wir - Pro Homine
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<strong>wir</strong><br />
Das Magazin der Senioreneinrichtungen Wesel-Emmerich-Rees Herbst 2011
Liebe Bewohnerinnen<br />
und Bewohner,<br />
liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
sehr zur Freude unseres Redaktionsteams<br />
hat die erste Ausgabe der<br />
<strong>wir</strong>:Senioren einen großen Anklang<br />
gefunden. Es erreichten uns viele<br />
positive Rückmeldungen und<br />
Anregungen. Wie Sie sich sicherlich<br />
vorstellen können, steht viel Arbeit<br />
und Zeit hinter einer solchen<br />
Zeitschrift.<br />
Heute halten Sie die zweite Ausgabe<br />
der <strong>wir</strong>:Senioren in Ihren Händen.<br />
Ich möchte daher die Gelegenheit<br />
nutzen, mich ganz herzlich beim<br />
Redaktionsteam und den Unterstützern<br />
unserer <strong>wir</strong>:Senioren zu bedanken.<br />
Mein Dank geht auch an die<br />
Bewohner für die interessanten<br />
Geschichten aus ihrem Leben.<br />
Wenn auch Sie einen Beitrag für<br />
unsere <strong>wir</strong>:Senioren leisten möchten,<br />
nehmen <strong>wir</strong> dies gerne an.<br />
Die Sanierung des Altenzentrums<br />
Willikensoord in Emmerich bildet<br />
den Schwerpunkt dieser <strong>wir</strong>:Senioren.<br />
Nach einer Bauzeit von drei Jahren<br />
wurde die Sanierung des Altenzentrums<br />
nun abgeschlossen. Das Haus<br />
ist hell und transparent geworden.<br />
Es wurde grundlegend saniert und<br />
entspricht nun dem Standard eines<br />
Neubaus. Kernstück des Gebäudes<br />
bildet die Stahl-Glasfassade mit der<br />
Kapelle des Hauses, der Cafeteria und<br />
den zentral gelegenen großen Gemeinschaftsräumen.<br />
Insbesondere die Kapelle des Hauses<br />
mit dem Oberkirchener Sandsteinaltar<br />
und den von dem Künstler Thomas<br />
Kohl mit Glasmalerei gestalteten<br />
Fenstern ist eine der schönsten unserer<br />
Einrichtungen.<br />
Mit einem feierlichen Gottesdienst<br />
wurden die Kapelle und das Haus<br />
durch Weihbischof Theising eingesegnet.<br />
Die Einbindung unserer Senioreneinrichtungen<br />
in die Kirchengemeinde<br />
ist uns sehr wichtig.<br />
Deshalb sind auch die Bewohner<br />
aus der Nachbarschaft zu den<br />
Gottesdiensten herzlich willkommen.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim<br />
Lesen dieser Ausgabe.<br />
Josef Reining<br />
Leiter der Senioreneinrichtungen pro homine<br />
2
<strong>wir</strong><br />
Inhalt Ausgabe Herbst 2011<br />
Innovative Ausbildung 12<br />
in der Altenpflege<br />
Unterhaltsverpflichtung 14<br />
von Kindern gegenüber ihren<br />
Eltern bei stationärer Pflege<br />
Einweihung der umgebauten 4<br />
und modernisierten<br />
Senioreneinrichtung<br />
Willikensoord Emmerich<br />
Mitbestimmung der 7<br />
Bewohner in den<br />
Senioreneinrichtungen<br />
Hunde auf Visite 10<br />
Sicher durch den 20<br />
herbstlichen Straßenverkehr<br />
Chefarzt informiert: 22<br />
Schluckbeschwerden im Alter<br />
Futtern wie bei Muttern: 26<br />
Endiviensalat untereinander<br />
Impressum 26<br />
Bilderrätsel 27
Bischöflicher Segen für das<br />
„neue“ Willikensoord<br />
Mit der feierlichen Weihe von Barbara-Kapelle und Altar fanden die<br />
Bauarbeiten zur Modernisierung der Emmericher Senioreneinrichtung<br />
einen würdigen Abschluss.<br />
Der 4. Dezember ist der neue Festtag<br />
der Emmericher Senioreneinrichtung<br />
Willikensoord. An diesem Tag <strong>wir</strong>d<br />
der heiligen Barbara gedacht, Patronin<br />
der Kranken und Sterbenden.<br />
Ihren Namen trägt die neu gestaltete<br />
Kapelle in Willikensoord, deren Altar<br />
Weihbischof Wilfried Theising (Xanten)<br />
am 25. Oktober während eines<br />
Pontifikalamtes weihte. Der festliche<br />
Gottesdienst im Beisein von rund 100<br />
geladenen Gästen war der würdige<br />
Abschluss der dreijährigen Bauphase<br />
zur Modernisierung der 27 Jahre alten<br />
Senioreneinrichtung.<br />
Die von der ersten Etage ins Erdgeschoss<br />
verlegte Kapelle sei das „Herzstück“<br />
des Hauses, betonte der Bischof.<br />
Er nannte die Weihe von Altar<br />
und Kapelle „einen großen Tag der<br />
Freude, weil Gott uns begegnet und<br />
Himmel und Erde zusammenkommen.“<br />
Dieses Aufeinandertreffen hat<br />
Thomas Kohl, ein Schüler von Gerhard<br />
Richter, mit seinem großflächigen<br />
Kapellenfenster künstlerisch zum<br />
Ausdruck gebracht. Blau-, Rot- und<br />
Orangetöne bestimmen das Werk,<br />
das dem Raum eine unverwechselbare<br />
Atmosphäre verleiht – ganz besonders<br />
bei Sonnenschein.<br />
Die Gottesdienstbesucher wurden<br />
Zeuge einer selten gewordenen Zeremonie,<br />
als Weihbischof Theising den<br />
neuen Altar weihte. In der Sandstein-<br />
Platte setzte er Reliquien der heiligen<br />
Justinus und Severus aus dem<br />
4
„Bestand“ der Emmericher<br />
Martinikirche bei,<br />
verschloss die Öffnung,<br />
weihte und salbte den Altar und verbrannte<br />
Weihrauch darauf. In seiner<br />
Predigt sagte er, die Kapelle solle „ein<br />
vertrauter Ort für alle werden, die hier<br />
wohnen und arbeiten; sie sollen spüren:<br />
Hier habe ich eine Heimat.“<br />
Nach dem Gottesdienst, den der Bischof<br />
mit den Pastören Stefan Sühling<br />
(Wesel), Paul Seesing, Thomas Obermeyer<br />
und Karsten Weidisch (alle Emmerich)<br />
zelebrierte, wurde die Feier in<br />
der neu gestalteten, lichtdurchfluteten<br />
Cafeteria fortgesetzt. Heinrich Schnieders,<br />
Geschäftsführer der Holding pro<br />
homine, unterstrich: „Willikensoord<br />
ist wie neugeboren und entspricht<br />
baulich und konzeptionell den<br />
Anforderungen der modernen Altenpflege.“<br />
Die Investitionssumme von<br />
5,2 Millionen Euro sei gut angelegt.<br />
Das Haus verfügt nun über 80 Plätze<br />
in 76 Einzel- und nur noch zwei Doppelzimmern.<br />
Mehr Komfort, heller,<br />
freundlicher und damit einladender<br />
– so beschrieb der Geschäftsführer die<br />
wesentlichen Merkmale der runderneuerten<br />
Einrichtung.<br />
Josef Reining, Leiter der Senioreneinrichtungen<br />
der pro homine, erinnerte<br />
daran, dass es bereits 2005 erste<br />
Planungen für den Umbau gegeben<br />
habe. Die Ideen umzusetzen, sei eine<br />
„echte Herausforderung für <strong>Pro</strong>fis“<br />
gewesen. Als „logistische Meisterleistung“<br />
von Personal, Bewohnern und<br />
