FORMEN, MÃGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern
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Schwerpunkteinsätze zur Kontrolle und Durchsetzung<br />
der Jugendschutzbestimmungen statt.<br />
Regelmäßige gemeinsame Jugendschutzstreifen werden<br />
turnusmäßig, etwa dreimal monatlich, im Wechsel von<br />
den vier regionalen <strong>Polizei</strong> direktionen in Absprache<br />
mit der Abteilung Einsatz des Präsidiums angesetzt.<br />
Die Durchführung der Streifen richtet sich nach einer<br />
Anweisung des <strong>Polizei</strong>präsidiums München, die jeweils<br />
durch Einsatzbefehle der regionalen <strong>Polizei</strong>direktionen<br />
ergänzt wird. Die für die Schwerpunkteinsätze<br />
gebildeten Jugendschutztrupps bestehen aus etwa<br />
10 Jugendbeamten in ziviler Kleidung, aus einer<br />
Doppelstreife in Uniform, ein oder zwei Kräften des<br />
Jugendschutzkommissariates K 132 (Anlage 1) sowie<br />
aus einem Beamten des Stadt- J n d bei Erfordernis einem<br />
Beamten des Kreis Jugendamtes.<br />
Da es sich bei diesen regelmäßigen Streifen um abgesprochene,<br />
ständige Einrichtungen handelt, ist für<br />
ihre Durchführung keine spezielle Initiative nötig.<br />
Terminvorschläge der regionalen <strong>Polizei</strong>direktionen<br />
werden von der Abteilung Einsatz mit den Jugendämtern<br />
abgestimmt. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />
örtlichkeiten (insbesondere Diskotheken, Jugendlokale,<br />
Spielhallen und Kinos) erfolgt im Einvernehmen<br />
mit den Jugendämtern.<br />
Hauptaugenmerk der Überwachung gilt der Einhaltung<br />
der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen sowie<br />
der Nichtabgabe von Alkohol an Minderjährige. Dem<br />
Charakter des Jugendschutzgesetzes entsprechend<br />
richten sich Maßnahmen primär gegen die Verantwortlichen<br />
(Wirte, Spielhallen- und Kinobesitzer, Erziehungsberechtigte)<br />
.<br />
Bei der Durchführung der Jugendschutzstreifen werden<br />
die Kontrollen selbst von den <strong>Polizei</strong>beamten