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Sind nach Ihrer Erfahrung die Unterhaltsbescheide<br />
der Behörden in der<br />
Regel in ihrer Höhe gerechtfertigt?<br />
Diese Frage kann pauschal nicht<br />
beantwortet werden. Es besteht bei<br />
den Sozialämtern durchaus eine<br />
unterschiedliche Verfahrensweise. So<br />
kommt es durchaus vor, dass ich bei<br />
der Überprüfung einer Zahlungsaufforderung<br />
feststelle, dass ein sehr<br />
großzügiger Maßstab angesetzt wurde<br />
und sich eigentlich ein deutlich<br />
höherer Unterhaltsbeitrag errechnen<br />
würde.<br />
Der Regelfall ist jedoch, dass durchaus<br />
bei entsprechenden Einwendungen<br />
sich die Unterhaltsbeiträge reduzieren.<br />
Dies liegt daran, dass auch die<br />
Sozialämter eine gerichtliche Auseinandersetzung<br />
versuchen zu vermeiden,<br />
solange eine vernünftige Einigung<br />
möglich ist. Dabei stellt sich häufig<br />
erst im Rahmen der anwaltlichen<br />
Beratung heraus, dass zahlreiche<br />
mögliche Abzugspositionen gar nicht<br />
benannt wurden und deshalb dann<br />
nachträglich vom Sozialamt anerkannt<br />
werden.<br />
Was empfehlen Sie, wenn ein<br />
Wechsel in ein Pflegeheim ansteht?<br />
Ich empfehle sowohl den Kindern als<br />
auch den Eltern sich schon vor Heimaufnahme<br />
beraten zu lassen. Hier<br />
kann man zahlreiche Vorkehrungen<br />
treffen, beispielsweise mit verbleibendem<br />
Vermögen sich noch einmal<br />
einkleiden, erforderliche Investitionen<br />
tätigen, etc.<br />
Spätestens jedoch, wenn das Auskunftsersuchen<br />
des Sozialamtes<br />
kommt, sollte professionelle Hilfe in<br />
Anspruch genommen werden und<br />
nicht erst, wenn die Zahlungsaufforderung<br />
ergangen ist. Jedenfalls lohnt<br />
sich eine Überprüfung der Berechnung<br />
immer und sei es nur, um zu<br />
wissen, dass die Berechnung des<br />
Sozialamtes in Ordnung ist und<br />
man nicht über Jahre zu viel zahlt.<br />
Das Interview mit Rechtsanwalt<br />
Wolfram Hußmann, Dipl.-Verwaltungs<strong>wir</strong>t,<br />
Wesel, führte Horst Termath.<br />
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