Angehörigen bezeichnete Reining den<br />
Umbau bei laufendem Betrieb, der<br />
200 Umzüge innerhalb des Hauses<br />
erforderlich gemacht habe. Wesentliche<br />
Neuerung des Wohnkonzepts sei<br />
die Untergliederung der drei Wohnbereiche<br />
in jetzt acht Wohngruppen<br />
und eine Hausgemeinschaft, erklärte<br />
5
Reining. Dadurch würden eine individuelle<br />
Betreuung und eine intensive<br />
Angehörigenarbeit bei Bildung spezieller<br />
Schwerpunkte möglich. Josef<br />
Reining begrüßte unter den Gästen<br />
besonders Heinz Brücker, der 20 Jahre<br />
lang Heimleiter in Willikensoord war.<br />
Architekt Heinz Wrede (Goch)<br />
stellte heraus: „Wir haben dem<br />
Seniorenheim durch<br />
einen zweigeschossigen,<br />
verglasten Anbau<br />
eine neue Qualität gegeben.“<br />
Durch großzügige Verglasungen<br />
und die optimale Ausrichtung<br />
zur Sonne seien eine<br />
Helligkeit und Wohnqualität<br />
erreicht worden, die das Haus in<br />
besonderer Weise prägten. Weil Bauherr<br />
und Architekt an einem Strang<br />
gezogen hätten, sei „etwas Gutes und<br />
Wertvolles“ entstanden, so Wrede.<br />
Er überreichte den symbolischen<br />
Schlüssel für das „neue“ Willikensoord<br />
an Josef Reining und Heimleiter<br />
Wilhelm Rohde.<br />
Emmerichs Bürgermeister Johannes<br />
Diks überbrachte Glückwünsche zum<br />
Gelingen des Bauprojekts, „Danke für<br />
das große Werk“, sagte Pastor Stefan<br />
Sühling als Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
der pro homine.<br />
Gerd Heiming<br />
6
Bewohner haben Einfluss<br />
Mitbestimmung und Mit<strong>wir</strong>kung in den Senioreneinrichtungen<br />
der pro homine nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Im Dezember 2008 trat das Wohnund<br />
Teilhabegesetz in Nordrhein-<br />
Westfalen in Kraft. Es ersetzte das<br />
bis dahin geltende Bundesheimgesetz<br />
und bestärkt vor allem wesentlich<br />
die Mit<strong>wir</strong>kungs- und Mitbestimmungsrechte<br />
der BewohnerInnen in<br />
Senioreneinrichtungen. Dies geschieht<br />
insbesondere durch den Beirat, den die<br />
Bewohner alle zwei Jahre neu wählen.<br />
Im Wohn- und Teilhabegesetz wurde<br />
die Form der Interessenvertretung von<br />
Bewohnern in Senioreneinrichtungen<br />
weiterentwickelt. Der frühere „Heimbeirat“<br />
verfügte lediglich über<br />
Anhörungs- und Informationsrechte.<br />
Er konnte also in bestimmten<br />
Bereichen mit<strong>wir</strong>ken, aber nicht<br />
mitbestimmen. Dies ist nun anders.<br />
Durch erstmals eingeführte Mitbestimmungsrechte<br />
haben die Bewohner die<br />
Möglichkeit, das Leben in der<br />
Senioreneinrichtung aktiv mitzugestalten<br />
und in zentralen Lebensbereichen<br />
mitzubestimmen.<br />
Verpflegung, Freizeit, Hausordnung<br />
Im Gesetz heißt es dazu unter § 6 Abs.<br />
1 WTG: „Die Bewohner vertreten<br />
ihre Interessen durch einen Beirat in<br />
Angelegenheiten des Betriebs der Betreuungseinrichtung<br />
wie Unterkunft,<br />
Betreuung, Aufenthaltsbedingungen,<br />
Heimordnung, Verpflegung und<br />
Freizeitgestaltung im Rahmen von<br />
Mit<strong>wir</strong>kung und Mitbestimmung.“<br />
Die Beiräte vertreten also die Interessen<br />
der Bewohner. Die Einrichtungsleitung<br />
hat die Pflicht, die Beiräte über<br />
alle Dinge, die der Mit<strong>wir</strong>kung und<br />
Mitbestimmung unterliegen, rechtzeitig<br />
zu informieren und ggf. auch<br />
fachlich zu beraten.<br />
7
Konkret kann der Beirat in folgenden<br />
Bereichen mitbestimmen:<br />
››bei der Verpflegungsplanung der<br />
Einrichtung, z.B. Mitbestimmung<br />
bei der Speiseplangestaltung,<br />
Festlegung der Essenszeiten<br />
››bei der Planung und Durchführung<br />
von Freizeitangeboten im Rahmen<br />
der Seniorenbetreuung in der<br />
Einrichtung<br />
››bei der Aufstellung bzw. Änderung<br />
der Hausordnung<br />
Kommt eine Einrichtung ihren<br />
nunmehr gesetzlich festgelegten<br />
Verpflichtungen zur Sicherstellung<br />
der Mitbestimmungsrechte der<br />
Bewohner nicht nach, können von<br />
den zuständigen Aufsichtsbehörden<br />
sogar Bußgelder verhängt werden.<br />
Die Grenze der Mitbestimmung<br />
<strong>wir</strong>d jedoch von der <strong>wir</strong>tschaftlichen<br />
Zumutbarkeit für die Senioreneinrichtung<br />
gesetzt (vertragliche<br />
Verein barungen nach SGB XI<br />
und XII). In Konfliktfällen übernehmen<br />
hier die Aufsichtsbehörden eine<br />
Vermittlerrolle zwischen Beirat und<br />
Einrichtungsleitung.<br />
In folgenden Bereichen hat der Beirat<br />
ein Mit<strong>wir</strong>kungsrecht (Beispiele):<br />
››Formulierung oder Änderung des<br />
Heimvertrages<br />
››Änderung der Heimkostensätze<br />
››Veränderung des Betriebs der<br />
Einrichtung<br />
››umfassende Baumaßnahmen und<br />
Instandsetzungsarbeiten<br />
››Maßnahmen zu einer angemessenen<br />
Qualität der Betreuung<br />
››Maßnahmen der sozialen<br />
Betreuung und Teilhabe am<br />
Leben in der Gemeinschaft<br />
Für Senioreneinrichtungen, die<br />
unter das Wohn- und Teilhabegesetz<br />
fallen, ist die Bildung eines Beirates<br />
verpflichtend. Er <strong>wir</strong>d alle zwei Jahre<br />
neu gewählt, seine Mitgliederzahl<br />
<strong>wir</strong>d durch die Größe der Einrichtung<br />
bestimmt. Die Mitgliederzahl der<br />
Beiräte in den Einrichtungen der<br />
Holding pro homine liegt je nach<br />
Einrichtungsgröße bei drei bzw. fünf<br />
Mitgliedern. Wahlberechtigt ist jeder,<br />
der zum Zeitpunkt der Wahl in der<br />
Einrichtung lebt. Neben den Bewohnern<br />
können auch Angehörige und<br />
8
andere Vertrauenspersonen der<br />
Bewohner in den Beirat gewählt werden.<br />
Vorschläge für externe Bewerber<br />
können jedoch nur von Bewohnern<br />
selbst abgegeben werden. Es muss<br />
mindestens ein Bewohner der Einrichtung<br />
im Beirat vertreten sein, der<br />
dann auch den Vorsitz übernimmt.<br />
Der Vorsitzende des Beirats lädt in<br />
der Regel monatlich zu den Sitzungen<br />
ein. Der Beirat <strong>wir</strong>d von der Einrichtungsleitung<br />
und den Mitarbeitern der<br />
Seniorenbetreuung in angemessener<br />
Weise unterstützt und begleitet.<br />
Abschließend sollte erwähnt sein,<br />
dass in den Senioreneinrichtungen<br />
der pro homine schon in der Vergangenheit,<br />
unabhängig von gesetzlichen<br />
Vorgaben, entsprechende Strukturen<br />
