21.05.2014 Aufrufe

Download Studienordnung - Philosophische Fakultät - Universität ...

Download Studienordnung - Philosophische Fakultät - Universität ...

Download Studienordnung - Philosophische Fakultät - Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese Praktika müssen nicht zusammenhängend, sondern können auch studienbegleitend über<br />

einen längeren Zeitraum absolviert werden.<br />

(2) Die inhaltliche Gestaltung und organisatorische Durchführung der fachpraktischen<br />

Ausbildung wird in der Praktikumsordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft<br />

geregelt.<br />

(3 Das Tätigkeitsfeld der fachpraktischen Ausbildung wird im Diplom-Zeugnis ausgewiesen.<br />

§ 9<br />

Teilnahmenachweise und Erbringungsformen<br />

(1) Die ordnungsgemäße Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird durch Eintragung in das<br />

Formular für den Studiennachweis nachgewiesen.<br />

(2) Bei Verhinderung an regelmäßiger Teilnahme kann die Erarbeitung der Thematik auch<br />

durch vom Lehrenden angeleitete Lektüre nachgewiesen werden.<br />

§ 10<br />

Leistungsnachweise und Erbringungsformen<br />

(1) Leistungsnachweise können im Rahmen von Lehrveranstaltungen in folgenden Formen<br />

erbracht werden:<br />

1. Schriftliche Ausarbeitung<br />

Bearbeitung einer erziehungswissenschaftlichen Fragestellung unter Berücksichtigung<br />

verschiedener theoretischer und konzeptueller Zugänge mit den Formen wissenschaftlichen<br />

Argumentierens. Der Umfang soll für das Grundstudium zwischen 10 und 15 Seiten, für das<br />

Hauptstudium zwischen 15 und 25 Seiten liegen.<br />

2. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Seminarsitzung<br />

Didaktische Vorbereitung und Durchführung einer Seminarsitzung, in der Regel durch einen<br />

Vortrag und einer schriftlichen Ausarbeitung von etwa 10 Seiten.<br />

3. Kolloquium<br />

Zusammenhängende mündliche Darstellung einer Fragestellung und Diskussion mit dem<br />

Lehrenden von etwa 15 Minuten Dauer<br />

4. Klausur<br />

Schriftliche Darstellung unter Aufsicht; dabei ist mit begrenzten Hilfsmitteln in vorgegebener<br />

Zeit mit den Methoden der Erziehungswissenschaft eine Fragestellung zu entwickeln. Die<br />

Dauer kann zwischen zwei und vier Stunden betragen.<br />

5. Herstellung eines didaktisch relevanten Produkts<br />

z. B. musisch-ästhetischer Art, Anlage einer Sammlung, Herstellung von didaktischen<br />

Materialien, Videofilmen, Hörspielen. Den erstellten Materialien ist eine didaktische<br />

Erläuterung von mindestens 5 Seiten beizugeben.<br />

Welche Erbringungsformen möglich sind, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom<br />

Lehrenden festgelegt.<br />

(2) Von den jeweils für die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung vorzulegenden<br />

Leistungsnachweisen müssen mindestens 3 durch eine schriftliche Ausarbeitung (als<br />

Hausarbeit, ausgearbeitetes Referat oder Klausur) erbracht worden sein.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!