FORMEN, MÃGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern
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1 . Vorbemerkung<br />
Mit der hier vorgelegten Untersuchung "<strong>Polizei</strong> und Jugendamt:<br />
Formen, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit bei der<br />
*)<br />
Bekämpfung der Jugendkriminalität wurde die Kriminologische<br />
Forschungsgruppe der Bayerischen <strong>Polizei</strong> im Oktober 1980 vom<br />
Bayerischen Staatsministerium des Innern beauftragt.<br />
Das Projekt führt die Untersuchungen der Kriminologischen Forschungsgruppe<br />
zur "Kinder- und Jugendkriminalität in <strong>Bayern</strong>"<br />
und zur "Verbrechensbekämpfung durch polizeiliche PräventionsmaBnahmen"<br />
fort, in denen auch auf die Möglichkeiten und Grenzen<br />
der <strong>Polizei</strong> bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität eingegangen<br />
und deutLich wurde, daß zwar vieles über das gespannte<br />
bis gestörte Verhältnis zwischen der <strong>Polizei</strong> und den anderen<br />
Institutionen, insbesondere denen der Sozialarbeit geschrieben<br />
wird (vgl. dazu Kreuzer/PLate 1981), daß es aber<br />
dennoch weitgehend an gesichertem Wissen darüber fehlt,<br />
- welche konkreten Maßnahmen von den öffentlichen Organen<br />
(Jugendämtern) und den freien Trägern der Jugendhilfe zur<br />
Bekämpfung der Jugendkriminalität durchgeführt werden,<br />
- wo sich welche Berührungs- und ggf. Konf l iktpunkte mit<br />
den polizeilichen Tätigkeiten ergeben,<br />
- wie sich die Zusammenarbeit zwischen der <strong>Polizei</strong> und den<br />
anderen Institutionen bei der Bewältigung der alltäglichen,<br />
konkreten Aufgaben tatsächlich gestaltet und<br />
- welche Wünsche und Forderungen die Einrichtungen der sozialen<br />
Hilfe und der sozialen Kontrolle an das Verhalten und<br />
die Maßnahmen der jeweils anderen Institution richten.<br />
*)<br />
0er ursprüngliche Titel "Möglichkeiten und Grenzen der<br />
<strong>Polizei</strong> bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität unter<br />
Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen"<br />
wurde abgeändert, um einem der wichtigsten Ergebnisse<br />
der empirischen Erhebung bereits im Projekttitel<br />
Ausdruck zu geben: Nämlich der Tatsache, daß von den "Institutionen<br />
der Jugendhilfe" nur die Jugendämter mit der<br />
<strong>Polizei</strong> zusammenarbeiten, während zu den freien Trägern der<br />
Jugendhilfe in <strong>Bayern</strong> keine Kontakte bestehen.