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FORMEN, MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern

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Anfang der siebziger Jahre kam Bewegung in diese Struktur,<br />

Im Zusammenhang mit den Diskussionen über eine Reform des<br />

Jugendhilferechts und über den BiIdungsgesamtpLan wurde<br />

auch die Jugendarbeit von den ReformuberLegungen tangiert.<br />

Ab 01. Januar 1971 wurde in den Richtlinien zum Bundesjugendplan<br />

als weitere Bedingung die "Bejahung der freiheitlich-demokratischen<br />

Grundordnung und der parlamentarischrepräsentativen<br />

Willensbildung" eingeführt. Der Bundesjugendring<br />

sprach sich gegen diese Erweiterung aus, weil<br />

diese "als politische Wohlverhaltensklausel...geeignet ist,<br />

den pädagogischen und jugendpolitischen Spielraum der freien<br />

Jugendarbeit gefährlich einzuengen" (Baetcke 1978, S.<br />

25).<br />

Im Jahre 1973 beschlossen die zuständigen Ressortminister<br />

von Bund und Ländern, die Förderungspläne von Bund, Ländern<br />

und Gemeinden zu harmonisieren. Damit ist die Jugendarbeit<br />

zu einem relativ geschlossenen, eigenständigen System<br />

geworden, das zwischen dem Bildungssystem einerseits<br />

und dem System der Sozialpolitik andererseits anzusiedeln<br />

ist.<br />

Im Jahre 1978 sind nach vierjähriger Beratung - unter<br />

Beteiligung der Träger der Jugendarbeit - vom Bundesminister<br />

für Jugend, Familie und Gesundheit "Perspektiven<br />

zum Bundesjugendplan" verabschiedet worden. Hier wird,<br />

und das ist neu, das Verhältnis von Staat und freien Trägern<br />

als partnerschaftlich bezeichnet. Hintergrund sind<br />

die schon seit Jahren bestehende Arbeitsteilung zwischen<br />

Staat und freien Trägern und die anstehenden Jugendprobleme,<br />

die der Staat gelöst haben will. Deshalb versucht<br />

er durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für bestimmte<br />

Modellvorhaben bei den freien Trägern Initiativen

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