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<strong>wir</strong><br />

Das Magazin der Senioreneinrichtungen Wesel-Emmerich-Rees Herbst 2011


Liebe Bewohnerinnen<br />

und Bewohner,<br />

liebe Leserinnen<br />

und Leser,<br />

sehr zur Freude unseres Redaktionsteams<br />

hat die erste Ausgabe der<br />

<strong>wir</strong>:Senioren einen großen Anklang<br />

gefunden. Es erreichten uns viele<br />

positive Rückmeldungen und<br />

Anregungen. Wie Sie sich sicherlich<br />

vorstellen können, steht viel Arbeit<br />

und Zeit hinter einer solchen<br />

Zeitschrift.<br />

Heute halten Sie die zweite Ausgabe<br />

der <strong>wir</strong>:Senioren in Ihren Händen.<br />

Ich möchte daher die Gelegenheit<br />

nutzen, mich ganz herzlich beim<br />

Redaktionsteam und den Unterstützern<br />

unserer <strong>wir</strong>:Senioren zu bedanken.<br />

Mein Dank geht auch an die<br />

Bewohner für die interessanten<br />

Geschichten aus ihrem Leben.<br />

Wenn auch Sie einen Beitrag für<br />

unsere <strong>wir</strong>:Senioren leisten möchten,<br />

nehmen <strong>wir</strong> dies gerne an.<br />

Die Sanierung des Altenzentrums<br />

Willikensoord in Emmerich bildet<br />

den Schwerpunkt dieser <strong>wir</strong>:Senioren.<br />

Nach einer Bauzeit von drei Jahren<br />

wurde die Sanierung des Altenzentrums<br />

nun abgeschlossen. Das Haus<br />

ist hell und transparent geworden.<br />

Es wurde grundlegend saniert und<br />

entspricht nun dem Standard eines<br />

Neubaus. Kernstück des Gebäudes<br />

bildet die Stahl-Glasfassade mit der<br />

Kapelle des Hauses, der Cafeteria und<br />

den zentral gelegenen großen Gemeinschaftsräumen.<br />

Insbesondere die Kapelle des Hauses<br />

mit dem Oberkirchener Sandsteinaltar<br />

und den von dem Künstler Thomas<br />

Kohl mit Glasmalerei gestalteten<br />

Fenstern ist eine der schönsten unserer<br />

Einrichtungen.<br />

Mit einem feierlichen Gottesdienst<br />

wurden die Kapelle und das Haus<br />

durch Weihbischof Theising eingesegnet.<br />

Die Einbindung unserer Senioreneinrichtungen<br />

in die Kirchengemeinde<br />

ist uns sehr wichtig.<br />

Deshalb sind auch die Bewohner<br />

aus der Nachbarschaft zu den<br />

Gottesdiensten herzlich willkommen.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim<br />

