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Interview<br />

Thema: Elternunterhalt<br />

belassen. Darüber hinaus darf das<br />

unterhaltspflichtige Kind Rücklagen<br />

für die private Altersvorsorge bilden,<br />

die nicht angreifbar sind. Hier gibt<br />

es keine feste Grenze, sondern diese<br />

bestimmt sich nach den konkreten<br />

Einkommensverhältnissen des Kindes,<br />

was daraus resultiert, dass 5 % des<br />

Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge<br />

verwendet werden. Wer also<br />

ein höheres Bruttoeinkommen hat, ist<br />

auch berechtigt, höhere Beträge für<br />

die private Altersvorsorge zu verwenden,<br />

so dass auch bei ihm letztendlich<br />

ein höherer Gesamtvermögensfreibetrag<br />

besteht. Schließlich werden<br />

konkrete Rücklagen für entsprechende<br />

Investitionen nicht angegriffen.<br />

Gibt es eine einheitliche Berechnungsweise<br />

bei Behörden und<br />

Gerichten?<br />

Die Berechnung des Elternunterhalts<br />

<strong>wir</strong>d nicht von den Behörden<br />

vorgegeben, sondern die Gerichte<br />

entscheiden letztendlich. Dabei war<br />

die Rechtsprechung der Gerichte sehr<br />

unterschiedlich. Im vergangenen Jahr<br />

hat jedoch der Bundesgerichtshof eine<br />

Grundsatzentscheidung zur Berechnung<br />

getroffen, der die Behörden und<br />

Gerichte folgen. Dabei werden Einzelfragen,<br />

wie im Übrigen im gesamten<br />

Unterhaltsrecht, von Behörden und<br />

Gerichten durchaus immer noch unterschiedlich<br />

beurteilt, beispielsweise<br />

ob eine Rücklagenbildung erforderlich<br />

ist, welche Instandsetzungsarbeiten am<br />

Haus berücksichtigt werden können,<br />

etc.<br />

Muss der Vater oder die Mutter selbst<br />

den Unterhalt bei den Kindern einfordern?<br />

Der Regelfall sieht so aus, dass zunächst<br />

einmal das Sozialamt die ungedeckten<br />

Heimkosten trägt, so dass<br />

auch das Sozialamt an die unterhaltspflichtigen<br />

Kinder herantritt. Hiermit<br />

soll beim Elternunterhalt verhindert<br />

werden, dass das Verhältnis von<br />

Eltern und Kindern belastet <strong>wir</strong>d, was<br />

zwangsläufig der Fall wäre, wenn die<br />

im Heim lebenden Eltern aufgefordert<br />

würden, einen Anwalt mit der<br />

Unterhaltsheranziehung ihrer eigenen<br />

Kinder zu beauftragen.<br />

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