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Interview<br />
Thema: Elternunterhalt<br />
belassen. Darüber hinaus darf das<br />
unterhaltspflichtige Kind Rücklagen<br />
für die private Altersvorsorge bilden,<br />
die nicht angreifbar sind. Hier gibt<br />
es keine feste Grenze, sondern diese<br />
bestimmt sich nach den konkreten<br />
Einkommensverhältnissen des Kindes,<br />
was daraus resultiert, dass 5 % des<br />
Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge<br />
verwendet werden. Wer also<br />
ein höheres Bruttoeinkommen hat, ist<br />
auch berechtigt, höhere Beträge für<br />
die private Altersvorsorge zu verwenden,<br />
so dass auch bei ihm letztendlich<br />
ein höherer Gesamtvermögensfreibetrag<br />
besteht. Schließlich werden<br />
konkrete Rücklagen für entsprechende<br />
Investitionen nicht angegriffen.<br />
Gibt es eine einheitliche Berechnungsweise<br />
bei Behörden und<br />
Gerichten?<br />
Die Berechnung des Elternunterhalts<br />
<strong>wir</strong>d nicht von den Behörden<br />
vorgegeben, sondern die Gerichte<br />
entscheiden letztendlich. Dabei war<br />
die Rechtsprechung der Gerichte sehr<br />
unterschiedlich. Im vergangenen Jahr<br />
hat jedoch der Bundesgerichtshof eine<br />
Grundsatzentscheidung zur Berechnung<br />
getroffen, der die Behörden und<br />
Gerichte folgen. Dabei werden Einzelfragen,<br />
wie im Übrigen im gesamten<br />
Unterhaltsrecht, von Behörden und<br />
Gerichten durchaus immer noch unterschiedlich<br />
beurteilt, beispielsweise<br />
ob eine Rücklagenbildung erforderlich<br />
ist, welche Instandsetzungsarbeiten am<br />
Haus berücksichtigt werden können,<br />
etc.<br />
Muss der Vater oder die Mutter selbst<br />
den Unterhalt bei den Kindern einfordern?<br />
Der Regelfall sieht so aus, dass zunächst<br />
einmal das Sozialamt die ungedeckten<br />
Heimkosten trägt, so dass<br />
auch das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen<br />
Kinder herantritt. Hiermit<br />
soll beim Elternunterhalt verhindert<br />
werden, dass das Verhältnis von<br />
Eltern und Kindern belastet <strong>wir</strong>d, was<br />
zwangsläufig der Fall wäre, wenn die<br />
im Heim lebenden Eltern aufgefordert<br />
würden, einen Anwalt mit der<br />
Unterhaltsheranziehung ihrer eigenen<br />
Kinder zu beauftragen.<br />
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