Lesen dieser Ausgabe.<br />

Josef Reining<br />

Leiter der Senioreneinrichtungen pro homine<br />

2


<strong>wir</strong><br />

Inhalt Ausgabe Herbst 2011<br />

Innovative Ausbildung 12<br />

in der Altenpflege<br />

Unterhaltsverpflichtung 14<br />

von Kindern gegenüber ihren<br />

Eltern bei stationärer Pflege<br />

Einweihung der umgebauten 4<br />

und modernisierten<br />

Senioreneinrichtung<br />

Willikensoord Emmerich<br />

Mitbestimmung der 7<br />

Bewohner in den<br />

Senioreneinrichtungen<br />

Hunde auf Visite 10<br />

Sicher durch den 20<br />

herbstlichen Straßenverkehr<br />

Chefarzt informiert: 22<br />

Schluckbeschwerden im Alter<br />

Futtern wie bei Muttern: 26<br />

Endiviensalat untereinander<br />

Impressum 26<br />

Bilderrätsel 27


Bischöflicher Segen für das<br />

„neue“ Willikensoord<br />

Mit der feierlichen Weihe von Barbara-Kapelle und Altar fanden die<br />

Bauarbeiten zur Modernisierung der Emmericher Senioreneinrichtung<br />

einen würdigen Abschluss.<br />

Der 4. Dezember ist der neue Festtag<br />

der Emmericher Senioreneinrichtung<br />

Willikensoord. An diesem Tag <strong>wir</strong>d<br />

der heiligen Barbara gedacht, Patronin<br />

der Kranken und Sterbenden.<br />

Ihren Namen trägt die neu gestaltete<br />

Kapelle in Willikensoord, deren Altar<br />

Weihbischof Wilfried Theising (Xanten)<br />

am 25. Oktober während eines<br />

Pontifikalamtes weihte. Der festliche<br />

Gottesdienst im Beisein von rund 100<br />

geladenen Gästen war der würdige<br />

Abschluss der dreijährigen Bauphase<br />

zur Modernisierung der 27 Jahre alten<br />

Senioreneinrichtung.<br />

Die von der ersten Etage ins Erdgeschoss<br />

verlegte Kapelle sei das „Herzstück“<br />

des Hauses, betonte der Bischof.<br />

Er nannte die Weihe von Altar<br />

und Kapelle „einen großen Tag der<br />

Freude, weil Gott uns begegnet und<br />

Himmel und Erde zusammenkommen.“<br />

Dieses Aufeinandertreffen hat<br />

Thomas Kohl, ein Schüler von Gerhard<br />

Richter, mit seinem großflächigen<br />

Kapellenfenster künstlerisch zum<br />

Ausdruck gebracht. Blau-, Rot- und<br />

Orangetöne bestimmen das Werk,<br />

das dem Raum eine unverwechselbare<br />

Atmosphäre verleiht – ganz besonders<br />

bei Sonnenschein.<br />

Die Gottesdienstbesucher wurden<br />

Zeuge einer selten gewordenen Zeremonie,<br />

als Weihbischof Theising den<br />

neuen Altar weihte. In der Sandstein-<br />

Platte setzte er Reliquien der heiligen<br />

Justinus und Severus aus dem<br />

4


„Bestand“ der Emmericher<br />

Martinikirche bei,<br />

verschloss die Öffnung,<br />

weihte und salbte den Altar und verbrannte<br />

Weihrauch darauf. In seiner<br />

Predigt sagte er, die Kapelle solle „ein<br />

vertrauter Ort für alle werden, die hier<br />

wohnen und arbeiten; sie sollen spüren:<br />

Hier habe ich eine Heimat.“<br />

Nach dem Gottesdienst, den der Bischof<br />

mit den Pastören Stefan Sühling<br />

(Wesel), Paul Seesing, Thomas Obermeyer<br />

und Karsten Weidisch (alle Emmerich)<br />

zelebrierte, wurde die Feier in<br />

der neu gestalteten, lichtdurchfluteten<br />

Cafeteria fortgesetzt. Heinrich Schnieders,<br />

Geschäftsführer der Holding pro<br />

homine, unterstrich: „Willikensoord<br />

ist wie neugeboren und entspricht<br />

baulich und konzeptionell den<br />

Anforderungen der modernen Altenpflege.“<br />

Die Investitionssumme von<br />

5,2 Millionen Euro sei gut angelegt.<br />

Das Haus verfügt nun über 80 Plätze<br />

in 76 Einzel- und nur noch zwei Doppelzimmern.<br />

Mehr Komfort, heller,<br />

freundlicher und damit einladender<br />

– so beschrieb der Geschäftsführer die<br />

wesentlichen Merkmale der runderneuerten<br />

Einrichtung.<br />

Josef Reining, Leiter der Senioreneinrichtungen<br />

der pro homine, erinnerte<br />

daran, dass es bereits 2005 erste<br />

Planungen für den Umbau gegeben<br />

habe. Die Ideen umzusetzen, sei eine<br />

„echte Herausforderung für <strong>Pro</strong>fis“<br />

gewesen. Als „logistische Meisterleistung“<br />

von Personal, Bewohnern und<br />

Angehörigen bezeichnete Reining den<br />

Umbau bei laufendem Betrieb, der<br />

200 Umzüge innerhalb des Hauses<br />

erforderlich gemacht habe. Wesentliche<br />

Neuerung des Wohnkonzepts sei<br />

die Untergliederung der drei Wohnbereiche<br />

in jetzt acht Wohngruppen<br />

und eine Hausgemeinschaft, erklärte<br />

5


Reining. Dadurch würden eine individuelle<br />

Betreuung und eine intensive<br />

Angehörigenarbeit bei Bildung spezieller<br />

Schwerpunkte möglich. Josef<br />

Reining begrüßte unter den Gästen<br />

besonders Heinz Brücker, der 20 Jahre<br />

lang Heimleiter in Willikensoord war.<br />

Architekt Heinz Wrede (Goch)<br />

stellte heraus: „Wir haben dem<br />

Seniorenheim durch<br />

einen zweigeschossigen,<br />

verglasten Anbau<br />

eine neue Qualität gegeben.“<br />

Durch großzügige Verglasungen<br />

und die optimale Ausrichtung<br />

zur Sonne seien eine<br />

Helligkeit und Wohnqualität<br />

erreicht worden, die das Haus in<br />

besonderer Weise prägten. Weil Bauherr<br />

und Architekt an einem Strang<br />

gezogen hätten, sei „etwas Gutes und<br />

Wertvolles“ entstanden, so Wrede.<br />

Er überreichte den symbolischen<br />

Schlüssel für das „neue“ Willikensoord<br />

an Josef Reining und Heimleiter<br />

Wilhelm Rohde.<br />

Emmerichs Bürgermeister Johannes<br />

Diks überbrachte Glückwünsche zum<br />

Gelingen des Bauprojekts, „Danke für<br />

das große Werk“, sagte Pastor Stefan<br />

Sühling als Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

der pro homine.<br />

Gerd Heiming<br />

6


Bewohner haben Einfluss<br />

Mitbestimmung und Mit<strong>wir</strong>kung in den Senioreneinrichtungen<br />

der pro homine nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Im Dezember 2008 trat das Wohnund<br />

