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FORMEN, MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern

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1 . Vorbemerkung<br />

Mit der hier vorgelegten Untersuchung "<strong>Polizei</strong> und Jugendamt:<br />

Formen, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit bei der<br />

*)<br />

Bekämpfung der Jugendkriminalität wurde die Kriminologische<br />

Forschungsgruppe der Bayerischen <strong>Polizei</strong> im Oktober 1980 vom<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern beauftragt.<br />

Das Projekt führt die Untersuchungen der Kriminologischen Forschungsgruppe<br />

zur "Kinder- und Jugendkriminalität in <strong>Bayern</strong>"<br />

und zur "Verbrechensbekämpfung durch polizeiliche PräventionsmaBnahmen"<br />

fort, in denen auch auf die Möglichkeiten und Grenzen<br />

der <strong>Polizei</strong> bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität eingegangen<br />

und deutLich wurde, daß zwar vieles über das gespannte<br />

bis gestörte Verhältnis zwischen der <strong>Polizei</strong> und den anderen<br />

Institutionen, insbesondere denen der Sozialarbeit geschrieben<br />

wird (vgl. dazu Kreuzer/PLate 1981), daß es aber<br />

dennoch weitgehend an gesichertem Wissen darüber fehlt,<br />

- welche konkreten Maßnahmen von den öffentlichen Organen<br />

(Jugendämtern) und den freien Trägern der Jugendhilfe zur<br />

Bekämpfung der Jugendkriminalität durchgeführt werden,<br />

- wo sich welche Berührungs- und ggf. Konf l iktpunkte mit<br />

den polizeilichen Tätigkeiten ergeben,<br />

- wie sich die Zusammenarbeit zwischen der <strong>Polizei</strong> und den<br />

anderen Institutionen bei der Bewältigung der alltäglichen,<br />

konkreten Aufgaben tatsächlich gestaltet und<br />

- welche Wünsche und Forderungen die Einrichtungen der sozialen<br />

Hilfe und der sozialen Kontrolle an das Verhalten und<br />

die Maßnahmen der jeweils anderen Institution richten.<br />

*)<br />

0er ursprüngliche Titel "Möglichkeiten und Grenzen der<br />

<strong>Polizei</strong> bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität unter<br />

Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen"<br />

wurde abgeändert, um einem der wichtigsten Ergebnisse<br />

der empirischen Erhebung bereits im Projekttitel<br />

Ausdruck zu geben: Nämlich der Tatsache, daß von den "Institutionen<br />

der Jugendhilfe" nur die Jugendämter mit der<br />

<strong>Polizei</strong> zusammenarbeiten, während zu den freien Trägern der<br />

Jugendhilfe in <strong>Bayern</strong> keine Kontakte bestehen.

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