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FORMEN, MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern

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An erster und bislang noch einziger Stelle in der Bundesrepublik<br />

Deutschland wird seit August 1979 mit dem<br />

Modellversuch "Präventionsprogramm <strong>Polizei</strong>/Sozialarbeiter"<br />

(PPS) die Zusammenarbeit von <strong>Polizei</strong> und Sozialarbeitern<br />

in Hannover erprobt.<br />

Sechs Sozialarbeiter sind in Wechselschichten von 8<br />

Uhr morgens bis 2 Uhr nachts, am Wochenende und an<br />

Feiertagen im Einsatz. Sie haben ihre Diensträume im<br />

Haus des 9. <strong>Polizei</strong>reviers und arbeiten so in räumlicher<br />

und zeitlicher Nähe zur <strong>Polizei</strong>, PPS verfolgt<br />

insbesondere zwei Ziele: Kriminalitätsvorbeugung und<br />

tatnahe Opferbetreuung.<br />

Die Sozialarbeiter sind für alle Reviere der Schutzpolizei<br />

und für die Kriminalpolizei in Hannover zuständig.<br />

Ihr Aufgabenschwerpunkt ist die Krisen Intervention:<br />

Eine unmittelbare, auf die akute Notsituation<br />

gerichtete Beratung und Betreuung, Zu weiterführenden<br />

Hilfen vermitteln sie an die bestehenden sozialen Institutionen.<br />

Am häufigsten werden die Sozialarbeiter<br />

bei Diebstählen von Kindern und Jugendlichen, bei aufgegriffenen<br />

Minderjährigen, Familienstreitigkeiten sowie<br />

bei SelbsttotungsprobLemen hinzugezogen.<br />

Nachdem sich der Modellversuch als erfolgreich erwiesen<br />

hat, hat das niedersächsische Kabinett am 12.01.<br />

1982 beschlossen, PPS als Dauereinrichtung im Justizressort<br />

fortzuführen.<br />

Der in diesem Zusammenhang vom Bayerischen Staatsmini<br />

*)<br />

sterium des Innern gemachte Vorschlag zur Erprobung<br />

eines solchen Modellversuchs in Nürnberg und München,<br />

über den bereits mit dem Staatsministerium für Arbeit<br />

und Sozialordnung Einverständnis erzielt worden<br />

war, scheiterte an der fehlenden Bereitschaft der Sozialreferate<br />

der Städte München und Nürnberg, das für<br />

diesen Versuch benötigte Personal zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

* } IMS vom 25,03,1981, Nr, I C 5 - 2306 - 9/2 (nicht<br />

verteiIt)<br />

IMS vom 21,09,1981, Nr, I C 5 - 2306 - 9/12 (nicht<br />

vertei L t)<br />

IMS vom 07.01,1982, Nr, I C 5 - 2306 - 9/10 (nicht<br />

verteilt)<br />

** )<br />

AMS vom 12.11.1981, Nr. VI 1 - 6892/1 - 20/81<br />

(nicht verteilt)

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