Teilhabegesetz in Nordrhein-<br />

Westfalen in Kraft. Es ersetzte das<br />

bis dahin geltende Bundesheimgesetz<br />

und bestärkt vor allem wesentlich<br />

die Mit<strong>wir</strong>kungs- und Mitbestimmungsrechte<br />

der BewohnerInnen in<br />

Senioreneinrichtungen. Dies geschieht<br />

insbesondere durch den Beirat, den die<br />

Bewohner alle zwei Jahre neu wählen.<br />

Im Wohn- und Teilhabegesetz wurde<br />

die Form der Interessenvertretung von<br />

Bewohnern in Senioreneinrichtungen<br />

weiterentwickelt. Der frühere „Heimbeirat“<br />

verfügte lediglich über<br />

Anhörungs- und Informationsrechte.<br />

Er konnte also in bestimmten<br />

Bereichen mit<strong>wir</strong>ken, aber nicht<br />

mitbestimmen. Dies ist nun anders.<br />

Durch erstmals eingeführte Mitbestimmungsrechte<br />

haben die Bewohner die<br />

Möglichkeit, das Leben in der<br />

Senioreneinrichtung aktiv mitzugestalten<br />

und in zentralen Lebensbereichen<br />

mitzubestimmen.<br />

Verpflegung, Freizeit, Hausordnung<br />

Im Gesetz heißt es dazu unter § 6 Abs.<br />

1 WTG: „Die Bewohner vertreten<br />

ihre Interessen durch einen Beirat in<br />

Angelegenheiten des Betriebs der Betreuungseinrichtung<br />

wie Unterkunft,<br />

Betreuung, Aufenthaltsbedingungen,<br />

Heimordnung, Verpflegung und<br />

Freizeitgestaltung im Rahmen von<br />

Mit<strong>wir</strong>kung und Mitbestimmung.“<br />

Die Beiräte vertreten also die Interessen<br />

der Bewohner. Die Einrichtungsleitung<br />

hat die Pflicht, die Beiräte über<br />

alle Dinge, die der Mit<strong>wir</strong>kung und<br />

Mitbestimmung unterliegen, rechtzeitig<br />

zu informieren und ggf. auch<br />

fachlich zu beraten.<br />

7


Konkret kann der Beirat in folgenden<br />

Bereichen mitbestimmen:<br />

››bei der Verpflegungsplanung der<br />

Einrichtung, z.B. Mitbestimmung<br />

bei der Speiseplangestaltung,<br />

Festlegung der Essenszeiten<br />

››bei der Planung und Durchführung<br />

von Freizeitangeboten im Rahmen<br />

der Seniorenbetreuung in der<br />

Einrichtung<br />

››bei der Aufstellung bzw. Änderung<br />

der Hausordnung<br />

Kommt eine Einrichtung ihren<br />

nunmehr gesetzlich festgelegten<br />

Verpflichtungen zur Sicherstellung<br />

der Mitbestimmungsrechte der<br />

Bewohner nicht nach, können von<br />

den zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

sogar Bußgelder verhängt werden.<br />

Die Grenze der Mitbestimmung<br />

<strong>wir</strong>d jedoch von der <strong>wir</strong>tschaftlichen<br />

Zumutbarkeit für die Senioreneinrichtung<br />

gesetzt (vertragliche<br />

Verein barungen nach SGB XI<br />

und XII). In Konfliktfällen übernehmen<br />

hier die Aufsichtsbehörden eine<br />

Vermittlerrolle zwischen Beirat und<br />

Einrichtungsleitung.<br />

In folgenden Bereichen hat der Beirat<br />

ein Mit<strong>wir</strong>kungsrecht (Beispiele):<br />

››Formulierung oder Änderung des<br />

Heimvertrages<br />

››Änderung der Heimkostensätze<br />

››Veränderung des Betriebs der<br />

Einrichtung<br />

››umfassende Baumaßnahmen und<br />

Instandsetzungsarbeiten<br />

››Maßnahmen zu einer angemessenen<br />

Qualität der Betreuung<br />

››Maßnahmen der sozialen<br />

Betreuung und Teilhabe am<br />

Leben in der Gemeinschaft<br />

Für Senioreneinrichtungen, die<br />

unter das Wohn- und Teilhabegesetz<br />

fallen, ist die Bildung eines Beirates<br />

verpflichtend. Er <strong>wir</strong>d alle zwei Jahre<br />

neu gewählt, seine Mitgliederzahl<br />

<strong>wir</strong>d durch die Größe der Einrichtung<br />

bestimmt. Die Mitgliederzahl der<br />

Beiräte in den Einrichtungen der<br />

Holding pro homine liegt je nach<br />

Einrichtungsgröße bei drei bzw. fünf<br />

Mitgliedern. Wahlberechtigt ist jeder,<br />

der zum Zeitpunkt der Wahl in der<br />

Einrichtung lebt. Neben den Bewohnern<br />

können auch Angehörige und<br />

8


andere Vertrauenspersonen der<br />

Bewohner in den Beirat gewählt werden.<br />

Vorschläge für externe Bewerber<br />

können jedoch nur von Bewohnern<br />

selbst abgegeben werden. Es muss<br />

mindestens ein Bewohner der Einrichtung<br />

im Beirat vertreten sein, der<br />

dann auch den Vorsitz übernimmt.<br />

Der Vorsitzende des Beirats lädt in<br />

der Regel monatlich zu den Sitzungen<br />

ein. Der Beirat <strong>wir</strong>d von der Einrichtungsleitung<br />

und den Mitarbeitern der<br />

Seniorenbetreuung in angemessener<br />

Weise unterstützt und begleitet.<br />

Abschließend sollte erwähnt sein,<br />

dass in den Senioreneinrichtungen<br />

der pro homine schon in der Vergangenheit,<br />

unabhängig von gesetzlichen<br />

Vorgaben, entsprechende Strukturen<br />

geschaffen wurden, um die Wünsche<br />

und Interessen der Bewohner und<br />

ihrer Angehörigen in angemessener<br />

Weise zu berücksichtigen und ihnen<br />

eine aktive Beteiligung am Heimgeschehen<br />

zu ermöglichen.<br />

Horst Termath<br />

Basierend auf den Ausführungen in der Broschüre des Ministeriums<br />

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:<br />

„Mitreden, mitbestimmen! Mitbestimmung und Mit<strong>wir</strong>kung in<br />

Betreuungseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz<br />

für Nordrhein-Westfalen“, Düsseldorf, November 2009<br />

Jährliche Versammlung<br />

Um einen Mindestaustausch zwischen<br />

Beirat und den Bewohnern hinsichtlich<br />

deren Wünsche und Anregungen<br />

zu gewährleisten, ist mindestens einmal<br />

im Jahr eine Bewohnerversammlung<br />

durch den Beirat einzuberufen.<br />

An dieser Versammlung können auch<br />

Angehörige und andere Vertrauenspersonen<br />

der Bewohner teilnehmen.<br />

9


Tierische Aktivitäten<br />

Wenn die Bewohner in den Senioreneinrichtungen der pro homine<br />

lachen, scherzen und viel Spaß haben, liegt das häufig an vierbeinigen<br />

„Mitarbeitern“. Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Hund<br />

und Katz in den Häusern zu Gast oder auch fest in den Tagesablauf<br />

eingebunden sind.<br />

Im Martinistift Wesel findet jeden<br />

Mittwoch eine Hundevisite statt. Das<br />

ist der sogenannte „Grete-Tag“. Grete,<br />

eine Beagle-Dame, besucht mit Frauchen<br />

Dagmar Heitfeld die Bewohner<br />

und sorgt bei allen für große Freude.<br />

Es <strong>wir</strong>d gestreichelt und gekuschelt,<br />

was das Zeug hält.<br />

Auch im Elisabeth-Heim in Spellen<br />

werden die „haarigen Besucher“ mit<br />

Freude erwartet. Frau Stinn mit ihrer<br />

Hündin „Abbey“, Herr Schwarz mit<br />

„Nolen“ und „Vinn“ und Frau Bernds<br />

mit ihrem weißen Boxer „Blue“ kommen<br />

ehrenamtlich in die Einrichtung,<br />