geschaffen wurden, um die Wünsche<br />
und Interessen der Bewohner und<br />
ihrer Angehörigen in angemessener<br />
Weise zu berücksichtigen und ihnen<br />
eine aktive Beteiligung am Heimgeschehen<br />
zu ermöglichen.<br />
Horst Termath<br />
Basierend auf den Ausführungen in der Broschüre des Ministeriums<br />
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:<br />
„Mitreden, mitbestimmen! Mitbestimmung und Mit<strong>wir</strong>kung in<br />
Betreuungseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz<br />
für Nordrhein-Westfalen“, Düsseldorf, November 2009<br />
Jährliche Versammlung<br />
Um einen Mindestaustausch zwischen<br />
Beirat und den Bewohnern hinsichtlich<br />
deren Wünsche und Anregungen<br />
zu gewährleisten, ist mindestens einmal<br />
im Jahr eine Bewohnerversammlung<br />
durch den Beirat einzuberufen.<br />
An dieser Versammlung können auch<br />
Angehörige und andere Vertrauenspersonen<br />
der Bewohner teilnehmen.<br />
9
Tierische Aktivitäten<br />
Wenn die Bewohner in den Senioreneinrichtungen der pro homine<br />
lachen, scherzen und viel Spaß haben, liegt das häufig an vierbeinigen<br />
„Mitarbeitern“. Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Hund<br />
und Katz in den Häusern zu Gast oder auch fest in den Tagesablauf<br />
eingebunden sind.<br />
Im Martinistift Wesel findet jeden<br />
Mittwoch eine Hundevisite statt. Das<br />
ist der sogenannte „Grete-Tag“. Grete,<br />
eine Beagle-Dame, besucht mit Frauchen<br />
Dagmar Heitfeld die Bewohner<br />
und sorgt bei allen für große Freude.<br />
Es <strong>wir</strong>d gestreichelt und gekuschelt,<br />
was das Zeug hält.<br />
Auch im Elisabeth-Heim in Spellen<br />
werden die „haarigen Besucher“ mit<br />
Freude erwartet. Frau Stinn mit ihrer<br />
Hündin „Abbey“, Herr Schwarz mit<br />
„Nolen“ und „Vinn“ und Frau Bernds<br />
mit ihrem weißen Boxer „Blue“ kommen<br />
ehrenamtlich in die Einrichtung,<br />
um den Bewohnern den Hundekontakt<br />
zu ermöglichen. Beim Ballspiel in<br />
der Gruppe <strong>wir</strong>d fröhlich gelacht, und<br />
auch Besuche in den Zimmern erfreuen<br />
sich großer Beliebtheit. Organisiert<br />
werden die Besuche von Frau Marschall.<br />
Viel Arbeit, aber ein schönes<br />
Angebot, von Ehrenamtlern organisiert<br />
und durchgeführt – unsere Senioren<br />
freut‘s!<br />
Im Weseler Nikolaus-Stift sind Hunde<br />
ebenfalls gern gesehene Gäste. Seit langem<br />
gibt es einen „Hundestammgast“,<br />
auf den sich die Bewohner immer<br />
wieder freuen. Und wenn eine Mitarbeiterin<br />
ihren Hund mit zur Arbeit<br />
bringt, muss nach dem Essen nicht<br />
mehr gefegt werden. . .<br />
Im St. Lukas in der Weseler Feldmark<br />
gibt es mittlerweile sogar ganz<br />
„professionelle“ Vierbeiner, die den<br />
Bewohnern Freude bereiten. Angelika<br />
Mertsching besucht die Senioreneinrichtung<br />
jeden Donnerstag mit ihren<br />
beiden Therapiehunden „Jamy“ und<br />
10
„Filou“. Sie macht Gruppenangebote<br />
und nimmt sich darüber hinaus Zeit,<br />
um die Bewohner auch in ihren Zimmern<br />
zu besuchen. Zu guter Letzt gibt<br />
es natürlich auch im St. Christophorus<br />
in Friedrichsfeld vierbeinige „Mitarbeiter“.<br />
Hier gehören die Hunde zum täglichen<br />
Leben. „Mara“, die Hündin der<br />
Einrichtungsleiterin, kommt jeden Tag<br />
mit zur Arbeit, und ihr erster Gang<br />
führt sie in den Aufzug. Es findet sich<br />
immer ein Bewohner, der die Tür aufdrückt.<br />
Jeden Morgen schaut Mara erst<br />
mal nach, ob im Haus alles in Ordnung<br />
ist. Die Bewohner erwarten sie<br />
schon, und so mancher hat ein Stückchen<br />
von seinem Wurstbrot für Mara<br />
an die Seite gelegt. Mara war schon als<br />
Welpe jeden Tag mit dabei und begleitet<br />
die Bewohner nun schon vier Jahre.<br />
Unterstützt <strong>wir</strong>d sie von „Cora“, die<br />
Frauchen Marita Gabriel jeden Tag zur<br />
Arbeit begleitet. Auch sie ist schon vier<br />
Jahre „Dauergast“. Es gibt Bewohner,<br />
die wollen gar nicht erst aufstehen,<br />
wenn Cora nicht da ist. Für viele ist es<br />
das „Highlight“ des Vormittags, wenn<br />
die Hunde gemeinsam durch den<br />
Garten toben und dem Ball hinterher<br />
laufen. Das laute, herzhafte und fröhliche<br />
Lachen unserer Bewohner lässt sie<br />
so manches „Zwicken und Zwacken“<br />
des Älterwerdens für einen Moment<br />
vergessen. Dann fällt es leicht, sich<br />
nach dem Ball zu brücken und ihn<br />
möglichst weit zu werfen, damit die<br />
Hunde ihn wiederholen können. Und<br />
wenn man in ein weiches Fell greifen<br />
kann und dort ein wenig Trost findet,<br />
rückt manch trauriger Gedanke in<br />
den Hintergrund. Ob nun als Gast im<br />
Haus oder als täglicher Begleiter – die<br />
Hunde bringen Freude und Spaß in<br />
die Einrichtungen. Es ist<br />
schön, dass sich so viele<br />
ehrenamtliche Helfer und<br />
Mitarbeiter gefunden haben,<br />
denen es wichtig ist, diese<br />
Begegnung zwischen<br />
Mensch und Tier zu<br />
fördern und zu unterstützen.<br />
Claudia Neuenhaus<br />
11
Altenpflege:<br />
Auszubildende lernen<br />
mit besonderem<br />
System<br />
Am 01. Oktober haben in unseren Seniorenheimen 20 Altenpflege-<br />
Auszubildende ihren Dienst angetreten. Damit beginnt für sie ein<br />
neuer Lebensabschnitt. In unseren Seniorenheimen lernen sie<br />
alles, was sie zum Ausüben dieses verantwortungsvollen Berufes<br />
können müssen.<br />
Mit den Kostenträgern konnten <strong>wir</strong><br />
uns im Jahr 2010 auf ein innovatives<br />
Ausbildungssystem für die praktische<br />
Ausbildung der Auszubildenden in<br />
unseren Seniorenheimen verständigen.<br />
Dieses System sieht vor, dass<br />
die Auszubildenden innerhalb ihrer<br />
dreijährigen Ausbildung in unseren<br />
Seniorenheimen wechselnd eingesetzt<br />
werden und somit die unterschiedlichen<br />
Einrichtungen mit ihren jeweiligen<br />
andersartigen Schwerpunkten<br />
kennenlernen. Für die fachpraktische<br />
Ausbildung haben <strong>wir</strong> eigens einen<br />
Ausbildungskatalog erstellt. Dieser<br />
gibt den Auszubildenden einen Gesamtüberblick<br />
ihrer Ausbildung und<br />
<strong>wir</strong>d entsprechend dem jeweiligen<br />
Ausbildungsstand vermittelt. In den<br />
Einrichtungen werden die Auszubildenden<br />
durch entsprechend geschulte<br />
