FORMEN, MÃGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern
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Anfang der siebziger Jahre kam Bewegung in diese Struktur,<br />
Im Zusammenhang mit den Diskussionen über eine Reform des<br />
Jugendhilferechts und über den BiIdungsgesamtpLan wurde<br />
auch die Jugendarbeit von den ReformuberLegungen tangiert.<br />
Ab 01. Januar 1971 wurde in den Richtlinien zum Bundesjugendplan<br />
als weitere Bedingung die "Bejahung der freiheitlich-demokratischen<br />
Grundordnung und der parlamentarischrepräsentativen<br />
Willensbildung" eingeführt. Der Bundesjugendring<br />
sprach sich gegen diese Erweiterung aus, weil<br />
diese "als politische Wohlverhaltensklausel...geeignet ist,<br />
den pädagogischen und jugendpolitischen Spielraum der freien<br />
Jugendarbeit gefährlich einzuengen" (Baetcke 1978, S.<br />
25).<br />
Im Jahre 1973 beschlossen die zuständigen Ressortminister<br />
von Bund und Ländern, die Förderungspläne von Bund, Ländern<br />
und Gemeinden zu harmonisieren. Damit ist die Jugendarbeit<br />
zu einem relativ geschlossenen, eigenständigen System<br />
geworden, das zwischen dem Bildungssystem einerseits<br />
und dem System der Sozialpolitik andererseits anzusiedeln<br />
ist.<br />
Im Jahre 1978 sind nach vierjähriger Beratung - unter<br />
Beteiligung der Träger der Jugendarbeit - vom Bundesminister<br />
für Jugend, Familie und Gesundheit "Perspektiven<br />
zum Bundesjugendplan" verabschiedet worden. Hier wird,<br />
und das ist neu, das Verhältnis von Staat und freien Trägern<br />
als partnerschaftlich bezeichnet. Hintergrund sind<br />
die schon seit Jahren bestehende Arbeitsteilung zwischen<br />
Staat und freien Trägern und die anstehenden Jugendprobleme,<br />
die der Staat gelöst haben will. Deshalb versucht<br />
er durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für bestimmte<br />
Modellvorhaben bei den freien Trägern Initiativen