um den Bewohnern den Hundekontakt<br />

zu ermöglichen. Beim Ballspiel in<br />

der Gruppe <strong>wir</strong>d fröhlich gelacht, und<br />

auch Besuche in den Zimmern erfreuen<br />

sich großer Beliebtheit. Organisiert<br />

werden die Besuche von Frau Marschall.<br />

Viel Arbeit, aber ein schönes<br />

Angebot, von Ehrenamtlern organisiert<br />

und durchgeführt – unsere Senioren<br />

freut‘s!<br />

Im Weseler Nikolaus-Stift sind Hunde<br />

ebenfalls gern gesehene Gäste. Seit langem<br />

gibt es einen „Hundestammgast“,<br />

auf den sich die Bewohner immer<br />

wieder freuen. Und wenn eine Mitarbeiterin<br />

ihren Hund mit zur Arbeit<br />

bringt, muss nach dem Essen nicht<br />

mehr gefegt werden. . .<br />

Im St. Lukas in der Weseler Feldmark<br />

gibt es mittlerweile sogar ganz<br />

„professionelle“ Vierbeiner, die den<br />

Bewohnern Freude bereiten. Angelika<br />

Mertsching besucht die Senioreneinrichtung<br />

jeden Donnerstag mit ihren<br />

beiden Therapiehunden „Jamy“ und<br />

10


„Filou“. Sie macht Gruppenangebote<br />

und nimmt sich darüber hinaus Zeit,<br />

um die Bewohner auch in ihren Zimmern<br />

zu besuchen. Zu guter Letzt gibt<br />

es natürlich auch im St. Christophorus<br />

in Friedrichsfeld vierbeinige „Mitarbeiter“.<br />

Hier gehören die Hunde zum täglichen<br />

Leben. „Mara“, die Hündin der<br />

Einrichtungsleiterin, kommt jeden Tag<br />

mit zur Arbeit, und ihr erster Gang<br />

führt sie in den Aufzug. Es findet sich<br />

immer ein Bewohner, der die Tür aufdrückt.<br />

Jeden Morgen schaut Mara erst<br />

mal nach, ob im Haus alles in Ordnung<br />

ist. Die Bewohner erwarten sie<br />

schon, und so mancher hat ein Stückchen<br />

von seinem Wurstbrot für Mara<br />

an die Seite gelegt. Mara war schon als<br />

Welpe jeden Tag mit dabei und begleitet<br />

die Bewohner nun schon vier Jahre.<br />

Unterstützt <strong>wir</strong>d sie von „Cora“, die<br />

Frauchen Marita Gabriel jeden Tag zur<br />

Arbeit begleitet. Auch sie ist schon vier<br />

Jahre „Dauergast“. Es gibt Bewohner,<br />

die wollen gar nicht erst aufstehen,<br />

wenn Cora nicht da ist. Für viele ist es<br />

das „Highlight“ des Vormittags, wenn<br />

die Hunde gemeinsam durch den<br />

Garten toben und dem Ball hinterher<br />

laufen. Das laute, herzhafte und fröhliche<br />

Lachen unserer Bewohner lässt sie<br />

so manches „Zwicken und Zwacken“<br />

des Älterwerdens für einen Moment<br />

vergessen. Dann fällt es leicht, sich<br />

nach dem Ball zu brücken und ihn<br />

möglichst weit zu werfen, damit die<br />

Hunde ihn wiederholen können. Und<br />

wenn man in ein weiches Fell greifen<br />

kann und dort ein wenig Trost findet,<br />

rückt manch trauriger Gedanke in<br />

den Hintergrund. Ob nun als Gast im<br />

Haus oder als täglicher Begleiter – die<br />

Hunde bringen Freude und Spaß in<br />

die Einrichtungen. Es ist<br />

schön, dass sich so viele<br />

ehrenamtliche Helfer und<br />

Mitarbeiter gefunden haben,<br />

denen es wichtig ist, diese<br />

Begegnung zwischen<br />

Mensch und Tier zu<br />

fördern und zu unterstützen.<br />

Claudia Neuenhaus<br />

11


Altenpflege:<br />

Auszubildende lernen<br />

mit besonderem<br />

System<br />

Am 01. Oktober haben in unseren Seniorenheimen 20 Altenpflege-<br />

Auszubildende ihren Dienst angetreten. Damit beginnt für sie ein<br />

neuer Lebensabschnitt. In unseren Seniorenheimen lernen sie<br />

alles, was sie zum Ausüben dieses verantwortungsvollen Berufes<br />

können müssen.<br />

Mit den Kostenträgern konnten <strong>wir</strong><br />

uns im Jahr 2010 auf ein innovatives<br />

Ausbildungssystem für die praktische<br />

Ausbildung der Auszubildenden in<br />

unseren Seniorenheimen verständigen.<br />

Dieses System sieht vor, dass<br />

die Auszubildenden innerhalb ihrer<br />

dreijährigen Ausbildung in unseren<br />

Seniorenheimen wechselnd eingesetzt<br />

werden und somit die unterschiedlichen<br />

Einrichtungen mit ihren jeweiligen<br />

andersartigen Schwerpunkten<br />

kennenlernen. Für die fachpraktische<br />

Ausbildung haben <strong>wir</strong> eigens einen<br />

Ausbildungskatalog erstellt. Dieser<br />

gibt den Auszubildenden einen Gesamtüberblick<br />

ihrer Ausbildung und<br />

<strong>wir</strong>d entsprechend dem jeweiligen<br />

Ausbildungsstand vermittelt. In den<br />

Einrichtungen werden die Auszubildenden<br />

durch entsprechend geschulte<br />

Praxisanleiter begleitet.<br />

Die Einsatzplanung <strong>wir</strong>d koordiniert<br />

von unserem Fachseminar für Altenpflege<br />

im Bildungszentrum Nieder-<br />

12


Silke Leidereiter, Leiterin der Senioreneinrichtung<br />

St. Lukas in Wesel, mit dem Auszubildenden<br />

Thomas Kunzendorf.<br />

rhein Wesel, das auch die externen<br />

Einsätze in der Geriatrie und ambulanten<br />

Pflege plant.<br />

Nach dem Ende ihrer Ausbildung sind<br />

die Altenpflegerinnen und Altenpfleger<br />

den hohen Anforderungen gewachsen<br />

und können so für die ganzheitliche<br />

Pflege, Betreuung und Beratung von<br />

hilfebedürftigen älteren Menschen und<br />

deren persönliches Umfeld sorgen.<br />

Dabei leisten sie viel mehr als „nur“<br />

medizinische Hilfestellung – sie sind<br />

eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung<br />

des Alltags und vermitteln den<br />

ihnen Anvertrauten ganz direkt und<br />

unmittelbar viel Lebensfreude und<br />

Lebensqualität.<br />

Stark in der Region<br />

Mit 60 Auszubildenden in der Altenpflege<br />

sind die Senioreneinrichtungen<br />

der Holding pro homine eine der<br />

größten Ausbildungsstellen dieser Art<br />

in der Region. Aufgrund der hohen<br />

Qualität der Ausbildung sind die Plätze<br />

stark begehrt. Viele Auszubildende<br />

wählen oftmals den Weg über ein Jahrespraktikum<br />

in einer der Senioreneinrichtungen.<br />

Hier stellen sie sehr schnell<br />

fest, ob ihr Berufswunsch für sie der<br />

richtige ist. Das erleichtert ihnen den<br />

späteren Berufseinstieg.<br />

Wenn Sie mehr Informationen über<br />

ein Jahrespraktikum oder einen Ausbildungsplatz<br />

haben möchten, können<br />

Sie sich direkt an eine unserer Senioreneinrichtungen<br />

wenden. Wir informieren<br />

Sie gern.<br />

Die <strong>wir</strong>:Senioren wünscht allen<br />

Auszubildenden viel Glück und Erfolg<br />

auf ihrem neuen Weg!<br />

Josef Reining<br />

13


Rechtsanwalt Wolfram Hußmann<br />

zum Thema Elternunterhalt<br />

Interview<br />

Wenn Mutter oder Vater in einer Senioreneinrichtung gepflegt<br />

werden, stellt sich auch immer die Frage, wer für die Kosten aufkommt.<br />

Wenn die Kosten nicht selbst getragen werden können und<br />