Praxisanleiter begleitet.<br />
Die Einsatzplanung <strong>wir</strong>d koordiniert<br />
von unserem Fachseminar für Altenpflege<br />
im Bildungszentrum Nieder-<br />
12
Silke Leidereiter, Leiterin der Senioreneinrichtung<br />
St. Lukas in Wesel, mit dem Auszubildenden<br />
Thomas Kunzendorf.<br />
rhein Wesel, das auch die externen<br />
Einsätze in der Geriatrie und ambulanten<br />
Pflege plant.<br />
Nach dem Ende ihrer Ausbildung sind<br />
die Altenpflegerinnen und Altenpfleger<br />
den hohen Anforderungen gewachsen<br />
und können so für die ganzheitliche<br />
Pflege, Betreuung und Beratung von<br />
hilfebedürftigen älteren Menschen und<br />
deren persönliches Umfeld sorgen.<br />
Dabei leisten sie viel mehr als „nur“<br />
medizinische Hilfestellung – sie sind<br />
eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung<br />
des Alltags und vermitteln den<br />
ihnen Anvertrauten ganz direkt und<br />
unmittelbar viel Lebensfreude und<br />
Lebensqualität.<br />
Stark in der Region<br />
Mit 60 Auszubildenden in der Altenpflege<br />
sind die Senioreneinrichtungen<br />
der Holding pro homine eine der<br />
größten Ausbildungsstellen dieser Art<br />
in der Region. Aufgrund der hohen<br />
Qualität der Ausbildung sind die Plätze<br />
stark begehrt. Viele Auszubildende<br />
wählen oftmals den Weg über ein Jahrespraktikum<br />
in einer der Senioreneinrichtungen.<br />
Hier stellen sie sehr schnell<br />
fest, ob ihr Berufswunsch für sie der<br />
richtige ist. Das erleichtert ihnen den<br />
späteren Berufseinstieg.<br />
Wenn Sie mehr Informationen über<br />
ein Jahrespraktikum oder einen Ausbildungsplatz<br />
haben möchten, können<br />
Sie sich direkt an eine unserer Senioreneinrichtungen<br />
wenden. Wir informieren<br />
Sie gern.<br />
Die <strong>wir</strong>:Senioren wünscht allen<br />
Auszubildenden viel Glück und Erfolg<br />
auf ihrem neuen Weg!<br />
Josef Reining<br />
13
Rechtsanwalt Wolfram Hußmann<br />
zum Thema Elternunterhalt<br />
Interview<br />
Wenn Mutter oder Vater in einer Senioreneinrichtung gepflegt<br />
werden, stellt sich auch immer die Frage, wer für die Kosten aufkommt.<br />
Wenn die Kosten nicht selbst getragen werden können und<br />
Sozialhilfeleistungen beantragt werden müssen, haben die Kinder<br />
oft Sorge, dass das Sozialamt von Ihnen das Geld zurückfordert.<br />
Wolfram Hußmann, Rechtsanwalt aus Wesel, gibt Antworten auf<br />
Ihre Fragen.<br />
Herr Hußmann, Sie sind als Anwalt<br />
spezialisiert auf Sozial- u. Familienrecht.<br />
Über wie viel Erfahrung verfügen<br />
Sie auf dem Gebiet der Durchsetzung<br />
von Unterhaltsansprüchen<br />
von Eltern gegenüber ihren Kindern<br />
durch die Sozialbehörden und was<br />
versteht man eigentlich unter Elternunterhalt?<br />
Ich bin bereits seit 1991 mit der<br />
Unterhaltsheranziehung beim Elternunterhalt<br />
vertraut. Dabei habe ich im<br />
Grunde „beide Seiten“, also sowohl<br />
die unterhaltspflichtigen Kinder als<br />
auch die Sozialämter vertreten, weil<br />
ich früher, bevor ich als Anwalt tätig<br />
wurde, selbst für einen Sozialhilfeträger<br />
diese Aufgaben wahrgenommen<br />
habe und auch heute noch viele Sozialämter<br />
vertrete. Zudem halte ich seit<br />
Jahren zu diesem Thema bundesweite<br />
Fortbildungen sowohl für Anwälte und<br />
Richter, als auch für Sozialamtsmitarbeiter;<br />
desweiteren bin ich Autor.<br />
Der Elternunterhalt ist, wie der Name<br />
schon sagt, die Unterhaltsverpflichtung<br />
von Kindern gegenüber ihren Eltern.<br />
Dabei handelt es sich in der Regel um<br />
Fälle, in denen die Eltern in einem<br />
Pflegeheim untergebracht sind und ihr<br />
monatliches Einkommen und ihr Vermögen<br />
nicht ausreichen, um die Heimkosten<br />
zu decken, so dass ein Sozialamt<br />
die Restkosten erbringt. Das Sozialamt<br />
versucht dann, von den Kindern seine<br />
Aufwendungen zurückzuerhalten.<br />
Wenn Mutter oder Vater ins Heim<br />
umziehen, machen sich viele Angehörige<br />
Sorgen, dass sie für die Kosten<br />
aufkommen müssen. Sind diese Sorgen<br />
berechtigt?<br />
14
Wolfram<br />
Hußmann<br />
Es besteht grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung<br />
von Kindern für<br />
die Eltern, so dass die Kinder in jedem<br />
Falle damit rechnen müssen, vom<br />
Sozialamt überprüft zu werden.<br />
Werden die unterhaltspflichtigen<br />
Kinder aus Ihrer Erfahrung tatsächlich<br />
über Gebühr belastet? Welche<br />
Freigrenzen gelten?<br />
Ich halte den Elternunterhalt grundsätzlich<br />
nicht für eine unangemessene<br />
Belastung. Wegen des nur entfernten<br />
Unterhaltsrechtsverhältnisses gelten<br />
beim Elternunterhalt großzügige<br />
Selbstbehalte. So liegt dieser beim Unterhaltspflichtigen<br />
aktuell bei 1.500 €<br />
und bei seinem mit ihm zusammenlebenden<br />
Ehegatten bei 1.200 €. Damit<br />
sind schon einmal 2.700 € mindestens<br />
freizulassen. Zudem sind alle weiteren<br />
vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen,<br />
beispielsweise für eigene Kinder,<br />
voll abzusetzen. Ebenso werden bereits<br />
bestehende Verbindlichkeiten, wie<br />
Kredite etc. im Regelfall vom Einkommen<br />
abgesetzt. Desweiteren werden<br />
ggf. für konkrete Rücklagen Beträge<br />
anerkannt und insbesondere für private<br />
Altersvorsorge. Hier gilt, dass 5 % des<br />
Bruttoeinkommens für die private<br />
Altersvorsorge als angemessen gelten.<br />
Damit können also Lebens- oder Rentenversicherungsbeiträge,<br />
aber auch<br />
jede andere Form der Kapitalbildung<br />
fürs Alter vorrangig vom Einkommen<br />
abgesetzt werden. Schließlich <strong>wir</strong>d<br />
auch nicht das gesamte Einkommen,<br />
das über dem Selbstbehalt liegt, herangezogen,<br />
sondern nur die Hälfte dieses<br />
Einkommens. Insofern <strong>wir</strong>d durch die<br />
Inanspruchnahme zum Elternunterhalt<br />
kein Kind selbst verarmen.<br />
Spielt es eine Rolle, ob der Unterhaltspflichtige<br />
eine eigene Immobilie<br />
besitzt?<br />
Das Wohnen im eigenen Haus oder in<br />
einer Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich<br />
sehr relevant. Es führt<br />
dazu, dass bei der Einkommensermittlung<br />
ein sog. Wohnwertvorteil<br />
angerechnet <strong>wir</strong>d. Wer also im eigenen<br />
Haus wohnt, muss sich faktisch die<br />
