Die Gebühren für den Kindergarten wurden letztmals mit Beschluss <strong>vom</strong> 16.02.2006<br />

angehoben. Eine Gebührenübersicht der umliegenden Gemeinden ist beigefügt. Zu<br />

beachten ist bei der Gebührenhöhe, dass in <strong>Paunzhausen</strong> die Gebühren nur für 11<br />

Monate zu bezahlen sind und einige Vergleichsgemeinden die Gebühren für 12 Monte<br />

erheben.<br />

Es wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Kindergartengebühren ab 01.09.2011<br />

um den Prozentsatz der linearen Tariferhöhung im öffentlichen Dienst seit 2006 (8,4<br />

%) anzuheben.<br />

Spielgeld, Getränkegeld und Essensgeld sollen unverändert bleiben.<br />

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<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 7<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

tägliche Betreuungszeit<br />

monatlicher<br />

Elternbeitrag<br />

seit<br />

01.09.2006 €<br />

Erhöhung<br />

um tarifliche<br />

Lohnsteigerung<br />

8,4 %<br />

€<br />

Neue Gebühr<br />

ab 01.09.2011<br />

€<br />

bis 4 Stunden 68,00 73,71 74,00<br />

über 4 bis 5 Stunden 75,00 81,30 81,50<br />

über 5 bis 6 Stunden 83,00 89,97 90,00<br />

über 6 bis 7 Stunden 90,00 97,56 97,50<br />

über 7 bis 8 Stunden 97,00 105,15 105,00<br />

über 8 bis 9 Stunden 105,00 113,82 114,00<br />

über 9 bis 10 Stunden ------- --------- 122,00<br />

Spielgeld 4,00 4,00<br />

Getränkegeld bis 6 Std. Buchungszeit 2,50 2,50<br />

Getränkegeld ab 6 Sd. Buchungszeit 3,00 3,00<br />

Mittagsessen 2,80 2,80<br />

Außerdem sollte festgelegt werden, dass die Gebühren im Turnus von drei Jahren<br />

einer Überprüfung unterzogen und der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst<br />

werden.<br />

Wie schon bei der Festlegung der Krippengebühren soll auch bei den Kindergartengebühren<br />

das bisherige gesondert erhobene Spiel- und Getränkegeld in die Gebühren<br />

mit 4,00 € je Monat eingerechnet werden.<br />

Beschluss-Nr. 21:<br />

Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartengebühren zum 01.09.2011 wie folgt<br />

festzulegen<br />

Neue Gebühr<br />

tägliche Betreuungszeit<br />

ab<br />

01.09.2011<br />

bis 4 Stunden 78,00<br />

über 4 bis 5 Stunden 85,50<br />

über 5 bis 6 Stunden 94,00<br />

über 6 bis 7 Stunden 101,50<br />

über 7 bis 8 Stunden 109,00<br />

über 8 bis 9 Stunden 118,00<br />

über 9 bis 10 Stunden 126,00<br />

In den Gebühren ist auch das Spiel- und Getränkegeld enthalten. Für das Mittagessen<br />

gilt der bisherige betrag von 2,80 €/Tag.<br />

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<strong>Sitzung</strong> Nr. 03 am 24.0<strong>3.</strong>2011 - öffentlich 8<br />

Außerdem wird festgelegt, dass die Gebühren im Turnus von drei Jahren einer<br />

Überprüfung unterzogen und der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 1<br />

7. Auffüllen <strong>des</strong> Grundstücks Fl.Nr. 239, Gemarkung Johanneck mit Aushub<br />

einer Baugrube<br />

Beschluss-Nr. 22:<br />

Gegen die Auffüllung <strong>des</strong> Grundstücks Fl.Nr. 239 Gemarkung Johanneck, das mit<br />

einer Fläche von unter 500 m² und einer Höhe von max. 1,50 m ohnehin genehmigungsfrei<br />

ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings ist darauf zu achten,<br />

dass die Auffüllung unter dem bestehenden Straßenniveau bleibt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

8. Bedarfsanerkennung der neu zu schaffenden Krippenplätze im Kindergarten<br />

"Villa Sonnenschein"<br />

In der <strong>Sitzung</strong> am 0<strong>3.</strong>02.2011 hat der Gemeinderat beschlossen dem Kindergarten<br />

"Villa Sonnenschein" eine Krippengruppe zur Betreuung von Kindern bis drei Jahren<br />

anzugliedern.<br />

Um den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern für die Baumaßnahme stellen<br />

zu können ist u.a. auch Voraussetzung, dass die Betreuungsplätze als bedarfsnotwendig<br />

nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG durch die Gemeinde anerkannt werden.<br />

Beschluss-Nr. 23:<br />

Für die im Dachgeschoss <strong>des</strong> Kindergartens "Villa Sonnenschein" in der Schulstr. 12,<br />

<strong>Paunzhausen</strong>, neu zu schaffenden 12 Krippenplätze wird die Bedarfsnotwendigkeit<br />

nach Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG festgestellt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Bescheid zu erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0<br />

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