Sozialhilfeleistungen beantragt werden müssen, haben die Kinder<br />

oft Sorge, dass das Sozialamt von Ihnen das Geld zurückfordert.<br />

Wolfram Hußmann, Rechtsanwalt aus Wesel, gibt Antworten auf<br />

Ihre Fragen.<br />

Herr Hußmann, Sie sind als Anwalt<br />

spezialisiert auf Sozial- u. Familienrecht.<br />

Über wie viel Erfahrung verfügen<br />

Sie auf dem Gebiet der Durchsetzung<br />

von Unterhaltsansprüchen<br />

von Eltern gegenüber ihren Kindern<br />

durch die Sozialbehörden und was<br />

versteht man eigentlich unter Elternunterhalt?<br />

Ich bin bereits seit 1991 mit der<br />

Unterhaltsheranziehung beim Elternunterhalt<br />

vertraut. Dabei habe ich im<br />

Grunde „beide Seiten“, also sowohl<br />

die unterhaltspflichtigen Kinder als<br />

auch die Sozialämter vertreten, weil<br />

ich früher, bevor ich als Anwalt tätig<br />

wurde, selbst für einen Sozialhilfeträger<br />

diese Aufgaben wahrgenommen<br />

habe und auch heute noch viele Sozialämter<br />

vertrete. Zudem halte ich seit<br />

Jahren zu diesem Thema bundesweite<br />

Fortbildungen sowohl für Anwälte und<br />

Richter, als auch für Sozialamtsmitarbeiter;<br />

desweiteren bin ich Autor.<br />

Der Elternunterhalt ist, wie der Name<br />

schon sagt, die Unterhaltsverpflichtung<br />

von Kindern gegenüber ihren Eltern.<br />

Dabei handelt es sich in der Regel um<br />

Fälle, in denen die Eltern in einem<br />

Pflegeheim untergebracht sind und ihr<br />

monatliches Einkommen und ihr Vermögen<br />

nicht ausreichen, um die Heimkosten<br />

zu decken, so dass ein Sozialamt<br />

die Restkosten erbringt. Das Sozialamt<br />

versucht dann, von den Kindern seine<br />

Aufwendungen zurückzuerhalten.<br />

Wenn Mutter oder Vater ins Heim<br />

umziehen, machen sich viele Angehörige<br />

Sorgen, dass sie für die Kosten<br />

aufkommen müssen. Sind diese Sorgen<br />

berechtigt?<br />

14


Wolfram<br />

Hußmann<br />

Es besteht grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung<br />

von Kindern für<br />

die Eltern, so dass die Kinder in jedem<br />

Falle damit rechnen müssen, vom<br />

Sozialamt überprüft zu werden.<br />

Werden die unterhaltspflichtigen<br />

Kinder aus Ihrer Erfahrung tatsächlich<br />

über Gebühr belastet? Welche<br />

Freigrenzen gelten?<br />

Ich halte den Elternunterhalt grundsätzlich<br />

nicht für eine unangemessene<br />

Belastung. Wegen des nur entfernten<br />

Unterhaltsrechtsverhältnisses gelten<br />

beim Elternunterhalt großzügige<br />

Selbstbehalte. So liegt dieser beim Unterhaltspflichtigen<br />

aktuell bei 1.500 €<br />

und bei seinem mit ihm zusammenlebenden<br />

Ehegatten bei 1.200 €. Damit<br />

sind schon einmal 2.700 € mindestens<br />

freizulassen. Zudem sind alle weiteren<br />

vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen,<br />

beispielsweise für eigene Kinder,<br />

voll abzusetzen. Ebenso werden bereits<br />

bestehende Verbindlichkeiten, wie<br />

Kredite etc. im Regelfall vom Einkommen<br />

abgesetzt. Desweiteren werden<br />

ggf. für konkrete Rücklagen Beträge<br />

anerkannt und insbesondere für private<br />

Altersvorsorge. Hier gilt, dass 5 % des<br />

Bruttoeinkommens für die private<br />

Altersvorsorge als angemessen gelten.<br />

Damit können also Lebens- oder Rentenversicherungsbeiträge,<br />

aber auch<br />

jede andere Form der Kapitalbildung<br />

fürs Alter vorrangig vom Einkommen<br />

abgesetzt werden. Schließlich <strong>wir</strong>d<br />

auch nicht das gesamte Einkommen,<br />

das über dem Selbstbehalt liegt, herangezogen,<br />

sondern nur die Hälfte dieses<br />

Einkommens. Insofern <strong>wir</strong>d durch die<br />

Inanspruchnahme zum Elternunterhalt<br />

kein Kind selbst verarmen.<br />

Spielt es eine Rolle, ob der Unterhaltspflichtige<br />

eine eigene Immobilie<br />

besitzt?<br />

Das Wohnen im eigenen Haus oder in<br />

einer Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich<br />

sehr relevant. Es führt<br />

dazu, dass bei der Einkommensermittlung<br />

ein sog. Wohnwertvorteil<br />

angerechnet <strong>wir</strong>d. Wer also im eigenen<br />

Haus wohnt, muss sich faktisch die<br />

hierdurch ersparte Miete als Einkommen<br />

zurechnen lassen. Im Gegenzug<br />

kann er allerdings die Kreditbelastungen,<br />

und zwar sowohl Zinsen als auch<br />

Tilgung, gegenrechnen.<br />

Muss auch Unterhalt aus dem<br />

Vermögen gezahlt werden?<br />

Unterhalt muss grundsätzlich auch<br />

aus dem Vermögen heraus gezahlt<br />

werden. Allerdings sind hier hohe<br />

Freigrenzen gegeben. So ist generell<br />

dem unterhaltspflichtigen Kind ein<br />

Mindestbetrag von ca. 25.000 € zu<br />

15


Interview<br />

Thema: Elternunterhalt<br />

belassen. Darüber hinaus darf das<br />

unterhaltspflichtige Kind Rücklagen<br />

für die private Altersvorsorge bilden,<br />

die nicht angreifbar sind. Hier gibt<br />

es keine feste Grenze, sondern diese<br />

bestimmt sich nach den konkreten<br />

Einkommensverhältnissen des Kindes,<br />

was daraus resultiert, dass 5 % des<br />

Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge<br />

verwendet werden. Wer also<br />

ein höheres Bruttoeinkommen hat, ist<br />

auch berechtigt, höhere Beträge für<br />

die private Altersvorsorge zu verwenden,<br />

so dass auch bei ihm letztendlich<br />

ein höherer Gesamtvermögensfreibetrag<br />

besteht. Schließlich werden<br />

konkrete Rücklagen für entsprechende<br />

Investitionen nicht angegriffen.<br />

Gibt es eine einheitliche Berechnungsweise<br />

bei Behörden und<br />

Gerichten?<br />

Die Berechnung des Elternunterhalts<br />

<strong>wir</strong>d nicht von den Behörden<br />

vorgegeben, sondern die Gerichte<br />

entscheiden letztendlich. Dabei war<br />

die Rechtsprechung der Gerichte sehr<br />

unterschiedlich. Im vergangenen Jahr<br />

hat jedoch der Bundesgerichtshof eine<br />

Grundsatzentscheidung zur Berechnung<br />

getroffen, der die Behörden und<br />

Gerichte folgen. Dabei werden Einzelfragen,<br />

wie im Übrigen im gesamten<br />

Unterhaltsrecht, von Behörden und<br />

Gerichten durchaus immer noch unterschiedlich<br />

beurteilt, beispielsweise<br />

ob eine Rücklagenbildung erforderlich<br />

ist, welche Instandsetzungsarbeiten am<br />

Haus berücksichtigt werden können,<br />

etc.<br />

Muss der Vater oder die Mutter selbst<br />

den Unterhalt bei den Kindern einfordern?<br />

Der Regelfall sieht so aus, dass zunächst<br />

einmal das Sozialamt die ungedeckten<br />

Heimkosten trägt, so dass<br />

auch das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen<br />

Kinder herantritt. Hiermit<br />