hierdurch ersparte Miete als Einkommen<br />
zurechnen lassen. Im Gegenzug<br />
kann er allerdings die Kreditbelastungen,<br />
und zwar sowohl Zinsen als auch<br />
Tilgung, gegenrechnen.<br />
Muss auch Unterhalt aus dem<br />
Vermögen gezahlt werden?<br />
Unterhalt muss grundsätzlich auch<br />
aus dem Vermögen heraus gezahlt<br />
werden. Allerdings sind hier hohe<br />
Freigrenzen gegeben. So ist generell<br />
dem unterhaltspflichtigen Kind ein<br />
Mindestbetrag von ca. 25.000 € zu<br />
15
Interview<br />
Thema: Elternunterhalt<br />
belassen. Darüber hinaus darf das<br />
unterhaltspflichtige Kind Rücklagen<br />
für die private Altersvorsorge bilden,<br />
die nicht angreifbar sind. Hier gibt<br />
es keine feste Grenze, sondern diese<br />
bestimmt sich nach den konkreten<br />
Einkommensverhältnissen des Kindes,<br />
was daraus resultiert, dass 5 % des<br />
Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge<br />
verwendet werden. Wer also<br />
ein höheres Bruttoeinkommen hat, ist<br />
auch berechtigt, höhere Beträge für<br />
die private Altersvorsorge zu verwenden,<br />
so dass auch bei ihm letztendlich<br />
ein höherer Gesamtvermögensfreibetrag<br />
besteht. Schließlich werden<br />
konkrete Rücklagen für entsprechende<br />
Investitionen nicht angegriffen.<br />
Gibt es eine einheitliche Berechnungsweise<br />
bei Behörden und<br />
Gerichten?<br />
Die Berechnung des Elternunterhalts<br />
<strong>wir</strong>d nicht von den Behörden<br />
vorgegeben, sondern die Gerichte<br />
entscheiden letztendlich. Dabei war<br />
die Rechtsprechung der Gerichte sehr<br />
unterschiedlich. Im vergangenen Jahr<br />
hat jedoch der Bundesgerichtshof eine<br />
Grundsatzentscheidung zur Berechnung<br />
getroffen, der die Behörden und<br />
Gerichte folgen. Dabei werden Einzelfragen,<br />
wie im Übrigen im gesamten<br />
Unterhaltsrecht, von Behörden und<br />
Gerichten durchaus immer noch unterschiedlich<br />
beurteilt, beispielsweise<br />
ob eine Rücklagenbildung erforderlich<br />
ist, welche Instandsetzungsarbeiten am<br />
Haus berücksichtigt werden können,<br />
etc.<br />
Muss der Vater oder die Mutter selbst<br />
den Unterhalt bei den Kindern einfordern?<br />
Der Regelfall sieht so aus, dass zunächst<br />
einmal das Sozialamt die ungedeckten<br />
Heimkosten trägt, so dass<br />
auch das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen<br />
Kinder herantritt. Hiermit<br />
soll beim Elternunterhalt verhindert<br />
werden, dass das Verhältnis von<br />
Eltern und Kindern belastet <strong>wir</strong>d, was<br />
zwangsläufig der Fall wäre, wenn die<br />
im Heim lebenden Eltern aufgefordert<br />
würden, einen Anwalt mit der<br />
Unterhaltsheranziehung ihrer eigenen<br />
Kinder zu beauftragen.<br />
16
Werden auch die Enkelkinder zum<br />
Unterhalt herangezogen?<br />
Was ist mit Schwiegerkindern?<br />
Enkelkinder sind im Unterhaltsrecht<br />
grundsätzlich auch zum Unterhalt für<br />
Ihre Großeltern verpflichtet. Letztendlich<br />
schützt sie allerdings eine Sondervorschrift<br />
des Sozialhilferechts, wonach<br />
die Unterhaltsheranziehung auf<br />
Verwandte ersten Grades beschränkt<br />
ist. Enkelkinder werden deshalb vom<br />
Sozialamt nicht überprüft.<br />
Anders sieht es bei den Schwiegerkindern<br />
aus. Hier besteht unterhaltsrechtlich<br />
keine Verpflichtung gegenüber<br />
den Schwiegereltern. Dennoch spielen<br />
die Einkommensverhältnisse des nicht<br />
unterhaltspflichtigen Ehegatten eine<br />
große Rolle, denn hiervon hängt ab,<br />
inwiefern sich das unterhaltspflichtige<br />
Kind am sog. Familienunterhalt<br />
beteiligen muss. Verfügt der nicht<br />
unterhaltspflichtige Ehegatte also über<br />
ein sehr hohes Einkommen, muss<br />
sich das unterhaltspflichtige Kind nur<br />
mit geringen Teilen seines eigenes<br />
Einkommens am Familienunterhalt<br />
beteiligen und hat dementsprechend<br />
mehr Geld zur Verfügung, um davon<br />
Elternunterhalt zu zahlen. Mittelbar<br />
<strong>wir</strong>kt sich deshalb das Einkommen<br />
des Schwiegerkindes auch auf den<br />
Elternunterhalt aus. Vermögen des<br />
Schwiegerkindes bleibt hingegen frei.<br />
Was ist mit Schenkungen? Muss z.B.<br />
das Haus, das dem Kind geschenkt<br />
wurde und das es auch bewohnt,<br />
sofort zurückgegeben werden?<br />
Schenkungen sind relevant, sofern sie<br />
nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.<br />
Dann fordert das Sozialamt die<br />
Schenkung zurück und zwar nicht<br />
nur vom Kind, sondern auch von<br />
jedem anderen, der beschenkt wurde,<br />
wobei der Beschenkte hier allerdings<br />
zahlreiche Einwendungen entgegenhalten<br />
kann, beispielsweise, dass das<br />
Geschenkte zwischenzeitlich verbraucht<br />
ist. Die Rückforderung wegen<br />
Verarmung des Schenkers ist ein sehr<br />
kompliziertes Rechtsgebiet. Hier sollte<br />
der Beschenkte, der zur Rückgabe<br />
aufgefordert <strong>wir</strong>d, jedenfalls anwaltliche<br />
Hilfe in Anspruch nehmen, wobei<br />
eine Haftung beispielsweise bei einem<br />
Haus nicht etwa so aussieht, dass das<br />
Haus zurückübertragen <strong>wir</strong>d, sondern<br />
es besteht lediglich eine Verpflichtung<br />
dazu, die ungedeckten Sozialhilfeaufwendungen<br />
bis zum Wert des<br />
Geschenks zu tragen.<br />
17
Interview<br />
Thema: Elternunterhalt<br />
Was passiert, wenn nur ein Elternteil<br />
pflegebedürftig <strong>wir</strong>d und der<br />
Ehegatte noch zu Hause wohnt?<br />
Wird er dann auch zum Sozialhilfeempfänger<br />
und muss z.B. das<br />
gemeinsame Haus womöglich<br />
verkauft werden?<br />
Sozialhilferechtlich bilden dann beide<br />
immer noch eine Bedarfsgemeinschaft.<br />
Es <strong>wir</strong>d also auf das gemeinsame<br />
Einkommen und Vermögen<br />
abgestellt. Das Sozialamt übernimmt<br />
die ungedeckten Heimkosten und<br />
fordert einen sog. Kostenbeitrag, der<br />
sich nach dem zusammengerechneten<br />
Einkommen beider Ehegatten<br />
bemisst. Grundsätzlich muss, sofern<br />
die Größe des Hauses nicht als angemessen<br />
gilt, was meist für eine dann<br />
im Haus verbleibende Einzelperson<br />
der Fall ist, das Haus als Vermögen<br />
eingesetzt werden. Allerdings greift<br />
dann eine Schutzvorschrift des Sozialhilferechts,<br />
die es dem nicht pflegebedürftigen<br />
Ehegatten ermöglicht, im<br />
