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FORMEN, MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern

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Schwerpunkteinsätze zur Kontrolle und Durchsetzung<br />

der Jugendschutzbestimmungen statt.<br />

Regelmäßige gemeinsame Jugendschutzstreifen werden<br />

turnusmäßig, etwa dreimal monatlich, im Wechsel von<br />

den vier regionalen <strong>Polizei</strong> direktionen in Absprache<br />

mit der Abteilung Einsatz des Präsidiums angesetzt.<br />

Die Durchführung der Streifen richtet sich nach einer<br />

Anweisung des <strong>Polizei</strong>präsidiums München, die jeweils<br />

durch Einsatzbefehle der regionalen <strong>Polizei</strong>direktionen<br />

ergänzt wird. Die für die Schwerpunkteinsätze<br />

gebildeten Jugendschutztrupps bestehen aus etwa<br />

10 Jugendbeamten in ziviler Kleidung, aus einer<br />

Doppelstreife in Uniform, ein oder zwei Kräften des<br />

Jugendschutzkommissariates K 132 (Anlage 1) sowie<br />

aus einem Beamten des Stadt- J n d bei Erfordernis einem<br />

Beamten des Kreis Jugendamtes.<br />

Da es sich bei diesen regelmäßigen Streifen um abgesprochene,<br />

ständige Einrichtungen handelt, ist für<br />

ihre Durchführung keine spezielle Initiative nötig.<br />

Terminvorschläge der regionalen <strong>Polizei</strong>direktionen<br />

werden von der Abteilung Einsatz mit den Jugendämtern<br />

abgestimmt. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />

örtlichkeiten (insbesondere Diskotheken, Jugendlokale,<br />

Spielhallen und Kinos) erfolgt im Einvernehmen<br />

mit den Jugendämtern.<br />

Hauptaugenmerk der Überwachung gilt der Einhaltung<br />

der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen sowie<br />

der Nichtabgabe von Alkohol an Minderjährige. Dem<br />

Charakter des Jugendschutzgesetzes entsprechend<br />

richten sich Maßnahmen primär gegen die Verantwortlichen<br />

(Wirte, Spielhallen- und Kinobesitzer, Erziehungsberechtigte)<br />

.<br />

Bei der Durchführung der Jugendschutzstreifen werden<br />

die Kontrollen selbst von den <strong>Polizei</strong>beamten

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