soll beim Elternunterhalt verhindert<br />

werden, dass das Verhältnis von<br />

Eltern und Kindern belastet <strong>wir</strong>d, was<br />

zwangsläufig der Fall wäre, wenn die<br />

im Heim lebenden Eltern aufgefordert<br />

würden, einen Anwalt mit der<br />

Unterhaltsheranziehung ihrer eigenen<br />

Kinder zu beauftragen.<br />

16


Werden auch die Enkelkinder zum<br />

Unterhalt herangezogen?<br />

Was ist mit Schwiegerkindern?<br />

Enkelkinder sind im Unterhaltsrecht<br />

grundsätzlich auch zum Unterhalt für<br />

Ihre Großeltern verpflichtet. Letztendlich<br />

schützt sie allerdings eine Sondervorschrift<br />

des Sozialhilferechts, wonach<br />

die Unterhaltsheranziehung auf<br />

Verwandte ersten Grades beschränkt<br />

ist. Enkelkinder werden deshalb vom<br />

Sozialamt nicht überprüft.<br />

Anders sieht es bei den Schwiegerkindern<br />

aus. Hier besteht unterhaltsrechtlich<br />

keine Verpflichtung gegenüber<br />

den Schwiegereltern. Dennoch spielen<br />

die Einkommensverhältnisse des nicht<br />

unterhaltspflichtigen Ehegatten eine<br />

große Rolle, denn hiervon hängt ab,<br />

inwiefern sich das unterhaltspflichtige<br />

Kind am sog. Familienunterhalt<br />

beteiligen muss. Verfügt der nicht<br />

unterhaltspflichtige Ehegatte also über<br />

ein sehr hohes Einkommen, muss<br />

sich das unterhaltspflichtige Kind nur<br />

mit geringen Teilen seines eigenes<br />

Einkommens am Familienunterhalt<br />

beteiligen und hat dementsprechend<br />

mehr Geld zur Verfügung, um davon<br />

Elternunterhalt zu zahlen. Mittelbar<br />

<strong>wir</strong>kt sich deshalb das Einkommen<br />

des Schwiegerkindes auch auf den<br />

Elternunterhalt aus. Vermögen des<br />

Schwiegerkindes bleibt hingegen frei.<br />

Was ist mit Schenkungen? Muss z.B.<br />

das Haus, das dem Kind geschenkt<br />

wurde und das es auch bewohnt,<br />

sofort zurückgegeben werden?<br />

Schenkungen sind relevant, sofern sie<br />

nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.<br />

Dann fordert das Sozialamt die<br />

Schenkung zurück und zwar nicht<br />

nur vom Kind, sondern auch von<br />

jedem anderen, der beschenkt wurde,<br />

wobei der Beschenkte hier allerdings<br />

zahlreiche Einwendungen entgegenhalten<br />

kann, beispielsweise, dass das<br />

Geschenkte zwischenzeitlich verbraucht<br />

ist. Die Rückforderung wegen<br />

Verarmung des Schenkers ist ein sehr<br />

kompliziertes Rechtsgebiet. Hier sollte<br />

der Beschenkte, der zur Rückgabe<br />

aufgefordert <strong>wir</strong>d, jedenfalls anwaltliche<br />

Hilfe in Anspruch nehmen, wobei<br />

eine Haftung beispielsweise bei einem<br />

Haus nicht etwa so aussieht, dass das<br />

Haus zurückübertragen <strong>wir</strong>d, sondern<br />

es besteht lediglich eine Verpflichtung<br />

dazu, die ungedeckten Sozialhilfeaufwendungen<br />

bis zum Wert des<br />

Geschenks zu tragen.<br />

17


Interview<br />

Thema: Elternunterhalt<br />

Was passiert, wenn nur ein Elternteil<br />

pflegebedürftig <strong>wir</strong>d und der<br />

Ehegatte noch zu Hause wohnt?<br />

Wird er dann auch zum Sozialhilfeempfänger<br />

und muss z.B. das<br />

gemeinsame Haus womöglich<br />

verkauft werden?<br />

Sozialhilferechtlich bilden dann beide<br />

immer noch eine Bedarfsgemeinschaft.<br />

Es <strong>wir</strong>d also auf das gemeinsame<br />

Einkommen und Vermögen<br />

abgestellt. Das Sozialamt übernimmt<br />

die ungedeckten Heimkosten und<br />

fordert einen sog. Kostenbeitrag, der<br />

sich nach dem zusammengerechneten<br />

Einkommen beider Ehegatten<br />

bemisst. Grundsätzlich muss, sofern<br />

die Größe des Hauses nicht als angemessen<br />

gilt, was meist für eine dann<br />

im Haus verbleibende Einzelperson<br />

der Fall ist, das Haus als Vermögen<br />

eingesetzt werden. Allerdings greift<br />

dann eine Schutzvorschrift des Sozialhilferechts,<br />

die es dem nicht pflegebedürftigen<br />

Ehegatten ermöglicht, im<br />

Haus zu verbleiben, da die Sozialhilfe<br />

dann als Darlehen gewährt und auch<br />

im Grundbuch über das Haus abgesichert<br />

<strong>wir</strong>d.<br />

Ein Unterhaltsbescheid ist kein<br />

verwaltungsrechtlicher Kostenbescheid,<br />

sondern nur eine zivil rechtliche<br />

„Bitte“.<br />

Erst wenn ein endgültiges Urteil<br />

oder ein Vergleich vorliegt, kann der<br />

Unterhaltspflichtige von der Behörde<br />

zur Kasse gebeten werden.<br />

Was bedeutet das konkret für den<br />

Unterhaltspflichtigen?<br />

Anders als sonstige Zahlungsaufforderungen<br />

einer Behörde handelt es<br />

sich bei der Aufforderung zur Zahlung<br />

von Unterhalt nicht um einen<br />

Verwaltungsakt. Das heißt, es ist auch<br />

kein Widerspruch oder eine Klage des<br />

betroffenen Kindes hiergegen erforderlich.<br />

Durch die Gewährung von<br />

Sozialhilfe geht lediglich der Unterhaltsanspruch<br />

des im Heim lebenden<br />

Elternteils auf den Sozialhilfeträger<br />

über. An seinem Rechtscharakter<br />

ändert sich dadurch jedoch nichts.<br />

Auch das Sozialamt muss deshalb, so<br />

wie der Elternteil selbst, für den Fall,<br />

dass keine außergerichtliche Einigung<br />

erzielt <strong>wir</strong>d, vor dem Familiengericht<br />

eine rein zivilrechtliche Klage erheben.<br />

18


Sind nach Ihrer Erfahrung die Unterhaltsbescheide<br />

der Behörden in der<br />

Regel in ihrer Höhe gerechtfertigt?<br />

Diese Frage kann pauschal nicht<br />

beantwortet werden. Es besteht bei<br />

den Sozialämtern durchaus eine<br />

unterschiedliche Verfahrensweise. So<br />

kommt es durchaus vor, dass ich bei<br />

der Überprüfung einer Zahlungsaufforderung<br />

feststelle, dass ein sehr<br />

großzügiger Maßstab angesetzt wurde<br />

und sich eigentlich ein deutlich<br />

höherer Unterhaltsbeitrag errechnen<br />

würde.<br />

Der Regelfall ist jedoch, dass durchaus<br />

bei entsprechenden Einwendungen<br />

sich die Unterhaltsbeiträge reduzieren.<br />

Dies liegt daran, dass auch die<br />

Sozialämter eine gerichtliche Auseinandersetzung<br />

versuchen zu vermeiden,<br />

solange eine vernünftige Einigung<br />

möglich ist. Dabei stellt sich häufig<br />

erst im Rahmen der anwaltlichen<br />

Beratung heraus, dass zahlreiche<br />

mögliche Abzugspositionen gar nicht<br />

benannt wurden und deshalb dann<br />

nachträglich vom Sozialamt anerkannt<br />

werden.<br />

Was empfehlen Sie, wenn ein<br />

Wechsel in ein Pflegeheim ansteht?<br />

Ich empfehle sowohl den Kindern als<br />

auch den Eltern sich schon vor Heimaufnahme<br />

beraten zu lassen. Hier<br />

kann man zahlreiche Vorkehrungen<br />

treffen, beispielsweise mit verbleibendem<br />