Haus zu verbleiben, da die Sozialhilfe<br />
dann als Darlehen gewährt und auch<br />
im Grundbuch über das Haus abgesichert<br />
<strong>wir</strong>d.<br />
Ein Unterhaltsbescheid ist kein<br />
verwaltungsrechtlicher Kostenbescheid,<br />
sondern nur eine zivil rechtliche<br />
„Bitte“.<br />
Erst wenn ein endgültiges Urteil<br />
oder ein Vergleich vorliegt, kann der<br />
Unterhaltspflichtige von der Behörde<br />
zur Kasse gebeten werden.<br />
Was bedeutet das konkret für den<br />
Unterhaltspflichtigen?<br />
Anders als sonstige Zahlungsaufforderungen<br />
einer Behörde handelt es<br />
sich bei der Aufforderung zur Zahlung<br />
von Unterhalt nicht um einen<br />
Verwaltungsakt. Das heißt, es ist auch<br />
kein Widerspruch oder eine Klage des<br />
betroffenen Kindes hiergegen erforderlich.<br />
Durch die Gewährung von<br />
Sozialhilfe geht lediglich der Unterhaltsanspruch<br />
des im Heim lebenden<br />
Elternteils auf den Sozialhilfeträger<br />
über. An seinem Rechtscharakter<br />
ändert sich dadurch jedoch nichts.<br />
Auch das Sozialamt muss deshalb, so<br />
wie der Elternteil selbst, für den Fall,<br />
dass keine außergerichtliche Einigung<br />
erzielt <strong>wir</strong>d, vor dem Familiengericht<br />
eine rein zivilrechtliche Klage erheben.<br />
18
Sind nach Ihrer Erfahrung die Unterhaltsbescheide<br />
der Behörden in der<br />
Regel in ihrer Höhe gerechtfertigt?<br />
Diese Frage kann pauschal nicht<br />
beantwortet werden. Es besteht bei<br />
den Sozialämtern durchaus eine<br />
unterschiedliche Verfahrensweise. So<br />
kommt es durchaus vor, dass ich bei<br />
der Überprüfung einer Zahlungsaufforderung<br />
feststelle, dass ein sehr<br />
großzügiger Maßstab angesetzt wurde<br />
und sich eigentlich ein deutlich<br />
höherer Unterhaltsbeitrag errechnen<br />
würde.<br />
Der Regelfall ist jedoch, dass durchaus<br />
bei entsprechenden Einwendungen<br />
sich die Unterhaltsbeiträge reduzieren.<br />
Dies liegt daran, dass auch die<br />
Sozialämter eine gerichtliche Auseinandersetzung<br />
versuchen zu vermeiden,<br />
solange eine vernünftige Einigung<br />
möglich ist. Dabei stellt sich häufig<br />
erst im Rahmen der anwaltlichen<br />
Beratung heraus, dass zahlreiche<br />
mögliche Abzugspositionen gar nicht<br />
benannt wurden und deshalb dann<br />
nachträglich vom Sozialamt anerkannt<br />
werden.<br />
Was empfehlen Sie, wenn ein<br />
Wechsel in ein Pflegeheim ansteht?<br />
Ich empfehle sowohl den Kindern als<br />
auch den Eltern sich schon vor Heimaufnahme<br />
beraten zu lassen. Hier<br />
kann man zahlreiche Vorkehrungen<br />
treffen, beispielsweise mit verbleibendem<br />
Vermögen sich noch einmal<br />
einkleiden, erforderliche Investitionen<br />
tätigen, etc.<br />
Spätestens jedoch, wenn das Auskunftsersuchen<br />
des Sozialamtes<br />
kommt, sollte professionelle Hilfe in<br />
Anspruch genommen werden und<br />
nicht erst, wenn die Zahlungsaufforderung<br />
ergangen ist. Jedenfalls lohnt<br />
sich eine Überprüfung der Berechnung<br />
immer und sei es nur, um zu<br />
wissen, dass die Berechnung des<br />
Sozialamtes in Ordnung ist und<br />
man nicht über Jahre zu viel zahlt.<br />
Das Interview mit Rechtsanwalt<br />
Wolfram Hußmann, Dipl.-Verwaltungs<strong>wir</strong>t,<br />
Wesel, führte Horst Termath.<br />
19
Seniorengruppen können sich vom<br />
Kommissariat Vorbeugung kostenlos<br />
beraten lassen – das Themenspektrum<br />
reicht von Fragen rund um den<br />
Straßenverkehr bis zum Schutz vor<br />
Einbruch und Betrug. „Wir kommen<br />
gern“, ermuntert Manfred Helmes (l.),<br />
sich bei der Polizei zu melden.<br />
Kontakt: Tel.: 0281 / 107-3729;<br />
manfred.helmes@polizei.nrw.de<br />
Senioren sicher<br />
unterwegs<br />
Polizei-Hauptkommissar Manfred Helmes vom Kommissariat Vorbeugung<br />
gibt Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr<br />
In den „dunklen Jahreszeiten“ Herbst<br />
und Winter sollten Senioren einige<br />
Dinge beachten, um sich im Straßenverkehr<br />
sicher zu bewegen. Die „<strong>wir</strong>:<br />
Senioren“ sprach darüber mit Polizei-<br />
Hauptkommissar Manfred Helmes.<br />
Er ist als Verkehrssicherheitsberater<br />
beim Kommissariat Vorbeugung der<br />
Kreispolizeibehörde Wesel für das<br />
Stadtgebiet Wesel zuständig.<br />
Was kann der Fußgänger für seine<br />
Sicherheit tun?<br />
Er muss sichtbar sein. Das bedeutet<br />
vor allem, keine dunkle, sondern<br />
helle Kleidung zu tragen: gelb, orange<br />
oder rot. Empfehlenswert sind auch<br />
Leuchtstreifen im Lineal-Format, die<br />
sich einfach um den Arm oder – beim<br />
20<br />
Radfahren – ums Bein klicken lassen<br />
und reflektieren. Wer ganz sicher gehen<br />
will, streift eine gelbe Warnweste<br />
über.<br />
Wo gibt es diese Hilfsmittel?<br />
Bei der Verkehrswacht oder auch immer<br />
mal für ein paar Euro im Handel,<br />
zum Beispiel bei Discountern.<br />
Viele ältere Menschen sind mit einem<br />
Rollator unterwegs …<br />
Sie sollten Reflektoren haben, das erhöht<br />
die Sicherheit beim Überqueren<br />
der Straße erheblich. Auch sollte darauf<br />
geachtet werden, dass der Rollator<br />
nicht zu schwer ist, dann lässt er sich<br />
besser über die Bordsteinkante oder<br />
ähnliche Hindernisse heben. Grundsätzlich<br />
gilt: Fußgänger sollten in ih-
em eigenen Interesse Querungshilfen,<br />
Mittelinseln oder Ampeln benutzen,<br />
auch wenn sie dafür vielleicht mal ein<br />
paar Meter weiter laufen müssen.<br />
Was geben Sie älteren Radfahrern<br />
mit auf den Weg?<br />
Das A und O ist natürlich ein verkehrssicheres<br />
Rad, an dem Licht und<br />
Bremsen funktionieren und das genügend<br />
Reifenprofil hat. Kennzeichen<br />
eines seniorengerechten Rades sind<br />
breite Reifen und ein tiefer Einstieg<br />
ohne Stange – auch für Männer. Ein<br />
Helm schützt bei einem Sturz vor<br />
schweren Verletzungen und sollte<br />
grundsätzlich von jedem Radfahrer<br />
getragen werden. Es gibt mittlerweile<br />
viele Modelle, die gut aussehen und<br />
einen hohen Tragekomfort haben,<br />
weil sie sehr leicht sind.<br />
Was halten Sie von den E-Bikes, die<br />
derzeit sehr gefragt sind?<br />
Die versicherungsfreien Elektro-Räder<br />
funktionieren ja nur, wenn man tritt.<br />
Sie gewährleisten eine größere Bewegungsfreiheit,<br />
weil es auch bergauf<br />
