FORMEN, MÃGLICHKEITEN UND GRENZEN DER ... - Polizei Bayern
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LienberatungssteLLen - gibt es in den Bereichen<br />
der jeweiligen <strong>Polizei</strong>dienststellen (wenn möglich<br />
mit Anschrift, Dienstzeiten und Persona l stärke)<br />
und zu welchen bestehen Kontakte?<br />
Welche Jugendämter und/oder freie Einrichtungen<br />
der Jugendhilfe sind außerhalb der üblichen Dienst<br />
zeiten erreichbar, haben z.B. Bereitschaftsdienste<br />
oder Notteleföne eingerichtet?<br />
Gibt es geeignete und jederzeit erreichbare Unterbringungsmöglichkeiten<br />
für aufgegriffene Minderjährige?<br />
Wenn ja: Wo (in welcher Entfernung<br />
zum Dienstort) und in welcher Form (z.B. Jugendschutz<br />
räume gem. Art. 51 Jugendamtsgesetz)?<br />
Haben Jugendämter oder sonstige soziale Stellen<br />
es abgelehnt, Minderjährige von der <strong>Polizei</strong> zur<br />
Unterbringung oder Nachsorge zu übernehmen? Wenn<br />
ja: Wie oft, in welchen Fällen und mit welcher<br />
Beg ründung?<br />
Wie häufig kommt es vor, daß Minderjährige deshalb<br />
vorübergehend bei der Dienststelle untergebracht<br />
werden müssen?<br />
Wie ist sichergestellt, daß die. <strong>Polizei</strong>dienststellen<br />
die jeweils zuständigen Jugendämter über<br />
relevante Sachverhalte (gem. Art. 49 Jugendamtsgesetz)<br />
unterrichten?<br />
Liegen Erkenntnisse über die Verwertung und Umsetzung<br />
solcher Informationen durch die Jugendämter<br />
vor, greifen die Jugendamt er insbesondere<br />
polizeiliche Vorschläge für notwendige und/oder<br />
erfolgversprechende Maßnahmen auf?