Vermögen sich noch einmal<br />

einkleiden, erforderliche Investitionen<br />

tätigen, etc.<br />

Spätestens jedoch, wenn das Auskunftsersuchen<br />

des Sozialamtes<br />

kommt, sollte professionelle Hilfe in<br />

Anspruch genommen werden und<br />

nicht erst, wenn die Zahlungsaufforderung<br />

ergangen ist. Jedenfalls lohnt<br />

sich eine Überprüfung der Berechnung<br />

immer und sei es nur, um zu<br />

wissen, dass die Berechnung des<br />

Sozialamtes in Ordnung ist und<br />

man nicht über Jahre zu viel zahlt.<br />

Das Interview mit Rechtsanwalt<br />

Wolfram Hußmann, Dipl.-Verwaltungs<strong>wir</strong>t,<br />

Wesel, führte Horst Termath.<br />

19


Seniorengruppen können sich vom<br />

Kommissariat Vorbeugung kostenlos<br />

beraten lassen – das Themenspektrum<br />

reicht von Fragen rund um den<br />

Straßenverkehr bis zum Schutz vor<br />

Einbruch und Betrug. „Wir kommen<br />

gern“, ermuntert Manfred Helmes (l.),<br />

sich bei der Polizei zu melden.<br />

Kontakt: Tel.: 0281 / 107-3729;<br />

manfred.helmes@polizei.nrw.de<br />

Senioren sicher<br />

unterwegs<br />

Polizei-Hauptkommissar Manfred Helmes vom Kommissariat Vorbeugung<br />

gibt Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr<br />

In den „dunklen Jahreszeiten“ Herbst<br />

und Winter sollten Senioren einige<br />

Dinge beachten, um sich im Straßenverkehr<br />

sicher zu bewegen. Die „<strong>wir</strong>:<br />

Senioren“ sprach darüber mit Polizei-<br />

Hauptkommissar Manfred Helmes.<br />

Er ist als Verkehrssicherheitsberater<br />

beim Kommissariat Vorbeugung der<br />

Kreispolizeibehörde Wesel für das<br />

Stadtgebiet Wesel zuständig.<br />

Was kann der Fußgänger für seine<br />

Sicherheit tun?<br />

Er muss sichtbar sein. Das bedeutet<br />

vor allem, keine dunkle, sondern<br />

helle Kleidung zu tragen: gelb, orange<br />

oder rot. Empfehlenswert sind auch<br />

Leuchtstreifen im Lineal-Format, die<br />

sich einfach um den Arm oder – beim<br />

20<br />

Radfahren – ums Bein klicken lassen<br />

und reflektieren. Wer ganz sicher gehen<br />

will, streift eine gelbe Warnweste<br />

über.<br />

Wo gibt es diese Hilfsmittel?<br />

Bei der Verkehrswacht oder auch immer<br />

mal für ein paar Euro im Handel,<br />

zum Beispiel bei Discountern.<br />

Viele ältere Menschen sind mit einem<br />

Rollator unterwegs …<br />

Sie sollten Reflektoren haben, das erhöht<br />

die Sicherheit beim Überqueren<br />

der Straße erheblich. Auch sollte darauf<br />

geachtet werden, dass der Rollator<br />

nicht zu schwer ist, dann lässt er sich<br />

besser über die Bordsteinkante oder<br />

ähnliche Hindernisse heben. Grundsätzlich<br />

gilt: Fußgänger sollten in ih-


em eigenen Interesse Querungshilfen,<br />

Mittelinseln oder Ampeln benutzen,<br />

auch wenn sie dafür vielleicht mal ein<br />

paar Meter weiter laufen müssen.<br />

Was geben Sie älteren Radfahrern<br />

mit auf den Weg?<br />

Das A und O ist natürlich ein verkehrssicheres<br />

Rad, an dem Licht und<br />

Bremsen funktionieren und das genügend<br />

Reifenprofil hat. Kennzeichen<br />

eines seniorengerechten Rades sind<br />

breite Reifen und ein tiefer Einstieg<br />

ohne Stange – auch für Männer. Ein<br />

Helm schützt bei einem Sturz vor<br />

schweren Verletzungen und sollte<br />

grundsätzlich von jedem Radfahrer<br />

getragen werden. Es gibt mittlerweile<br />

viele Modelle, die gut aussehen und<br />

einen hohen Tragekomfort haben,<br />

weil sie sehr leicht sind.<br />

Was halten Sie von den E-Bikes, die<br />

derzeit sehr gefragt sind?<br />

Die versicherungsfreien Elektro-Räder<br />

funktionieren ja nur, wenn man tritt.<br />

Sie gewährleisten eine größere Bewegungsfreiheit,<br />

weil es auch bergauf<br />

oder bei Gegenwind gut voran geht.<br />

Zu beachten ist, dass man mit einem<br />

E-Bike bei gleichem Kraftaufwand<br />

schneller fährt als ohne Antriebshilfe,<br />

was die Sturzgefahr erhöhen kann.<br />

Halten sich ältere Radfahrer besser<br />

an die Verkehrsregeln als jüngere?<br />

Sagen <strong>wir</strong> es so: Die Polizei beobachtet<br />

immer wieder auch Senioren,<br />

die durch die Fußgängerzone radeln,<br />

den Radweg auf der falschen Seite<br />

benutzen, mitten auf der Straße<br />

fahren oder beim Linksabbiegen<br />

nicht nach hinten schauen.<br />

Das kann zum Teil mit der eingeschränkten<br />

Bewegungsfreiheit<br />

zusammenhängen. Inwiefern?<br />

Wer älter ist, kann möglicherweise<br />

den Kopf nicht mehr so gut drehen<br />

und erkennt dann das Auto, das von<br />

hinten kommt, nicht oder zu spät.<br />

Deshalb ist Gymnastik wichtig, um<br />

beweglich zu bleiben, auch im Straßenverkehr.<br />

Grundsätzlich rate ich<br />

allen älteren Verkehrsteilnehmern, die<br />

zu Fuß, mit Rad oder Auto unterwegs<br />

sind, regelmäßig das Seh- und Hörvermögen<br />

überprüfen zu lassen und<br />

einen Reaktionstest zu machen.<br />

Gerd Heiming<br />

21


Schluckstörungen<br />

im Alter<br />

Zum 15. Januar 2012 beginnt Dr. Heinz L. Unger als neuer Chefarzt<br />

der Klinik für Akutgeriatrie und Frührehabilitation am St. Willibrord-<br />

Spital Emmerich/Rees. Er ist Nachfolger von Dr. Hans-Jürgen Bosma.<br />

Die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit einer Dysphagie<br />

(Schluckstörung) bildet einen neuen Behandlungsschwerpunkt in<br />

der Geriatrie, die von Rees nach Emmerich umzieht.<br />

Dr. Unger ist ein seit Jahren<br />

ausgewiesener Spezialist auf dem<br />

Gebiet von Schluckstörungen im<br />

Alter. In dieser <strong>wir</strong>:Senioren stellt<br />

er sich mit einem medizinischen<br />

Beitrag zu diesem Thema vor.<br />

In der nächsten Ausgabe <strong>wir</strong>d die<br />

Redaktion ausführlich über den<br />

neuen Chefarzt berichten.<br />

Essen und Trinken hält Leib und Seele<br />

zusammen und gehört zu den schönsten<br />

Genüssen des Lebens; mit Appetit<br />

essen zu können, das ist ein Stück<br />

Lebensqualität. Die Nahrung soll<br />

neben dem Genuss den Menschen<br />

22<br />

auch mit allem versorgen, was für die<br />

Erhaltung des Lebens notwendig ist.<br />

Die aufgenommene Nahrung <strong>wir</strong>d<br />

geschluckt. Darüber denkt man<br />

normalerweise nicht nach, denn es<br />

scheint selbstverständlich zu sein.<br />

Doch vielen älteren Menschen fällt<br />

das Schlucken schwer. Der Schluckakt<br />

ist ein sehr komplexer, in mehreren<br />

Phasen ablaufender Vorgang, bei dem<br />

etwa 50 Muskelpaare in zeitlich-räumlicher<br />

Hinsicht koordiniert zusammenarbeiten.<br />

Wir schlucken täglich<br />

etwa 1500 Mal ganz selbstverständlich<br />

ohne nachzudenken.