oder bei Gegenwind gut voran geht.<br />
Zu beachten ist, dass man mit einem<br />
E-Bike bei gleichem Kraftaufwand<br />
schneller fährt als ohne Antriebshilfe,<br />
was die Sturzgefahr erhöhen kann.<br />
Halten sich ältere Radfahrer besser<br />
an die Verkehrsregeln als jüngere?<br />
Sagen <strong>wir</strong> es so: Die Polizei beobachtet<br />
immer wieder auch Senioren,<br />
die durch die Fußgängerzone radeln,<br />
den Radweg auf der falschen Seite<br />
benutzen, mitten auf der Straße<br />
fahren oder beim Linksabbiegen<br />
nicht nach hinten schauen.<br />
Das kann zum Teil mit der eingeschränkten<br />
Bewegungsfreiheit<br />
zusammenhängen. Inwiefern?<br />
Wer älter ist, kann möglicherweise<br />
den Kopf nicht mehr so gut drehen<br />
und erkennt dann das Auto, das von<br />
hinten kommt, nicht oder zu spät.<br />
Deshalb ist Gymnastik wichtig, um<br />
beweglich zu bleiben, auch im Straßenverkehr.<br />
Grundsätzlich rate ich<br />
allen älteren Verkehrsteilnehmern, die<br />
zu Fuß, mit Rad oder Auto unterwegs<br />
sind, regelmäßig das Seh- und Hörvermögen<br />
überprüfen zu lassen und<br />
einen Reaktionstest zu machen.<br />
Gerd Heiming<br />
21
Schluckstörungen<br />
im Alter<br />
Zum 15. Januar 2012 beginnt Dr. Heinz L. Unger als neuer Chefarzt<br />
der Klinik für Akutgeriatrie und Frührehabilitation am St. Willibrord-<br />
Spital Emmerich/Rees. Er ist Nachfolger von Dr. Hans-Jürgen Bosma.<br />
Die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit einer Dysphagie<br />
(Schluckstörung) bildet einen neuen Behandlungsschwerpunkt in<br />
der Geriatrie, die von Rees nach Emmerich umzieht.<br />
Dr. Unger ist ein seit Jahren<br />
ausgewiesener Spezialist auf dem<br />
Gebiet von Schluckstörungen im<br />
Alter. In dieser <strong>wir</strong>:Senioren stellt<br />
er sich mit einem medizinischen<br />
Beitrag zu diesem Thema vor.<br />
In der nächsten Ausgabe <strong>wir</strong>d die<br />
Redaktion ausführlich über den<br />
neuen Chefarzt berichten.<br />
Essen und Trinken hält Leib und Seele<br />
zusammen und gehört zu den schönsten<br />
Genüssen des Lebens; mit Appetit<br />
essen zu können, das ist ein Stück<br />
Lebensqualität. Die Nahrung soll<br />
neben dem Genuss den Menschen<br />
22<br />
auch mit allem versorgen, was für die<br />
Erhaltung des Lebens notwendig ist.<br />
Die aufgenommene Nahrung <strong>wir</strong>d<br />
geschluckt. Darüber denkt man<br />
normalerweise nicht nach, denn es<br />
scheint selbstverständlich zu sein.<br />
Doch vielen älteren Menschen fällt<br />
das Schlucken schwer. Der Schluckakt<br />
ist ein sehr komplexer, in mehreren<br />
Phasen ablaufender Vorgang, bei dem<br />
etwa 50 Muskelpaare in zeitlich-räumlicher<br />
Hinsicht koordiniert zusammenarbeiten.<br />
Wir schlucken täglich<br />
etwa 1500 Mal ganz selbstverständlich<br />
ohne nachzudenken.
Dr. Heinz L. Unger ist<br />
Neurologe und Geriater.<br />
Häufigkeit von Schluckstörungen<br />
Erst ganz allmählich treten Schluckstörungen<br />
als <strong>Pro</strong>blem in das Bewusstsein<br />
der Medizin. Dabei gibt es<br />
keinen Zweifel mehr an der Bedeutung:<br />
In der allgemeinen Bevölkerung<br />
findet man bei den über 60-Jährigen<br />
Schluckstörungen mit ca. 14 % etwa<br />
genauso häufig wie den Diabetes mellitus<br />
Typ 2.<br />
Deutlich häufiger noch treten<br />
Schluckstörungen in ausgewählten<br />
Kollektiven auf: bei bis zu 20 % aller<br />
Patienten in einem Akutkrankenhaus,<br />
bei 20 bis 50 % der Bewohner von<br />
Seniorenheimen, bei 32% aller Patienten<br />
mit neurologischen Erkrankungen<br />
und bei 50 bis 60 % aller Patienten<br />
mit Schlaganfall kommen Schluckstörungen<br />
vor.<br />
Wie kommt es zu Schluck störungen?<br />
Grob unterschieden <strong>wir</strong>d nach primärer<br />
und sekundärer Ursache. Unter<br />
ersterer versteht man Schluckstörungen,<br />
die durch den physiologischen<br />
Alterungsprozess selbst hervorgerufen<br />
werden. So lassen im Alter Geruchsund<br />
Geschmackssinn nach, die<br />
Speichelproduktion nimmt ab, die<br />
Muskelkraft sinkt und der Schluckakt<br />
<strong>wir</strong>d langsamer. <strong>Pro</strong>bleme mit den<br />
Zähnen, Neben<strong>wir</strong>kungen von Medikamenten<br />
sowie Hirnleistungsstörungen<br />
sind weitere relevante Faktoren,<br />
die die Schluckleistung im Alter beeinträchtigen<br />
können. Sekundäre sind<br />
alle durch Erkrankungen verursachten<br />
Schluckstörungen, wobei neurologische<br />
und Gefäß-Erkrankungen (z. B.<br />
Parkinson, Schlaganfall) überwiegen.<br />
Der Schlaganfall ist die häufigste Ursache<br />
für neurogene Schluckstörungen.<br />
Auch andere neurologische Erkrankungen<br />
können zu Störungen beim<br />
Kauen und Schlucken führen.<br />
In vielen Fällen sind dabei die Beweglichkeit<br />
im Mund- und Rachenraum<br />
sowie die Sensibilität eingeschränkt.<br />
Gefährlich <strong>wir</strong>d es für einen Patienten<br />
mit Schluckstörungen, wenn Speisereste<br />
und Flüssigkeit unbemerkt über<br />
die Luftröhre in die Lunge gelangen<br />
und Schutzreflexe wie das Husten ausgefallen<br />
sind. Eine Lungenentzündung<br />
ist häufig die Folge. Sie schwächt den<br />
Patienten zusätzlich und kann lebensbedrohlich<br />
sein.<br />
23
Schluckstörungen<br />
im Alter<br />
Dr. Heinz L. Unger<br />
Wie erkennt man Schluckstörungen?<br />
Eine Schluckstörung <strong>wir</strong>d oft als<br />
solche nicht erkannt. Auch den Angehörigen<br />
fällt manchmal lediglich<br />
auf, dass der Betroffene während oder<br />
nach dem Essen hustet, sich häufig<br />
räuspert oder eine gurgelnde Stimme<br />
hat. Das sind aber Alarmzeichen, auf<br />
die reagiert werden sollte. Auch nicht<br />
erklärbare Fieberzustände und häufige<br />
Entzündungen der Bronchien oder<br />
gar Lungenentzündungen können ein<br />
Hinweis sein.<br />
Folgen von Schluckstörungen<br />
Die Folgen einer relevanten Schluckstörung<br />
liegen auf der Hand: Ohne<br />
effektive Schluckdiagnostik<br />
und Schlucktherapie<br />
können diese<br />
<strong>Pro</strong>bleme zu Austrocknung<br />
und Abmagerung<br />
sowie Lungenentzündungen<br />
und<br />
schweren Krankheitsverläufen<br />
führen. Auch<br />
der soziale Rückzug<br />
droht: Oft schämen<br />
sich Senioren für ihre Hustenanfälle<br />
beim Essen oder ihren Zwang zu räuspern<br />
und scheuen sich, an gesellschaftlichen<br />
Ereignissen teilzunehmen. Die<br />
vermeintlich stigmatisierende Ernährung<br />
über die Magensonde schließlich<br />
kann zur kompletten Isolation führen.<br />
Diagnostik von Schluckstörungen<br />
Die Diagnostik von Schluckstörungen<br />
im Krankenhaus ist Teamarbeit, wo<br />
ein Spezialisten-Team von Ärzten,<br />
24
Therapeuten und Pflegekräften eng<br />
zusammenarbeitet mit dem Ziel,<br />
Schluckstörungen umfassend zu<br />
diagnostizieren und die Schluckfunktionen<br />
zu verbessern und Komplikationen<br />
bei der Nahrungsaufnahme zu<br />
verhindern. Ein Patient mit Verdacht<br />
auf Schluckstörungen <strong>wir</strong>d zunächst<br />
klinisch genau untersucht; nach der<br />
ärztlichen Untersuchung erfolgt eine<br />
ausführliche logopädische Dysphagie-<br />
Diagnostik.<br />
Darüber hinaus <strong>wir</strong>d häufig eine<br />
ärztliche endoskopische Schluckuntersuchung<br />
durchgeführt. Ein dünnes<br />
Endoskop, das mit einer Kamera<br />
versehen ist, <strong>wir</strong>d schonend durch<br />
die Nase bis in den Rachen vorgeschoben.<br />
Der Arzt kann dann den<br />
Nasen-Rachenraum und den Kehlkopf<br />
einsehen. Ferner kann er nach<br />
Gabe verschiedener Nahrungsmittel in<br />
unterschiedlicher Konsistenz erkennen,<br />
ob die Nahrungsbestandteile gut<br />
geschluckt werden können oder ob sie<br />
beispielsweise in den Kehlkopf oder<br />
in die Lunge eindringen und so eine<br />
Gefahr für den Patienten darstellen.<br />
Behandlung von Schluckstörungen<br />
Die Behandlung der Dysphagien hat<br />
in Deutschland in den letzten Jahren<br />
zwar große Fortschritte gemacht, ist<br />
jedoch immer noch zu wenig bekannt<br />
und verbreitet.<br />
Die Schlucktherapie umfasst gezielte<br />
Übungen, um die Schluckmuskulatur<br />
zu kräftigen und die Sensibilität<br />
anzuregen. Dazu gehören auch das<br />
Erlernen von Haltungsveränderungen<br />
und Schlucktechniken, die Kostanpassung<br />
an das Schluckvermögen sowie<br />
die Verwendung von Hilfsmitteln.<br />
Auch ausgewählte medikamentöse<br />
Maßnahmen können im Einzelfall<br />
hilfreich sein.<br />
In mehreren Studien konnte gezeigt<br />
werden, dass bei vielen Schlaganfallpatienten<br />
mit Schluckstörungen<br />
durch eine differenzierte und<br />
individuell angepasste Therapie eine<br />
orale Ernährung sichergestellt werden<br />
konnte, was einen erheblichen<br />
Zugewinn an Lebensqualität bedeutet.<br />
25
Futtern wie bei Muttern<br />
<strong>wir</strong>:Hausrezepte<br />
Endivieneintopf untereinander<br />
mit gebratener Blutwurst<br />
Zutaten für 4 Personen:<br />
3 Pfd. geschälte, mehlig kochende<br />
Kartoffeln<br />
1 großer Kopf Endiviensalat<br />
150 g Schinkenspeck in Würfeln<br />
600 g Blutwurst zum Braten,<br />
Weizenmehl, Margarine zum<br />
Braten<br />
ca. 200 ml. warme Vollmilch<br />
Vorbereitung:<br />
Den Endiviensalat in schmale Streifen<br />
schneiden, gut waschen und trocken<br />
schleudern. Die Blutwurst in ein<br />
Zentimeter dicke Scheiben schneiden.<br />
Zubereitung:<br />
Die Kartoffeln in Salzwasser gar<br />
kochen, abschütten, abdampfen<br />
lassen und mit der warmen Milch<br />
stampfen. Die ausgelassenen<br />
Speckwürfel dazu geben. Zwischendurch<br />
die Blutwurstscheiben in<br />
Mehl wälzen und in einer beschichteten<br />
Pfanne in Margarine kross<br />
braten.<br />
Nun den gewaschenen Endiviensalat<br />
unter die Kartoffelmasse<br />
heben, mit etwas Muskat, Salz und<br />
Essig abschmecken und mit<br />
der gebratenen Blutwurst servieren.<br />
(Dieses Rezept ist der Sammlung „Kochen und backen wie unsere Bewohner<br />
vom Nikolaus-Stift“ entnommen)<br />
<strong>wir</strong><br />
Ausgabe: 2/2011<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Senioreneinrichtungen pro homine<br />
V.i.S.d.P.: Die Redaktion, Ludger Elsing, Gerd Heiming, Silke Leidereiter,<br />
Claudia Neuenhaus, Josef Reining, Horst Termath<br />
Konzept & Gestaltung: TNP - Agentur für Kommunikation GmbH<br />
26<br />
Fotos: Fotolia.de, pro homine Archiv, Lisa Quick
pro homine Bilderrätsel<br />
Diesmal fragen <strong>wir</strong>:<br />
Wie viele Fehler haben sich ins Bild von der<br />
Senioreneinrichtung St. Joseph Millingen<br />
eingeschlichen? Die Lösung kann bis 29. Februar 2012<br />
in den Verwaltungen der Senioreneinrichtungen<br />
abgegeben werden. Oder Sie schreiben an:<br />
Nikolaus-Stift, Wilhelm-Ziegler-Straße 21, 46483 Wesel,<br />
oder mailen an: horst.termath@prohomine.de.<br />
Unter den richtigen Einsendungen verlosen <strong>wir</strong> wieder<br />
je einmal 50, 30 und 20 Euro. Die Gewinner<br />
bekommen Nachricht, ihre Namen werden in der ersten<br />
Ausgabe 2012 veröffentlicht. Viel Glück!<br />
Original & Fälschung<br />
Auflösung und Gewinner der Ausgabe 01/2011<br />
Die richtige Antwort: 7 Fehler hatten sich in das Foto vom Martinistift Wesel<br />
eingeschlichen. Gewonnen haben: Margarete Amoneit, Nikolaus-Stift Wesel<br />
(1. Preis, 50 Euro), Liselotte Ziegler, Martinistift Wesel (2. Preis, 30 Euro) und<br />
Änne Kemper, St. Joseph Millingen (3. Preis, 20 Euro).
Nikolaus-Stift<br />
Martinistift<br />
St. Lukas<br />
St. Elisabeth<br />
Leben wie gewohnt – auch wenn<br />
Pflege und Betreuung erforderlich sind!<br />
Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten<br />
Wohn- und Pflegeplatz?<br />
St. Christophorus<br />
Willikensoord<br />
››Wir bieten Ihnen eine individuelle, persönliche<br />
Wohn- und Pflegeplatzberatung.<br />
››Bei uns finden Sie ein neues Zuhause, das Ihren<br />
Vorstellungen entspricht.<br />
››Wir begleiten Sie durch das gesamte Heimaufnahmeverfahren<br />
und zeigen Ihnen die verschiedenen Wege der Finanzierung auf.<br />
››Wir unterstützen Sie im Kontakt zu Behörden<br />
(Kranken-/Pflegekasse, Pflegeeinstufungsverfahren, Sozialamt).<br />
St. Augustinus<br />
Agnes-Heim<br />
St. Joseph<br />
Die Beratungsgespräche<br />
sind kostenfrei<br />
und unverbindlich.<br />
Terminvereinbarung erbeten.<br />
Für die Senioreneinrichtungen<br />
in Wesel und Voerde:<br />
Herr Horst Termath, Tel.: 0281 33840 - 57<br />
E-Mail: horst.termath@prohomine.de<br />
Für die Senioreneinrichtungen<br />
in Emmerich und Rees:<br />
Frau Katrin Scheers, Tel.: 02822 712 - 0<br />
E-Mail: katrin.scheers@prohomine.de