Dr. Heinz L. Unger ist<br />

Neurologe und Geriater.<br />

Häufigkeit von Schluckstörungen<br />

Erst ganz allmählich treten Schluckstörungen<br />

als <strong>Pro</strong>blem in das Bewusstsein<br />

der Medizin. Dabei gibt es<br />

keinen Zweifel mehr an der Bedeutung:<br />

In der allgemeinen Bevölkerung<br />

findet man bei den über 60-Jährigen<br />

Schluckstörungen mit ca. 14 % etwa<br />

genauso häufig wie den Diabetes mellitus<br />

Typ 2.<br />

Deutlich häufiger noch treten<br />

Schluckstörungen in ausgewählten<br />

Kollektiven auf: bei bis zu 20 % aller<br />

Patienten in einem Akutkrankenhaus,<br />

bei 20 bis 50 % der Bewohner von<br />

Seniorenheimen, bei 32% aller Patienten<br />

mit neurologischen Erkrankungen<br />

und bei 50 bis 60 % aller Patienten<br />

mit Schlaganfall kommen Schluckstörungen<br />

vor.<br />

Wie kommt es zu Schluck störungen?<br />

Grob unterschieden <strong>wir</strong>d nach primärer<br />

und sekundärer Ursache. Unter<br />

ersterer versteht man Schluckstörungen,<br />

die durch den physiologischen<br />

Alterungsprozess selbst hervorgerufen<br />

werden. So lassen im Alter Geruchsund<br />

Geschmackssinn nach, die<br />

Speichelproduktion nimmt ab, die<br />

Muskelkraft sinkt und der Schluckakt<br />

<strong>wir</strong>d langsamer. <strong>Pro</strong>bleme mit den<br />

Zähnen, Neben<strong>wir</strong>kungen von Medikamenten<br />

sowie Hirnleistungsstörungen<br />

sind weitere relevante Faktoren,<br />

die die Schluckleistung im Alter beeinträchtigen<br />

können. Sekundäre sind<br />

alle durch Erkrankungen verursachten<br />

Schluckstörungen, wobei neurologische<br />

und Gefäß-Erkrankungen (z. B.<br />

Parkinson, Schlaganfall) überwiegen.<br />

Der Schlaganfall ist die häufigste Ursache<br />

für neurogene Schluckstörungen.<br />

Auch andere neurologische Erkrankungen<br />

können zu Störungen beim<br />

Kauen und Schlucken führen.<br />

In vielen Fällen sind dabei die Beweglichkeit<br />

im Mund- und Rachenraum<br />

sowie die Sensibilität eingeschränkt.<br />

Gefährlich <strong>wir</strong>d es für einen Patienten<br />

mit Schluckstörungen, wenn Speisereste<br />

und Flüssigkeit unbemerkt über<br />

die Luftröhre in die Lunge gelangen<br />

und Schutzreflexe wie das Husten ausgefallen<br />

sind. Eine Lungenentzündung<br />

ist häufig die Folge. Sie schwächt den<br />

Patienten zusätzlich und kann lebensbedrohlich<br />

sein.<br />

23


Schluckstörungen<br />

im Alter<br />

Dr. Heinz L. Unger<br />

Wie erkennt man Schluckstörungen?<br />

Eine Schluckstörung <strong>wir</strong>d oft als<br />

solche nicht erkannt. Auch den Angehörigen<br />

fällt manchmal lediglich<br />

auf, dass der Betroffene während oder<br />

nach dem Essen hustet, sich häufig<br />

räuspert oder eine gurgelnde Stimme<br />

hat. Das sind aber Alarmzeichen, auf<br />

die reagiert werden sollte. Auch nicht<br />

erklärbare Fieberzustände und häufige<br />

Entzündungen der Bronchien oder<br />

gar Lungenentzündungen können ein<br />

Hinweis sein.<br />

Folgen von Schluckstörungen<br />

Die Folgen einer relevanten Schluckstörung<br />

liegen auf der Hand: Ohne<br />

effektive Schluckdiagnostik<br />

und Schlucktherapie<br />

können diese<br />

<strong>Pro</strong>bleme zu Austrocknung<br />

und Abmagerung<br />

sowie Lungenentzündungen<br />

und<br />

schweren Krankheitsverläufen<br />

führen. Auch<br />

der soziale Rückzug<br />

droht: Oft schämen<br />

sich Senioren für ihre Hustenanfälle<br />

beim Essen oder ihren Zwang zu räuspern<br />

und scheuen sich, an gesellschaftlichen<br />

Ereignissen teilzunehmen. Die<br />

vermeintlich stigmatisierende Ernährung<br />

über die Magensonde schließlich<br />

kann zur kompletten Isolation führen.<br />

Diagnostik von Schluckstörungen<br />

Die Diagnostik von Schluckstörungen<br />

im Krankenhaus ist Teamarbeit, wo<br />

ein Spezialisten-Team von Ärzten,<br />

24


Therapeuten und Pflegekräften eng<br />

zusammenarbeitet mit dem Ziel,<br />

Schluckstörungen umfassend zu<br />

diagnostizieren und die Schluckfunktionen<br />

zu verbessern und Komplikationen<br />

bei der Nahrungsaufnahme zu<br />

verhindern. Ein Patient mit Verdacht<br />

auf Schluckstörungen <strong>wir</strong>d zunächst<br />

klinisch genau untersucht; nach der<br />

ärztlichen Untersuchung erfolgt eine<br />

ausführliche logopädische Dysphagie-<br />

Diagnostik.<br />

Darüber hinaus <strong>wir</strong>d häufig eine<br />

ärztliche endoskopische Schluckuntersuchung<br />

durchgeführt. Ein dünnes<br />

Endoskop, das mit einer Kamera<br />

versehen ist, <strong>wir</strong>d schonend durch<br />

die Nase bis in den Rachen vorgeschoben.<br />

Der Arzt kann dann den<br />

Nasen-Rachenraum und den Kehlkopf<br />

einsehen. Ferner kann er nach<br />

Gabe verschiedener Nahrungsmittel in<br />

unterschiedlicher Konsistenz erkennen,<br />

ob die Nahrungsbestandteile gut<br />

geschluckt werden können oder ob sie<br />

beispielsweise in den Kehlkopf oder<br />

in die Lunge eindringen und so eine<br />

Gefahr für den Patienten darstellen.<br />

Behandlung von Schluckstörungen<br />

Die Behandlung der Dysphagien hat<br />

in Deutschland in den letzten Jahren<br />

zwar große Fortschritte gemacht, ist<br />

jedoch immer noch zu wenig bekannt<br />

und verbreitet.<br />

Die Schlucktherapie umfasst gezielte<br />

Übungen, um die Schluckmuskulatur<br />

zu kräftigen und die Sensibilität<br />

anzuregen. Dazu gehören auch das<br />

Erlernen von Haltungsveränderungen<br />

und Schlucktechniken, die Kostanpassung<br />

an das Schluckvermögen sowie<br />

die Verwendung von Hilfsmitteln.<br />

Auch ausgewählte medikamentöse<br />

Maßnahmen können im Einzelfall<br />

hilfreich sein.<br />

In mehreren Studien konnte gezeigt<br />

werden, dass bei vielen Schlaganfallpatienten<br />

mit Schluckstörungen<br />

durch eine differenzierte und<br />

individuell angepasste Therapie eine<br />

orale Ernährung sichergestellt werden<br />

konnte, was einen erheblichen<br />

Zugewinn an Lebensqualität bedeutet.<br />

25


Futtern wie bei Muttern<br />

<strong>wir</strong>:Hausrezepte<br />

Endivieneintopf untereinander<br />

mit gebratener Blutwurst<br />

Zutaten für 4 Personen:<br />

3 Pfd. geschälte, mehlig kochende<br />

Kartoffeln<br />

1 großer Kopf Endiviensalat<br />

150 g Schinkenspeck in Würfeln<br />

600 g Blutwurst zum Braten,<br />

Weizenmehl, Margarine zum<br />

Braten<br />

ca. 200 ml. warme Vollmilch<br />

Vorbereitung:<br />

Den Endiviensalat in schmale Streifen<br />

schneiden, gut waschen und trocken<br />

schleudern. Die Blutwurst in ein<br />

Zentimeter dicke Scheiben schneiden.<br />

Zubereitung:<br />

Die Kartoffeln in Salzwasser gar<br />

kochen, abschütten, abdampfen<br />

lassen und mit der warmen Milch<br />

stampfen. Die ausgelassenen<br />

Speckwürfel dazu geben. Zwischendurch<br />

die Blutwurstscheiben in<br />

Mehl wälzen und in einer beschichteten<br />

Pfanne in Margarine kross<br />

braten.<br />

Nun den gewaschenen Endiviensalat<br />

unter die Kartoffelmasse<br />

heben, mit etwas Muskat, Salz und<br />

Essig abschmecken und mit<br />

der gebratenen Blutwurst servieren.<br />

(Dieses Rezept ist der Sammlung „Kochen und backen wie unsere Bewohner<br />

vom Nikolaus-Stift“ entnommen)<br />

<strong>wir</strong><br />

Ausgabe: 2/2011<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Senioreneinrichtungen pro homine<br />

V.i.S.d.P.: Die Redaktion, Ludger Elsing, Gerd Heiming, Silke Leidereiter,<br />

Claudia Neuenhaus, Josef Reining, Horst Termath<br />

Konzept & Gestaltung: TNP - Agentur für Kommunikation GmbH<br />

26<br />

Fotos: Fotolia.de, pro homine Archiv, Lisa Quick


pro homine Bilderrätsel<br />

Diesmal fragen <strong>wir</strong>:<br />

Wie viele Fehler haben sich ins Bild von der<br />

Senioreneinrichtung St. Joseph Millingen<br />

eingeschlichen? Die Lösung kann bis 29. Februar 2012<br />

in den Verwaltungen der Senioreneinrichtungen<br />

abgegeben werden. Oder Sie schreiben an:<br />

Nikolaus-Stift, Wilhelm-Ziegler-Straße 21, 46483 Wesel,<br />

oder mailen an: horst.termath@prohomine.de.<br />

Unter den richtigen Einsendungen verlosen <strong>wir</strong> wieder<br />

je einmal 50, 30 und 20 Euro. Die Gewinner<br />

bekommen Nachricht, ihre Namen werden in der ersten<br />

Ausgabe 2012 veröffentlicht. Viel Glück!<br />

Original & Fälschung<br />

Auflösung und Gewinner der Ausgabe 01/2011<br />

Die richtige Antwort: 7 Fehler hatten sich in das Foto vom Martinistift Wesel<br />

eingeschlichen. Gewonnen haben: Margarete Amoneit, Nikolaus-Stift Wesel<br />

(1. Preis, 50 Euro), Liselotte Ziegler, Martinistift Wesel (2. Preis, 30 Euro) und<br />

Änne Kemper, St. Joseph Millingen (3. Preis, 20 Euro).


Nikolaus-Stift<br />

Martinistift<br />

St. Lukas<br />

St. Elisabeth<br />

Leben wie gewohnt – auch wenn<br />

Pflege und Betreuung erforderlich sind!<br />

Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten<br />

Wohn- und Pflegeplatz?<br />

St. Christophorus<br />

Willikensoord<br />

››Wir bieten Ihnen eine individuelle, persönliche<br />

Wohn- und Pflegeplatzberatung.<br />

››Bei uns finden Sie ein neues Zuhause, das Ihren<br />

Vorstellungen entspricht.<br />

››Wir begleiten Sie durch das gesamte Heimaufnahmeverfahren<br />

und zeigen Ihnen die verschiedenen Wege der Finanzierung auf.<br />

››Wir unterstützen Sie im Kontakt zu Behörden<br />

(Kranken-/Pflegekasse, Pflegeeinstufungsverfahren, Sozialamt).<br />

St. Augustinus<br />

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St. Joseph<br />

Die Beratungsgespräche<br />

sind kostenfrei<br />

und unverbindlich.<br />

Terminvereinbarung erbeten.<br />

Für die Senioreneinrichtungen<br />

in Wesel und Voerde:<br />

Herr Horst Termath, Tel.: 0281 33840 - 57<br />

E-Mail: horst.termath@prohomine.de<br />

Für die Senioreneinrichtungen<br />

in Emmerich und Rees:<br />

Frau Katrin Scheers, Tel.: 02822 712 - 0<br />

E-Mail: katrin.scheers@prohomine.de

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